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A-R/0010/2023

Den Weg zur Klimaneutralität 2030 mit einem Klimabudgetplan konsequent ausgestalten und verfolgen

Antrag an den Rat 14.03.2023

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Antrag an die Rat Nr. A-R/0010/2023 
                                         
         
 
Münster, 14.3.2023 
Ratsantrag 
Den Weg zur Klimaneutralität 2030 mit einem 
Klimabudgetplan konsequent ausgestalten und verfolgen 
  
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in der Konzeptstudie „Münster 
Klimaneutralität 2030“ dargelegten Weg mit messbaren Zwischenzielen zur 
Emissionsreduktion und einer konkreten Maßnahmenplanung weiterzuverfolgen. 
2. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, bis spätestens zur letzten Ratssitzung vor der 
Sommerpause 2023 ein Konzept vorzulegen, wie das Instrument des 
Klimabudgetplans - nach dem Vorbild der norwegischen Hauptstadt Oslo - auch in 
Münster eingeführt werden kann. 
3. Der Budgetplan sollte in Anlehnung an das Osloer Modell und andere kommunaler 
Modelle folgende Bausteine enthalten: 
a. Eine Bestandsaufnahme der Vorjahresemissionen sowie eine Abschätzung der 
Emissionen des laufenden Jahres. Die Treibhausgas-Emissionen sollten hierbei 
analog zu den in der Konzeptstudie Klimaneutralität benannten Handlungsfeldern 
aufgeschlüsselt werden. 
b. Eine Vorgabe für jahresbezogene Ziele für die einzelnen Handlungsfelder mit einem 
kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont. 
c. Konkrete Maßnahmen für die jeweiligen Handlungsfelder inklusive des 
Emissionsminderungspotentials sowie der dafür notwendigen finanziellen und 
personellen Ressourcen. 
d. Einer Ausweisung von (möglichen) Differenzen zwischen Zielwerten und aktuellen 
Emissionen in den einzelnen Sektoren.

Antrag an die Rat Nr. A-R/0010/2023 
e. Einer Festlegung der Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen bzw. 
die Berichtspflichten zum Umsetzungsstand innerhalb der Verwaltung bzw. der 
zuständigen städtischen Unternehmen. 
f. Eine jährliche Fortschreibung des Plans analog zum städtischen Haushalt. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Abschätzung von 
Emissionsreduktionen in den einzelnen Handlungsfeldern extern vergeben oder intern 
bearbeitet werden kann. 
5. Zur Evaluation der Zielerreichung wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die 
zentralen Eckpunkte des Klimabudgetplans im Rahmen seiner jährlichen Berichterstattung zum 
Stand der Umsetzung der Klimaneutralität 2030 öffentlich vorzustellen. 
6. Die Bezüge der im Klimabudgetplan verankerten Maßnahmen zu bestehenden 
stadtweiten Prozessen (wie beispielsweise GNK-Prozess, Gemeinwohl-Orientierung, Smart 
City...) sollen aufgezeigt und wenn möglich als Maßnahmen in den Klimabudgetplan 
eingebunden werden. 
7. Der Klimabudgetplan erfasst aufgrund seines lokalen Bezuges nicht alle vor- und 
nachgelagerten Emissionen, die mittelbar durch die Stadt Münster entstehen. Deshalb verfolgt 
die Stadt Münster darüber hinaus auch Maßnahmen, die sich nicht nur in der lokalen 
Klimabilanz niederschlagen, sondern global zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen 
beitragen und nimmt diese in das Berichtswesen auf. 
  
Begründung: 
Die Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 hat Wege aufgezeigt, welche Rahmenbedingungen 
und Maßnahmen für eine Beschleunigung der Transformation hin zur Klimaneutralität 
notwendig sind und den Handlungsspielraum der Stadt Münster dargestellt. Ausgehend von 
einem Restbudget für die Stadt Münster von knapp 15 Mio. t CO2-eq. quantifiziert die 
Konzeptstudie notwendige jährliche Emissionseinsparungen und Leitziele für die 
Handlungsfelder Bauen und Sanieren, Arbeiten und Wirtschaften, Klimaschonende 
Entscheidungen, Energieversorgung und Erneuerbare Energien sowie Mobilität. 
Jetzt muss die Stadt zu einer verbindlichen Maßnahmenplanung übergehen - als Beispiel könnte 
u.a. das „Climate Budget“ der norwegische Hauptstadt Oslo1 dienen, welches mit Hilfe eines 
Klimabudgetplans die Reduktionsziele und dafür notwendige Maßnahmen in den oben 
genannten Sektoren festlegt. 
Dieser Klimabudgetplan bildet detailliert ab, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die 
Klimaneutralität zu erreichen und identifiziert außerdem Maßnahmen auf anderen staatlichen 
Ebenen, die sich ebenfalls positiv auf das kommunale Treibhausgas-Budget auswirken. Dies 
erlaubt einen Gesamtüberblick über die und eine zentrale Steuerung der 
Klimaschutzbemühungen der Stadt Münster in allen Handlungsfeldern. Zudem legt der 
Klimabudgetplan einen fiskalischen Blick auf den Klimaschutz und fördert – zusammen mit 
den beschlossenen Zielen zur kommunalen Steuerung – eine Priorisierung besonders wirksamer 
Klimaschutzmaßnahmen. Wenn gleichzeitig die Maßnahmen mit den entsprechenden

Antrag an die Rat Nr. A-R/0010/2023 
finanziellen Mitteln hinterlegt sind, ist deren Umsetzung sichergestellt. Nur so kann die 
Klimaneutralität erreicht werden. 
Wirksame Instrumente zur Treibhausgas-Reduktion brauchen immer einen praktikablen 
Berichtsrahmen, damit der Fortschritt zur Erreichung von (Zwischen)Zielen überprüft und ggf. 
nachgeschärft werden kann, kommunale Handlungsspielräume effizient ausgereizt sowie 
finanzielle und personelle Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden können. Dazu gehört 
einerseits die Darstellung der Emissionsentwicklung und der Wirksamkeit durchgeführter und 
geplanter Maßnahmen auf das Treibhausgas-Budget. Für eine bessere Akzeptanz der 
Maßnahmen in der Stadtgesellschaft, zur Aktivierung der Bürger*innenschaft und zur 
Transparenzschaffung ist eine öffentliche Erläuterung des Klimabudgetplans durch den 
Oberbürgermeister unerlässlich2. 
In der Stadt laufen aktuell mehrere Prozesse, die neben stadtplanerischen und wirtschaftlichen 
Zielsetzung auch immer Klimaschutzziele verfolgen. Zur Vermeidung von Parallelstrukturen 
sollen diese Maßnahmen – sofern sie zur Zielerreichung der Klimaneutralität 2030 dienen – in 
den Klimabudgetplan integriert werden. Somit wird der Klimabudgetplan ein Werkzeug, um alle 
städtischen Anstrengungen im Bereich des Klimaschutzes zu bündeln, abzubilden und 
gemeinsam zum Erfolg zu führen. 
  
1 https://www.klimaoslo.no/collection/oslos-climate-budget-2022/ 
 2 Vgl. Ratsbeschluss zur geänderten Vorlage V/0738/2022 vom 
 
gez.  
Dr. Leandra Praetzel                             Lia Kirsch                                        Helene Goldbeck 
Albert Wenzel                                        Hedwig Liekefedt                          Martin Grewer 
und Fraktion                                          und Fraktion 
 
Ulrich Thoden                                       Lars Nowak 
und Fraktion                                         und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

22.03.2023 Rat
TOP 38.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0010/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
14.03.2023
Erstellt
14.03.2023 15:52