Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Volt-Fraktion zur Änderungsverordnung Kölner Taxitarif (2239/2024)
Mitteilung Ausschuss 3218/2024 vom 29.10.2024
Stand: Am 04.11.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/322/1 Vorlagen-Nummer 3218/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 04.11.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Volt-Fraktion zur Änderungsverordnung Kölner Taxitarif (2239/2024) In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 16.09.2024 hatte die Volt -Fraktion zur Änderungsverordnung Köl- ner Taxitarif (2239/2024) folgende Anfrage: Die Volt-Fraktion begrüße die Einführung eines Festpreises und erkundigt sich, warum die Erhöhung von 20 Cent pro Kilometer im Zusammenhang mit der Mindestlohnerhö- hung von durchschnittlich 25,99 Euro zu einer Überschreitung der aktuellen Preise führe. Dadurch gebe es eine Wettbewerbsproblematik. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu überprüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen angemessen sind und Investitionen in die technischen Entwicklungen ermöglichen. Aufgrund der Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2025 wurden die Kosten- und Fahr- preisentwicklung angepasst und es wurde ein Fahrpreis einer Durchschnittstrecke von 25,99 Euro ermittelt. Eine Tarifanpassung genau um diesen Betrag ist im Rahmen der Eichung des Fahr- preisanzeigers technisch nicht umsetzbar. Bei einer Tarifanpassung mit einer Erhöhung von 10 Cent pro Kilometer hätte bei ei- ner Durchschnittsstrecke der Fahrpreis mit 25,80 Euro unterhalb des ermittelten Durchschnittpreises von 25,99 Euro gelegen. Es wurden daher 20 Cent vorgeschla- gen. Der Rat der Stadt Köln hat am 01.10.2024 den Beschluss gefasst, auf die Anpassung der Kilometerpreise zu verzichten und die Einführung eines Festpreises sowie eines Tarifkorridors beschlossen.
Beratungsverlauf
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04.11.2024
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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