1843/2020
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Möller zu Top 6.1 "Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019" in der Sitzung vom 12.05.2020
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2230 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 19.06.2020 1843/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2020 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Möller zu Top 6.1 "Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019" in der Sitzung vom 12.05.2020 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Möller zu Top 6.1 "Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019" in der Sitzung vom 12.05.2020 In der Sitzung vom 12.05.2020 wurde in TOP 6.1 über die Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019 (0659/2020) berichtet. Hierzu wurde von Frau Möller eine Frage an die Verwaltung gerichtet, die im Folgenden beantwortet wird. Frau Möller nimmt Bezug auf die Anlage 1 der Mitteilung und fragt nach den Ursachen für die Verrin- gerung der Inanspruchnahme von Leistungen für Klassenfahrten und Gruppenfahrten, wohingegen die Gesamtausgaben für die anderen Module des Bildungs- und Teilhabepaketes im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen seien. Antwort der Verwaltung: Für Schülerinnen und Schüler werden ebenso wie für Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, die anfallenden Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägi- ge (Schul-) Fahrten anerkannt. Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten, die im Be- willigungszeitraum anfallen und sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen bewegen. Da nicht in jedem Schuljahr mehrtägige und kostenintensive (Auslands-) Klassenfahrten stattfinden und auch die Höhe der Kosten je Klassenfahrt sehr unterschiedlich ist, können sich in diesem Modul Schwankungen ergeben. Zudem sind zum 01.08.2019 mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kin- dern Änderungen im Bildungs- und Teilhabepakt in Kraft getreten, die sich auf die Module Mittages- sen, persönlicher Schulbedarf, Lernförderung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben aus- wirkten und für Mehraufwendungen in diesen Modulen mit verantwortlich sind. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1843/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.08.2020
- Erstellt
- 16.06.2020 14:09