1700/2017
Neugestaltung des Mittelstreifens am Stadtwaldgürtel
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2524 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1700/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 Neugestaltung des Mittelstreifens am Stadtwaldgürtel Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen - AN 2001/2016 Anfrage: Was ist Stand der Dinge bei der schon länger geplanten Neugestaltung des Mittelstreifens am Stadt- waldgürtel? Wie sieht die Neugestaltungskonzeption aus? Wann wird die Neugestaltung umgesetzt? Mit Datum 21.11.2016 informiert das Grünflächenamt über die Fällung einer Krimlinde auf dem Stadtwaldgürtel wegen "irreparablen Unfallschadens am Stammfuß", die infolge der "Umstellung des Gestaltungskonzepts" nicht ersetzt wird. Antwort der Verwaltung: Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegen keine Kenntnisse über eine geplante Neuge- staltung des Mittelstreifens Stadtwaldgürtel vor. Die Eintragung in der Fällungsmitteilung bezog sich ausschließlich auf den nachfolgenden Sachverhalt. Der öffentliche Straßenbaumbestand im Stadtwaldgürtel wächst im Mittelstreifen zwischen den Stra- ßenfahrbahnen. Er besteht in Fahrtrichtung Aachener Straße entlang der KVB-Strecke aus einer Lin- denreihe. In Fahrtrichtung Luxemburger Straße aus einer Linden-Allee an den KVB-Gleisen und der Straßenfahrbahn. Die Baumreihe an der Straße in Fahrtrichtung Luxemburger Straße steht sehr nah am Bordstein der Fahrbahn. Am Standort der älteren Linden sind bereits Schäden am Bordstein und Straßen-Asphalt durch das „sekundäre“ Dickenwachstum des Wurzelstocks und der Wurzeln vorhanden. Die Fach- dienststelle prüft aktuell, ob zur Vermeidung von Schäden am Fahrbahnkörper der Straße zukünftige Ersatzpflanzungen mit einer größeren Entfernung zum Fahrbahnkörper der Straße erfolgen können. Das Ziel ist die Vermeidung von Sanierungskosten. Darüber hinaus wäre ein längerfristiger Erhalt der Bäume an den neuen Standorten gewährleistet, da dort nicht so schnell Wurzelkappungen und - entnahmen erforderlich wären, die häufig zum späteren Absterben der Bäume führen und vorzeitige Ersatzpflanzungen erforderlich machen. Gestalterisch wären die ersatzgepflanzten Bäume dadurch nicht mehr in einer „Reihe“. Wie weit die Bäume dann von der Fahrbahn zurückgesetzt werden müssen und können, wird zurzeit noch geprüft. Die Umsetzung dieses Vorhabens würde nur dann erfolgen, wenn Bäume zur Herstellung der Ver- kehrssicherheit gefällt werden müssten. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1700/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 31.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27