Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD- und CDU-Fraktion sowie der FDP aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.08.2024 betreffend "Sachstand des Antrags Aufzug an der Haltestelle Dellbrück S-Bahn, AN/2040/2022" (AN/1116/2024)
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2769/2024 vom 20.09.2024
Stand: Am 30.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2769/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD- und CDU-Fraktion sowie der FDP aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.08.2024 betreffend "Sachstand des Antrags Aufzug an der Haltestelle Dellbrück S-Bahn, AN/2040/2022" (AN/1116/2024) Die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP bitten um Beantwortung folgender Fragen: „1. Sind von Seiten der Verwaltung Maßnahmen ergriffen worden, um sich um die Errichtung einer zusätzlichen Aufzugsanlage zu bemühen und falls ja, wie ist der Sachstand? 2. Gibt es aus Sicht der Verwaltung noch Möglichkeiten, die Errichtung der zusätzlichen Auf- zugsanlage (im Rahmen der Ausbaumaßnahmen) zu realisieren?“ Antwort der Verwaltung: Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet: Nach Aussage von go.Rheinland wurde im Rahmen der Planungen zum Ausbau der S11 die Installation eines zusätzlichen Aufzugs auf der Nordseite des Bf Dellbrück geprüft, aber sei- nerzeit verworfen. Die Barrierefreiheit des Bahnhofs wird über den Aufzug auf der Südseite hergestellt. Dort findet auch die Verknüpfung zu den Buslinien und zur P+R-Anlage statt. Die Nachrüstung eines Aufzugs auf der Nordseite ist im Rahmen der Maßnahme S11-Kernpaket nicht mehr möglich. Nach erster Einschätzung seitens DB InfraGO und go.Rheinland erscheint dies aber grund- sätzlich möglich. Hierfür müsste zunächst eine separate Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden. Die Verwaltung teilt die Meinung, dass ein Umweg von bis zu 400 m für mobilitätseinge- schränkte Personen eine Barriere zur Nutzung der S-Bahn darstellt. Aus diesem Grund sind die Randbedingungen zur Errichtung eines weiteren Aufzuges zu eruieren und anschließend abzuwägen. Die Verwaltung wird in Gesprächen mit go.rheinland (und DB) die nächsten Schritte zur Klä- rung offener Fragestellungen abstimmen und in einem Sachstand darüber berichten.
Beratungsverlauf
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30.09.2024
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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