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Aufstellung von neuen Werbeanlagen im Stadtbezirk Rodenkirchen und Beteiligung der Bezirksvertretung

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/0018/2016 vom 11.01.2016

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0018/2016 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Aufstellung von neuen Werbeanlagen im Stadtbezirk Rodenkirchen und Beteiligung der Bezirksvertretung Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.2 Aufstellung von neuen Werbeanlagen im Stadtbezirk Rodenkirchen und Beteiligung der Bezirksvertretung; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP - mit Beitritt der CDU-Fraktion AN/0018/2016 Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag bei. Der Antrag wird anlässlich der Ausführungen der Fachverwaltung modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei der Standortauswahl der Werbeanla- gen verstößt gegen die Bestimmungen des § 37 Abs. 5 GO NRW, den § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln und den § 2 Abs. 6.4 Pflege des Ortsbildes der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, die Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei der Standortauswahl der Werbeanlagen im Stadtbezirk herzustellen! Stellungnahme der Verwaltung; 0152/2016 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Bauver- waltung, Herrn Klasen, zur Kenntnis genommen. Demnach ist die Aufstellung der Werbetafeln und Werbesäulen ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf erst ab einer bestimmten Größe der Zustimmung der Bezirksvertretungen. Dies sei so in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Die Bezirks- vertretung Rodenkirchen sieht jedoch anlässlich dieser Ausführung dringenden Änderungsbedarf der Zuständigkeitsordnung, da die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrem Bezirk selber entscheiden möchte, an welcher Stelle Werbetafeln usw. analog den Richtlinien (Verkehrssicherheit, Stadtplanung usw.) aufgestellt werden. Der gemeinsame Antrag wurde dahingehend modifiziert. Sachstand Dezember 2018 Mit der 2. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 29.03.2018 wurden die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen neu geregelt und umfassen nun die Festlegung von Stand- 2 orten für Werbeanlagen für die Plakatgrößen 18/1 (Großflächenwerbeanlagen), 8/1 (City-Light- Säulen) und 4/1 (Stadtinformationsanlagen).Die Beteiligung der Bezirksvertretungen erfolgt bei neuen Standorten entsprechend. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
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