Mandari Insight

0188/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einkommen der Kölner Top-Verdiener, Aktenzeichen 177/25

Mitteilung Ausschuss 22.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 26.01.2026, TOP 7.2.6

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

2647 Zeichen

Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
  
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
177/25 12.01.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Einkommen der Kölner Top-Verdiener, Aktenzei-
chen 177/25  
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.10.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung-
nahme vom Beteiligungsmanagement der Stadt Köln wird Folgendes mitgeteilt: 
„Die Festlegung der Geschäftsführungsvergütungen obliegt den Aufsichtsräten der je-
weiligen Gesellschaften. Dabei sind die Vorgaben des Public Corporate Governance 
Kodex (PCGK) der Stadt Köln sowie die geltenden gesetzlichen Regelungen zu be-
achten. Der PCGK sieht u.a. vor, dass bei Neueinstellungen und Weiterbeschäftigun-
gen die Marktkonformität der Vergütung durch einen Personalberater bestätigt wird. 
Die Festlegung der Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situ-
ation und der besonderen Anforderungen der jeweiligen Gesellschaft unter Berück-
sichtigung des Vergleichsumfelds. 
Auch kommunale Unternehmen stehen bei der Gewinnung qualifizierter Führungs-
kräfte in einem unmittelbaren Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Um erfahrene Ma-
nagerinnen und Manager für verantwortungsvolle Aufgaben zu gewinnen, ist es daher 
erforderlich, sich an marktüblichen Vergütungsstrukturen zu orientieren.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Beteiligungsmanagement, Herrn    , unter der Telefonnummer: 
0221/221-      oder per E-Mail: Beteiligungsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine 
Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge-
schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung Ausschuss

473 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 22.01.2026 
 0188/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einkommen der Kölner Top-
Verdiener, Aktenzeichen 177/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1338 Zeichen

Stadt Köln 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
per Telefax zugesendet 221 26005 
Bürgeramt Innenstadt 
Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
08.12.2025 
Betr.: Veröffentlichung in der Kölnischen Rundschau am 08.12.2025. 
Bezug: Einkommen der Kölner Top - Verdiener. 
Sehr geehrte Damen und Herren. 
Am 08.12.2025 habe ich in der Kölnischen Rundschau zur Kenntnis genommen, dass das 
Einkommen der Kölner Top-Verdiener in der Stadt Köln sehr hoch ist. 
Auf Grund der Haushaltslage und Ankündigung der Stadt Köln, das alle Tarife, Gebühren und 
die Grundsteuer in 2026 angehoben werden. 
Aus diesem Anlass habe ich die Einkünfte erfasst und stellt fest, dass 18. Personen: 
im Jahr der Stadt Köln ll.438.042,00 € erhalten. 
Auch der Tages- und Stundenlohn geht ins Uferlose. 
Meine Bitte an den Beschwerde- und Anregeausschuss der Stadt Köln sich dieser Sache auf 
die Tagesordnung zu setzten. 
Als Anlage füge ich bei: 
Schreiben die Veröffentlich der Kölnischen Rundschau vom 08.12.2025 und zwei Seiten von 
Excel Berechnungen zu Ihrer Kenntnisnahme bei. 
Mit freundlichen Grüßen. 
Stadt Köln Beschwerdeausschuss Einkommen der Kölner Top-Verdiener 
Anschrift: 
 
Telefon 
Handy 
Telefax 
E-Mail
0221 / Bankkonto: 
                             BLZ: Kto. Nr.  
IBAN

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
0188/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.01.2026
Erstellt
21.01.2026 09:06