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A-R/0034/2009

Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahmeprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in

Antrag an den Rat 02.12.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 25.7

Originalantrag

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Originalantrag

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30.11.2009 
Ratsantrag 
„Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - 
Maßnahmeprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in 
Münster“ 
Der Rat möge beschließen: 
In Münster leben aktuell rd. 7.600 (von 43.000) Kinder und 
Jugendliche unter 18 Jahren von Hartz IV und ähnlichen Leistungen. 
Um diesen vielen Kindern und Jugendlichen bessere 
Bildungschancen und Berufsaussichten zu eröffnen sowie ein 
gesundes Aufwachsen und die Teilhabe am gesellschaftlichen 
Leben zu ermöglichen, besteht dringender Handlungsbedarf auch 
und gerade auf kommunaler Ebene.  
Die Stadt Münster soll mit ihren zur Verfügung stehenden 
Möglichkeiten die Stadtgesellschaft solidarisch ausrichten und 
Kinderarmut auch vor dem Hintergrund immer knapper werdender 
Mittel mit zielgerichteten Angeboten und Maßnahmen bekämpfen. 
Eine lebenswerte Stadt schließt nicht aus, sondern ist offen für alle 
Bürgerinnen und Bürger.  
Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt Münster 
beschließen: 
1. Familien, die durch besondere Risiken belastet sind, müssen 
früh erkannt und erreicht werden. Sie brauchen passgenaue, 
verlässliche und kontinuierliche Unterstützung, Begleitung 
und Hilfen - am besten schon während der Schwangerschaft. 
Hierfür wird auch ein dichteres Netz aufsuchender Hilfen 
benötigt. Deshalb soll das in Coerde erfolgreich erprobte 
Präventionsprojekt „Hilfe zur Erziehung - Entwicklung und 
Ausbau frühzeitiger Präventionsangebote sowie Aufbau 
eines sozialen Frühwarnsystems im Stadtteil Coerde“ 
etabliert und passgenaue Konzepte für weitere Stadtteile im 
Zusammenwirken der im Sozialraum tätigen Akteure aus 
Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen, Kultur etc. 
entwickelt und umgesetzt werden. Dabei soll an vorhandene 
Strukturen und Ressourcen angeknüpft werden. Das heißt 
konkret: Die Schaffung von Präventionsketten von der 
Schwangerschaft/Geburt letztlich bis hin zur 
Ausbildung. Das Projekt der Familienhebammen mit 
Sprechstunden in den Kindertagesstätten wie die 
Familienhebamme beim Gesundheitsamt müssen aus dem 
Projektstatus in verbindliche Strukturen überführt werden. 
2. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, hierbei die 
Ergebnisse der Bildungskonferenzen , insbesondere im 
Hinblick auf die Vorschläge zur frühkindlichen 
Sprachförderung sowie zur Etablierung eines 
quartiersbezogenen „Bildungsmanagers“  zu 
berücksichtigen. 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2009

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3. Die Lernmittel für Kinder aus Haushalten, die Arbeitslosengeld II und Leistungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, werden künftig dauerhaft aus dem 
städtischen Etat übernommen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen 
keine Regelkürzung bekommen. 
4. Das Mittagessen wird zu einem integralen Bestandteil der Offenen Ganztagsschule. 
Zum Schuljahr 2010/11 wird das Mittagessen in Übermittagangeboten an Grund- 
und weiterführenden Schulen für Kinder aus einkommensschwachen Familien 
kostenfrei gestellt. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen keine 
Regelkürzung bekommen. 
5. In Kindertagesstätten und Schulen wird eine Qualitätsoffensive für gesunde 
Ernährung begonnen. Viele Kinder aus sozial benachteiligten Familien sind einem 
erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Ih re Ernährung ist häufig mangelhaft und sie 
kommen nicht selten ohne Frühstück in die Kindertagesstätte oder zur Schule. Daher 
werden stadtweit verbindliche Qualitätsstandards für die Essensangebote in 
städtischen Einrichtungen festgelegt und umgesetzt.  
6. Die sozialpädagogische Unterstützung wird ausgebaut und neu strukturiert. 
Insbesondere an den Verbindungsstellen bzw. Übergängen von Bildungsbiographien 
sollen verstärkt sozialpädagogische Unterstützungsangebote bereitgestellt werden, 
um so problematische Entwicklungen frühzeitig aufhalten und verändern zu können. 
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, im ersten Halbjahr 2010 einen Vorschlag 
vorzulegen, an welchen Standards in Zukunft die Schulsozialarbeit orientiert werden 
soll. Ausgehend von dieser Standardklärung soll im zweiten Halbjahr 2010 der 
konkrete Unterstützungsbedarf an einzelnen Schulen ermittelt werden, so dass 
ausgehend vom Ist-Zustand eine Neujustierung und ggf. ein Ausbau der 
unterstützenden Schulsozialarbeit zu den Haushaltsplanberatungen 2011 erfolgen 
kann. 
7. Die Stadt Münster verhandelt mit den nichtstädtischen Anbietern sozialer, kultureller 
und gesundheitlicher Angebote sowie von Kultur-, Bildungs-, Sport-, Kinder- und 
Jugendfreizeitangeboten über Preisnachlässe, die dem o.g. Personenkreis 
eingeräumt werden können. Diese Preisnachlässe sollen in einem neu 
einzuführenden Vergünstigungspass zusammen mit den bereits bestehenden 
Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen gebündelt und beworben werden. 
8. Die Verwaltung stellt eine qualifizierte systematische, kontinuierliche, 
sozialraumorientierte Familienberichterstattung , die die Aspekte Bildung, 
Gesundheit und soziale Lage (Armut) von Kindern, Jugendlichen und Familien  
umfasst, sicher. Die Berichterstattung soll ziel- und bedarfsorientierte Vorschläge der 
Verwaltung zu den zu ergreifenden Maßnahmen enthalten. 
9. Die Ergebnisse und Arbeitsaufträge des Hearings  „Kinderarmut in Münster – eine 
drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ werden im 
Maßnahmeprogramm aufgegriffen. 
 
Begründung:
 
Gleiche Lebenschancen für jedes Kind sind das Grundversprechen einer demokratischen 
und solidarischen Gesellschaft. Die Zukunftschancen unserer Kinder werden jedoch noch in 
einem viel zu großen Maße durch ihre soziale Herkunft bestimmt, ausgleichende Angebote

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stehen nicht in ausreichendem Maße bereit. Die aktuelle Wirtschaftskrise wird die Situation 
sozial benachteiligter Kinder und psychosozial belasteter Familien mit (kleinen) Kindern 
weiter verschlechtern. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit wird auch die Zahl der von Armut und 
Benachteiligung gefährdeten Kinder und Jugendlichen erneut erhöhen. Der gerade 
geschlossene Koalitionsvertrag von CDU und FDP auf Bundesebene enthält Kindern aus 
SGB II Haushalten die längst überfällige Er höhung ihrer Regelleistungen nach dem SGB II 
vor. Es gibt keine Festlegung darüber, dass in Zukunft für sie endlich auch  entwicklungs- 
und bildungsbedingte Bedarfe übernommen werden. Die Erhöhung des Kindergeldes in 
Höhe von 20 Euro bzw. die Erhöhung des Kinderfreibetrages kommen ebenfalls bei den 
Kindern aus SGB II Haushalten nicht an, da das Kindergeld von den Regelleistungen als 
Einkommen abgezogen wird. Damit bleiben gerade Kinder, die es am nötigsten haben, 
außen vor. Die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes ist zudem kontraproduktiv, da 
die langjährigen Erfahrungen aus Norwegen zeigen, dass das Betreuungsgeld am ehesten 
von Familien aus bildungsfernen Schichten in Anspruch genommen wird. Damit besteht die 
Gefahr, dass gerade diese Kinder nicht die bestmögliche frühkindliche Förderung erhalten. 
Auch in Münster klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. In 
unserer Stadt leben derzeit ca. 25.000 Menschen in Armut; davon sind etwa 7.600 Kinder im 
Alter von 0 bis unter 18 Jahren (Leistungsbereich SGB II, SGB XII, 
Asylbewerberleistungsgesetz). Das sind 18% aller Kinder und Jugendlichen in Münster! Die 
verschämte Armut (d.h. die Zahl jener eigentlich Anspruchsberechtigter, die aus 
Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. 
Arbeitslosengeld II stellen) lässt sich zudem nur erahnen. Ausländische Kinder und 
Jugendliche sind noch sehr viel mehr von Einkommensarmut betroffen. Anlässlich der 
Überprüfung der Kinderregelsätze im Hartz-IV-Bezug durch das 
Bundesverfassungsgericht sind umfängliche Maßnahmen gegen Kinderarmut 
angemahnt. Der Kinderregelsatz muss vor allem am tatsächlichen Bedarf von Kindern und 
Jugendlichen orientiert sein; denn Kinder haben besondere Bedürfnisse. Viele Studien 
zeigen, dass Armut nicht nur materielle Knappheit bedeutet, sondern auch mangelnde 
Bildungschancen, einen schlechteren Gesundheitszustand, weniger kulturelle Teilhabe, 
weniger soziale Kontakte und Netzwerke sowie schlechte Berufsaussichten.  
Vor diesem Hintergrund muss die Bekämpfung der Armut in unserer Stadt allgemein und der 
Kinderarmut im speziellen eine zentrale Aufgabe der Kommunalpolitik in den nächsten 
Jahren werden. Dabei soll sich an zwei Grundsätzen orientiert werden: 
 Vorsorge ist besser als Nachsorge. D. h., das im Sinne eines „vorsorgenden 
Sozialstaats“ alle Anstrengungen darauf zu richten sind, dass Menschen durch gute 
Bildung, präventive Hilfsangebote und frühzeitige Unterstützung gar nicht erst in Not 
geraten. 
 Wer Hilfe benötigt, wird sie erhalten. Deshalb sollen alle Unterstützungs- und 
Hilfsangebote so ausgerichtet werden, dass die Menschen möglichst weitgehend und 
schnell wieder ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können. 
Fehlende und unzulängliche Lebenschancen für Kinder und Kinderarmut verweisen zentral 
auf das Thema der sozialen Gerechtigkeit. Zudem kann es sich unsere Gesellschaft im 
eigenen Interesse nicht leisten, die Talente und Potenziale, die in unseren Kindern stecken, 
zu verschwenden. Dabei geht es nicht nur um materielle Armut, also um fehlende finanzielle 
Mittel, um am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können. Genauso wichtig 
sind die fehlenden und zu sichernden Teilhabechancen im Bildungssystem und in anderen 
wichtigen sozialen Zusammenhängen (Vereine, Nachbarschaften etc.).

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Statt isolierter und punktuell angelegter Einzelaktionen muss ein umfassendes Konzept 
entwickelt werden, dass alle Facetten dieses Problems berücksichtigt und auf dessen 
Grundlage entsprechende Lösungsansätze entwickelt werden. Nur so kann Kinderarmut 
wirkungsvoll bekämpft werden. Die Vorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der 
Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, 
Gesundheit und früher Förderung“ 0075/2009 verdeutlicht für die Stadt Münster, dass es 
bereits ein Spektrum von Hilfen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe mit beratender, 
fördernder und unterstützender Ausrichtung gibt; jedoch stehen sie häufig unverbunden 
nebeneinander und nicht überall sind die Zugänge so beschaffen, dass die Angebote bei den 
betreffenden Kindern ankommen. Weitergehende Maßnahmen – ausser, dass die 
Verwaltung die konkrete Inanspruchnahme der Maßnahmen und Angebote durch Kinder und 
Jugendliche mit Armutsrisiko künftig beobachtet, soweit möglich und sachgerecht, zu 
dokumentieren und im Rahmen des fachbezogenen Berichtswesens der Ämter abzubilden - 
wurden mit dieser Vorlage nicht
 beschlossen.  
Ansätze zur Armutsprävention werden in der Stadt Münster bereits verfolgt. Doch einige 
zentrale Maßnahmen sind an Modellförderungen geknüpft, die in 2010 oder den Folgejahren 
auslaufen. Zu nennen sind hier das Präventionsprojekt in Coerde oder „Gesund aufwachsen 
in...“ sowie etliche Maßnahmen im Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus“. Hier muss dringend 
die Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der Bundesmodellfinanzierung sichergestellt 
werden.  
Zudem ist sicherzustellen, dass die Stadt Münster trotz Haushaltszwängen ihren Aufgaben 
zur Armutsprävention gerecht wird und alle dafür erforderlichen Handlungsfelder in Angriff 
nimmt. Die Ergebnisse des Hearings müssen im Maßnahmeprogramm aufgegriffen werden. 
Bekämpfung von Kinderarmut kann eine Zielorientierung der Stadt sein, die langfristig Geld 
spart. 
gez. Klas 
und Fraktion 
gez. Heuer 
und Fraktion
gez. Köhn 
und Fraktion 
gez. Langenfeld

Beratungsverlauf (1)

09.12.2009 Rat
TOP 25.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0034/2009
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37