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Prüfantrag des Facharbeitskreises 2 zum Haushaltsplanentwurf 2025-26 (3522/2024) betreffend "Zuschuss Mindeststandards - Zuschuss für die freien Träger"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/1592/2024 vom 18.11.2024

Stand: Am 19.11.2024 im Integrationsrat ungeändert beschlossen.

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  • Prüfantrag des Facharbeitskreises 2 zum Haushaltsplanentwurf 2025_26 betreffend Zuschuss Mindeststandards Zuschuss für die freien Träger

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    Facharbeitskreis 2 18.11.2024 An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Dikbaş Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 19.11.2024 Prüfantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/26 (3522/2024) betreffend „Zuschuss Mindeststandards – Zuschuss für die freien Träger“ Der Integrationsrat der Stadt Köln begrüßt gru ndsätzlich die Bemühungen des Rates und der Verwaltung, einen ausgewogenen Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 vorzulegen. Dennoch erkennt der Integrationsrat an, dass im aktuellen Haushaltsplanentwurf wesentliche Bereiche für eine erfolgreiche Integrationspolitik in unserer Stadt nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Ausgehend von dieser Befürchtung hat der Integrationsrat der Stadt Köln eine Resolution verabschiedet (AN/1099/2024), die am 14.11.2024 als Anregung des Integrationsrates zu einer Resolution "Zukunft sichern: Ausbau und Erhalt der Infrastruktur für Geflüchtete in Köln"(2734/2024) vom Rat der Stadt Köln zur Kenntnis genommen wurde. Beschluss: Der Integrationsrat der Stadt Köln fordert die Mitglieder des Rates und die Verwaltung der Stadt Köln auf, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2025/2026 dahingehend zu ändern, das s der „Zuschuss Mindeststandards - Zuschuss für die Freien Träger“ überprüft wird und entsprechend dem Ratsbeschluss zu „Mindeststandards zur Betreuung von Geflüchteten - Fortführung der Maßnahmen ( 2893/2023)“ die Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen zur Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtlichen mit den damit verbundenen jährlichen Aufwendungen zuzüglich der jährlichen Tarifkostensteigerungen fortzuführen. Begründung: Die Streichung des „ Zuschusses Mindeststandards – Zuschuss für die freien Träger “ im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2025/2026 hat gravierende Folgen. Seit 2017 entstand eine unverzichtbare Struktur, die Geflüchtete unterstützt, ehrenamtliche Arbeit koordiniert, Fortbildungen sowie Informationsveranstaltungen bietet und die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung stärkt. Diese Strukt uren entlasten die Verwaltung, beschleunigen Abläufe und fördern Integration durch Deutschkurse, Bildungsbegleitung und Unterstützung bei Ausbildung und Arbeit. Integration findet in den Stadtteilen statt. Gerade in diesen ist die Unterstützung von Ehrenamtlichen unumgänglich, sowohl auf stadtweiter Ebene als auch auf bezirklicher Ebene. Ein Abbau dieser Strukturen würde Integrationsfortschritte gefährden, Frustration und Perspektivlosigkeit fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt destabilisiere n. Es ist dringend notwendig, die finanziellen Mittel zu sichern, um Spaltungen zu verhindern und demokratische Werte zu stärken. Dringlichkeitsbegründung: Gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln wirkt der Integrationsrat an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Jedoch kann der Integrationsrat seiner Beratungsaufgabe nicht gerecht werden, wenn der vorliegende Antrag in der nächsten Sitzung besprochen wird. Die nächste Integrationsratssitzung ist am 21.1.2025. Der Finanzausschuss wird den Haushaltsplan 2025/2026 in seiner Sitzung am 17.01.2025 vor der nächsten Integrationsratssitzung verabschieden. Die Vorlage Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2025/26 ( 3522/2024) wurde dem Integrationsrat erst am 18.11.2024 vorgeschlagen. Mit freundlichen Grüße Facharbeitskreis 2 – Geflüchtete, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement

Beratungsverlauf

  1. 19.11.2024

    Integrationsrat

    TOP 6.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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