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BV3/143/2025

Mitteilung der Verwaltung zum Sachstand der Planung Radverkehrsführung Knotenpunkt Neusser Straße

Bezirksvertretung Informationsvorlage 18.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 24.06.2025, TOP 11.6

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

4344 Zeichen

BV3/143/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Mitteilung der Verwaltung zum Sachstand der Planung Radverkehrsführung 
Knotenpunkt Neusser Straße 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 3 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Anlass der Planung:  
Vorrangiges Ziel der Planung ist es, eine geradlinige und komfortable Querung des 
Knotenpunktes Neusser Straße / Düsselstraße als Anschluss zwischen der RLR 1 und 
der Radhauptnetzverbindung Düsselstraße / Kirchfeldstraße (zukünftig Fahrradstraße 
nach Beschluss (BV3/031/2023)) zu schaffen.  Aufgrund der seit September 2022 
parallel laufenden Pandion -Baustelle gab es im Zuge des Bauablaufes verschiedene 
Prozesse, die aus Synergie -Gründen in der Planung mitbetrachtet werden mussten. 
So wurde unter anderem im Gleisbereich die Feuerwehrzufahrt für den benachbarten 
Pandion-Komplex bereits im Juni 2025 hergestellt. Unabhängig davon bestehen im 
Seitenraum der Neusser Straße vor den Häusern 87 -93 anhaltende Konflikte 
zwischen dem Fuß - und Radverkehr. Gleichzeitig ste llt die Garagennutzung der 
Anwohnenden eine Gefährdung des Radverkehrs dar.  
 
Die Konfliktthematik wurde im ABA/020/2023 behandelt. Als Ergebnis sollte der 
Radverkehr in Fahrtrichtung Süden kurzfristig auf die Fahrbahn verlegt werden, was 
im Rahmen einer Zwischenlösung 2024 erfolgt ist. In Fahrtrichtung Norden sollte der 
Verkehr auf die Lorettostraße verlegt und diese für die Radverkehrsnutzung optimiert 
werden. 
  
Eine entsprechende Planung wurde im April 2023 der Kleinen Kommission 
Radverkehr (KK Rad) vor gestellt, eine Verlagerung des Radverkehrs auf die 
Lorettostraße jedoch nicht als adäquater Ersatz angesehen.  Als Konsequenz wurde 
die Verwaltung beauftragt, die Einbahnstraße für den Radverkehr in Fahrtrichtung 
Norden zu öffnen. Dies kann aber erst mit e iner baulichen Neugestaltung des 
Knotenpunktes erfolgen und bedarf einer Überarbeitung der beschlossenen 
Entwurfsplanung aus dem Jahr 2021.  
 
Im Zuge der erneuten Vorstellung der Knotenpunktplanung Neusser Straße in der KK 
Rad im September 2024 wurde zusät zlich die Optimierung der Radverkehrsanlagen 
im Umfeld der Bilker Kirche gefordert.

Seite 2 
 
 
Umfang der Planung: 
Die Maßnahme Radverkehrsführung Neusser Straße beinhaltet die 
Knotenpunktplanung Neusser Straße / Düsselstraße, die Einbahnstraßenöffnung für 
den Radverkehr zwischen dem Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße bis zum 
Knotenpunkt Neusser Straße / Lorettostraße sowie den Lückenschluss der 
Radverkehrsanlagen in Fahrtrichtung Süden bis zur Protected Bikelane auf der 
Martinstraße. Weiterhin ist aus Richt ung der Gladbacher Str. die Einrichtung eine 
Leipziger Kombispur mit einer Radfurt in die Bilker Allee geplant.  
 
Prüfung des Beschlusses BV3/098/2025: 
Zusätzlich zur beschriebenen Planung untersucht die Verwaltung derzeit, ob 
signaltechnisch ein eigenständig signalisierter Radfahrstreifen aus der Martinstraße in 
Richtung Lorettostraße inklusive indirektem Linksabbiegen in die Gladbacher Str. zu 
realisieren ist. 
  
Aktueller Sachstand der Planung:  
Der Anspruch, die Einbahnstraße Neusser Straße im Abschnitt zwischen dem 
Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße und dem Knotenpunkt Neusser Straße / 
Lorettostraße für den Radverkehr zu öffnen, führte dazu, dass sich die 
Anforderungen an die Knotenpunktgestaltung deutlich erhöht haben. Insbesondere 
die Gestaltung des Knotenpunktes Neusser Str / Düsselstraße erfordert angesichts 
der gestiegenen verkehrlichen Komplexität durch die Einbahnstraßenöffnung eine 
besonders sorgfältige planerische Herangehensweise, bei der eine übersichtliche, 
funktionale und verkehrssichere Lösung sicherzustellen ist. 
 
Aus den genannten Gründen konnte trotz intensiver verwaltungsinterner 
Abstimmungen und umfassender Bemühungen keine Planungsreife erzielt werden, 
die eine Einreichung der Beschlussvorlage zum 24.06.2025 in zielführender Weis e 
ermöglicht hätte. 
 
Alternativ wird angestrebt, die Beschlussvorlage zur Planung in der Sitzung der 
Bezirksvertretung 3 am 30.09.2025 sowie im Ordnungs - und Verkehrsausschuss am 
19.11.2025 zur Abstimmung vorzulegen.  
 
Mit Vorlage des Beschlusses wird die Umsetzung für das erste Halbjahr 2026 
weiterhin angestrebt.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 11.6 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/143/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
18.06.2025
Erstellt
18.06.2025 12:14