A-R/0010/2023
Den Weg zur Klimaneutralität 2030 mit einem Klimabudgetplan konsequent ausgestalten und verfolgen
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Antrag an die Rat Nr. A-R/0010/2023
Münster, 14.3.2023
Ratsantrag
Den Weg zur Klimaneutralität 2030 mit einem
Klimabudgetplan konsequent ausgestalten und verfolgen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in der Konzeptstudie „Münster
Klimaneutralität 2030“ dargelegten Weg mit messbaren Zwischenzielen zur
Emissionsreduktion und einer konkreten Maßnahmenplanung weiterzuverfolgen.
2. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, bis spätestens zur letzten Ratssitzung vor der
Sommerpause 2023 ein Konzept vorzulegen, wie das Instrument des
Klimabudgetplans - nach dem Vorbild der norwegischen Hauptstadt Oslo - auch in
Münster eingeführt werden kann.
3. Der Budgetplan sollte in Anlehnung an das Osloer Modell und andere kommunaler
Modelle folgende Bausteine enthalten:
a. Eine Bestandsaufnahme der Vorjahresemissionen sowie eine Abschätzung der
Emissionen des laufenden Jahres. Die Treibhausgas-Emissionen sollten hierbei
analog zu den in der Konzeptstudie Klimaneutralität benannten Handlungsfeldern
aufgeschlüsselt werden.
b. Eine Vorgabe für jahresbezogene Ziele für die einzelnen Handlungsfelder mit einem
kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont.
c. Konkrete Maßnahmen für die jeweiligen Handlungsfelder inklusive des
Emissionsminderungspotentials sowie der dafür notwendigen finanziellen und
personellen Ressourcen.
d. Einer Ausweisung von (möglichen) Differenzen zwischen Zielwerten und aktuellen
Emissionen in den einzelnen Sektoren.
Antrag an die Rat Nr. A-R/0010/2023
e. Einer Festlegung der Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen bzw.
die Berichtspflichten zum Umsetzungsstand innerhalb der Verwaltung bzw. der
zuständigen städtischen Unternehmen.
f. Eine jährliche Fortschreibung des Plans analog zum städtischen Haushalt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Abschätzung von
Emissionsreduktionen in den einzelnen Handlungsfeldern extern vergeben oder intern
bearbeitet werden kann.
5. Zur Evaluation der Zielerreichung wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die
zentralen Eckpunkte des Klimabudgetplans im Rahmen seiner jährlichen Berichterstattung zum
Stand der Umsetzung der Klimaneutralität 2030 öffentlich vorzustellen.
6. Die Bezüge der im Klimabudgetplan verankerten Maßnahmen zu bestehenden
stadtweiten Prozessen (wie beispielsweise GNK-Prozess, Gemeinwohl-Orientierung, Smart
City...) sollen aufgezeigt und wenn möglich als Maßnahmen in den Klimabudgetplan
eingebunden werden.
7. Der Klimabudgetplan erfasst aufgrund seines lokalen Bezuges nicht alle vor- und
nachgelagerten Emissionen, die mittelbar durch die Stadt Münster entstehen. Deshalb verfolgt
die Stadt Münster darüber hinaus auch Maßnahmen, die sich nicht nur in der lokalen
Klimabilanz niederschlagen, sondern global zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen
beitragen und nimmt diese in das Berichtswesen auf.
Begründung:
Die Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 hat Wege aufgezeigt, welche Rahmenbedingungen
und Maßnahmen für eine Beschleunigung der Transformation hin zur Klimaneutralität
notwendig sind und den Handlungsspielraum der Stadt Münster dargestellt. Ausgehend von
einem Restbudget für die Stadt Münster von knapp 15 Mio. t CO2-eq. quantifiziert die
Konzeptstudie notwendige jährliche Emissionseinsparungen und Leitziele für die
Handlungsfelder Bauen und Sanieren, Arbeiten und Wirtschaften, Klimaschonende
Entscheidungen, Energieversorgung und Erneuerbare Energien sowie Mobilität.
Jetzt muss die Stadt zu einer verbindlichen Maßnahmenplanung übergehen - als Beispiel könnte
u.a. das „Climate Budget“ der norwegische Hauptstadt Oslo1 dienen, welches mit Hilfe eines
Klimabudgetplans die Reduktionsziele und dafür notwendige Maßnahmen in den oben
genannten Sektoren festlegt.
Dieser Klimabudgetplan bildet detailliert ab, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die
Klimaneutralität zu erreichen und identifiziert außerdem Maßnahmen auf anderen staatlichen
Ebenen, die sich ebenfalls positiv auf das kommunale Treibhausgas-Budget auswirken. Dies
erlaubt einen Gesamtüberblick über die und eine zentrale Steuerung der
Klimaschutzbemühungen der Stadt Münster in allen Handlungsfeldern. Zudem legt der
Klimabudgetplan einen fiskalischen Blick auf den Klimaschutz und fördert – zusammen mit
den beschlossenen Zielen zur kommunalen Steuerung – eine Priorisierung besonders wirksamer
Klimaschutzmaßnahmen. Wenn gleichzeitig die Maßnahmen mit den entsprechenden
Antrag an die Rat Nr. A-R/0010/2023
finanziellen Mitteln hinterlegt sind, ist deren Umsetzung sichergestellt. Nur so kann die
Klimaneutralität erreicht werden.
Wirksame Instrumente zur Treibhausgas-Reduktion brauchen immer einen praktikablen
Berichtsrahmen, damit der Fortschritt zur Erreichung von (Zwischen)Zielen überprüft und ggf.
nachgeschärft werden kann, kommunale Handlungsspielräume effizient ausgereizt sowie
finanzielle und personelle Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden können. Dazu gehört
einerseits die Darstellung der Emissionsentwicklung und der Wirksamkeit durchgeführter und
geplanter Maßnahmen auf das Treibhausgas-Budget. Für eine bessere Akzeptanz der
Maßnahmen in der Stadtgesellschaft, zur Aktivierung der Bürger*innenschaft und zur
Transparenzschaffung ist eine öffentliche Erläuterung des Klimabudgetplans durch den
Oberbürgermeister unerlässlich2.
In der Stadt laufen aktuell mehrere Prozesse, die neben stadtplanerischen und wirtschaftlichen
Zielsetzung auch immer Klimaschutzziele verfolgen. Zur Vermeidung von Parallelstrukturen
sollen diese Maßnahmen – sofern sie zur Zielerreichung der Klimaneutralität 2030 dienen – in
den Klimabudgetplan integriert werden. Somit wird der Klimabudgetplan ein Werkzeug, um alle
städtischen Anstrengungen im Bereich des Klimaschutzes zu bündeln, abzubilden und
gemeinsam zum Erfolg zu führen.
1 https://www.klimaoslo.no/collection/oslos-climate-budget-2022/
2 Vgl. Ratsbeschluss zur geänderten Vorlage V/0738/2022 vom
gez.
Dr. Leandra Praetzel Lia Kirsch Helene Goldbeck
Albert Wenzel Hedwig Liekefedt Martin Grewer
und Fraktion und Fraktion
Ulrich Thoden Lars Nowak
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0010/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.03.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 15:52