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A-R/0080/2011

Nutzung des Instruments der Ausgleichszahlung nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz

Antrag an den Rat 06.12.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 50.14

a-r-0080-2011

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a-r-0080-2011

4112 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0080/2011 
 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
 
06.12.2011 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
     www.spd-muenster.de  
              
Nutzung des Instruments der Ausgleichszahlung nach § 13 
Bundesnaturschutzgesetz  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Das Instrument der Ersatzzahlung für Ausgleichs-  und 
Kompensationsmaßnahmen gemäß § 13 des Bundesnatursc hutzgesetzes 
(BNatSchG) stärker zu berücksichtigen. 
 
2. Die Gründung einer Institution (z.B. Stiftung, S ondervermögen oder ähnliche 
Einrichtung) zu prüfen, die Naturschutzmaßnahmen un d Naturschutzprojekte 
der Stadt und des ehrenamtlichen Naturschutzes koor diniert und die 
finanziellen Einnahmen aus dem unter Punkt 1 genann ten Instrument für eine 
langfristige Sicherstellung dieser Maßnahmen und Pr ojekte verwaltet und 
gemeinnützig investiert.  
 
3. Eine direkte Anbindung an die Genehmigungsbehörd e(n) der Stadt, in denen 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Tragen kommen, ist vorzusehen. 
 
 
Begründung: 
 
In vielen Genehmigungsverfahren und Planverfahren m üssen die Belange des 
Umwelt- und Naturschutzes bei sogenannten Eingriffe n in Natur- und Landschaft 
berücksichtigt und die Erheblichkeit der Umweltausw irkungen geprüft werden. Da 
Umweltauswirkungen meistens nicht zu vermeiden sind , müssen geeignete 
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt  werden. Aufgrund der 
immer stärker werdenden Überplanung von Freiflächen  und des vielfältigen 
Nutzungsdrucks (z.B. Landwirtschaft, Ausgleichsfläc hen, Bau- und Verkehrsflächen, 
Erholung, Naturschutz) wurde und wird deutlich, das s Freiflächen nicht unendlich zur 
Verfügung stehen und die Nutzung der Flächen besser koordiniert werden muss.  
 
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. J uli 2009 (BGBl. I S. 2542), 
das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Ju li 2011 (BGBl. I S. 1690) 
geändert worden ist, sieht in § 13 das Instrument der Ersatzzahlung vor:

2 
 
§ 13 Allgemeiner Grundsatz 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landsch aft sind vom Verursacher 
vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch 
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen 
Ersatz in Geld zu kompensieren. 
 
Einige Kreise und Behörden der Länder haben dieses Instrument gezielt 
aufgegriffen, um  Naturschutzprojekte und -maßnahme n wie Pflege und Entwicklung 
von NSG´s, Naturdenkmälern u.ä. langfristig finanzi ell abzusichern. Dem liegt die 
Erkenntnis zugrunde, dass Kompensationsmaßnahmen an  Ort und Stelle des 
Eingriffs oft nicht den erwünschten Erfolg bringen.  Vielmehr hat es sich als sinnvoll 
erwiesen, bereits für den Schutz der Natur deklarie rte Flächen weiter zu entwickeln 
und deren Bestand sicherzustellen. Denkbar sind auc h Förderungen von 
ehrenamtlichen Naturschutzprojekten, wenn sie den S chutz von Tier- und 
Pflanzenarten oder Pflege- und Entwicklungsmaßnahme n schutzwürdiger Biotope 
sicherstellen.  
 
Die Einnahme, Zuweisung und zweckgebundene Verwendu ng dieser finanziellen 
Mittel wird oft über eine kreiseigene Naturschutzst iftung geregelt, die eng mit der 
Genehmigungsbehörde zusammenarbeitet.     
 
Auch im Gebiet der Stadt Münster besteht ein vielfä ltiger Nutzungsdruck auf 
Freiflächen. Das Instrument der Ersatzzahlung kann helfen, die Pflege- und 
Entwicklung von Naturschutzflächen sinnvoll zu gest alten und weniger sinnvolle 
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen am Ort des E ingriffs (meist mit 
negativen, kumulativen Wirkungen des Umfeldes) zu ersetzen. 
 
 
 
Holger Wigger      Dr. Michael Jung   Anne Schulze Wintzler 
Dr. Fritz Baur      Marianne Koch   Petra Seyfferth  
Thomas Fastermann     Dr. Thorsten Kornblum  Beate Vilhjalmsson 
Philipp Gabriel          Gaby Kubig-Steltig  Lars W ieneke 
Beanka Ganser      Thomas Marquardt    Maria Winkel  
Anne Hakenes      Robert von Olberg   Karl-Heinz Wi nter 
Ralf Hubert       Kurt Pölling

Beratungsverlauf (1)

14.12.2011 Rat
TOP 50.14 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0080/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.12.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37