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Bürgerantrag auf Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße in Köln-Dellbrück AN 3162/2017 TOP 2.1
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3937/2017 vom 04.01.2018
Stand: Am 22.01.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 3937/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Bürgerantrag auf Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße in Köln-Dellbrück AN 3162/2017 TOP 2.1 In ihrer Sitzung am 04.12.2017 hat die Bezirksvertretung Mülheim folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten, dem Vorschlag der Petenten zu folgen und die Namensgebung Seels- heide zu prüfen. Nach Prüfung des Antrages nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Gemäß den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen darf ein bereits im Stadtgebiet vergebener Straßenname nicht noch einmal vergeben werden (Punkt 2.1). Diese Regelung soll im Rahmen der Ordnungs- und Orientierungsfunktion von Straßennamen ge- währleisten, dass insbesondere bei Rettungseinsätzen keine Fehlfahrten vorkommen. Sie gilt auch unabhängig vom Stammwort Platz, Straße oder Weg. Da im Stadtbezirk Mülheim aber schon der Seelsheider Weg in Köln-Dünnwald benannt ist, ist eine weitere Verwendung des Namens Seelsheide nicht möglich. Dem Antrag auf Benennung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Beratungsverlauf
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