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2338/2024

Beantwortung einer mündl. Anfrage von Frau Dr. Köhler (SVK) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 18.04.2024 betreffend das Projekt "Zukunft Pflege Köln"- Rondorf Nord-West (0207/2024)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2024, TOP 10.1.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3423 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 12.08.2024 
 2338/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Köhler (Seniorenvertretung) aus 
der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 18.04.2024 
betreffend das Projekt "Zukunft Pflege Köln" – Realisierung einer Pflegeeinrichtung im 
Neubaugebiet Rondorf Nord-West (0207/2024) 
Frau Dr. Köhler (sachkundige Einwohnerin) bittet die Verwaltung in der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 18.04.2024 um Auskunft 
darüber, ob es bereits zu dem erwähnten einjährigen Vertrag mit einem Investor ge-
kommen sei. Sie bittet auch um Auskunft darüber, warum ein nur einjähriger Vertrag 
geschlossen werde und ob noch die Möglichkeit bestehe, ein angemessenes Grund-
stück zu einem angemessenen Preis zu finden.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Am 16.05.2024 ist das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel „Rondorf Nord-
West in Köln-Rondorf‘“ vom Rat der Stadt Köln als Satzung beschlossen worden 
(3292/2023). Hierzu wurde mit der Investorenseite ein sogenannter „Städtebaulicher 
Vertrag“ abgeschlossen, der auch Regelungen zur Errichtung eines Pflegeheims mit 
mindestens 80 Betten definiert, um dem steigenden Bedarf nach solchen Einrichtun-
gen auf Grund des demografischen Wandels gerecht zu werden. Dieser Vertrag ist 
zeitlich nicht befristet. 
 
Mit einem Städtebaulichen Vertrag können Kommunen nach § 11 des Baugesetz-
buchs (BauGB) Regelungen mit Dritten vereinbaren, die über die Möglichkeiten im Be-
bauungsplan hinausgehen. Sie sind ein ergänzendes Instrument und regeln zum Bei-
spiel die Vorbereitung und Umsetzung eines geplanten Vorhabens. Vertraglich festge-
haltene Vereinbarungen können so die Ziele der Bauleitplanung sichern. 
 
Dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist durch den Kontakt zur Investorenseite 
sowie mehreren potentiellen Trägern einer Pflegeeinrichtung bekannt, dass bereits 
Gespräche über den Kauf eines Grundstücks zum Bau und/oder Betrieb einer vollsta-
tionären Pflegeeinrichtung geführt wurden bzw. kontinuierlich fortgesetzt werden. Die 
Investorenseite kommt der Vereinbarung aus dem Städtebaulichen Vertrag somit 
nach.  
 
Da es sich im Planungsgebiet Rondorf Nord-West jedoch nicht um städtische Flächen 
handelt, müssen zur Realisierung einer Pflegeeinrichtung zunächst eine Vereinbarung 
und ein separater Vertrag zwischen Investorenseite und Pflegeanbieter geschlossen

2 
 
werden. 
Auf die Preisgestaltung darf seitens der Verwaltung kein Einfluss genommen werden. 
 
Nach Einschätzung der Verwaltung stehen angemessene Grundstücke zum Bau einer 
vollstationären Pflegeeinrichtung in Rondorf-Nord-West zur Verfügung. Eine Einschät-
zung, welcher Preis jeweils für die Grundstücke angemessen ist, kann nicht durch die 
Verwaltung erfolgen. Eine solche Einschätzung kann am ehesten durch potentielle 
Käufer*innen erfolgen. 
 
Sollten die Vermarktungsbemühungen nachweisbar ohne Ergebnis bleiben, so ist im 
Städtebaulichen Vertrag noch eine weitere Rückfallebene definiert. Die Investoren-
seite wird dann der Stadt Köln zur Errichtung eines entsprechenden Pflegeheims ein 
geeignetes Grundstück in bereits definierten Baufeldern zum Verkehrswert zum Kauf 
anbieten.  
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2338/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.08.2024
Erstellt
29.07.2024 15:13