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2023/0313

Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016

Magistratsvorlage 07.09.2023

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2023/0313

3106 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0313 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 07.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:  
 
Kranichsteiner Straße im Abschnitt Liebfrauen- und Wenckstraße 
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend  
- die Gehwege als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  07.09.2023  
 
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die 
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale 
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages 
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Die Fahrbahn der Kranichsteiner Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt 
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt 
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Kranichsteiner S traße überwiegend der 
Erreichbarkeit der direkt anliegenden o der in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke 
dienen.  
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch 
Beschluss der Stadt verordnetenversammlung.  
 
Darmstadt, den 0 7.09.2023 
20.3 kl-bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 3

211 Zeichen

Punkt 15: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2023/0313) 
 
Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

anlage 2

263 Zeichen

Punkt 6: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2023/0313) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

3165 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0313 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
394 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 07.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:  
 
Kranichsteiner Straße im Abschnitt Liebfrauen- und Wenckstraße 
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend  
- die Gehwege als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.09.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.09.2023  
 
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die 
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale 
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages 
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Die Fahrbahn der Kranichsteiner Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt 
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt 
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Kranichsteiner S traße überwiegend der 
Erreichbarkeit der direkt anliegenden oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke 
dienen.  
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrs anlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Darmstadt, den 0 7.09.2023 
20.3 kl-bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 394
TOP 19
TOP 15

Orte (2)

  • Kranichsteiner Straße
  • Wenckstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0313
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.09.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00