Bauliche Trennung und Markierung Fleischmengergasse, Antrag B90/Die Grünen
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0281/2023 vom 21.02.2023
Stand: Am 09.03.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0281/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Bauliche Trennung und Markierung Fleischmengergasse Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Parkplätze / Lade- und Lieferzone in der Fleischmengergasse zwischen Lungengasse und Cäcilienstraße soll von der im Westen liegenden Fahrradstraße baulich getrennt werden (entweder doppelter Hochbord oder Frankfurter Hüte). Die Fahrradstraße soll mit einer Mittelstrichelung versehen werden. Begründung In der Park bzw. Lade-/Lieferzone wird regelmäßig quer geparkt, teilweise bis weit in die Fahrradstraße rein. Dies geschieht besonders auch in den Abendstunden. Dadurch verengt sich die Fahrbahn und Begegnungen beim Fahrradverkehr sind mit Gefährdungen verbun- den. Auch ist die Fahrradstraße weder für Fußgänger*innen noch für Radfahrer*innen intuitiv er- kennbar, weswegen diese häufig von Fußgänger*innen genutzt wird und diese insbesondere vom in Richtung Norden fließenden Radverkehr überrascht sind. Eine Mittelstrichelung macht hier intuitiv erkennbar, dass Radverkehr im Zweirichtungsverkehr geführt wird. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de Illustrativ für die Mittelstrichelung kann die Skizze "Abbildung 3: Straßenbegleitende RSV im Zweirichtungsverkehr" im Abschnitt 3.3.2 der Publikation Radschnellverbindungen in NRW – Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb, 1. Veröffentlichung, 08/2019" dienen. https://www.strassen.nrw.de/de/radschnellwege-in-nrw.html?file=files/a_snrw- 2022/dokumente/01_planen-und-bauen/03-Radwege_doc/02_Radschnellwege-in- NRW/2020-11_Radschnellwege_Leitfaden-Planung-Bau-Betrieb.pdf&cid=37057 Julie Cazier Martin Herrndorf Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf
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09.03.2023
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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