2338/2024
Beantwortung einer mündl. Anfrage von Frau Dr. Köhler (SVK) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 18.04.2024 betreffend das Projekt "Zukunft Pflege Köln"- Rondorf Nord-West (0207/2024)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3423 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 12.08.2024 2338/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Köhler (Seniorenvertretung) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 18.04.2024 betreffend das Projekt "Zukunft Pflege Köln" – Realisierung einer Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet Rondorf Nord-West (0207/2024) Frau Dr. Köhler (sachkundige Einwohnerin) bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 18.04.2024 um Auskunft darüber, ob es bereits zu dem erwähnten einjährigen Vertrag mit einem Investor ge- kommen sei. Sie bittet auch um Auskunft darüber, warum ein nur einjähriger Vertrag geschlossen werde und ob noch die Möglichkeit bestehe, ein angemessenes Grund- stück zu einem angemessenen Preis zu finden. Antwort der Verwaltung: Am 16.05.2024 ist das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel „Rondorf Nord- West in Köln-Rondorf‘“ vom Rat der Stadt Köln als Satzung beschlossen worden (3292/2023). Hierzu wurde mit der Investorenseite ein sogenannter „Städtebaulicher Vertrag“ abgeschlossen, der auch Regelungen zur Errichtung eines Pflegeheims mit mindestens 80 Betten definiert, um dem steigenden Bedarf nach solchen Einrichtun- gen auf Grund des demografischen Wandels gerecht zu werden. Dieser Vertrag ist zeitlich nicht befristet. Mit einem Städtebaulichen Vertrag können Kommunen nach § 11 des Baugesetz- buchs (BauGB) Regelungen mit Dritten vereinbaren, die über die Möglichkeiten im Be- bauungsplan hinausgehen. Sie sind ein ergänzendes Instrument und regeln zum Bei- spiel die Vorbereitung und Umsetzung eines geplanten Vorhabens. Vertraglich festge- haltene Vereinbarungen können so die Ziele der Bauleitplanung sichern. Dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist durch den Kontakt zur Investorenseite sowie mehreren potentiellen Trägern einer Pflegeeinrichtung bekannt, dass bereits Gespräche über den Kauf eines Grundstücks zum Bau und/oder Betrieb einer vollsta- tionären Pflegeeinrichtung geführt wurden bzw. kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Investorenseite kommt der Vereinbarung aus dem Städtebaulichen Vertrag somit nach. Da es sich im Planungsgebiet Rondorf Nord-West jedoch nicht um städtische Flächen handelt, müssen zur Realisierung einer Pflegeeinrichtung zunächst eine Vereinbarung und ein separater Vertrag zwischen Investorenseite und Pflegeanbieter geschlossen 2 werden. Auf die Preisgestaltung darf seitens der Verwaltung kein Einfluss genommen werden. Nach Einschätzung der Verwaltung stehen angemessene Grundstücke zum Bau einer vollstationären Pflegeeinrichtung in Rondorf-Nord-West zur Verfügung. Eine Einschät- zung, welcher Preis jeweils für die Grundstücke angemessen ist, kann nicht durch die Verwaltung erfolgen. Eine solche Einschätzung kann am ehesten durch potentielle Käufer*innen erfolgen. Sollten die Vermarktungsbemühungen nachweisbar ohne Ergebnis bleiben, so ist im Städtebaulichen Vertrag noch eine weitere Rückfallebene definiert. Die Investoren- seite wird dann der Stadt Köln zur Errichtung eines entsprechenden Pflegeheims ein geeignetes Grundstück in bereits definierten Baufeldern zum Verkehrswert zum Kauf anbieten. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2338/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 12.08.2024
- Erstellt
- 29.07.2024 15:13