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1700/2017

Neugestaltung des Mittelstreifens am Stadtwaldgürtel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 26.06.2017, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2524 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1700/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 
 
Neugestaltung des Mittelstreifens am Stadtwaldgürtel 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen - AN 2001/2016 
Anfrage: 
 
Was ist Stand der Dinge bei der schon länger geplanten Neugestaltung des Mittelstreifens am Stadt-
waldgürtel? 
Wie sieht die Neugestaltungskonzeption aus? 
Wann wird die Neugestaltung umgesetzt? 
 
Mit Datum 21.11.2016 informiert das Grünflächenamt über die Fällung einer Krimlinde auf dem 
Stadtwaldgürtel wegen "irreparablen Unfallschadens am Stammfuß", die infolge der "Umstellung des 
Gestaltungskonzepts" nicht ersetzt wird. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegen keine Kenntnisse über eine geplante Neuge-
staltung des Mittelstreifens Stadtwaldgürtel vor. Die Eintragung in der Fällungsmitteilung bezog sich 
ausschließlich auf den nachfolgenden Sachverhalt. 
 
Der öffentliche Straßenbaumbestand im Stadtwaldgürtel wächst im Mittelstreifen zwischen den Stra-
ßenfahrbahnen. Er besteht in Fahrtrichtung Aachener Straße entlang der KVB-Strecke aus einer Lin-
denreihe. In Fahrtrichtung Luxemburger Straße aus einer Linden-Allee an den KVB-Gleisen und der 
Straßenfahrbahn.  
 
Die Baumreihe an der Straße in Fahrtrichtung Luxemburger Straße steht sehr nah am Bordstein der 
Fahrbahn. Am Standort der älteren Linden sind bereits Schäden am Bordstein und Straßen-Asphalt 
durch das „sekundäre“ Dickenwachstum des Wurzelstocks und der Wurzeln vorhanden. Die Fach-
dienststelle prüft aktuell, ob zur Vermeidung von Schäden am Fahrbahnkörper der Straße zukünftige 
Ersatzpflanzungen mit einer größeren Entfernung zum Fahrbahnkörper der Straße erfolgen können. 
Das Ziel ist die Vermeidung von Sanierungskosten. Darüber hinaus wäre ein längerfristiger Erhalt der 
Bäume an den neuen Standorten gewährleistet, da dort nicht so schnell Wurzelkappungen und -
entnahmen erforderlich wären, die häufig zum späteren Absterben der Bäume führen und vorzeitige 
Ersatzpflanzungen erforderlich machen. 
 
Gestalterisch wären die ersatzgepflanzten Bäume dadurch nicht mehr in einer „Reihe“. Wie weit die 
Bäume dann von der Fahrbahn zurückgesetzt werden müssen und können, wird zurzeit noch geprüft. 
Die Umsetzung dieses Vorhabens würde nur dann erfolgen, wenn Bäume zur Herstellung der Ver-
kehrssicherheit gefällt werden müssten.

2

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1700/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27