2023/0313
Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2023/0313
3106 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.09.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0313
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
Vorlage vom: 07.09.2023
Beschlussvorschlag :
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:
Kranichsteiner Straße im Abschnitt Liebfrauen- und Wenckstraße
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend
- die Gehwege als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.09.2023
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.
Die Fahrbahn der Kranichsteiner Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Kranichsteiner S traße überwiegend der
Erreichbarkeit der direkt anliegenden o der in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke
dienen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch
Beschluss der Stadt verordnetenversammlung.
Darmstadt, den 0 7.09.2023
20.3 kl-bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 3
211 Zeichen
Punkt 15: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 (V-Nr. 2023/0313) Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
anlage 2
263 Zeichen
Punkt 6: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 (V-Nr. 2023/0313) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
3165 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.09.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0313
Magistratsbeschluss -Nr.
394
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
Vorlage vom: 07.09.2023
Beschlussvorschlag :
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:
Kranichsteiner Straße im Abschnitt Liebfrauen- und Wenckstraße
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend
- die Gehwege als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 20.09.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.09.2023
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.
Die Fahrbahn der Kranichsteiner Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Kranichsteiner S traße überwiegend der
Erreichbarkeit der direkt anliegenden oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke
dienen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrs anlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Darmstadt, den 0 7.09.2023
20.3 kl-bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Kranichsteiner Straße
- Wenckstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0313
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00