V/0066/2025
Ombudspersonen nach dem WTG: Jahresbericht 2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/0066/2025 Kurzüberblick Die ehrenamtlich tätigen Ombudspersonen nach dem WTG legen mit dieser Vorlage den Jahres- bericht 2024 über ihre Tätigkeit vor. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Finanzierung Produktgruppe: Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 0503 Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2023 zur Bestellung von Ombudspersonen (§ 16 WTG). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 1 Jahresbericht 2024 der Ombudspersonen nach dem WTG
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Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Jahresbericht 2024 Inhalt 1. Einleitung ................................................................................................................ 3 1.1 Aufgabe - Konflikte lösen statt Streiten .......................................................... 3 1.2 Rechtliches .................................................................................................... 3 1.3 Vorstellung der Ombudspersonen ................................................................. 4 1.4 Sprechzeiten, Erreichbarkeit ......................................................................... 4 2. Anzahl und Art der Kontaktaufnahmen ................................................................... 5 3. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit ........................................................................ 5 4. Aufgewendete Zeit im Berichtszeitraum ................................................................. 6 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick ......................................................................... 6 6. Anhänge ................................................................................................................. 7 Tätigkeitsbericht Ombudspersonen 2024 | 3 1. Einleitung Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) verpflichtet die Kreise und kreis freien Städte zur Bestellung von Ombudspersonen. Sie sollen auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Dienstleistern sowie Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- und Betreuungs- angeboten vermitteln. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot: Konflikte sollen unbürokratisch geschlichtet werden, ohne dass hierfür direkt die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) eingeschaltet werden muss. Die Ombudspersonen arbeiten ehrenamtlich, unparteiisch und unabhängig. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden und Probleme schnell und unmitte lbar aus der Welt zu schaffen. Seit dem 1. Oktober 2023 sind Frau Edler und Herr Viehoff-Heithorn als ehrenamtliche Ombudspersonen für die Stadt Münster tätig. 1.1 Aufgabe - Konflikte lösen statt Streiten Die Ombudspersonen vermitteln bei Problemen und Konflikten, die Betreuungseinrich- tungen in der Stadt Münster betreffen. Dazu zählen alle Alten- und P flegeeinrichtun- gen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Wohngemeinschaften mit B etreu- ungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste, Gasteinri chtun- gen, wie Hospize, Tages-, Nacht-und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Die Ombudspersonen vermitteln z.B. bei folgenden Themen: · Art und Weise der Pflege, · Betreuung und medizinischen Versorgung, · Unterkunft und Verpflegung, · Verwaltung der Barbeträge, · Hauswirtschaftliche Versorgung, · Vertragsangelegenheiten inkl. Abrechnung, · Probleme zwischen Dienstleistern und Nutzer*innen. 1.2 Rechtliches Damit die Ombudspersonen tätig werden dürfen, müssen sie von dem od er der be- troffenen Nutzer*in bzw. deren gesetzlichen rechtsgeschäftlichen Vertretung bea uf- tragt werden. Nur dann dürfen sie in der Einrichtung auch Einblick in die persönlichen Daten der Betroffenen nehmen. Tätigkeitsbericht Ombudspersonen 2024 | 4 1.3 Vorstellung der Ombudspersonen Birgit Edler Birgit Edler ist Diplom-Sozialpädagogin und setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Menschen im Alter und Menschen mit Behinderung ein: Sie war im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde- rung (ASGAf) sowohl als Ratsfrau als auch als sachkundige Bürgerin tätig, ha t zwei Vereine für ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung fü r Menschen mit Behinderung und Senior*innen mitbegründet und wirkte am Aufbau des Hos pizes „lebensHAUS“ mit. Andreas Viehoff-Heithorn Andreas Viehoff-Heithorn ist Diplom-Pädagoge, der sich in seinem Berufsleben unter anderem mit Seniorenarbeit und Seminarfreizeiten für Menschen mit Behinderung be- schäftigt hat. Er ist im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde- rung (ASGAf) als sachkundiger Bürger und in der Kommunalen Seniorenv ertretung der Stadt Münster tätig. 1.4 Sprechzeiten, Erreichbarkeit Die Ombudspersonen sind telefonisch unter 01 70/ 6 42 41 97 (Birgit Edler) und 01 70/ 6 51 50 51 (Andreas Viehoff-Heithorn) sowie per E-Mail unter ombudsperson@stadt-muenster.de zu erreichen. Bei Bedarf können persönliche Gesprächstermine vereinbart werden. Dafür stehe n barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung. Tätigkeitsbericht Ombudspersonen 2024 | 5 2. Anzahl und Art der Kontaktaufnahmen Im Berichtszeitraum gab es fünf Kontakte per Email und drei Kontakte per Telefon, die zu Folgetreffen führten. Darüber hinaus gab es im Durchschnitt einmal wöchentlich Anrufe, in denen es um Themen außerhalb der Zuständigkeit der Ombudspersone n ging. Diese Personen konnten jedoch an die richtigen Stellen weitervermittelt werden. Themen der Anfragen waren Gewalt in der Pflege, sexuelle Belästigun g, Ernährung, Einbindung der Angehörigen und die Leistungsvereinbarung. Sämtliche Anfragen konnten beantwortet bzw. gelöst werden werden; e inmal durch Institutionswechsel, dreimal durch schriftliche Vereinbarungen und sonst durch g e- meinsame vermittelnde Gespräche. Es gab im Berichtszeitraum vier Anfragen, die in Absprache mit den Anf ragenden an die WTG-Behörde weitervermittelt und teilweise gemeinsam zum Abschluss gebracht werden konnten. 3. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Die Ombudspersonen stellten sich und ihre Tätigkeit in verschiedenen Gremien vo r. Die Gremienteilnehmer*innen wurden in erster Linie als Multiplikator*innen betrachtet. Dabei war den Ombudspersonen insbesondere wichtig, dass die Menschen in den Einrichtungen sowie deren An- und Zugehörige von dem Angebot, unabhängig von den Leitungen oder Mitarbeiter*innen der Einrichtungen, erfahren. Von besonderer Be- deutung war die glaubhafte Vermittlung der Neutralität der Ombudspersonen. Folgende Tätigkeiten durch Vor-Ort-Termine oder in Form von Teilnahmen an Bespre- chungen bzw. Arbeitskreissitzungen wurden wahrgenommen: · Vorstellung in Einrichtungen, · Beiratssitzungen, · Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte von Einrichtungen in Münster, · Bewohner*innenbeirat im Altenzentrum St. Lamberti, · Bewohner*innenbeirat - LWL Wohnverbund Münster, · Werkstattrat der Westfalenfleiß GmbH Arbeiten und Wohnen, · Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundheit (AG 2 der KIB), Tätigkeitsbericht Ombudspersonen 2024 | 6 · Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung, · Kommunale Konferenz Alter und Pflege, · Tagung in Düsseldorf mit der Beauftragten der Landesregierung für Me nschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen. 4. Aufgewendete Zeit im Berichtszeitraum Im Berichtszeitraum hat jede der Ombudspersonen im Durchschnitt acht Stunden wö- chentlichen Zeitaufwand (bereinigt um Ferienzeiten etc.) für die Tätigkeit aufgebracht. Dabei wurde die Arbeitszeit zu gleichen Teilen für Gespräche mit Betroffenen, telefo- nische Beratungen und der Vorstellung der Tätigkeit aufgewandt. Es wird eine zeitliche Verschiebung dahingehend erwartet, dass mehr Zeit in die Be- ratungen und die aufsuchende Arbeit, als in die Vorstellungen investiert werden. Das zeigen auch schon die Erfahrungen der ersten Wochen des neuen Be richtszeit- raumes. 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick Seit Oktober 2023 sind wir als Ombudspersonen bestellt, seit April 2024 kon nte die Arbeit aufgenommen werden. Es wurde uns bewusst, dass wir uns und unse re Funk- tion mit den Möglichkeiten bekannt machen müssen. Die Flyer wurden seitens der WTG Behörde an alle Einrichtungen per Mail versandt. Schnell stellte sich heraus, dass die Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit auch in einfacher Sprache erstellt wer- den müssen und auf die barrierearme Gestaltung zu achten ist. Die wichtigste Aufgabe bestand zunächst darin, uns auch persönlich vorzustellen. Be- schwerden gegenüber Institutionen auszusprechen, in denen die betroffen en Perso- nen oder An- und Zugehörige leben, ist verbunden mit einem hoh en Vertrauensbe- weis. Oft sind Ängste vor Repressalien seitens der Beschwerdeführer*innen vorhan- den, die erst durch einen persönlichen Kontakt mit der Ombudsstelle ausgesproc hen werden. Die Neutralität der Ombudspersonen spielt hierbei ebenfalls eine wichtige Rolle. Gerne wurde das Angebot angenommen sich in neutralen, barrierefreien Räumlichkei- ten für Gesprächstermine treffen zu können. Hierfür stehen die Räumlichkeiten der EUTB Lebens t raum (Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratungsstelle) zur Verfü- gung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es gut ist, die Ombudsstelle mit zwei Personen zu besetzen. Nicht zuletzt der kollegiale Austausch ist für uns von großer Bedeutung. Tätigkeitsbericht Ombudspersonen 2024 | 7 Die Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht der Stadt Münster gestaltet sich als sehr konstruktiv. Mittlerweile haben sich regelmäßige Treffen in der Regel einmal monatlich etabliert. Die Ausstattung der Ombudspersonen besteht derzeit ausschließlich aus der f reien Nutzung eines Smartphones. Wir würden uns wünschen, zusätzlich mit e inem Tablet ausgestattet zu werden, da die digitale Nutzung, ausschließlich über das Smartphone unnötig zeitraubend und für Dokumentationen etc. untauglich ist. Wir halten die Einrichtung der Ombudsstelle für richtig und gehen davon aus, dass die Kontaktaufnahmen mit zunehmender Bekanntheit steigen werden. gez. gez. Edler Viehoff-Heithorn 6. Anhänge Flyer Flyer Leichte Sprache Nehmen Sie gerne Kontakt auf Birgit Edler 0170 - 642 4197 Andreas Viehoff-Heithorn 0170 - 651 5051 Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) verp/f_lichtet die Kreise und kreisfreien Städte zur Bestellung von Ombudspersonen. Sie sollen auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Dienstleistern soweit Nutzerinnen und Nutzern von P/f_lege- und Betreuungsangeboten vermitteln. Es handelt sich um ein niedrig- schwelliges Angebot: Kon/f_likte sollen unbürokratisch geschlichtet werden, ohne dass hierfür direkt die Kommunale Qualitätssicherung P/f_lege und Teilhabe (Heimaufsicht) einge- schaltet werden muss. Die Ombudspersonen arbeiten ehrenamtlich, unparteiisch und unabhängig. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu /f_inden und Probleme schnell und unmittelbar aus der Welt zu schaffen. K O N F L I K T E LÖ S E N S TAT T S T R E I T E N Andreas Viehoff-Heithorn Birgit Edler E-Mail: ombudsperson@stadt-muenster.de Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Herausgeber, Gestaltung & Fotos: Stadt Münster UNABHÄNGIG KOMPETENT N E U T R A L OMBUDSPERSONEN Konflikthilfe für Menschen, die Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen für p/f_legebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung sowie ihre Angehörigen, Betreuungspersonen und für Leistungsanbieter von: • Stationären P/f_legeeinrichtungen für ältere Menschen • Besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung • Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagesp/f_lege • Hospizen • Wohngemeinschaften mit P/f_lege- und Betreuungsleistungen • Werkstätten für Menschen mit Behinderung • Angeboten des Servicewohnens • Ambulanten Diensten Rechtliches Der Einsatz einer Ombudsperson ist im § 16 Wohn-und Teilhabegesetz (WTG) NRW geregelt. Damit die Ombudspersonen tätig werden können, müssen sie von der Nutzerin oder dem Nutzer bzw. deren rechtlicher Vertretung beauftragt werden. Nur dann sind die Ombudspersonen berechtigt, auch Einblick in die persönlichen Daten zu nehmen. Grenzen der Unterstützung Die Aufgabe beschränkt sich auf die Vermittlung zwischen den Kon/f_likt- parteien und Hilfestellung bei der Lösungs/f_indung. Die Ombudspersonen können Empfehlungen gegenüber Leistungsanbietenden, Nutzerinnen und Nutzern oder Behörden aussprechen. Sie sind nicht weisungsbefugt. Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen. Weitere Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten Bei Problemen mit Betreuungsangeboten in Münster sind die Ombudspersonen nicht die einzige Anlaufstelle. Sie können sich ebenfalls an die Kommunale Qualitätssicherung P/f_lege und Teilhabe (Heimaufsicht) oder die Monitoring- und Beschwerdestelle des Landes wenden. Die Heimaufsicht können Sie kontaktieren unter: Sozialamt Heimaufsicht Von-Steuben-Straße 5 48143 Münster E-Mail: heimaufsicht@stadt-muenster.de Die Monitoring- und Beschwerdestelle ist angesiedelt bei der: Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten NRW Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Tel. 0211 - 855 44 99 E-Mail: gewaltschutz@lbbp.nrw.de Wir sind Ansprechpartnerin und Ansprechpartner Ombuds-Personen In Nordrhein-Westfalen gibt es das Wohn- und Teilhabe-Gesetz. In dem Gesetz steht: Die Kreise und Kreis-freien Städte sollen Ombuds-Personen einstellen. Die Ombuds-Personen arbeiten auf Anfrage. Das heißt: Man kann sie um Vermittlung bitten. Ombuds-Personen helfen bei Problemen. Sie vermitteln in Streit-Fällen. Sie helfen eine Lösung zu finden. Die Ombuds-Personen arbeiten ehrenamtlich. Die Ombuds-Personen bei der Stadt Münster: Birgit Edler Andreas Viehoff-Heithorn 0170 642 41 97 0170 651 5051 E-Mail: ombudspersonen@stadt-muenster.de Agentur für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bonn Geprüft von der Prüf-Gruppe der Bonner Werkstätten Übersetzt von: Bilder sind von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Die beiden sind Ansprech-Personen: für Pflege-bedürftige Menschen und ihre Betreuungs-Personen für Menschen mit Behinderung und ihre Betreuungs-Personen für Dienst-Leister im Bereich Pflege und Betreuung, zum Beispiel Wohn-Einrichtungen, Werkstätten,Pflege-Einrichtungen Hilfe bei Problemen mit der Betreuung Beratung und Hilfe gibt es auch bei der Kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heim-Aufsicht). Sozialamt Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) Von-Steuben-Straße 5 48143 Münster E-Mail: heimaufsicht@stadt-muenster.de
Berichtsvorlage
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V/0066/2025 V/0066/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Ombudspersonen nach dem WTG: Jahresbericht 2024 Beratungsfolge 03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 25.06.2025 Integrationsrat Bericht 30.06.2025 Kommunale Seniorenvertretung Bericht Bericht: Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2023 zur Bestellung von Ombudspersonen. Gemäß § 16 WTG sol- len sie auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen bezie- hungsweise Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote nach dem WTG vermitteln. Der Rat der Stadt Münster hat Fr au Edler und Herrn Viehoff-Heithorn zum 01.10.2023 für die Dauer von drei Jahren zu ehrenamtlich tätigen Ombudspersonen bestellt (vgl. Vorlage V/ 0401/2023). Mit dieser Vorlage wird erstmals ein Jahresbericht der Ombudspersonen vorgelegt. Im Berichtszeitraum stand insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit im Mittelpunkt. Durch Teilnahme an Besprechungen bzw. Arbeitskreissitzungen wurde das Angebot bekannt gemacht. Es gingen bereits einige Anfragen zu unterschiedlichen Themen ein, die allesamt gelöst werden konnten. Das Angebot, sich auch persönlich in neutralen, barrierefreien Räumlichkeiten für Gesprächstermine treffen zu kön- nen, wurde gerne angenommen. Die Ombudsstelle mit zwei Personen zu besetzen hat sich als gute Entscheidung herausgestellt. Somit ist die Möglichkeit des kollegialen Austausches gegeben. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Sozialamt 10.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Möllering Telefon: 492-5094 Moellering@stadt- muenster.de - 2 - V/0066/2025 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Jahresbericht 2024 der Ombudspersonen nach dem WTG
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Von-Steuben-Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- V/0066/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.04.2025
- Erstellt
- 07.02.2025 13:39