Mandari Insight

2021/0207

Unterzeichnung der Resolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“

Magistratsvorlage 28.07.2021

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2021/0207

14971 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.08.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Vielfalt und 
Internationale  
Beziehungen 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0207 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111120 
Kostenstelle:  531-001-7000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1111-21 Sachkonto: 5410900 
 
Betreff: Unterzeichnung der Resolution „2030 -Agenda für Nachhaltige Entwicklung: 
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“  
 
Vorlage vom: 28.07.2021 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt sich aktiv für die Umsetzung der Agenda 2030 für 
nachhaltige Entwicklung ein.  
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schließt sich der Erklärung „2030 -Agenda für Nachhaltige 
Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetags und der 
deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas an.  
 
Anlagen: -Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Transformation 
unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“  
-Resolution "2030 -Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf 
kommunaler Ebene gestalten" des Deutschen Städtetags und der deutschen 
Sektion des Rates der Gemeinden und Region Europas

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.07.2021 
 
 
1. Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen –  
 
Am 27. September 2015 wurde die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ einstimmig 
von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet (s. Anlage Resolution der 
Generalversammlung der Vereinten Nationen „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 
für nachhaltige Entwicklung“). Sie formuliert eine transformative Vision für eine sozial, 
wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Kernstück der Agenda 2030 sind die 
sogenannten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs), 
welche bis 2030 umgesetzt werden sollen (s. unten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung).  
 
Die Agenda 2030 gilt weltweit für alle Staaten gleichermaßen und bezieht alle politischen 
Ebenen ein. Kommunen kommt eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Agenda 2030 zu.  
Zwei Drittel ihrer Ziele sind nur durch das Engagement lokaler und regionaler Regierungen zu 
erreichen, schätzt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
(OECD) 1. Denn die Mehrheit der Weltbevölkerung lebt bereits heute in Städten, welche als 
wirtschaftliche Zentren für einen Großteil des globalen Ressourcenverbrauchs und der 
Emissionen verantwortlich sind. Besonders SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ 
adressiert Kommunen direkt und hebt deren Bedeutung für nachhaltige Entwicklung hervor.  
 
Die Agenda 2030 knüpft an die Milleniumserklärung und deren Ziele an (2000-2015)2. Im 
Gegensatz zu den Milleniumszielen, sind die SDGs universell gültig und betonen die 
gemeinsame Verantwortung des Globalen Nordens und Südens bei ihrer Umsetzung. Die SDGs 
bilden daher auch die Grundlage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie3. Im föderalen 
Mehrebenensystem sind alle staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – 
gleichermaßen verantwortlich für die Erreichung der Ziele der Agenda 2030.  
 
 
2. Resolution "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler 
Ebene gestalten" des Deutschen Städtetages  
 
Der Deutsche Städtetag und der Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion 
geben Kommunen mit ihrer Resolution "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: 
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" einen einheitlichen Rahmen für nachhaltiges 
Handeln (s. 2.1 Resolutionstext für die Wissenschaftsstadt Darmstadt). Durch die 
Unterzeichnung signalisieren Kommunen ihre Bereitschaft, sich für ausgewählte Themen der 
Nachhaltigkeit zu engagieren. Derzeit haben in Deutschland über 150 Kommunen die 
Resolution unterzeichnet. Die Zeichnungskommunen arbeiten im Netzwerk „Club der Agenda 
2030-Kommunen“ zusammen. 
 
Maßnahmen zur lokalen Umsetzung sind beispielsweise eine nachhaltige Siedlungspolitik, 
integrierte Verkehrskonzepte, Klimaschutzmaßnahmen, die Integration von Menschen mit 
Migrationsgeschichte, Informationsarbeit zur Agenda 2030 vor Ort, nachhaltige Bescha ffung 
und kommunale Partnerschaftsprojekte (s. 3. Nachhaltigkeit lokal gestalten –  Agenda 2020 als 
Leitfaden für ein nachhaltiges Darmstadt nutzen).  
                                                
1 OECD 2020: OECD Urban Policy Reviews, A Territorial Approach to the Sustainable Development Goals, 
Synthesis report. 
2 Eine Resolution zur Unterstützung der Milleniumserklärung wurde im Jahr 2007 von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt unterzeichnet (Magistratsvorlage V-Nr. 2007/0197). 
3 Siehe Bundesregierung 2021: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Weiterentwicklung 2021.

- 4 - 
 
2.1 Resolutionstext „2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf 
kommunaler Ebene gestalten“ 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt  
begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete 2030 -Agenda und 
die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs), die sich 
an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung 
und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten. 4 
 
begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für 
nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 
„Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die 
Entwicklungsagenda der VN. 
 
unterstützt die in der 2030 -Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame 
Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die 
darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.  
 
begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, 
Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim 
Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale 
Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und 
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.5 
 
fordert Bund und Länder auf, Kommunen und ihre Vertretungen bei der Entwicklung von 
Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, 
die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda 
anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale 
Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und 
die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die 
Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und Ländern ausgeglichen werden. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und 
eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem 
breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern 
vorantreiben. 
 
 
3. Nachhaltigkeit lokal gestalten –  Agenda 2030 als Leitfaden für ein nachhaltiges 
Darmstadt nutzen 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich inmitten eines strategischen 
Transformationsprozesses zu einer nachhaltigen Entwicklung vor Ort, die Wirtschaft, Umwelt 
und Soziales in Einklang bringt. Als Meilensteine sind exemplarisch die Verabschiedung der 
Stadtentwicklungsstrategie Masterplan DA2030+6 zu nennen und der Beschluss „Höchste 
                                                
4 Vgl. Anlage Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Transformation unserer Welt: 
die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ 
5 Siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 
18.06.2015 
6 Magistratsvorlage V-Nr.-2020/0141 am 25. Juni 2020 von der Stadtverordnetenversammlung 
verabschiedet

- 5 - 
Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“7 zur Klimaneutralität bis 
2035.  
 
Die lokale Umsetzung der Agenda 2030 betrifft als Querschnittsaufgabe zahlreiche Aufgaben 
im Handlungsbereich des Magistrats. Bereits heute setzen Stadtverwaltung und 
Stadtwirtschaft mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Strategien erfolgreich Ziele der Agenda 
2030 in Darmstadt um: Hierzu zählen der Kampf gegen Armut, die Gewährleistung einer 
hochwertigen Gesundheitsversorgung und Bildung, die soziale, wirtschaftliche und politische 
Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger in eine diverse und internationale Stadtgesellschaft, die 
nachhaltige Stadtentwicklung und Mobilität ebenso wie der Klima- und Umweltschutz. 
 
Zentrale Herausforderungen unserer Zeit haben eine globale Dimension, wie gegenwärtige 
Phänomene wie Migration, Klimakrise, Artensterben oder globale Pandemien beispielhaft 
verdeutlichen. Neben der lokalen Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 ist sich Darmst adt 
daher auch seiner globalen Verantwortung bewusst und berücksichtigt die weltweiten 
Auswirkungen ihres Handels bei wichtigen Entscheidungen: Darmstadt ist seit 2013 Fairtrade-
Stadt und fördert fairen Handel. Die faire und nachhaltige Beschaffung wird kontinuierlich 
ausgebaut (SV-2013/0168). Die Stadt setzt Projekte der kommunalen 
Entwicklungszusammenarbeit mit Kommunen des Globalen Südens um, wie beispielsweise mit 
der Partnerstadt Uzhhorod in der Ukraine und mit Kairouan in Tunesien. In internationalen 
fachlichen Netzwerken bringt sich die Stadt mit lokalen Lösungsansätzen ein und kann selbst 
von innovativen Ideen lernen. Zudem wurde die „Kommunale Entwicklungspolitik“ als 
Querschnittsaufgabe etabliert (Magistratsvorlage V.-Nr. 2018/0043). Migrantische 
Organisationen werden hierbei als wichtiger Partner eingebunden.  
 
Die sog. „Dekade des Handels“ (Decade of Action) ist bereits angebrochen. Dieses Jahrzehnt 
bis 2030 ist entscheidend, um die 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen und 
drängende Zukunftsaufgaben zu lösen. Die Covid 19 - Pandemie hat den Handlungsdruck 
zusätzlich verstärkt. Dabei verdeutlichten die verheerenden Folgen der Pandemie, dass bereits 
die Gefährdung eines der Nachhaltigkeitsziele, in diesem Fall des Gesundheitsziels, fatale 
Folgen in anderen Lebensbereichen nach sich ziehen kann.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erkennt mit dem Beitritt zur Initiative „2030-Agenda für 
Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" die Bedeutung 
des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 an. Mit der 
Unterzeichnung der Resolution äußert die Stadt ihre Bereitschaft, sich für ausgewählte 
Themen der Nachhaltigkeit zu engagieren, und im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende 
Maßnahmen zu ergreifen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekräftigt damit den 
eingeschlagenen Pfad zu einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt und unterstreicht ihren 
Anspruch, ihr Engagement zu intensivieren und weiterzuentwickeln.  
 
Als Referenzrahmen bietet die Agenda 2030 dabei das Potential, Strategien und Maßnahmen 
im Bereich nachhaltiger Entwicklung unter ihrem Dach zu verknüpfen und das vielfältige  
Engagement in Darmstadt sichtbar zu machen. Hierfür bedarf es unter anderem einer 
zielgerichteten, auf die SDGs bezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Die SDGs stellen ein 
wirksames Instrument für eine  ressortübergreifende integrierte Politik dar, um  Abwägungen 
zwischen verschiedenen Politikbereichen vorzunehmen  und alle Akteure in den 
Entscheidungsprozess einzubinden.  
 
 
                                                
7 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. September 2019, SV-2019/0043

- 6 - 
 
4. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung   
 
 
Ziel 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden. 
Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und 
eine nachhaltige Landwirtschaft fördern. 
Ziel 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen 
fördern. 
Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten 
lebenslangen Lernens für alle fördern. 
Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur 
Selbstbestimmung befähigen. 
Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für 
alle gewährleisten. 
Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle 
sichern. 
Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive 
Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern. 
Ziel 9: Widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige 
Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen. 
Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern. 
Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.  
Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen. 
Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen 
ergreifen. 
Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und 
nachhaltig nutzen. 
Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, 
Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation been den und 
umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen. 
Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen 
Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige  und 
inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. 
Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung 
mit neuem Leben erfüllen.

- 7 - 
 
5. Umsetzung des Unterzeichnungsverfahrens 
 
Der Oberbürgermeister unterzeichnet die anliegende Erklärung „2030 -Agenda für 
Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“. Das 
Unterzeichnungsverfahren der Resolution "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: 
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" wird federführend vom Amt für Vielfalt und 
Internationale Beziehungen fachlich begleitet. 
 
 
Darmstadt, 28.07.2021 
531 
 
Dezernat I  
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 1

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Vereinte Nationen A/RES/70/1* 
 
Generalversammlung 
Verteilung: Allgemein 
21. Oktober 2015 
Siebzigste Tagung 
Tagesordnungspunkte 15 und 16 
 
 
15-16301 (G) 
*1516301*  
Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 25. September 2015 
[ohne Überweisung an einen Hauptausschuss (A/70/L.1)] 
70/1. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für 
nachhaltige Entwicklung 
 
 
 Die Generalversammlung 
 verabschiedet das folgende Ergebnisdokument des Gipfeltreffens der Vereinten Natio-
nen zur Verabschiedung der Post-2015-Entwicklungsagenda: 
 
 
  Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige 
Entwicklung 
 
 
  Präambel  
 
 Diese Agenda ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. 
Sie will außerdem den universellen Frieden in größerer Freiheit festigen. Wir sind uns des-
sen bewusst, dass die Beseitigung der Armut in allen ihren Formen und Dimensionen, ein-
schließlich der extremen Armut, die größte globale Herausforderung und eine unabdingbare 
Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist. 
 Alle Länder und alle Interessenträger werden diesen Plan in kooperativer Partnerschaft 
umsetzen. Wir sind entschlossen, die Menschhe it von der Tyrannei der Armut und der Not 
zu befreien und unseren Planeten zu heilen und zu schützen. Wir sind entschlossen, die küh-
nen und transformativen Schritte zu unternehmen, die dringend notwendig sind, um die Welt 
auf den Pfad der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit zu bringen. Wir versprechen, 
auf dieser gemeinsamen Reise, die wir heute antreten, niemanden zurückzulassen.  
 Die heute von uns verkündeten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und 169 Ziel-
vorgaben zeigen, wie umfassend und ambi tioniert diese neue universelle Agenda ist. Sie 
sollen auf den Millenniums -Entwicklungszielen aufbauen und vollenden, was diese nicht 
erreicht haben. Sie sind darauf gerichtet, die Menschenrechte für alle zu verwirklichen und 
Geschlechtergleichstellung und die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen zu errei-
chen. Sie sind integriert und unteilbar und tragen in ausgewogener Weise den drei Dimensio-
nen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung: der wirtschaftlichen, der sozialen und der öko-
logischen Dimension.  
* Aus technischen Gründen neu herausgegeben am 28. Februar 2020 (gilt nur für Deutsch).

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
2/38 
 Die Ziele und Zielvorgaben werden in den nächsten fünfzehn Jahren den Anstoß zu 
Maßnahmen in den Bereichen geben, die für die Menschheit und ihren Planeten von ent-
scheidender Bedeutung sind.  
 
  Menschen 
 
 Wir sind entschlossen, Armut und Hunger in allen ihren Formen und Dimensionen ein 
Ende zu setzen und sicherzustellen, dass alle Menschen ihr Potenzial in Würde und Gleich-
heit und in einer gesunden Umwelt voll entfalten können. 
 
 
  Planet 
 
 Wir sind entschlossen, den Planeten vor Schädigung zu schützen, unter anderem durch 
nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, die nachhaltige Bewirtschaftung seiner 
natürlichen Ressourcen und umgehende Maßnahmen gegen den Klimawandel, damit die 
Erde die Bedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen decken kann.  
 
 
  Wohlstand 
 
 Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, dass alle Menschen ein von Wohlstand ge-
prägtes und erfülltes Leben genießen können und dass sich der wirtschaftliche, soziale und 
technische Fortschritt in Harmonie mit der Natur vollzieht. 
 
 
  Frieden 
 
 Wir sind entschlossen, friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaften zu fördern, 
die frei von Furcht und Gewalt sind. Ohne Frieden kann es keine nachhaltige Entwicklung 
geben und ohne nachhaltige Entwicklung keinen Frieden. 
 
 
  Partnerschaft  
 
 Wir sind entschlossen, die für die Umsetzung dieser Agenda benötigten Mittel durch 
eine mit neuem Leben erfüllte Globale Partnerschaft  für nachhaltige Entwicklung zu mobi-
lisieren, die auf einem Geist verstärkter globaler Solidarität gründet, insbesondere auf die 
Bedürfnisse der Ärmsten und Schwächsten ausgerichtet ist und an der sich alle Länder, alle 
Interessenträger und alle Menschen beteiligen.  
 
 Die Querverbindungen zwischen den Zielen für nachhaltige Entwicklung und deren 
integrierter Charakter sind für die Erfüllung von Ziel und Zweck der neuen Agenda von 
ausschlaggebender Bedeutung. Wenn wir unsere Ambitionen in allen Bereichen der Agenda 
verwirklichen können, wird sich das Leben aller Menschen grundlegend verbessern und eine 
Transformation der Welt zum Besseren stattfinden.

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
3/38 
  Erklärung 
 
 
  Einleitung 
 
1. Wir, die Staats - und Regierungschefs und Hohen Vertreter, versammelt vom 25. bis 
27. September 2015 am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York zum siebzigsten Jah-
restag der Organisation, haben heute neue globale Ziele für nachhaltige Entwicklung be-
schlossen.  
2. Im Namen der Völker, denen wir dienen, haben wir einen historischen Beschluss über 
einen umfassenden, weitreichenden und die Menschen in den Mittelpunkt stellenden Kata-
log universeller und transformativer Ziele und Zielvorgaben gefasst. Wir verpflichten uns, 
uns unermüdlich für die volle Umsetzung dieser Agenda bis im Jahr 2030 einzusetzen. Wir 
sind uns dessen bewusst, dass die Beseitigung der Armut in allen ihren Formen und Dimen-
sionen, einschließlich der extremen Armut, die größte globale Herausforderung darstellt und 
eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist. Wir bekennen uns 
dazu, die nachhaltige Entwicklung in ihren drei Dimensionen – der wirtschaftlichen, der 
sozialen und der ökologischen – in ausgewogener und inte grierter Weise herbeizuführen. 
Wir werden außerdem auf den Erfolgen der Millenniums -Entwicklungsziele aufbauen und 
danach streben, die noch unerledigten Aufgaben zu vollenden.  
3. Wir sind entschlossen, von heute bis 2030 Armut und Hunger überall auf der Welt zu 
beenden, die Ungleichheiten in und zwischen Ländern zu bekämpfen, friedliche, gerechte 
und inklusive Gesellschaften aufzubauen, die Menschenrechte zu schützen und Geschlech-
tergleichstellung und die Selbstbestimmung der Frauen und Mädchen zu fördern und den 
dauerhaften Schutz unseres Planeten und seiner natürlichen Ressourcen sicherzustellen. Wir 
sind außerdem entschlossen, die Bedingungen für ein nachhaltiges, inklusives und dauerhaf-
tes Wirtschaftswachstum, geteilten Wohlstand und menschenwürdige Ar beit für alle zu 
schaffen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Kapazitä-
ten der einzelnen Länder.  
4. Wir verpflichten uns, auf dieser großen gemeinsamen Reise, die wir heute antreten, 
niemanden zurückzulassen. Im Bewusstsein  der grundlegenden Bedeutung der Würde des 
Menschen ist es unser Wunsch, dass alle Ziele und Zielvorgaben für alle Nationen und Völ-
ker und für alle Teile der Gesellschaft erfüllt werden, und wir werden uns bemühen, dieje-
nigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurückliegen.  
5. Diese Agenda ist von beispielloser Reichweite und Bedeutung. Sie wird von allen 
Ländern akzeptiert und ist auf alle anwendbar, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen 
Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen der einzelnen Länder und unter Beachtung 
der nationalen Politiken und Prioritäten. Ihre Ziele und Zielvorgaben sind universell und 
betreffen die ganze Welt, die entwickelten Länder wie die Entwicklungsländer. Sie sind in-
tegriert und unteilbar und tragen den drei Dime nsionen der nachhaltigen Entwicklung in 
ausgewogener Weise Rechnung.  
6. Die Ziele und Zielvorgaben sind das Ergebnis von über zwei Jahren intensiver öffent-
licher Konsultationen und des Engagements mit der Zivilgesellschaft und anderen Interes-
senträgern auf der ganzen Welt, wobei den Stimmen der Ärmsten und Schwächsten beson-
dere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die wertvolle Arbeit der Offenen Arbeitsgruppe der 
Generalversammlung über die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung wie auch der Verein-
ten Nationen, deren Generalsekretär im Dezember 2014 einen Synthesebericht vorlegte, war 
ebenfalls Teil dieser Konsultationen.  
 
  Unsere Vision 
 
7. Diese Ziele und Zielvorgaben sind Ausdruck einer äußerst ambitionierten und trans-
formativen Vision. Wir sehen eine Welt vor uns, die frei von Armut, Hunger, Krankheit und

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
4/38 
Not ist und in der alles Leben gedeihen kann. Eine Welt, die frei von Furcht und Gewalt ist. 
Eine Welt, in der alle Menschen lesen und schreiben können. Eine Welt mit gleichem und 
allgemeinem Zugang zu hochwertiger Bildung auf allen Ebenen, zu Gesundheitsversorgung 
und Sozialschutz, in der das körperliche, geistige und soziale Wohlergehen gewährleistet ist. 
Eine Welt, in der wir unser Bekenntnis zu dem Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwas-
ser und Sanitärversorgung bekräftigen, in der es verbesserte Hygiene gibt und in der ausrei-
chende, gesundheitlich unbedenkliche, erschwingliche und nährstoffreiche Nahrungsmittel 
vorhanden sind. Eine Welt, in der die menschlichen Lebensräume sicher, widerstandsfähig 
und nachhaltig sind und in der alle Menschen Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher und nach-
haltiger Energie haben.  
8. Wir sehen eine Welt vor uns, in der die Menschenrechte und die Menschenwürde, die 
Rechtsstaatlichkeit, die Gerechtigkeit, die Gleichheit und die Nichtdiskriminierung allge-
mein geachtet werden, in der Rassen, ethnische Zugehörigkeit und kulturelle Vielfalt geach-
tet werden und in der Chancengleichheit herrscht, die die volle Entfaltung des menschlichen 
Potenzials gewährleistet und zu geteiltem Wohlstand beiträgt. Eine Welt, die in ihre Kinder 
investiert und in der jedes Kind frei von Gewalt und Ausbeutung aufwächst. Eine Welt, in 
der jede Frau und jedes Mädchen volle Gleichstellung genießt und in der alle rechtlichen, 
sozialen und wirtschaftlichen Schranken für ihre Selbstbestimmung aus dem Weg geräumt 
sind. Eine gerechte, faire, tolerante, offene und sozial inklusive Welt, in der für die Bedürf-
nisse der Schwächsten gesorgt wird. 
9. Wir sehen eine Welt vor uns, in der jedes Land ein dauerhaftes, inklusives und nach-
haltiges Wirtschaftswachstum genießt und es menschenwürdige Arbeit für alle gibt. Eine 
Welt, in der die Konsum - und Produktionsmuster und die Nutzung aller natürlichen Res-
sourcen – von der Luft bis zum Boden, von Flüssen, Seen und Grundwasserleitern bis zu 
Ozeanen und Meeren – nachhaltig sind. Eine Welt, in der Demokratie, gute Regierungsfüh-
rung und Rechtsstaatlichkeit sowie ein förderliches Umfeld auf nationaler und internationa-
ler Ebene unabdingbar für eine nachhaltige Entwicklung sind, darunter ein dauerhaftes und 
inklusives Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung, Umweltschutz und die Beseitigung 
von Armut und Hunger. E ine Welt, in der die Entwicklung und die Anwendung von Tech-
nologien den Klimawandel berücksichtigen, die biologische Vielfalt achten und resilient 
sind. Eine Welt, in der die Menschheit in Harmonie mit der Natur lebt und in der wildlebende 
Tiere und Pflanzen und andere Lebewesen geschützt sind.  
 
  Unsere gemeinsamen Grundsätze und Verpflichtungen 
 
10. Die neue Agenda orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Charta der Ver-
einten Nationen, insbesondere der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts. Sie gründet 
auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1, den internationalen Menschenrechts-
verträgen, der Millenniums-Erklärung2 und dem Ergebnis des Weltgipfels 2005 3. Sie stützt 
sich außerdem auf weitere Rechtsinstrumente, wie die Erklärung über das Recht auf Ent-
wicklung4.  
11. Wir bekräftigen die Ergebnisse aller großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Ver-
einten Nationen, die eine solide Grundlage für nachhaltige Entwicklung geschaffen und zur 
Ausgestaltung der neuen Agenda beigetragen haben. Daz u gehören die Rio-Erklärung über 
_______________ 
1  Resolution 217 A (III). In Deutsch verfügbar unter http://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/ 
aemr.pdf. 
2 Resolution 55/2. 
3 Resolution 60/1. 
4 Resolution 41/128, Anlage.

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
5/38 
Umwelt und Entwicklung 5, der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, der Weltgipfel für 
soziale Entwicklung, das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölke-
rung und Entwicklung6, die Aktionsplattform von Beijing7 und die Konferenz der Vereinten 
Nationen über nachhaltige Entwicklung. Wir bekräftigen außerdem die Folgemaßnahmen 
zu diesen Konferenzen, darunter die Ergebnisse der Vierten Konferenz der Vereinten Nati-
onen über die am wenigsten entwickelten Länder, der dritten Internationalen Konferenz über 
die kleinen Inselentwicklungsländer, der zweiten Konferenz der Vereinten Nationen über 
die Binnenentwicklungsländer und der Dritten Weltkonferenz der Vereinten Nationen über 
die Verringerung des Katastrophenrisikos.  
12. Wir bekräftigen alle Grundsätze der Rio -Erklärung über Umwelt und Entwicklung, 
unter anderem das in Grundsatz 7 festgelegte Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedli-
chen Verantwortlichkeiten.  
13. Die auf diesen großen Konferenzen und Gipfeltreffe n markierten Herausforderungen 
und eingegangenen Verpflichtungen sind eng miteinander verknüpft und erfordern inte-
grierte Lösungen. Um sie wirksam bewältigen zu können, bedarf es eines neuen Ansatzes. 
Nachhaltige Entwicklung beruht auf der Erkenntnis, dass die Beseitigung der Armut in allen 
ihren Formen und Dimensionen, die Bekämpfung der Ungleichheit in und zwischen Län-
dern, die Erhaltung unseres Planeten, die Herbeiführung eines dauerhaften, inklusiven und 
nachhaltigen Wirtschaftswachstums und die Förderung der sozialen Inklusion miteinander 
verbunden und wechselseitig voneinander abhängig sind.  
 
  Unsere Welt heute  
 
14. Wir haben uns zu einem Zeitpunkt versammelt, in dem die nachhaltige Entwicklung 
vor immense Herausforderungen gestellt ist. Milliarden unserer Bürger leben nach wie vor 
in Armut, und ein Leben in Würde wird ihnen verwehrt. Die Ungleichheiten innerhalb der 
Länder und zwischen ihnen nehmen zu. Es bestehen enorme Unterschiede der Chancen, des 
Reichtums und der Macht. Geschlechterungleichheit stellt nach wie vor eine der größten 
Herausforderungen dar. Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, ist ein er-
hebliches Problem. Weltweite Gesundheitsgefahren, häufiger auftretende und an Intensität 
zunehmende Naturkatastrophen, eskalierende Konflikte, gewalttätiger Extremismus, Terro-
rismus und damit zusammenhängende humanitäre Krisen und die Vertreibung von Men-
schen drohen einen Großteil der in den letzten Jahrzehnten erzielten Entwicklungsfort-
schritte zunichte zu machen. Die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen und die nachtei-
ligen Auswirkungen der Umweltzerstörung, darunter Wüstenbildung, Dürre, Landverödung, 
Süßwasserknappheit und Verlust der Biodiversität, haben eine immer länger werdende Liste 
sich verschärfender Menschheitsprobleme zur Folge. Der Klimawandel ist eine der größten 
Herausforderungen unserer Zeit, und seine nachteiligen Auswirkungen untergraben die Fä-
higkeit aller Länder, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Der globale Temperaturan-
stieg, der Anstieg des Meeresspiegels, die Versauerung der Ozeane und andere Auswirkun-
gen des Klimawandels haben schwerwiegende Folgen für die Küs tengebiete und tieflie-
_______________ 
5 Report of the United Nations Conference on Environment and Development, Rio de Janeiro, 3 –14 June 
1992, Vol. I, Resolutions Adopted by the Conference (United Nations publication, Sales No. E.93.I.8 und 
Korrigendum), Resolution 1, Anlage I. In Deutsch verfügbar unter http://www.un.org/Depts/german/conf/  
agenda21/rio.pdf. 
6 Report of the International Conference on Population and Devel opment, Cairo, 5– 13 September 1994  
(United Nations publication, Sales No. E.95.XIII.18), Kap. I, Resolution 1, Anlage. 
7 Report of the Fourth World Conference on Women, Beijing, 4–15 September 1995 (United Nations publi-
cation, Sales No. E.96.IV.13), Kap. I , Resolution 1, Anlage II. In Deutsch verfügbar unter 
http://www.un.org/Depts/german/conf/beijing/anh_2.html.

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
6/38 
gende Küstenstaaten, darunter viele der am wenigsten entwickelten Länder und kleinen In-
selentwicklungsländer. Das Überleben vieler Gesellschaften und der biologischen Unterstüt-
zungssysteme der Erde ist in Gefahr.  
15. Dies ist aber auch ein Zeitpunkt immenser Chancen. Bei der Bewältigung vieler Ent-
wicklungsprobleme konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden. Innerhalb der letzten 
Generation konnten Millionen von Menschen aus extremer Armut befreit werden. Der Bil-
dungszugang sowohl von Jungen als auch von Mädchen ist wesentlich erweitert worden. 
Die Ausbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologien und die globale Ver-
netzung sowie wissenschaftliche und technische Neuerungen in so unterschiedlichen Berei-
chen wie Medizin und Energie bieten ein großes Potenzial für die Beschleunigung des 
menschlichen Fortschritts, die Überbrückung der digitalen Kluft und den Aufbau von Wis-
sensgesellschaften.  
16. Vor beinahe fünfzehn Jahren wurden die Millenniums -Entwicklungsziele vereinbart. 
Sie bildeten einen wichtigen Rahmen für die Entwicklung, und auf einigen Gebieten wurden 
beträchtliche Fortschritte erzielt. Diese waren jedoch ungleichmäßig verteilt, insbesondere 
in Afrika, den am wenigsten entwickelten Ländern, den Binnenentwicklungsländern und den 
kleinen Inselentwicklungsländern, und bei einigen Millenniums -Entwicklungszielen sind 
wir nach wie vor im Rückstand, namentlich was die Gesundheit von Müttern, Neugeborenen 
und Kindern und die reproduktive Gesundheit angeht.  Wir verpflichten uns erneut auf die 
volle Verwirklichung aller Millenniums -Entwicklungsziele, einschließ lich derjenigen, bei 
denen wir im Rückstand sind, insbesondere indem wir den am wenigsten entwickelten Län-
dern und anderen Ländern in besonderen Situationen im Einklang mit den relevanten Unter-
stützungsprogrammen eine zielgerichtete und erweiterte Hilfe bereitstellen. Die neue 
Agenda baut auf den Millenniums -Entwicklungszielen auf und sucht zu vollenden, was 
diese nicht erreicht haben, indem sie insbesondere die Schwächsten erreichen will.  
17. Die Reichweite des von uns heute vorgelegten Rahmens geht jedoch weit über die 
Millenniums-Entwicklungsziele hinaus. Neben den nach wie vor geltenden Entwicklungs-
prioritäten wie Armutsbeseitigung, Gesundheit, Bildung sowie Ernährungssicherheit und 
Ernährung gibt die Agenda ein breites Spektrum wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer 
Ziele vor und verheißt friedlichere und inklusivere Gesellschaften. Sie legt außerdem, was 
besonders wichtig ist, die Mittel zur Umsetzung der Agenda fest. Der integrierte Ansatz, für 
den wir uns entschieden haben, kommt in der engen Verflechtung der neuen Ziele und Ziel-
vorgaben und den vielen vorhandenen Querschnittselementen zum Ausdruck.  
 
  Die neue Agenda 
 
18. Wir verkünden heute 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und 169 zugehörige Ziel-
vorgaben, die integriert und unteilbar sind. Nie zuvor haben sich die Staatslenker der Welt 
zu einem gemeinsamen Handeln und Unterfangen in einer so breit gefächerten und univer-
sellen politischen Agenda verpflichtet. Gemeinsam begeben wir uns auf den Pfad der nach-
haltigen Entwicklung und widmen uns dem Streben nach globaler Entwicklung und einer 
allseits gewinnbringenden Zusammenarbeit, die für alle Länder und alle Erdteile enorme 
Fortschritte bewirken kann. Wir erklären erneut, dass jeder Staat die volle und ständige Sou-
veränität über alle seine Reichtümer, natürlichen Ressourcen und wirtschaftlichen Aktivitä-
ten besitzt und frei ausübt. Wir werden die Agenda zum vollen Nutzen aller umsetzen, für 
die heutigen und für die kommenden Generationen. Dabei bekräftigen wir unser Bekenntnis 
zum Völkerrecht und betonen, dass die Agenda in einer Weise umgesetzt werden muss, die 
mit den Rechten und Pflichten der Staaten nach dem Völkerrecht im Einklang steht.   
19. Wir bekräftigen die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie 
der anderen internationalen Instrumente auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Völ-
kerrechts. Wir betonen die Verantwortung aller Staaten im Einklang mit der Charta der Ver-
einten Nationen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne irgendeinen Unter-

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
7/38 
schied nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger An-
schauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt, Behinderung oder sonsti-
gem Status zu achten, zu schützen und zu fördern.  
20. Die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung und die Befähigung von Frauen 
und Mädchen zur Selbstbestimmung werden einen entscheidenden Beitrag zu Fortschritten 
bei allen Zielen und Zielvorgaben leisten. Die volle Entfaltung des menschlichen Potenzials 
und eine nachhaltige Entwicklung sind nicht möglich, wenn einer Hälfte der Menschheit die 
vollen Menschenrechte und uneingeschränkte Chancen weiter vorenthalten werden. Frauen 
und Mädchen müssen gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung, wirtschaftlichen Ressour-
cen und politischer Teilhabe genießen und über gleiche Chancen wie Männer und Jungen 
auf Beschäftigung, Führungspositionen und bei Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen 
verfügen. Wir werden auf eine beträchtliche Erhöhung der Investitionen zur Überwindung 
des Geschlechtergefälles und zur verstärkten Unterstützung der Institutionen hinarbeiten, die 
sich auf globaler, regionaler und nationaler Ebene mit der Gleichstellung der Geschlec hter 
und der Selbstbestimmung der Frauen befassen. Alle Formen der Diskriminierung und der 
Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen werden beseitigt werden, auch durch das Engage-
ment von Männern und Jungen. Die systematische Integration einer Geschlechterperspe k-
tive in die Umsetzung der Agenda ist von entscheidender Bedeutung. 
21. Die neuen Ziele und Zielvorgaben werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten und unsere 
Entscheidungen in den nächsten 15 Jahren lenken. Wir werden allesamt darauf hinarbeiten, 
die Agenda in unseren eigenen Ländern und auf regionaler und globaler Ebene unter Be-
rücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungs-
stufen und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten umzusetzen. Wir wer-
den den nationalen Spielraum für Politiken zugunsten eines dauerhaften, inklusiven und 
nachhaltigen Wirtschaftswachstums respektieren, insbesondere für die Entwicklungsländer, 
stets im Einklang mit den einschlägigen internationalen Regeln und Verpflichtungen. Wir  
sind uns außerdem der Wichtigkeit der regionalen und subregionalen Dimensionen und der 
regionalen Wirtschaftsintegration und Vernetzung für die nachhaltige Entwicklung bewusst. 
Regionale und subregionale Handlungsrahmen können die wirksame Umsetzung der Politi-
ken für eine nachhaltige Entwicklung in konkrete Maßnahmen auf nationaler Ebene erleich-
tern.  
22. Jedes Land sieht sich in seinem Streben nach nachhaltiger Entwicklung besonderen 
Herausforderungen gegenüber. Die schwächsten Länder und insbesondere die afrikanischen 
Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, die Binnenentwicklungsländer und die klei-
nen Inselentwicklungsländer verdienen besondere Aufmerksamkeit, ebenso wie die Länder 
in Konfliktsituationen und Postkonfliktländer. In vielen Ländern mit mittlerem Einkommen 
bestehen ebenfalls ernsthafte Herausforderungen.  
23. Menschen, die verwundbar sind, müssen gestärkt werden. Zu denjenigen, deren Be-
dürfnissen in der Agenda insbesondere Rechnung getragen wird, gehören alle Kinder, Ju-
gendlichen, Menschen mit Behinderungen (von denen mehr als 80 Prozent in Armut leben), 
Menschen mit HIV/Aids, älteren Menschen, indigenen Völker, Flüchtlinge, Binnenvertrie-
benen und Migranten. Wir sind entschlossen, weitere wirksame Maßnahmen in Überein-
stimmung mit dem Völkerrecht zu ergreifen, um Hindernisse und Schranken zu beseitigen, 
verstärkt Unterstützung zu leisten und die besonderen Bedürfnisse der Menschen zu decken, 
die in von komplexen humanitären Notsituationen oder Terrorismus betroffenen Gebieten 
leben. 
24. Wir verpflichten uns, die Armut in allen ihren Formen und Dimensionen zu beenden 
und namentlich die extreme Armut bis 2030 zu beseitigen. Alle Menschen müssen einen 
grundlegenden Lebensstandard genießen, der unter anderem durch Systeme des Sozialschut-
zes gewährleistet wird. Wir sind überdies entschlossen, den Hunger zu beenden und mit 
Vorrang Ernährungssicherheit zu schaffen und alle Formen der Fehlernährung zu beseitigen. 
Wir bekräftigen in dieser Hinsicht die wichtige Rolle und den inklusiven Charakter des Aus-

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
8/38 
schusses für Welternährungssicherheit und begrüßen die Erklärung von Rom über Ernäh-
rung und den dazugehörigen Aktionsrahmen 8. Wir werden Ressourcen für die Entwicklung 
ländlicher Gebiete und einer nachhaltigen Landwirtschaft und Fischerei bereitstellen, um 
Kleinbauern, namentlich Bäuerinnen, Hirten und Fischer in den Entwicklungsländern und 
besonders den am wenigsten entwickelten Ländern zu unterstützen.  
25. Wir verpflichten uns, eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung auf 
allen Ebenen zu gewährleisten – frühkindliche, Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung 
sowie Fach- und Berufsausbildung. Alle Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts, ihres Al-
ters, ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit, und Menschen mit Behinderungen, 
Migranten, indigene Völker, Kinder und Jugendliche, insbesondere diejenigen in prekären 
Situationen, sollen Zugang zu Möglichkeiten des lebenslangen Lernens haben, damit sie sich 
das Wissen und die Fertigkeiten aneignen können, die sie benötigen, um Chancen zu nutzen 
und uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Wir werden bestrebt sein, 
Kindern und Jugendlichen unter anderem durch sichere Schulen und den Zusammenhalt der 
Gemeinwesen und der Familien ein förderliches Umfeld für die volle Verwirklichung ihrer 
Rechte und Fähigkeiten zu bieten und so unseren Ländern dabei zu helfen, von der demo-
grafischen Dividende zu profitieren.  
26. Zur Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit und des physischen und 
psychischen Wohlergehens sowie zur Verlänge rung der Lebenserwartung aller müssen wir 
die allgemeine Gesundheitsversorgung und den Zugang zu hochwertigen Gesundheits-
dienstleistungen verwirklichen. Niemand darf zurückgelassen werden. Wir verpflichten uns 
darauf, die bislang erzielten Fortschritte bei  der Verringerung der Sterblichkeitsrate von 
Neugeborenen, Kindern und Müttern zu beschleunigen, indem wir allen diesen vermeidba-
ren Todesfällen bis 2030 ein Ende setzen. Wir verpflichten uns, den allgemeinen Zugang zu 
Diensten im Bereich der sexuellen und  reproduktiven Gesundheit sicherzustellen, ein-
schließlich Familienplanung, Information und Aufklärung. Wir werden ebenso das Fort-
schrittstempo bei der Bekämpfung von Malaria, HIV/Aids, Tuberkulose, Hepatitis, Ebola 
und anderen übertragbaren Krankheiten und Epidemien beschleunigen, unter anderem in-
dem wir der wachsenden antimikrobiellen Resistenz und dem Problem der unbehandelten 
Krankheiten begegnen, von dem die Entwicklungsländer betroffen sind. Wir verpflichten 
uns zur Prävention und Behandlung nichtübertragbarer Krankheiten, einschließlich Verhal-
tens-, Entwicklungs- und neurologischer Störungen, die ein großes Problem für die nachhal-
tige Entwicklung darstellen. 
27. Wir werden uns bemühen, solide wirtschaftliche Grundlagen für alle Länder zu schaf-
fen. Ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist eine wesentliche 
Voraussetzung für Wohlstand. Dies wird allerdings nur dann möglich sein, wenn Reichtum 
geteilt und Einkommensungleichheit bekämpft wird. Wir werden darauf hinwirken, dyna-
mische, nachhaltige, innovative und die Menschen in den Mittelpunkt stellende Volkswirt-
schaften aufzubauen und insbesondere die Jugendbeschäftigung und die wirtschaftliche 
Selbstbestimmung der Frauen zu fördern sowie menschenwürdige Arbeit für alle zu gewähr-
leisten. Wir werden die Zwangsarbeit und den Menschenhandel abschaffen und der Kinder-
arbeit in allen ihren Formen ein Ende setzen. Eine gesunde und gut ausgebildete Erwerbs-
bevölkerung, die über das Wissen und die Fertigkeiten verfügt, die für ein produktives  und 
erfüllendes Arbeitsleben und die volle Teilhabe an der Gesellschaft notwendig sind, kommt 
allen Ländern zugute. Wir werden die Produktionskapazitäten der am wenigsten entwickel-
ten Länder in allen Sektoren stärken, einschließlich durch Strukturwandel. Wir werden Po-
litiken beschließen, um die Produktionskapazitäten, die Produktivität und die produktive 
Beschäftigung zu erhöhen, die finanzielle Inklusion auszuweiten, die Entwicklung einer 
nachhaltigen Land-, Weide- und Fischereiwirtschaft zu verstärken, die nachhaltige industri-
elle Entwicklung zu steigern, den allgemeinen Zugang zu einer bezahlbaren, verlässlichen, 
_______________ 
8 World Health Organization, Dokument EB 136/8, Anlagen I und II.

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
9/38 
nachhaltigen und modernen Energieversorgung zu erweitern, nach haltige Verkehrssysteme 
auszubauen und eine qualitativ hochwertige und belastbare Infrastruktur zu schaffen.  
28. Wir verpflichten uns, die Art und Weise, in der unsere Gesellschaften Güter und 
Dienstleistungen produzieren und konsumieren, grundlegend zu verändern. Die Regierun-
gen, die internationalen Organisationen, die Unternehmen und anderen nichtstaatlichen Ak-
teure wie auch jeder Einzelne müssen zur Veränderung nicht nachhaltiger Konsum - und 
Produktionsmuster beitragen, unter anderem durch die Mobilisierung finanzieller und tech-
nischer Hilfe aus allen Quellen, um die wissenschaftlichen, technologischen und Innovati-
onskapazitäten der Entwicklungsländer im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren 
Konsum- und Produktionsmustern zu stärken. Wir befürworten die Durchführung des Zehn-
jahres-Programmrahmens für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster. Alle Länder, an 
der Spitze die entwickelten Länder, ergreifen diesbezügliche Maßnahmen, unter Berück-
sichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungsländer.  
29. Wir sind uns des positiven Beitrags der Migranten zu inklusivem Wachstum und nach-
haltiger Entwicklung bewusst. Wir sind uns außerdem dessen bewusst, dass die internatio-
nale Migration eine mehrdimensionale Realität von großer Bedeutung für die Entwicklung 
der Herkunfts-, Transit- und Zielländer ist, die kohärente und umfassende Antworten erfor-
dert. Wir werden auf internationaler Ebene zusammenarbeiten, um eine sichere, geordnete 
und reguläre Migration zu gewährleisten, bei der die Menschenrechte uneingeschränkt ge-
achtet werden und Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, Flüchtlinge und Binnen-
vertriebene eine humane Behandlung erfahren. Diese Zusammenarbeit soll außerdem die 
Resilienz der Gemeinwesen stärken, die Flüchtlinge aufnehmen, insbesondere in den Ent-
wicklungsländern. Wir unterstreichen das Recht der Migranten, in das Land ihrer Staat san-
gehörigkeit zurückzukehren, und weisen darauf hin, dass die Staaten die ordnungsgemäße 
Aufnahme ihrer rückkehrenden Staatsangehörigen gewährleisten müssen. 
30. Die Staaten werden nachdrücklich aufgefordert, mit dem Völkerrecht und der Charta 
der Vereint en Nationen nicht im Einklang stehende einseitige Wirtschafts -, Finanz - oder 
Handelsmaßnahmen, die der vollen Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Ent-
wicklung, insbesondere in den Entwicklungsländern, im Wege stehen, weder zu erlassen 
noch anzuwenden. 
31. Wir erkennen an, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Kli-
maänderungen9 das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen 
über die globale Antwort auf den Klimawandel ist. Wir sind entschlossen, entschieden gegen 
die vom Klimawandel und von der Umweltzerstörung ausgehende Bedrohung vorzugehen. 
Der globale Charakter des Klimawandels erfordert eine möglichst breite internationale Zu-
sammenarbeit, die darauf abzielt, die Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen zu 
beschleunigen und die Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels an-
zugehen. Wir verweisen mit großer Sorge auf die beträchtliche Lücke zwischen dem Ge-
samteffekt der von den Vertragsparteien abgegebenen Zusagen zur Reduzierung der jährli-
chen globalen Treibhausgasemissionen bis 2020 und der Gesamtheit der Emissionspfade, 
bei denen noch die Wahrscheinlichkeit besteht, den Anstieg der globalen Durchschnittstem-
peratur auf unter 2 Grad Celsius zu halten oder auf 1,5 Grad Celsius über  dem vorindustri-
ellen Niveau zu begrenzen.  
32. Mit Blick auf die einundzwanzigste Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in 
Paris unterstreichen wir, dass sich alle Staaten verpflichtet haben, auf eine ambitionierte und 
universelle Klimaübereinkunft hi nzuarbeiten. Wir bekräftigen, dass das Protokoll oder an-
dere Rechtsinstrument oder vereinbarte Ergebnis mit Rechtskraft nach dem Übereinkom-
_______________ 
9 United Nations, Treaty Series, Vol. 1771, Nr. 30822. Amtliche deutschsprachige Fassungen: dBGBl. 1993 
II S. 1783; LGBl. 1995 Nr. 118; öBGBl. Nr. 414/1994; AS 1994 1052.

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
10/38 
men, das für alle Parteien gilt, in ausgewogener Weise unter anderem die Fragen der Ab-
schwächung, der Anpassung, der Finanzierung, der Technologieentwicklung und des Tech-
nologietransfers sowie des Kapazitätsaufbaus und der Transparenz der Maßnahmen und der 
Unterstützung behandeln soll.  
33. Wir sind uns dessen bewusst, dass die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vom  
nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde abhängt. Wir sind daher ent-
schlossen, die Ozeane und Meere, die Süßwasserressourcen sowie die Wälder, Berge und 
Trockengebiete zu erhalten und nachhaltig zu nutzen und die biologische Vielfalt, die Öko-
systeme und die wildlebenden Tiere und Pflanzen zu schützen. Wir sind außerdem ent -
schlossen, den nachhaltigen Tourismus zu fördern, gegen Wasserknappheit und Wasserver-
schmutzung anzugehen, die Zusammenarbeit im Hinblick auf Wüstenbildung, Staubstürme, 
Landverödung und Dürre zu stärken und die Resilienz und die Katastrophenvorsorge zu för-
dern. In dieser Hinsicht sehen wir der dreizehnten Tagung der Konferenz der Vertragspar-
teien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Mexiko mit Interesse entgegen.  
34. Wir sind uns dessen bewusst, dass eine nachhaltige Stadtentwicklung und ein nach-
haltiges Stadtmanagement von entscheidender Bedeutung für die Lebensqualität unserer Be-
völkerung sind. Wir werden mit den lokalen Behörden und Gemeinwesen bei der Erneue-
rung und Planung unserer Städte und Siedlungen zusammenarbeiten, um den Zusammenhalt 
der Gemeinwesen und die persönliche Sicherheit zu fördern und Innovation und Beschäfti-
gung anzuregen. Wir werden die negativen Auswirkungen urbaner Aktivitäten und gesund-
heits- und umweltschädlicher Chemikalien reduzieren, unter anderem durch den umweltge-
rechten Umgang mit Chemikalien und deren sichere Verwendung, die Abfallreduzierung 
und -wiederverwertung und die effizientere Nutzung von Wasser und Ener gie. Wir werden 
darauf hinarbeiten, die Auswirkungen der Städte auf das globale Klimasystem so gering wie 
möglich zu halten. Wir werden außerdem den Bevölkerungstrends und -prognosen in unse-
ren nationalen Strategien und Politiken für die ländliche und städtische Entwicklung Rech-
nung tragen. Wir sehen der bevorstehenden Konferenz der Vereinten Nationen über Woh-
nungswesen und nachhaltige Stadtentwicklung in Quito mit Interesse entgegen.  
35. Nachhaltige Entwicklung kann ohne Frieden und Sicherheit nic ht verwirklicht wer-
den, und Frieden und Sicherheit sind ohne nachhaltige Entwicklung bedroht. Die neue 
Agenda trägt der Notwendigkeit Rechnung, friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaf-
ten aufzubauen, die gleichen Zugang zur Justiz gewährleisten und die auf der Achtung der 
Menschenrechte (einschließlich des Rechts auf Entwicklung), wirksamer Rechtsstaatlichkeit 
und guter Regierungsführung auf allen Ebenen sowie auf transparenten, leistungsfähigen 
und rechenschaftspflichtigen Institutionen gründen. Die Agenda berücksichtigt die Fakto-
ren, die Gewalt, Unsicherheit und Ungerechtigkeit schüren, wie etwa Ungleichheit, Korrup-
tion, schlechte Regierungsführung und illegale Finanz- und Waffenströme. Wir müssen un-
sere Anstrengungen zur Beilegung oder Verhütung von Konflikten und zur Unterstützung 
von Postkonfliktländern verdoppeln und dabei unter anderem sicherstellen, dass Frauen in 
der Friedenskonsolidierung und Staatsbildung eine Rolle übernehmen. Wir fordern, dass 
weitere wirksame Maßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht ergriffen werden, um die 
Hindernisse für die volle Verwirklichung des Rechts der unter kolonialer und ausländischer 
Besetzung lebenden Völker auf Selbstbestimmung zu beseitigen, die ihre wirtschaftliche und 
soziale Entwicklung sowie ihre Umwelt weiterhin beeinträchtigen.  
36. Wir verpflichten uns, die interkulturelle Verständigung, Toleranz, gegenseitige Ach-
tung und ein Ethos der Weltbürgerschaft und der geteilten Verantwortung zu fördern. Wir 
sind uns der natürlichen und kulturellen Vielfalt de r Welt bewusst und erkennen an, dass 
alle Kulturen und Zivilisationen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können und sie in 
entscheidendem Maße ermöglichen.  
37. Auch der Sport ist ein wichtiger Ermöglicher nachhaltiger Entwicklung. Wir anerken-
nen den zunehmenden Beitrag des Sports zur Verwirklichung von Entwicklung und Frieden, 
indem er Toleranz und Respekt fördert, zur Stärkung der Frauen, der jungen Menschen, des

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
11/38 
Einzelnen und der Gemeinschaft und zu den Zielen der Gesundheit, der Bildung und der 
sozialen Inklusion. 
38. Im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bekräftigen wir erneut die Not-
wendigkeit, die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit der Staaten zu 
achten.  
 
  Umsetzungsmittel 
 
39. Der Umfang und der ambitionierte Charakter der neuen Agenda erfordern eine mit 
neuem Leben erfüllte Globale Partnerschaft, um ihre Umsetzung zu gewährleisten. Darauf 
verpflichten wir uns uneingeschränkt. Diese Partnerschaft wird in einem Geist der globalen 
Solidarität wirken, insbesondere der Solidarität mit den Ärmsten und mit Menschen in pre-
kären Situationen. Sie wird ein intensives globales Engagement zur Unterstützung der Um-
setzung aller Ziele und Zielvorgaben erleichtern, indem sie die Regierungen, den Privatsek-
tor, die Zivilgesellsch aft, das System der Vereinten Nationen und andere Akteure zusam-
menbringt und alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert.  
40. Die unter Ziel 17 und unter jedem anderen Ziel für nachhaltige Entwicklung aufge-
führten Zielvorgaben für die Umsetzungsmittel sind vo n entscheidender Bedeutung für die 
Verwirklichung unserer Agenda und sind ebenso wichtig wie die anderen Ziele und Zielvor-
gaben. Die Agenda, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung, kann im Rahmen 
einer neu belebten Globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung umgesetzt werden, 
unterstützt von den konkreten Politiken und Maßnahmen, die im Ergebnisdokument der vom 
13. bis 16. Juli 2015 in Addis Abeba abgehaltenen dritten Internationalen Konferenz über 
Entwicklungsfinanzierung beschrieben sind. Wir begrüßen, dass sich die Generalversamm-
lung die Aktionsagenda von Addis Abeba 10 zu eigen gemacht hat, die einen integralen Be-
standteil der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung darstellt. Wir sind uns dessen be-
wusst, dass die volle Umsetzung der A ktionsagenda von Addis Abeba für die Verwirkli-
chung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der dazugehörigen Zielvorgaben von aus-
schlaggebender Bedeutung ist. 
41. Wir sind uns dessen bewusst, dass jedes Land die Hauptverantwortung für seine eigene 
wirtschaftliche und soziale Entwicklung trägt. Die neue Agenda befasst sich mit den für die 
Umsetzung der Ziele und Zielvorgaben erforderlichen Mitteln. Wir stellen fest, dass dazu 
die Mobilisierung von Finanzmitteln und der Aufbau von Kapazitäten ebenso gehöre n wie 
der Transfer umweltfreundlicher Technologien in die Entwicklungsländer zu gegenseitig 
vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions - und Vorzugsbedingun-
gen. Die öffentliche Finanzierung auf nationaler wie auch internationaler Ebene w ird eine 
wesentliche Rolle bei der Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und öffentlicher 
Güter und bei der Mobilisierung anderer Finanzquellen spielen. Wir sind uns der Rolle be-
wusst, die der breitgefächerte Privatsektor –  von Kleinstunternehmen über Genossenschaf-
ten bis zu multinationalen Unternehmen –  sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft 
und philanthropische Organisationen bei der Umsetzung der neuen Agenda spielen werden.  
42. Wir unterstützen die Durchführung aller einschlägigen Strat egien und Aktionspro-
gramme, darunter die Erklärung und das Aktionsprogramm von Istanbul11, die Beschleunig-
ten Aktionsmodalitäten für die kleinen Inselentwicklungsländer (Samoa -Pfad)12 und das 
Wiener Aktionsprogramm für die Binnenentwicklungsländer für die De kade 2014-202413, 
_______________ 
10 Die von der Generalversammlung am 27. Juli 2015 angenommene Aktionsagenda von Addis Abeba der 
dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (Resolution 69/313, Anlage). 
11 Report of the Fourth United Nations Conference  on the Least Developed Countries, Istanbul, Turkey,  
9–13 May 2011 (A/CONF.219/7), Kap. I und II. 
12 Resolution 69/15, Anlage. 
13 Resolution 69/137, Anlage II.

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
12/38 
und erklären erneut, wie wichtig es ist, die Agenda 2063 der Afrikanischen Union und das 
Programm der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas 14 zu unterstützen, die alle 
mit der neuen Agenda untrennbar verbunden sind. Wir sind uns der großen Herausforderung 
bewusst, die die Herbeiführung dauerhaften Friedens und nachhaltiger Entwicklung in Län-
dern in Konflikt- und Postkonfliktsituationen darstellt.  
43. Wir betonen, dass die internationale öffentliche Finanzierung eine wichtige Ergänzung 
zu den Bemühungen der Länder um die Mobilisierung inländischer öffentlicher Mittel dar-
stellt, besonders in den ärmsten und schwächsten Ländern mit begrenzten inländischen Res-
sourcen. Eine wichtige Rolle der internationalen öffentlichen Finanzierung, e inschließlich 
der öffentlichen Entwicklungshilfe, besteht darin, dass sie die Mobilisierung zusätzlicher 
Mittel aus anderen öffentlichen und privaten Quellen ermöglicht. Die Geber öffentlicher 
Entwicklungshilfe bekräftigen ihre jeweiligen Zusagen, einschließlich der von vielen entwi-
ckelten Länder eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Brutto-
nationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungslän-
der und 0,15 bis 0,2 Prozent ihres Bruttonationaleinkom mens zugunsten der am wenigsten 
entwickelten Länder zu erreichen. 
44. Wir erkennen an, wie wichtig es ist, dass die internationalen Finanzinstitutionen im 
Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat den politischen Spielraum jedes Landes, insbeson-
dere der Entwicklungsländer, respektieren. Wir verpflichten uns erneut, die Mitsprache und 
Mitwirkung der Entwicklungsländer –  einschließlich der afrikanischen Länder, der am we-
nigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer, der kleinen Inselentwicklungs-
länder und der Länder mit mittlerem Einkommen – bei den internationalen wirtschaftlichen 
Entscheidungs- und Normsetzungsprozessen und im Rahmen der globalen wirtschaftlichen 
Ordnungspolitik zu erweitern und zu verstärken.  
45. Wir erkennen außerdem die wesentliche Rolle an, die die nationalen Parlamente durch 
ihre Gesetzgebung und die Verabschiedung von Haushaltsplänen spielen, sowie ihre Rolle 
bei der Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für die wirksame Umsetzung der von uns 
eingegangenen Verpflichtungen. Die Regierungen und öffentlichen Institutionen werden bei 
der Umsetzung auch mit den regionalen und lokalen Behörden, subregionalen Institutionen, 
internationalen Institutionen, Hochschulen, philanthropischen Organisationen, Freiwilligen-
gruppen und anderen eng zusammenarbeiten.  
46. Wir unterstreichen die wichtige Rolle und den komparativen Vorteil eines mit ausrei-
chenden Mitteln ausgestatteten, relevanten, kohärenten, effizienten und wirksamen Systems 
der Vereinten Nationen bei der Unterstützung der Erreichung der Ziele für nachhaltige Ent-
wicklung und der nachhaltigen Entwicklung selbst. Wir unterstreichen, wie wichtig die Stär-
kung der nationalen Eigen-  und Führungsverantwortung der Länder ist, bekunden jedoch 
gleichzeitig unsere Unterstützung für den laufenden Dialog innerhalb des Wirtschafts - und 
Sozialrats über die längerfristige Positionierung des Entwicklungssystems der Vereinten Na-
tionen im Kontext dieser Agenda.  
 
  Weiterverfolgung und Überprüfung 
 
47. Unsere Regierungen tragen die Hauptverantwortung für die auf nationaler, regionaler 
und globaler Ebene erfolgende Weiterverfolgung und Überprüfung der bei der Umsetzung 
der Ziele und Zielvorgaben im Laufe der nächsten fünfzehn Jahre erzielten Fortschritte. Um 
unserer Rechenschaftspflicht gegenüber unseren Bürgern nachzukommen, werden wir für 
eine systematische Weiterverfolgung und Überprüfung auf den verschiedenen Ebenen sor-
gen, wie in dieser Agenda und der Aktionsagenda von Addis Abeba festgelegt. Das hoch-
_______________ 
14 A/57/304, Anlage.

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
13/38 
rangige politische Forum unter der Schirmherrschaft der Generalversammlung und des Wirt-
schafts- und Sozialrats wird die zentrale Aufsichtsfunktion für die Weiterverfolgung und 
Überprüfung auf globaler Ebene innehaben. 
48. Zur Unterstützung dieser Arbeit werden derzeit Indikatoren erarbeitet. Es bedarf hoch-
wertiger, zugänglicher, aktueller und zuverlässiger aufgeschlüsselter Daten, um die Fort-
schritte zu messen und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Solche Daten 
sind von grundlegender Bedeutung für die Entscheidungsfindung. Nach Möglichkeit sollen 
Daten und Informationen bereits vorhandener Berichterstattungsmechanismen verwendet 
werden. Wir vereinbaren, unsere Anstrengungen zur Stärkung der statistischen Kapazitäten 
in den Entwicklungsländern und insbeson dere in den afrikanischen Ländern, den am we-
nigsten entwickelten Ländern, den Binnenentwicklungsländern, den kleinen Insel entwick-
lungsländern und den Ländern mit mittlerem Einkommen zu intensivieren. Wir verpflichten 
uns, umfassendere Fortschrittsmaße zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen.  
 
  Ein Aufruf zum Handeln, um unsere Welt zu verändern 
 
49. Vor siebzig Jahren kam eine frühere Generation von Staatslenkern zusammen, um die 
Vereinten Nationen zu gründen. Auf den Trümmern von Krieg und Zwietracht errichteten 
sie diese Organisation und formten die ihr zugrunde liegenden Werte des Friedens, des Di-
alogs und der internationalen Zusammenarbeit. Diese Werte haben in der Charta der Ver-
einten Nationen ihren höchsten Ausdruck gefunden.  
50. Auch wir treffen heute eine Entscheidung von großer historischer Bedeutung. Wir be-
schließen, eine bessere Zukunft für  alle Menschen zu schaffen, darunter Millionen Men-
schen, denen bislang die Chance versagt geblieben ist, ein menschenwürdiges, würdevolles 
und erfülltes Leben zu führen und ihr menschliches Potenzial voll zu entfalten. Wir können 
die erste Generation sein, der es gelingt, Armut zu beseitigen, und gleichzeitig vielleicht die 
letzte Generation, die noch die Chance hat, unseren Planeten zu retten. Wenn es uns gelingt, 
unsere Ziele zu verwirklichen, werden wir die Welt im Jahr 2030 zum Besseren verändert 
haben.  
51. Die heute von uns verkündete Agenda für das globale Handeln während der nächsten 
fünfzehn Jahre ist eine Charta für die Menschen und den Planeten im 21. Jahrhundert. Kinder 
und junge Frauen und Männer sind entscheidende Träger des Wandels und werden in den 
neuen Zielen eine Plattform finden, um unerschöpfliches Potenzial für Aktivismus zur 
Schaffung einer besseren Welt einzusetzen.  
52. „Wir, die Völker“ sind die berühmten ersten Worte der Charta der Vereinten Nationen. 
Wir, die Völker, sind es auch, die sich heute auf den Weg in das Jahr 2030 machen. Auf 
diesem Weg werden uns die Regierungen und Parlamente, das System der Vereinten Natio-
nen und andere internationale Institutionen, lokale Behörden, indigene Völker, die Zivilge-
sellschaft, die Wirtschaft und der Privatsektor, die Wissenschaft und die Hochschulen be-
gleiten – und die gesamte Menschheit. Millionen von Menschen haben bereits an dieser 
Agenda mitgewirkt und werden sie sich zu eigen machen. Sie ist eine Agenda der Menschen, 
von Menschen und für  die Menschen –  und dies, so sind wir überzeugt, wird die Garantie 
für ihren Erfolg sein.  
53. Die Zukunft der Menschheit und unseres Planeten liegt in unseren Händen. Sie liegt 
auch in den Händen der jüngeren Generation von heute, die die Fackel an die künftigen 
Generationen weiterreichen wird. Wir haben den Weg zur nachhaltigen Entwicklung vorge-
zeichnet; es wird an uns allen liegen, dafür zu sorgen, dass die Reise erfolgreich ist und die 
erzielten Fortschritte unumkehrbar sind.

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
14/38 
  Ziele und Zielvorgaben für nachhaltige Entwicklung 
 
 
54. Nach einem allen offenstehenden Prozess zwischenstaatlicher Verhandlungen und auf 
der Grundlage des Vorschlags der Offenen Arbeitsgruppe über die Ziele für eine nachhaltige 
Entwicklung15, dessen Einleitung die Ziele in einen Kontext setzt, haben wir die nachstehend 
aufgeführten Ziele und Zielvorgaben vereinbart. 
55. Die Ziele und Zielvorgaben für nachhaltige Entwicklung sind integriert und unteilbar, 
global ausgerichtet und universell anwendbar, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen 
Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen der einzelnen Länder und unter Beachtung 
der nationalen Politiken und Prioritäten. Die Zielvorgaben sind Ausdruck globaler Bestre-
bungen, wobei jede Regierung ausgerichtet an der globalen Ambition, jedoch unter Berück-
sichtigung der nationalen Gegebenheiten ihre eigenen nationalen Zielvorgaben festlegt. Jede 
Regierung wird außerdem beschließen, wie die globalen Bestrebungen der Zielvorgaben in 
die nationalen Planungsprozesse, Politike n und Strategien einfließen sollen. Es ist wichtig, 
die Verbindung zwischen der nachhaltigen Entwicklung und anderen im Gang befindlichen 
einschlägigen Prozessen im Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich zu berücksichtigen.  
56. Wir beschließen diese Ziele und Zielvorgaben eingedenk der Tatsache, dass sich jedes 
Land bei der Herbeiführung einer nachhaltigen Entwicklung eigenen Herausforderungen ge-
genübersieht, und wir unterstreichen die besonderen Herausforderungen, mit denen die 
schwächsten Länder und vor allem die afrikanischen Länder, die am wenigsten entwickelten 
Länder, die Binnenentwicklungsländer und die kleinen Inselentwicklungsländer konfrontiert 
sind, sowie die spezifischen Herausforderungen, vor die die Länder mit mittlerem Einkom-
men gestellt sind. Länder in Konfliktsituationen bedürfen ebenfalls besonderer Aufmerk-
samkeit. 
57. Wir sind uns dessen bewusst, dass für mehrere der Zielvorgaben nach wie vor keine 
Basisdaten verfügbar sind, und rufen zu mehr Unterstützung für eine bessere Datenerhebung 
und verstärkten Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten auf, mit dem Ziel, nationale und 
globale Basisdaten zu erheben, wo es solche bisher nicht gibt. Wir verpflichten uns, diesem 
Defizit im Bereich der Datenerhebung abzuhelfen, um eine bessere Grundlage für die Mes-
sung der Fortschritte zu haben, insbesondere bei denjenigen der nachstehend aufgeführten 
Zielvorgaben, bei denen keine klaren numerischen Werte vorgegeben sind. 
58. Wir befürworten die von den Staaten in anderen Foren unternommenen Anstrengun-
gen, zentrale Fragen anzugehen, die die Umsetzung unserer Agenda möglicherweise behin-
dern könnten, und wir respektieren die unabhängigen Mandate dieser Prozesse. Es ist unsere 
Absicht, dass die Agenda und ihre Umsetzung diese anderen Prozesse und die in deren Rah-
men getroffenen Beschlüsse unterstützen und unbeeinträchtigt lassen. 
59. Wir sind uns dessen bewusst, dass jedes Land je nach seinen nationalen Gegebenheiten 
und Prioritäten über verschiedene Ansätze, Visionen, Modelle und Instrumente verfügt, um 
eine nachhaltige Entwicklung herbeizuführen, und wir erklären erneut, dass der Planet Erde 
und seine Ökosysteme unsere gemeinsame Heimat sind und dass „Mutter Erde“ in einer 
Reihe von Ländern und Regionen ein gängiger Ausdruck ist. 
  
_______________ 
15 Enthalten in dem Bericht der Offenen Arbeitsgruppe der Generalversammlung über die Ziele für eine 
nachhaltige Entwicklung (A/68/970 und Corr.1; siehe auch A/68/970/Add.1-3).

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
15/38 
Ziele für nachhaltige Entwicklung 
Ziel 1.  Armut in allen ihren Formen und überall beenden 
Ziel 2.  Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernäh-
rung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern 
Ziel 3.  Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten 
und ihr Wohlergehen fördern 
Ziel 4.  Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten 
und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern 
Ziel 5.  Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen  
zur Selbstbestimmung befähigen 
Ziel 6.  Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sa-
nitärversorgung für alle gewährleisten 
Ziel 7.  Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner 
Energie für alle sichern 
Ziel 8.  Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, pro-
duktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle för-
dern 
Ziel 9.  Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, inklusiv e und nach-
haltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen 
Ziel 10.  Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern 
Ziel 11.  Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nach-
haltig gestalten 
Ziel 12.  Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen 
Ziel 13.  Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und sei-
ner Auswirkungen ergreifen* 
Ziel 14.  Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Ent-
wicklung erhalten und nachhaltig nutzen 
Ziel 15.  Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige 
Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung 
bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Ver-
lust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen 
Ziel 16.  Friedliche und inklusive Gesellscha ften für eine nachhaltige Ent-
wicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen 
und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutio-
nen auf allen Ebenen aufbauen 
Ziel 17.  Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhal-
tige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen 
 
* In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Kli-
maänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über 
die globale Antwort auf den Klimawandel ist.

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
16/38 
Ziel 1. Armut in allen ihren Formen und überall beenden 
 
1.1  Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die 
mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf 
der Welt beseitigen 
1.2  Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all 
ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die 
Hälfte senken  
1.3  Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und - maßnahmen 
für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung 
der Armen und Schwachen erreichen  
1.4  Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und 
Schwachen, die gleichen Rechte auf  wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundle-
genden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sons -
tigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technolo-
gien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben  
1.5  Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situa ti-
onen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereig-
nissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen 
verringern  
 
 
1.a  Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen ge-
währleisten, einschließlich durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Ent-
wicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende 
und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendigung 
der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen 
1.b  Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf der 
Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaffen, 
um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen  
 
Ziel 2. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere 
Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern  
 
2.1  Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die 
Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zu-
gang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben 
2.2  Bis 2030 alle Formen der Fehlernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der 
international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung 
bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden 
Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen  
2.3  Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nah-
rungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirt-
schaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem 
durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produkti-
onsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Mög-
lichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung  
2.4  Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen 
und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag 
steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaände-
rungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen 
erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
17/38 
2.5  Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz - und Haus-
tieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete 
und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationa-
ler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen 
und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte 
Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart  
 
 
2.a  Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirt-
schaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen 
und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um 
die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere 
den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern  
2.b  Handelsbeschränkungen und - verzerrungen auf den globa len Agrarmärkten korrigie-
ren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von  
Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang 
mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde 
2.c  Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für 
Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktin-
formationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung 
der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen  
 
Ziel 3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr 
Wohlergehen fördern  
 
3.1  Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten 
senken 
3.2  Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren 
ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neu-
geborenen mindestens auf 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren min-
destens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken  
3.3  Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tro-
penkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere 
übertragbare Krankheiten bekämpfen 
3.4  Bis 2030 die vorzeitige Sterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten 
durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und 
das Wohlergehen fördern  
3.5  Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoff-
missbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken  
3.6  Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Straßenverkehrsunfäl-
len weltweit halbieren  
3.7  Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versor-
gung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung 
der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten  
3.8  Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finan-
zielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den 
Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimit-
teln und Impfstoffen für alle erreichen 
3.9  Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemika-
lien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich 
verringern

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
18/38 
 
 
3.a  Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur 
Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern in geeigneter Weise stärken  
3.b  Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und 
nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, 
unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen 
gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS -Übereinkommen 
und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Be -
stimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geisti-
gen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöp-
fen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten  
3.c  Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bin-
dung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am 
wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhö-
hen  
3.d  Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen 
Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisi-
ken stärken  
 
Ziel 4. Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und  
Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern 
 
4.1   Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kosten-
lose und hochwertige Grund - und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren 
und effektiven Lernergebnissen führt  
4.2  Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger früh-
kindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grund-
schule vorbereitet sind  
4.3   Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwing-
lichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich uni-
versitärer Bildung gewährleisten  
4.4  Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die übe r 
die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikatio-
nen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen  
4.5  Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleich-
berechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Be-
hinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen 
Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten  
4.6  Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männli-
chen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen  
4.7  Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifi-
kationen zur Förderung nachhaltiger Ent wicklung erwerben, unter anderem durch Bildung 
für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlech-
tergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und 
die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwick-
lung  
4.a  Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlech-
tergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle 
bieten

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
19/38 
4.b  Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, ins-
besondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer 
und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschließlich zur Berufsbil-
dung und zu Informations - und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieurs- und Wis-
senschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern we-
sentlich erhöhen 
4.c  Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften unter anderem durch internatio-
nale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in den Entwicklungsländern und ins-
besondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern 
wesentlich erhöhen 
 
Ziel 5. Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur 
Selbstbestimmung befähigen  
 
5.1  Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt be-
enden  
5.2  Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im pri-
vaten Bereich einschließlich d es Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der 
Ausbeutung beseitigen 
5.3  Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat so-
wie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen  
5.4  Unbezahlte Pflege-  und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleis -
tungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verant-
wortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenhei-
ten anerkennen und wertschätzen  
5.5  Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Über-
nahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirt-
schaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen  
5.6  Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reprodukti-
ven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen 
Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den 
Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart 
 
 
5.a  Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen 
sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und 
sonstige Vermögensformen, zu Finanz dienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Res-
sourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften 
5.b  Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kom-
munikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern  
5.c  Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleich-
stellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen 
Ebenen beschließen und verstärken 
 
Ziel 6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und 
Sanitärversorgung für alle gewährleisten  
 
6.1  Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem 
Trinkwasser für alle erreichen 
6.2  Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und 
Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
20/38 
besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in pre-
kären Situationen 
6.3  Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des 
Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbie-
rung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wieder-
aufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern 
6.4  Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und 
eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Was-
serknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen er-
heblich zu verringern 
6.5  Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen um-
setzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit  
6.6  Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter 
Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen  
 
 
6.a  Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungs-
länder beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser - und 
Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und -speicherung, Entsal-
zung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wieder-
verwendungstechnologien 
6.b  Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaf-
tung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken 
 
Ziel 7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie 
für alle sichern 
 
7.1  Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Ener-
giedienstleistungen sichern 
7.2  Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen  
7.3  Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln  
 
 
7.a  Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur For-
schung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Ener-
gieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe,  zu er-
leichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien 
fördern  
7.b  Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den 
Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den klei-
nen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren 
jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen 
für alle bereitzustellen 
 
Ziel 8. Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive 
Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern  
 
8.1  Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und 
insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent 
in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
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8.2  Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Mo-
dernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher 
Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren 
8.3  Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung 
menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstüt-
zen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen 
unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen 
8.4  Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für 
Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung 
anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und 
Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen  
8.5  Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen 
und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie glei-
ches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen 
8.6  Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung si nd und keine Schul- 
oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern 
8.7  Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, mo-
derne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der 
schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von 
Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen  
8.8  Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, 
einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und 
der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern  
8.9  Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umset-
zen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert 
8.10  Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen  stärken, um den Zugang zu   
Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern 
 
 
8.a  Die im Rahmen der Handelshilfe gewährte Unterstützung für die Entwicklungsländer 
und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch den 
Erweiterten integrierten Rahmenplan für handelsbezogene technische Hilfe für die am we-
nigsten entwickelten Länder  
8.b  Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung erarbeiten und auf den Weg 
bringen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation um-
setzen 
 
Ziel 9. Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, inklusive und 
nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen  
 
9.1  Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur auf-
bauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaft-
liche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den 
Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen  
9.2  Eine inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der 
Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen 
Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern 
verdoppeln

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
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9.3  Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie - und anderer 
Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, und ihre Ein-
bindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen 
9.4  Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nach-
haltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sau-
berer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maß-
nahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen 
9.5  Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der 
Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen 
und zu diesem Zweck bis 203 0 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im 
Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öf-
fentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen  
 
 
9.a  Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den Ent-
wicklungsländern durch eine verstärkte finanzielle, technologische und technische Unter-
stützung der afrikanischen Länder, der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenent-
wicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern  
9.b  Die einheimische Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Ent-
wicklungsländern unterstützen, einschließlich durch Sicherstellung eines förderlichen poli-
tischen Umfelds, unter anderem für ind ustrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im 
Rohstoffbereich 
9.c  Den Zugang zur Informations - und Kommunikationstechnologie erheblich erweitern 
sowie anstreben, in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen allgemeinen und 
erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen  
 
Ziel 10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern  
 
10.1  Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommens-
wachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten  
10.2  Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Eth-
nizität, H erkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestim-
mung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern  
10.3  Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, na-
mentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die 
Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser 
Hinsicht 
10.4  Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den 
Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen  
10.5  Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen ver-
bessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken  
10.6  Eine be ssere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der 
Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts - und Finanzinstitutionen 
sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitima-
tion dieser Institutionen zu erhöhen 
10.7  Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität 
von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut 
gesteuerten Migrationspolitik

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
23/38 
10.a  Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungslän-
der, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünf-
ten der Welthandelsorganisation anwenden  
10.b  Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direkt -
investitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die 
am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwick-
lungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen 
Plänen und Programmen  
10.c  Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weni-
ger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent besei-
tigen 
 
Ziel 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig  
gestalten 
 
11.1  Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und 
zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren 
11.2  Bis 2030 den Zugang zu s icheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Ver-
kehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, ins-
besondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf 
den Bedürfnissen von Menschen i n prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit 
Behinderungen und älteren Menschen  
11.3  Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten 
für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in 
allen Ländern verstärken 
11.4  Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur - und -naturerbes 
verstärken 
11.5  Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, beding-
ten Todesfälle und der davon bet roffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch 
verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoin-
landsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von 
Menschen in prekären Situationen 
11.6  Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter 
anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und 
sonstigen Abfallbehandlung  
11.7  Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflä-
chen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere 
Menschen und Menschen mit Behinderungen  
 
 
11.a  Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirt-
schaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und 
ländlichen Gebieten unterstützen  
11.b  Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne zur 
Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klimawandels, 
der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen beschließen und 
umsetzen, wesentlich erhöhen und gemäß dem Sendai -Rahmen für Katastrophenvorsorge 
2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln 
und umsetzen

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
24/38 
11.c  Die am wenigsten entwickelten Länder unter anderem durch finanzielle und techni-
sche Hilfe beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Nutzung einheimi-
scher Materialien unterstützen  
 
Ziel 12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen 
 
12.1  Den Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum - und Produktionsmuster 
umsetzen, wobei alle Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, Maßnahmen ergreifen, 
unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungslän-
der 
12.2  Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Res-
sourcen erreichen 
12.3  Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels - 
und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions - und Lieferkette entste-
henden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern 
12.4  Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen 
während ihr es gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten interna  
tionalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden er-
heblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und 
die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken 
12.5  Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwer-
tung und Wiederverwendung deutlich verringern 
12.6  Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermuti-
gen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinfor-
mationen aufzunehmen 
12.7  In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den 
nationalen Politiken und Prioritäten 
12.8  Bis 2030 sicherstellen,  dass die Menschen überall über einschlägige Informationen 
und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit 
der Natur verfügen 
 
 
12.a  Die Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologi-
schen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum - und Produk-
tionsmustern unterstützen 
12.b  Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der 
Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige 
Entwicklung entwickeln und anwenden  
12.c  Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem 
Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen 
Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung 
und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltaus-
wirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der 
Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Aus-
wirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen 
schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden 
 
Ziel 13. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner 
Auswirkungen ergreifen* 
 
13.1  Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefah-
ren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
25/38 
13.2  Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbe-
ziehen 
13.3  Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapa-
zitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Redu-
zierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern 
 
 
13.a  Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkom-
mens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernom-
men wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dolla r aus allen Quellen aufzu-
bringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutz-
maßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klima-
fonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich  mit den erforderlichen 
Finanzmitteln ausgestattet wird 
13.b  Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs - und Managementkapazitäten im Be-
reich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselent-
wicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Men-
schen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen 
 
Ziel 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung 
erhalten und nachhaltig nutzen 
 
14.1  Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausge-
hende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheb-
lich verringern 
14.2 Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, 
um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu 
vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder 
gesund und produktiv werden 
14.3 Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen 
bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf al-
len Ebenen 
14.4 Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, unge-
meldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissen-
schaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmög-
licher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerer-
trag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert 
14.5 Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem 
nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wis-
senschaftlichen Informationen erhalten 
* In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 
das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den 
Klimawandel ist.

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
26/38 
14.6 Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapa-
zitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter 
und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, 
in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Be-
handlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrenn-
baren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen 
über Fischereisubventionen bilden sollte16 
14.7 Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden 
wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten ent-
wickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der 
Aquakultur und des Tourismus 
 
 
14.a Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und 
Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der 
Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Meerestech-
nologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen 
Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen In-
selentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken 
14.b Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten 
gewährleisten 
14.c Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern 
und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der 
Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und 
nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des 
Dokuments „Die Zukunft, die wir wollen“ hingewiesen wird 
 
Ziel 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung 
fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, 
Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der 
biologischen Vielfalt ein Ende setzen 
 
15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die 
Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land - und Binnensüßwasser -
Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der 
Berge und der Trockengebiete, gewährleisten 
15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung 
beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung 
weltweit beträchtlich erhöhen 
15.3 Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden ein-
schließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen  
sanieren und eine bodendegradationsneutrale Welt anstreben 
15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Vielfalt 
sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige 
Entwicklung zu stärken 
_______________ 
16 Unter Berücksichtigung der laufenden Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation, der Ent-
wicklungsagenda von Doha und des Mandats der Ministererklärung von Hongkong.

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
27/38 
15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der na-
türlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu 
setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern  
15.6 Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen 
Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen för-
dern, wie auf internationaler Ebene vereinbart 
15.7 Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten 
Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Pro-
dukte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen  
15.8 Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten 
zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land-  und Wasserökosysteme deutlich zu redu-
zieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen 
15.9 Bis 2020 Ökosystem - und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planun-
gen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme 
einbeziehen 
 
 
15.a Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der 
biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen 
15.b Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die F inanzierung einer 
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder  aufbringen und den Entwicklungsländern geeig-
nete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich 
zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung  
15.c Die weltweite Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des 
Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Stärkung der Fähigkeit 
lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einer nachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen  
 
Ziel 16. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung 
fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfä-
hige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen 
Ebenen aufbauen  
 
16.1 Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verrin-
gern 
16.2 Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen 
von Gewalt gegen Kinder beenden 
16.3 Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene förd ern und den 
gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten 
16.4 Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung 
und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten 
Kriminalität bekämpfen 
16.5 Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren  
16.6 Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebe-
nen aufbauen 
16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, in-
klusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist 
16.8 Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erwei-
tern und verstärken

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
28/38 
16.9 Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen,  dass alle 
Menschen eine rechtliche Identität haben 
16.10 Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten 
schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Über-
einkünften  
 
 
16.a Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammen-
arbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämp-
fung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungslän-
dern 
16.b Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen 
Entwicklung fördern und durchsetzen 
 
Ziel 17. Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige 
Entwicklung mit neuem Leben erfüllen 
 
  Finanzierung 
 
17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch interna-
tionale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhe-
bung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern 
17.2 Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen 
Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern einge-
gangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens 
für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Pro-
zent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher 
Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres 
Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielset-
zung zu erwägen 
17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer 
mobilisieren 
17.4 Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur 
Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung 
die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Aus-
landsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu ver-
ringern 
17.5 Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen 
und umsetzen 
 
  Technologie 
 
17.6 Die regionale und internationale Nord- Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Drei-
eckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang 
dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingun-
gen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen 
Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen 
Mechanismus zur Technologieförderung 
17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträg-
lichen Technologien an die Entwicklungsländer z u gegenseitig vereinbarten günstigen Be-
dingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern 
17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, 
Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
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operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Infor-
mations- und Kommunikationstechnologien, verbessern 
  Kapazitätsaufbau 
 
17.9 Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effekti ven und gezielten 
Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Um-
setzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der 
Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation 
 
  Handel 
 
17.10 Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes mul-
tilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbeson-
dere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von 
Doha 
17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick  
darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 
2020 zu verdoppeln 
17.12 Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter 
Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der 
Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für 
Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungs-
regeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen  
 
  Systemische Fragen 
 
  Politik- und institutionelle Kohärenz 
 
17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoor-
dinierung und Politikkohärenz  
17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern 
17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung 
und Umsetzung von Politiken zur Ar mutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung res-
pektieren 
 
  Multi-Akteur-Partnerschaften 
 
17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch 
Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fach-
kenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für 
nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu 
unterstützen 
17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich -privater und zivilgesellschaftlicher 
Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehen-
der Partnerschaften unterstützen und fördern 
 
  Daten, Überwachung und Rechenschaft 
 
17.18 Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und 
namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer 
erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu 
verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Be-
hinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen 
aufgeschlüsselt sind

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
30/38 
17.19 Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nach-
haltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau 
der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen 
 
 
  Umsetzungsmittel und die Globale Partnerschaft  
 
60.  Wir bekräftigen unser nachdrückliches Bekenntnis zur vollen Umsetzung der neuen 
Agenda. Wir sind uns dessen bewusst, dass wir unsere ehrgeizigen Ziele und Zielvorgaben 
nicht ohne eine neu belebte und verstärkte Globale Partnerschaft und gleichermaßen ambi-
tionierte Umsetzungsmittel erreichen werden. Diese mit neuem Leben erfüllte Globale Part-
nerschaft wird ein intensives globales Engagement zur Unterstützung der Umsetzung aller 
Ziele und Zielvorgaben erleichtern, indem sie die Regierungen, die Zivilgesellschaft, den 
Privatsektor, das System der Vereinten Nationen un d andere Akteure zusammenbringt und 
alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert.  
61.  Die Ziele und Zielvorgaben der Agenda befassen sich mit den erforderlichen Mitteln 
für die Verwirklichung unserer gemeinsamen Ambitionen. Die vorstehend unter jedem Ziel 
für nachhaltige Entwicklung und unter Ziel 17 aufgeführten Zielvorgaben für die Umset-
zungsmittel sind von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung unserer Agenda und 
sind ebenso wichtig wie die anderen Ziele und Zielvorgaben. Wir werden ihnen bei unseren 
Umsetzungsmaßnahmen und in dem Rahmen globaler Indikatoren zur Fortschritts überwa-
chung gleiche Priorität beimessen.  
62.  Diese Agenda einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung kann im Rahmen 
einer neu belebten Globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung umgesetzt werden, 
unterstützt von den konkreten Politiken und Maßnahmen, die in der Aktionsagenda von Ad-
dis Abeba beschrieben sind, die einen integralen Bestandteil der Agenda 2030 für nachhal-
tige Entwicklung darstellt. Die Aktionsagenda von Addis Abeba unterstützt die Zielvorga-
ben für die Umsetzungsmittel der Agenda 2030, ergänzt sie und trägt dazu bei, sie in einen 
Kontext zu setzen. Sie befasst sich mit den Fragen der inländischen öffentlichen Mittel, der 
inländischen und internationalen Privatwirtschaft und Finanzen, der internationalen Ent-
wicklungszusammenarbeit, dem internationalen Handel als Motor der Entwicklung, der Ver-
schuldung und der Schuldentragfähigkeit, der Behandlung von systemischen Fragen, mit 
Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kapazitätsaufbau sowie Daten, Überwachung 
und Weiterverfolgung.  
63.  Kohärente, in nationaler Eigenverantwortung stehende und durch integrierte nationale 
Finanzierungsrahmen gestützte Strategien für nachhaltige Entwicklung werden das Kern-
stück unserer Bemühungen darstellen. Wir erklären erneut, dass jedes Land die Haupt ver-
antwortung für seine eigene wirtschaftliche und soziale Entwicklung trägt und dass die Rolle 
der nationalen Politiken und Entwicklungsstrategien nicht genug betont werden kann. Wir 
werden den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Umsetzung 
von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren, stets im 
Einklang mit den einschlägigen internationalen Regeln und Verpflichtungen. Gleichzeitig 
müssen die Entwicklungsbemühungen der einzelnen Länder durch ein günstiges internatio-
nales wirtschaftliches Umfeld, einschließlich kohärenter und einander stützender globaler 
Handels-, Währungs - und Finanzsysteme, sowie eine verstärkte und verbesserte globale 
wirtschaftliche Ordnungspolitik unterstützt werden. Prozesse zur Entwicklung geeigneten 
Wissens und geeigneter Technologien und der Erleichterung ihrer Verbreitung weltweit so-
wie der Kapazitätsaufbau sind ebenfalls von zentraler Bedeutung. Wir verpflichten uns, Po-
litikkohärenz und ein der nachhaltigen Entwicklung förderliches Umfeld auf allen Ebenen 
und durch alle Akteure anzustreben und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwick-
lung mit neuem Leben zu erfüllen. 
64.  Wir unterstützen die Umsetzung der einschlägigen Strategien und Aktionsprogramme, 
darunter die Erklärung und das Aktionsprogramm von I stanbul, die Beschleunigten Akti-

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
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onsmodalitäten für die kleinen Inselentwicklungsländer (Samoa -Pfad) und das Wiener Ak-
tionsprogramm für die Binnenentwicklungsländer für die Dekade 2014 -2024, und erklären 
erneut, wie wichtig es ist, die Agenda 2063 der Afrikanischen Union und das Programm der 
Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas zu unterstützen, die alle mit der neuen 
Agenda untrennbar verbunden sind. Wir sind uns der großen Herausforderung bewusst, die 
die Herbeiführung dauerhaften Friedens und na chhaltiger Entwicklung in den Ländern in 
Konflikt- und Postkonfliktsituationen darstellt.  
65.  Wir sind uns dessen bewusst, dass sich die Länder mit mittlerem Einkommen bei der 
Herbeiführung einer nachhaltigen Entwicklung nach wie vor beträchtlichen Herausforde-
rungen gegenübersehen. Um sicherzustellen, dass das bisher Erreichte von Dauer ist, sollen 
die Bemühungen zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen durch Erfahrungs-
austausch, eine verbesserte Koordinierung und eine bessere und zielgerichtete Unterstützung 
seitens des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen, der internationalen Finanzinstitu-
tionen, der Regionalorganisationen und anderer Interessenträger gestärkt werden.  
66.  Wir unterstreichen, dass die öffentliche Politik sowie die Mobilisierung und der wirk-
same Einsatz inländischer Mittel geleitet vom Grundsatz der nationalen Eigenverantwortung 
für alle Länder ein zentraler Aspekt unseres gemeinsamen Strebens nach einer nachhaltigen 
Entwicklung, einschließlich der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, sind. Wir 
sind uns bewusst, dass inländische Mittel in erster Linie durch Wirtschaftswachstum gene-
riert werden, das sich auf ein förderliches Umfeld auf allen Ebenen stützen kann.  
67.  Privatwirtschaftliche Aktivitäten, Investitionen und Innovation sind wichtige Motoren 
der Produktivität, eines inklusiven Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeits-
plätzen. Wir anerkennen die Vielfalt des Privatsektors, von Kleinstunternehmen über Ge-
nossenschaften bis zu multinationalen Unternehmen. Wir fordern alle Unternehmen auf, ihre 
Kreativität und Innovationsstärke zugunsten der Lösung der Herausforderungen im Bereich 
der nachhaltigen Entwicklung einzusetzen. Wir werden einen dynamischen und gut funkti-
onierenden Unternehmenssektor fördern und dabei die Arbeitsrechte schützen und die Ein-
haltung der Umwelt- und Gesundheitsstandards im Einklang mit den einschlägigen interna-
tionalen Normen und Übereinkünften und anderen in dieser Hinsicht laufenden Initiativen 
gewährleisten, wie etwa den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 17 und den 
Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Übereinkommen über die 
Rechte des Kindes 18 und den wichtigen multilateralen Umweltübereinkünften, f ür diejeni-
gen, die Vertragsparteien dieser Übereinkünfte sind.  
68.  Der internationale Handel ist ein Motor für inklusives Wirtschaftswachstum und die 
Verringerung der Armut und trägt zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung bei. Wir 
werden auch künftig ein universales, regelgestütztes, offenes, transparentes, berechenbares, 
inklusives, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem 
Dach der Welthandelsorganisation sowie eine sinnvolle Handelsliberalisierung fördern. Wir 
fordern alle Mitglieder der Welthandelsorganisation auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, 
um die Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha 19 rasch abzuschließen. Wir 
messen dem handelsbezogenen Kapazitätsaufbau für die Entwicklungsländer, namentlich 
die afrikanischen Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, die Binnenentwicklungs-
länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Länder mit mittlerem Einkommen, ins-
besondere auch zur Förderung der regionalen Wirtschaftsintegration und der Vernetzun g 
große Bedeutung bei.  
_______________ 
17  A/HRC/17/31, Anhang. In Deutsch verfügbar unter http://www.globalcompact.de/sites/default/files/  
themen/publikation/leitprinzipien_fuer_wirtschaft_und_menschenrechte_2._auflage.pdf. 
18 United Nations, Treaty Series, Vol. 1577, Nr. 27531. Amtliche deutschsprachige Fassungen: dBGBl. 1992 
II S. 121; LGBl. 1996 Nr. 163; öBGBl. Nr. 7/1993; AS 1998 2055. 
19 A/C.2/56/7, Anlage.

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
32/38 
69.  Wir anerkennen die Notwendigkeit, den Entwicklungsländern dabei behilflich zu sein, 
durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschul dung 
und der Umschuldung beziehungsweise eines soliden Sch uldenmanagements die langfris-
tige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen. Viele Länder sind nach wie vor anfällig 
für Schuldenkrisen, und einige befinden sich inmitten einer Krise, darunter mehrere am we-
nigsten entwickelte Länder, kleine Inselentwickl ungsländer und einige entwickelte Länder. 
Wir erklären erneut, dass Schuldner und Gläubiger gemeinsam darauf hinarbeiten müssen, 
untragbare Verschuldungssituationen zu vermeiden und zu lösen. Die Kreditnehmerländer 
tragen die Verantwortung dafür, ihre Ver schuldung auf einem tragbaren Niveau zu halten; 
wir sind uns jedoch dessen bewusst, dass auch die Gläubiger eine Verantwortung haben, ihre 
Kreditvergabe so zu gestalten, dass sie die Tragfähigkeit der Verschuldung eines Landes 
nicht untergräbt. Wir werden die Länder, denen Schuldenerleichterungen gewährt wurden 
und die ein langfristig tragbares Schuldenniveau erreicht haben, bei der Aufrechterhaltung 
der Schuldentragfähigkeit unterstützen. 
70.  Wir bringen hiermit den Mechanismus zur Technologieförderung auf den Weg, der 
mit der Aktionsagenda von Addis Abeba geschaffen wurde, um die Ziele für nachhaltige 
Entwicklung zu unterstützen. Der Mechanismus zur Technologieförderung wird auf der Zu-
sammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren gründen –  der Mitgliedstaaten, der Zivilgesell-
schaft, des Privatsektors, der Wissenschaft, der Institutionen der Vereinten Nationen und 
anderer Interessenträger – und aus einem interinstitutionellen Arbeitsteam der Vereinten Na-
tionen für Wissenschaft, Technologie und Innovation zugunst en der Ziele für nachhaltige 
Entwicklung, einem kooperativen Multi -Akteur-Forum für Wissenschaft, Technologie und 
Innovation zugunsten der Ziele für nachhaltige Entwicklung und einer Online-Plattform be-
stehen. 
• Das Interinstitutionelle Arbeitsteam der Ver einten Nationen für Wissenschaft, Tech-
nologie und Innovation zugunsten der Ziele für nachhaltige Entwicklung wird die Ko-
ordinierung, Kohärenz und Zusammenarbeit innerhalb des Systems der Vereinten Na-
tionen in Fragen im Zusammenhang mit Wissenschaft, Technologie und Innovation 
fördern und dadurch Synergien und Effizienz erhöhen, insbesondere zur Stärkung von 
Initiativen zum Kapazitätsaufbau. Das Arbeitsteam wird bereits vorhandene Ressour-
cen nutzen und mit zehn Vertretern aus der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und der 
Wissenschaft zusammenarbeiten, um die Tagungen des Multi -Akteur-Forums für 
Wissenschaft, Technologie und Innovation zugunsten der Ziele für nachhaltige Ent-
wicklung vorzubereiten und die Online -Plattform zu entwickeln und zu operationali-
sieren, indem es unter anderem Vorschläge zu den Modalitäten des Forums und der 
Online-Plattform erarbeitet. Die zehn Vertreter werden vom Generalsekretär für einen 
Zeitraum von zwei Jahren ernannt. Das Arbeitsteam wird allen Organisationen, Fonds 
und Programm en der Vereinten Nationen und den Fachkommissionen des Wirt-
schafts- und Sozialrats zur Teilnahme offenstehen und anfänglich aus den Institutio-
nen bestehen, aus denen derzeit die informelle Arbeitsgruppe für Technologieförde-
rung zusammengesetzt ist, nämlich  der Sekretariats -Hauptabteilung Wirtschaftliche 
und Soziale Angelegenheiten dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, der Or-
ganisation der Vereinten Nationen für indus trielle Entwicklung, der Organisation der 
Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenscha ft und Kultur, der Handels - und Ent-
wicklungskonferenz der Vereinten Nationen, der Internationalen Fernmeldeunion, der 
Weltorganisation für geistiges Eigentum und der Weltbank.  
• Die Online-Plattform wird zur umfassenden Kartierung von Informationen über die 
bestehenden Initiativen, Mechanismen und Programme im Bereich Wissenschaft, 
Technologie und Innovation innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen verwen-
det werden und als Zugangsportal zu diesen Informationen fungieren. Die Online -
Plattform wird den Zugang zu Informationen, Wissen und Erfahrungen sowie zu be-
währten Verfahren und Erkenntnissen in Bezug auf Initiativen und Politiken zur För-
derung von Wissenschaft, Technologie und Innovation erleichtern. Die Online -Platt-

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
33/38 
form wird außerdem die Verbreitu ng frei zugänglicher einschlägiger wissenschaftli-
cher Publikationen erleichtern, die weltweit erscheinen. Die Online-Plattform wird auf 
der Grundlage einer unabhängigen technischen Bewertung entwickelt werden, die be-
währte Verfahren sowie Erkenntnisse aus anderen Initiativen innerhalb und außerhalb 
der Vereinten Nationen berücksichtigt, um sicherzustellen, dass sie bestehende Wis-
senschafts-, Technologie- und Innovationsplattformen ergänzt, den Zugang dazu er-
leichtert und angemessene Informationen darüber bereitstellt, unter Vermeidung von 
Doppelarbeit und durch Nutzung von Synergien.  
• Das Multi- Akteur-Forum für Wissenschaft, Technologie und Innovation zugunsten 
der Ziele für nachhaltige Entwicklung wird einmal pro Jahr für die Dauer von zwei 
Tagen zusammentreten, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Wissenschaft, 
Technologie und Innovation in verschiedenen Themenbereichen zugunsten der Ziele 
für nachhaltige Entwicklung zu erörtern, damit alle maßgeblichen Interessenträger in 
ihrem jeweiligen Fachgebiet einen aktiven Beitrag leisten können. Das Forum wird 
die Interaktion, die Vermittlung von Kontakten und die Schaffung von Netzwerken 
zwischen maßgeblichen Interessenträgern und den Multi -Akteur-Partnerschaften er-
leichtern, mit dem Ziel, Technologiebedarf und -defizite zu ermitteln und zu prüfen, 
namentlich in den Bereichen wissenschaftliche Zusammenarbeit, Innovation und Ka-
pazitätsaufbau, und außerdem dazu beizutragen, die Entwicklung, den Transfer und 
die Verbreitung einschlägiger Technologien zur Verwirklichung der Ziele für nach-
haltige Entwicklung zu erleichtern. Die Tagungen des Forums werden vom Präsiden-
ten des Wirtschafts- und Sozialrats vor der Tagung des hochrangigen politischen Fo-
rums unter der Schirmherrschaft des Rates oder ersatzweise gemeinsam mit anderen 
Foren oder Konferenzen einberufen, je nach Bedarf, unter Berücksichtigung des zu 
behandelnden Themas und auf der Grundlage einer Kooperation mit den Organisato-
ren der anderen Foren oder Konferenzen. Die Tagungen des Forums werden unter dem 
gemeinsamen Vorsitz zweier Mitgliedstaaten stattfinden und in einer von den beiden 
Kovorsitzenden erstellten Zusammenfassung der Erörterungen resultieren, die als Bei-
trag in die Tagungen des hochrangigen politischen Forums im Rahmen der Weiterver-
folgung und Überprüfung der Umsetzung der Post-2015-Entwicklungsagenda einflie-
ßen wird.  
• Die Zusammenfassung des Multi-Akteur-Forums wird eine Informationsgrundlage für 
die Tagungen des hochrangigen politischen Forums sein. Die Themen für das jeweils 
nächste Multi-Akteur-Forum für Wissenschaft, Technologie und Innovation zuguns-
ten der Ziele für nachhaltige Entwicklung werden von dem hochrangigen politischen 
Forum über nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Beiträge der Sach-
verständigen des Arbeitsteams geprüft werden. 
71. Wir erklären erneut, dass diese Agenda und die Ziele für nachhaltige Entwicklung und 
ihre Zielvorgaben, einschließlich der Umsetzungsmittel, universell, unteilbar und miteinan-
der verknüpft sind.  
 
 
  Weiterverfolgung und Überprüfung 
 
72.  Wir verpflichten uns, die Umsetzung dieser Agenda in den kommenden 15 Jahren sys-
tematisch weiterzuverfolgen und zu überprüfen. Ein solider, freiwilliger, wirksamer, parti-
zipatorischer, transparenter und integrierter Rahmen zur Weiterverfolgung und Überprüfung 
wird wesentlich zur Umsetzung beitragen und den Ländern dabei helfen, die Fortschritte bei 
der Umsetzung der Agenda zu maximieren und laufend zu verfolgen, um sicherzustellen, 
dass niemand zurückgelassen wird. 
73. Der Rahmen zur Weiterverfolgung und Überprüfung wird auf nationaler, regionaler 
und globaler Ebene unsere Rechenschaftslegung gegenüber unseren Bürgern erhöhen, eine 
wirksame internationale Zusammenarbeit bei der Verwirklichung dieser Agenda unterstüt-
zen und den Austausch bewährter Verfahren sowie gegenseitiges Lernen begünstigen. Er

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
34/38 
wird Unterstützung im Hinblick auf die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und 
die Ermittlung neuer und aufkommender Probleme mobilisieren. Aufgrund des universellen 
Charakters der Agenda werden gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zwischen allen Na-
tionen eine wichtige Rolle spielen.  
74. Die Weiterverfolgungs- und Überprüfungsprozesse auf allen Ebenen werden von den 
folgenden Grundsätzen geleitet sein:  
 a) Sie werden freiwillig und ländergesteuert sein, den unterschiedlichen Realitäten, 
Kapazitäten und Entwicklungsstufen der einzelnen Län der Rechnung tragen und deren po-
litischen Spielraum und Prioritäten respektieren. Da die nationale Eigenverantwortung von 
zentraler Bedeutung für die Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung ist, werden die Er-
gebnisse der auf nationaler Ebene laufenden Prozesse die Grundlage für die Überprüfungen 
auf regionaler und globaler Ebene bilden, zumal sich die Überprüfung auf globaler Ebene 
vorwiegend auf nationale amtliche Datenquellen stützen wird.  
 b)  Sie werden die Fortschritte bei der Umsetzung der universe llen Ziele und Ziel-
vorgaben, einschließlich der Umsetzungsmittel, in allen Ländern in einer Weise verfolgen, 
die ihrem universellen und integrierten Charakter, ihrer Verknüpftheit und den drei Dimen-
sionen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung trägt.  
 c)  Sie werden längerfristig ausgerichtet sein, die erreichten Ergebnisse, Probleme, 
Defizite und ausschlaggebenden Erfolgsfaktoren aufzeigen und die Länder dabei unterstüt-
zen, fundierte Politikentscheidungen zu treffen. Sie werden dazu beitragen, die erforder li-
chen Umsetzungsmittel und Partnerschaften zu mobilisieren, die Ermittlung von Lösungen 
und bewährten Verfahren unterstützen und die Koordinierung und Wirksamkeit des interna-
tionalen Entwicklungssystems fördern.  
 d) Sie werden für alle Menschen offen, in klusiv, partizipatorisch und transparent 
sein und die Berichterstattung aller maßgeblichen Interessenträger unterstützen.  
 e) Sie werden die Menschen in den Mittelpunkt stellen, geschlechtersensibel sein, 
die Menschenrechte achten und insbesondere auf die Ärmsten, die Schwächsten und dieje-
nigen, die am weitesten zurückliegen, ausgerichtet sein. 
 f)  Sie werden auf bestehenden Plattformen und Prozessen aufbauen, wo es solche 
gibt, Doppelarbeit vermeiden und den Gegebenheiten, Kapazitäten, Bedürfnissen und P rio-
ritäten der einzelnen Länder angepasst sein. Sie werden sich unter Berücksichtigung neu 
auftretender Probleme und der Entwicklung neuer Methoden schrittweise weiterentwickeln 
und den Berichtsaufwand für die nationalen Verwaltungen verringern.  
 g)  Sie werden rigoros und empirisch fundiert sein und auf ländergesteuerten Eva-
luierungen sowie hochwertigen, zugänglichen, aktuellen und verlässlichen Daten beruhen, 
die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, 
geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufge-
schlüsselt sind.  
 h)  Sie werden eine verstärkte Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in den Entwick-
lungsländern erfordern, einschließlich der Stärkung der nationalen Datensysteme und Eva-
luierungsprogramme, insbesondere in den afrikanischen Ländern, den am wenigsten entwi-
ckelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern, den Binnenentwicklungsländern 
und den Ländern mit mittlerem Einkommen.  
 i)  Sie werden von der aktiven Unterst ützung des Systems der Vereinten Nationen 
und anderer multilateraler Institutionen profitieren.  
75.  Die Weiterverfolgung und Überprüfung der Ziele und Zielvorgaben wird anhand eines 
Katalogs globaler Indikatoren erfolgen. Diese werden durch von den Mitgl iedstaaten erar-
beitete regionale und nationale Indikatoren sowie durch die Ergebnisse der Arbeiten zur Er-
hebung von Basisdaten für diejenigen Zielvorgaben, bei denen es bislang keine na tionalen

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
35/38 
und globalen Basisdaten gibt, ergänzt werden. Der Rahmen globaler Indikatoren, der von 
der Interinstitutionellen und Sachverständigengruppe über die Indikatoren für die Ziele für 
nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten ist, wird bis März 2016 von der Statistischen Kom-
mission gebilligt und danach vom Wirtschafts- und Sozialrat und von der Generalversamm-
lung im Einklang mit den bestehenden Mandaten verabschiedet werden. Der Rahmen wird 
einfach, aber robust sein, sich auf alle Ziele für nachhaltige Entwicklung und ihre Zielvor-
gaben erstrecken, einschließlich der Umsetzungsmittel, und die ihnen innewohnende politi-
sche Ausgewogenheit, Integration und Ambition wahren.  
76. Wir werden die Entwicklungsländer, insbesondere die afrikanischen Länder, die am 
wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die  Binnenent-
wicklungsländer, bei der Stärkung der Kapazitäten ihrer nationalen statistischen Ämter und 
Datensysteme unterstützen, um den Zugang zu hochwertigen, aktuellen, verlässlichen und 
aufgeschlüsselten Daten zu gewährleisten. Wir werden eine auf Transp arenz und Rechen-
schaftspflicht beruhende Ausweitung einer angemessenen Zusammenarbeit zwischen dem 
öffentlichen und dem privaten Sektor fördern, um ein breites Spektrum von Daten zu nutzen, 
einschließlich Erdbeobachtungs- und Geoinformationen, und dabei di e nationale Eigenver-
antwortung bei der Unterstützung und Verfolgung der Fortschritte gewährleisten.  
77. Wir verpflichten uns, mit vollem Engagement regelmäßige und alle Seiten einbezie-
hende Überprüfungen der Fortschritte auf subnationaler, nationaler, regionaler und globaler 
Ebene durchzuführen. Wir werden uns dabei weitestgehend auf das bereits bestehende Netz-
werk von Institutionen und Mechanismen der Weiterverfolgung und Überprüfung stützen. 
Die nationalen Berichte werden es ermöglichen, die Fortschritte zu bewerten und die Her-
ausforderungen auf regionaler und globaler Ebene aufzuzeigen. Neben den regionalen Dia-
logen und globalen Überprüfungen werden sie zur Ausarbeitung von Empfehlungen für die 
Weiterverfolgung auf verschiedenen Ebenen beitragen.  
 
  Nationale Ebene  
 
78. Wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, so bald wie praktisch möglich ambitionierte nati-
onale Initiativen zur allgemeinen Umsetzung dieser Agenda zu erarbeiten. Diese können den 
Übergang zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung unterstützen und gegebenenfalls  auf 
vorhandenen Planungsinstrumenten wie nationalen Entwicklungsstrategien oder Strategien 
für nachhaltige Entwicklung aufbauen.  
79. Wir ermutigen die Mitgliedstaaten außerdem, regelmäßige und alle Seiten einbezie-
hende Überprüfungen der Fortschritte auf nationaler und subnationaler Ebene durchzufüh-
ren, die von den Ländern gesteuert und vorangetrieben werden. In diese Überprüfungen sol-
len auch die Beiträge indigener Völker, der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und anderer 
Interessenträger im Einklang m it den nationalen Gegebenheiten, Politiken und Prioritäten 
einfließen. Die nationalen Parlamente sowie andere Institutionen können diese Prozesse 
ebenfalls unterstützen.  
 
  Regionale Ebene  
 
80. Die Weiterverfolgung und Überprüfung auf regionaler und subregionaler Ebene kann 
gegebenenfalls nützliche Gelegenheiten für gegenseitiges Lernen unter anderem durch frei-
willige Überprüfungen, den Austausch bewährter Verfahren und Erörterungen über gemein-
same Zielvorgaben bieten. Wir begrüßen in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit der regio-
nalen und subregionalen Kommissionen und Organisationen. Inklusive regionale Prozesse 
werden auf den Überprüfungen auf nationaler Ebene aufbauen und zur Weiterverfolgung 
und Überprüfung auf globaler Ebene beitragen, namentlich im Rahmen des hochrangigen 
politischen Forums über nachhaltige Entwicklung.  
81. In der Erkenntnis, wie wichtig es ist, auf bereits bestehenden Weiterverfolgungs - und 
Überprüfungsmechanismen auf regionaler Ebene aufzubauen und ausreichenden politischen 
Spielraum zu ermöglichen, ermutigen wir alle Mitgliedstaaten, das für ihre Mitwirkung am

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
36/38 
besten geeignete Regionalforum festzulegen. Den Regionalkommissionen der Vereinten Na-
tionen wird nahegelegt, die M itgliedstaaten in dieser Hinsicht auch weiterhin zu unterstüt-
zen.  
 
  Globale Ebene  
 
82. Das hochrangige politische Forum wird eine zentrale Rolle bei der Beaufsichtigung 
eines Netzwerks von Weiterverfolgungs - und Überprüfungsprozessen auf globaler Ebene 
spielen und dabei mit der Generalversammlung, dem Wirtschafts - und Sozialrat und den 
anderen zuständigen Organen und Foren im Einklang mit den bestehenden Mandaten kohä-
rent zusammenarbeiten. Das Forum wird die Weitergabe von Erfahrungen erleichtern, ein-
schließlich Erfolgen, Schwierigkeiten und gewonnenen Erkenntnissen, eine politische Füh-
rungsrolle wahrnehmen, Orientierungshilfe geben und Empfehlungen zur Weiterverfolgung 
erteilen. Es wird die systemweite Kohärenz und Koordinierung der Politik im Bereich de r 
nachhaltigen Entwicklung fördern. Es soll dafür Sorge tragen, dass die Agenda relevant und 
ambitioniert bleibt, und sich insbesondere mit der Bewertung der Fortschritte, der erreichten 
Ergebnisse und der Herausforderungen, vor denen die entwickelten Länder und die Entwick-
lungsländer stehen, sowie mit neuen und aufkommenden Problemen befassen. Es werden 
wirksame Querverbindungen zu den Weiterverfolgungs- und Überprüfungsregelungen aller 
einschlägigen Konferenzen und Prozesse der Vereinten Nationen hergeste llt werden, na-
mentlich derjenigen, die die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwick-
lungsländer und die Binnenentwicklungsländer betreffen. 
83. Die Weiterverfolgung und Überprüfung im Rahmen des hochrangigen politischen Fo-
rums wird sich auf einen vom Generalsekretär in Zusammenarbeit mit dem System der Ver-
einten Nationen zu erstellenden jährlichen Fortschrittsbericht über die Ziele für nachhaltige 
Entwicklung stützen, der auf dem Rahmen globaler Indikatoren, den von den nationalen 
statistischen Systemen erhobenen Daten und den auf regionaler Ebene gesammelten Infor-
mationen basiert. Das hochrangige politische Forum wird sich darüber hinaus auf den Welt-
bericht über nachhaltige Entwicklung stützen, der die Schnittstelle zwischen Wissenschaft 
und Politik stärken wird und den politischen Entscheidungsträgern ein solides und empirisch 
fundiertes Instrument bei der Förderung der Armutsbeseitigung und der nachhaltigen Ent-
wicklung an die Hand geben könnte. Wir bitten den Präsidenten des Wirtschafts - und Sozi-
alrats, einen Konsultationsprozess über den Umfang, die Methodik und die Häufigkeit des 
Erscheinens des Weltberichts und sein Verhältnis zum Fortschrittsbericht einzuleiten, des-
sen Ergebnis in die Ministererklärung der Tagung 2016 des hochrangigen politischen Fo-
rums eingehen soll.  
84.  Unter der Schirmherrschaft des Wirtschafts- und Sozialrats wird das hochrangige po-
litische Forum im Einklang mit Resolution 67/290 der Generalversammlung vom 9. Juli 
2013 regelmäßige Überprüfungen durchführen. Die Übe rprüfungen werden freiwillig sein, 
jedoch zur Berichterstattung anhalten und entwickelte Länder, Entwicklungsländer und die 
zuständigen Institutionen der Vereinten Nationen sowie andere Interessenträger einschließ-
lich der Zivilgesellschaft und des Privatsektors umfassen. Sie werden unter der Führung der 
Staaten stattfinden und Teilnehmer im Ministerrang und andere zuständige hochrangige 
Teilnehmer haben. Sie werden unter anderem durch die Mitwirkung wichtiger Gruppen und 
anderer maßgeblicher Interessenträger eine Plattform für Partnerschaften bieten.  
85.  Im Rahmen des hochrangigen politischen Forums werden zudem thematische Über-
prüfungen der Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung einschließlich der 
Querschnittsfragen stattfinden. Sie werden durch Überprüfungen der Fachkommissionen des 
Wirtschafts- und Sozialrats und anderer zwischenstaatlicher Organe und Foren unterstützt 
werden, die dem integrierten Charakter der Ziele und den zwischen ihnen bestehenden Quer-
verbindungen Rechnung tragen sol len. Sie werden alle maßgeblichen Interessenträger ein-
beziehen und nach Möglichkeit in den Zyklus des hochrangigen politischen Forums einge-
bettet und auf ihn abgestimmt sein.

Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung A/RES/70/1 
 
37/38 
86. Wir begrüßen den in der Aktionsagenda von Addis Abeba beschriebenen speziell en 
Prozess zur Weiterverfolgung und Überprüfung der Ergebnisse der Entwicklungsfinanzie-
rung sowie aller Umsetzungsmittel der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der in den Wei-
terverfolgungs- und Überprüfungsrahmen der vorliegenden Agenda integriert ist. Die  zwi-
schenstaatlich vereinbarten Schlussfolgerungen und Empfehlungen des jährlichen Forums 
für Entwicklungsfinanzierung des Wirtschafts - und Sozialrats werden in die gesamte Wei-
terverfolgung und Überprüfung der Umsetzung dieser Agenda im Rahmen des hochrangigen 
politischen Forums einfließen.  
87.  Das alle vier Jahre unter der Schirmherrschaft der Generalversammlung tagende hoch-
rangige politische Forum wird auf hoher Ebene politische Orientierungen zur Agenda und 
ihrer Umsetzung geben, Fortschritte und neue Herausforderungen aufzeigen und weitere 
Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung in Gang setzen. Das nächste hochrangige 
politische Forum unter der Schirmherrschaft der Generalversammlung wird 2019 abgehalten 
und der Tagungszyklus somit umgestellt werden, um größtmögliche Kohärenz mit dem Pro-
zess der vierjährlichen umfassenden Grundsatzüberprüfung zu gewährleisten.  
88.  Wir betonen außerdem die Wichtigkeit der systemweiten strategischen Planung, Um-
setzung und Berichterstattung, um eine kohärente und integrierte Unterstützung der Umset-
zung der neuen Agenda durch das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen sicherzu-
stellen. Die zuständigen Leitungsgremien sollen Maßnahmen zur Überprüfung dieser Un-
terstützung ergreifen und über die Fortschritte und Hindernisse Bericht erstatten. Wir begrü-
ßen den laufenden Dialog im Wirtschafts - und Sozialrat über die längerfristige Positionie-
rung des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen und sehen der Ergreifung etwaiger 
Maßnahmen zu diesen Fragen mit Interesse entgegen.  
89.  Das hochrangige politische Forum wird die Teilnahme der wichtigen Gruppen und 
anderer maßgeblicher Interessenträger an den Weiterverfolgungs- und Überprüfungsprozes-
sen im Einklang mit Resolution 67/290 unterstützen. Wir fordern diese Akteure auf, über 
ihren Beitrag zur Umsetzung der Agenda Bericht zu erstatten.  
90.  Wir ersuchen den Generalsekretär, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten einen auf 
der siebzigsten Tagung der Generalversammlung zu behandelnden Bericht zur Vorbereitung 
der Tagung 2016 des hochrangigen politischen Forums zu erarbeiten, der die wichtigen Mei-
lensteine auf dem Weg zu einer kohärenten, effizienten und inklusiven Weiterverfolgung 
und Überprüfung auf globaler Ebene aufzeigt. Der Bericht soll einen Vorschlag zu den or-
ganisatorischen Regelungen für von den Staaten gesteuerte Überprüfungen im Rahmen des 
hochrangigen politischen Forums unter der Schirmherrschaft des Wirtschafts- und Sozialrats 
enthalten, einschließlich Empfehlungen zu gemeinsamen Leitlinien für die freiwillige Be-
richterstattung. Er soll die institutionellen Verantwortlichkeiten klar abgrenzen und Orien-
tierungen im Hinblick auf die jährlichen Themen, die Abfolge der thematischen Überprü-
fungen und die Optionen zu den regelmäßigen Überprüfungen für das hochrangige politische 
Forum geben.  
91. Wir bekräftigen unsere unbeirrbare Entschlossenheit, diese Agenda zu verwirklichen 
und sie in vollem Umfang zu nutzen, um bis 2030 eine Transformation der Welt zum Bes-
seren herbeizuführen. 
4. Plenarsitzung 
25. September 2015

A/RES/70/1 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 
 
38/38 
In dem Abschnitt „Ziele und Zielvorgaben für 
nachhaltige Entwicklung“ genannte Rechtsinstrumente 
Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakge-
brauchs (United Nations, Treaty Series , Vol. 2302, Nr. 41032. Amtliche deutschsprachige 
Fassungen: dBGBl. 2004 II S. 1538; öBGBl. III Nr. 219/2005.) 
Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 (Resolution 69/283, Anlage II) 
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations, Treaty Series , 
Vol. 1833, Nr. 31363. Amtliche de utschsprachige Fassungen: dBGBl. 1994 II S. 1798; 
öBGBl. Nr. 885/1995; AS 2009 3209.) 
„Die Zukunft, die wir wollen“ (Resolution 66/288, Anlage)

anlage 2

5714 Zeichen

1
2030 - Agenda für Nachhaltige 
Entwicklung: Nachhaltigkeit auf 
kommunaler Ebene gestalten
Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis
begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete 
2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Deve-
lopment Goals“ (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbe-
sondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt 
werden sollten.1 
begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Ak-
teure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten 
„Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und 
nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN. 
unterstützt die in der 2030 -Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die 
gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in 
der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und 
Entwicklung. 
begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür ein-
zusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit 
zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbst-
verwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen 
Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenar-
beit zu unterstützen.2
fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwick-
lung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhö-
he einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der 
Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für 
Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhal-
tigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür  zu schaffen. 
Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflich-
tungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.
1 www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/69/L.85&Lang=E (Seite 14)
2 Siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 18.06.2015

2
Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis
 
wird ihre/seine Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu enga-
gieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie/er 
wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den 
Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.
Mit Beschluss  
 
Titel, Funktion   Unterschrift   
 
Ort, Datum 
vom  angenommen.

3
Kommunen können mit folgenden Maßnahmen einen besonderen 
Beitrag leisten (optional):
I. Information und Bewusstseinsbildung
• Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem 
Ziel, Informationen über die SDGs in der Bevölkerung zu verbreiten und das Be-
wusstsein für die damit angesprochenen Herausfor
derungen auf lokaler Ebene 
zu schärfen. 
• Darstellung/Einbringung in Diskussionen wie anhand von Praxisbeispielen oder 
entsprechenden Ratsvorlagen,  Entwicklungsziele der VN auf kommunaler Ebe-
ne  umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 
„Städte und Siedlungen inklusiv
, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig ma-
chen“ genannt.(link)
• insbesondere die für ihr Gebiet zuständigen Volkshochschulen, Bildungswerke 
und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda 
und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.
• Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen/Maßnahmen der Kommune, die 
in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen. 
II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung
• Werbung für und Unterstützung eines breiten Bündnisses bestehend aus lokalen 
Akteuren wie Ver
einen, Initiativen, Schulen, Universitäten, Wirtschaft, Hand-
werk, Gewerkschaften und Kirchen sowie lokal/regional engagierten NGO‘s, um 
die 2030-Agenda und die damit einhergehenden SDGs breit zu verankern. 
• Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken.
• Aktive Beteiligung an kommunalrelevanten Vorhaben der VN, um kommunale 
Selbstverwaltung weltweit zu stärken, kommunale Interessen weltweit zu bün-
deln und den Anliegen der Kommunen global Gehör zu verschaf
fen. 
III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene 
• Bestehende oder neue Maßnahmen oder Strategien der sozialen, ökologischen, 
ökonomischen oder politisch-kulturellen Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene 
werden mit einem oder mehrer
en der 17 SDGs in Zusammenhang bringen und 
national und international sichtbar machen. 
• Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und 
Verwaltung verankern und besonderes Augenmerk verleihen (zum Beispiel SDG 
Nr
. 11).
• Sich dafür einsetzen, dass auch in weiteren kommunalen Handlungsfel-
dern wie zum Beispiel bei kommunalen Eigenbetrieben und der Kommu-
nalwirtschaft, Schulen, oder bei der kommunalen Wohnraumversorgung

Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt werden (zum Beispiel SDGs Nr. 4, 6, 7, 9, 
13).
• Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzu-
sammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. För
derung der 
Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissen-
stransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SDG Nr. 17).
• Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer 
zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Her-
kunftsländern zu verbesser
n  (SDG Nr. 17).
• Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach 
Europa (SDG Nr. 17).
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anlage 4

203 Zeichen

Punkt 14: Unterzeichnung der Resolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: 
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ 
 (V-Nr. 2021/0207) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD

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Punkt 9: Unterzeichnung der Resolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: 
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ 
 (V-Nr. 2021/0207) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 244
TOP 8
TOP 14

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0207
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.07.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00