V/0253/2025
Errichtung der Bildungsgänge „Fachoberschule für Informatik“ am Ludwig-Erhard-Berufskolleg sowie die „Einjährige Berufsfachschule für Informations- und Telekommunikationstechnik“ am Hans-Böckler-Berufskolleg
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Beschlussvorlage
11630 Zeichen
V/0253/2025
V/0253/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtung der Bildungsgänge „Fachoberschule für Informatik„ am Ludwig-Erhard-Berufskolleg
sowie die „Einjährige Berufsfachschule für Informations- und Telekommunikationstechnik“ am
Hans-Böckler-Berufskolleg
Beratungsfolge
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung
02.07.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, mit Wirkung vom 01.08.2026 am
Ludwig-Erhard-Berufskolleg, Gut Insel 41, 48151 Münster, Schulnr. 177052, den Bildungs-
gang „Fachoberschule für Informatik“ (FOS Informatik) gemäß APO-BK Anlage C, einzügig, in
Vollzeit zu errichten
2. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, mit Wirkung vom 01.08.2026 am
Hans-Böckler-Berufskolleg, Hoffschultestraße 25, 48155 Münster, Schulnr. 177040, den Bil-
dungsgang „Einjährige Berufsfachschule für Informations - und Telekommunikationstechnik“
(BFS IT) gemäß APO-BK Anlage B 2, einzügig, in Vollzeit zu errichten
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigungen für die Errichtung der neuen Bil-
dungsgänge bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Bildungsgänge notwendigen Unterrichtsräume sowie die erforderliche Ausstattung sind
aufgrund der bereits vorhandenen Bildungsgänge im Bereich der IT an beiden Berufskollegs vorhan-
den, sodass keine Kosten entstehen. Mit der vorhandenen Infrastruktur können sowohl die techni-
schen als auch die wirtschaftlichen Inhalte vermittelt werden. Ebenso sind die personellen Vorausset-
zungen gegeben.
Amt für Schule und
Weiterbildung
02.06.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Krahn
Telefon: 492-4016
Krahn@stadt-muenster.de
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Begründung:
Zu 1:
Der Bildungsgang Fachoberschule (FOS) Informatik wurde in Nordrhein -Westfalen im Schuljahr
2020/21 als Schulversuch eingeführt; er ist nun in das Regelsystem übernommen worden.1 Zugangs-
voraussetzung für die FOS Informatik ist der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
„Der Bildungsgang richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, die Interesse an der In-
formatik haben und ihre Chancen auf einen Berufseinstieg in diesem Fachbereich erhöhen möchten
oder ein Fachhochschulstudium anstreben“2. Ziele des Bildungsganges sind demnach die Erlangung
der Fachhochschulreife für die Option eines sich anschließenden Fachhochschulstudiums, eines dua-
len Studiums oder der Einstieg in die duale Berufsausbildung im Bereich der Informationstechnolo-
gien. Damit wird Interessierten mit mittleren Schulabschlüssen der Weg in eine Ausbildung im IT -
Bereich ermöglicht, was bislang nur in Einzelfällen möglich war. Der Bildungsgang ist damit ein wich-
tiger Baustein zur Deckung des Fachkräftemangels in IT-Bereichen.
Im ersten Jahr (in der Klasse 11) werden die Schüler*innen an zwei Tagen in der Schule unterrichtet,
an drei Tagen absolvieren sie ein schulisch begleitetes Praktikum. Das zweite Jahr (die Klasse 12)
wird Vollzeit in der Schule absolviert.
Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg hat einen breit aufgestellten Bereich der dualen Ausbildung mit vier
verschiedenen IT-Berufen und Kontakten zu mehr als 200 Ausbildungsbetrieben. Die Vermittlung von
Praktikumsplätzen (Klasse 11) wird daher von der Schule gut begleitet werden können. Die Ausbil-
dungsbetriebe haben dahingehend auch bereits ein Interesse signalisiert.
Aktuell besteht am Ludwig-Erhard-Berufskolleg bereits die Fachoberschule im Bereich Wirtschaft
und Verwaltung.
Schuljahr
2020/2021
Schuljahr
2021/2022
Schuljahr
2022/2023
Schuljahr
2023/2024
Schuljahr
2024/2025
38
Schüler*innen
40
Schüler*innen
38
Schüler*innen
22
Schüler*innen
28
Schüler*innen
Hinzu kommen die Schüler*innen des Beruflichen Gymnasiums im Bereich Betriebswirtschafts-
lehre am Ludwig-Erhard-Berufskolleg:
Schuljahr
2020/2021
Schuljahr
2021/2022
Schuljahr
2022/2023
Schuljahr
2023/2024
Schuljahr
2024/2025
155
Schüler*innen
185
Schüler*innen
196
Schüler*innen
165
Schüler*innen
138
Schüler*innen
Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden aktuell 342 Auszubildende im Bereich der IT in Anlage A
(Duales System) in 225 Ausbildungsbetrieben ausgebildet:
Fachinformatiker*innen Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker*innen Daten- und Prozessanalyse
Kaufleute für IT-System-Management
1 Weitere Informationen können dem Evaluationsbericht entnommen werden: Ministerium für Schule und Bil-
dung des Landes Nordrhein-Westfalen, Abschlussbericht zum Schulversuch Fachoberschule für Informatik,
2024, URL:
https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/fos_schulversuch_informatik/Evaluationsbericht_Schulversuch_F
OS_Informatik.pdf (letzter Zugriff: 25.04.2025).
2 Vgl. Bildungsportal NRW, 2024, URL: https://www.schulministerium.nrw/fachoberschule -fuer-informatik (letzter
Zugriff: 25.04.2025).
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Kaufleute für Digitalisierungsmanagement
Diese Bildungsgänge entsprechen der Zielrichtung des Bildungsgangs FOS Informatik, sodass sich
positive Effekte auf die Übergänge ergeben können.
Das Berufskolleg kooperiert in diesem Bereich bereits mit der Fernuniversität Hagen und der FH
Münster.
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens (gem. § 80 Abs. 2 und 3 SchulG NRW) wurden die
Stellungnahmen der Nachbarkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Agentur für
Arbeit und der Industrie- und Handelskammer (IHK) erbeten.
Seitens des Kreises Steinfurt bestehen Bedenken: Die Errichtung in Münster und eine damit einher-
gehende mögliche Abwanderung von Schüler*innen nach Münster könnte den gleichen Bildungsgang
FOS Informatik an den Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land in Ibbenbüren gefährden. Der
Bildungsgang wurde dort zum Schuljahr 2020/2021 als Schulversuch eingeführt und bilde eine wichti-
ge Ergänzung zur IT -Ausbildung der Fachinformatiker*innen. Insgesamt seien die Schü-
ler*innenzahlen in Ibbenbüren gering und nicht für alle ange meldeten Schüler*innen können Prakti-
kumsplätze akquiriert werden. Bereits jetzt seien in Ibbenbüren Schüler*innen in dem Bildungsgang,
deren Wohnorte eine gute Nahverkehrsanbindung nach Münster haben. Ebenso würden Praktika im
Großraum Münster absolviert. In den bisherigen Gesprächen zwischen den Schulträgern, Schulen
und der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde wurde deutlich, dass der Bildungsgang in Müns-
ter als Ergänzung zur Fachkräftegewinnung im IT-Bereich eine wichtige Rolle einnehmen kann. Dabei
soll jedoch das Ziel sein, dass der Bildungsgang in Ibbenbüren nicht gefährdet wird. Dies kann in
Form von Beratung und der Akquirierung ausreichender Praktikumsstellen erreicht werden. Dazu sind
die Akteure am Ludwig-Erhard-Berufskolleg bereit.
Grundsätzlich entscheidet bei Vorliegen eines Negativvotums eines Nachbarkreises die Bezirksregie-
rung über die Errichtung eines Bildungsgangs. Damit der Bildungsgang in Münster tatsächlich starten
kann, ist eine Mindestanzahl von 16 Schüler*innen im ersten Jahr erforderlich.
Zu 2:
Die zunehmende Digitalisierung aller Lebens - und Arbeitsbereiche sowie der daraus resultierende
Fachkräftemangel im IT-Bereich erfordern eine gezielte Förderung technikinteressierter Jugendlicher.
Die geplante Einjährige Berufsfachschule für Informations- und Telekommunikationstechnik (Anlage B
2 APO-BK) trägt diesem Bedarf Rechnung, indem sie jungen Menschen den mittleren Bildungsab-
schluss und damit den Einstieg in die IT-Welt ermöglicht.
Aktuell besteht am Hans-Böckler-Berufskolleg bereits die Zweijährige Berufsfachschule für Elekt-
rotechnik (mit dem Profil Informations- und Kommunikationstechnik neben dem Profil Ener-
gie- und Automatisierungstechnik) mit den folgenden Schüler*innenzahlen:
Schuljahr
2020/2021
Schuljahr
2021/2022
Schuljahr
2022/2023
Schuljahr
2023/2024
Schuljahr
2024/2025
106
Schüler*innen
106
Schüler*innen
101
Schüler*innen
115
Schüler*innen
97
Schüler*innen
Somit stellt die Einjährige Berufsfachschule für Informations- und Telekommunikationstechnik (Anlage
B 2 APO -BK) eine sinnvolle Ergänzung dar und erfüllt darüber hinaus eine Brückenfunktion: Neben
der Vorbereitung auf eine duale Ausbildung im IT-Bereich eröffnet sie auch den Zugang zu weiterfüh-
renden schulischen Bildungsgängen wie der Zweijährigen Berufsfachschule (s. o.) oder der Ausbil-
dung zum/zur Informationstechnischen Assistent*in (ITA).
Die Einrichtung der Einjährigen Berufsfachschule für Informations- und Telekommunikationstechnik
(Anlage B 2 APO -BK) unterstützt somit die berufliche Orientierung im IT -Bereich, die Vermittlung
grundlegender technischer und digitaler Kompetenzen, den Ausbau der Durchlässigkeit innerhalb der
beruflichen Bildungswege und die regionale Fachkräftesicherung durch frühzeitige Förderung.
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Die Schule pflegt enge Kontakte zu regionalen Unternehmen der IT -Branche sowie zu IHK. Diese
Partnerschaften ermöglichen Projektarbeiten mit Praxisbezug, berufsfeldbezogene Praktika, Informa-
tionsveranstaltungen und Exkursionen und die Unterstützung bei der beruflichen Orientierung. Diese
Kooperationen sollen weiter intensiviert werden, um eine praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbil-
dung zu gewährleisten.
Das obligatorische Betriebspraktikum (30 Werktage) vermittelt Kenntnisse und Erfahrungen über all-
gemeine und berufsbezogene Anforderungen des Berufsfeldes Informations - und Telekommunikati-
onstechnik.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule für Informations- und Telekommu-
nikationstechnik (Anlage B 2 APO-BK) eröffnen sich den Absolvierenden folgende Wege:
- Einstieg in eine duale Berufsausbildung, z. B. als Fachinformatiker*in, IT -
Systemelektroniker*in
- Fortsetzung der schulischen Ausbildung in der Zweijährigen Berufsfachschule bzw. Übergang
in die Ausbildung zum/zur Informationstechnischen Assistent*in (ITA)
- Erwerb der Voraussetzungen für den Besuch weiterführender Bildungsgänge (z. B. Fachober-
schule Technik)
Die Einjährige Berufsfachschule für Informations- und Telekommunikationstechnik (Anlage B 2 APO-
BK) bietet damit eine klare Perspektive für technische, digitale und zukunftssichere Berufsfelder.
Auch für den Bildungsgang Einjährige Berufsfachschule für Informations- und Telekommunikations-
technik (Anlage B 2 APO -BK) ist das Beteiligungsverfahren (gem. § 80 Abs. 2 und 3 SchulG NRW)
erfolgt. So wurden die Stellungnahmen der Nachbarkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf
sowie der Agentur für Arbeit und der IHK erbeten. Es gibt keine Bedenken gegen die Errichtung des
Bildungsgangs in Münster.
Zu 3:
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger
ist, beschließt der Schulträger gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW. Als Errichtung sind auch die Teilung
und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen
einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs (…) zu behan-
deln.
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Ab s. 3
SchulG NRW). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen
ist der Bezirksregierung Münster übertragen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen
Anlage A
Anlage A
1650 Zeichen
Anlage A zur V/0253/2025 Kurzüberblick Die Errichtung der Bildungsgänge „Fachoberschule für Informatik“ am Ludwig-Erhard- Berufskolleg sowie die „Einjährige Berufsfachschule für Informations- und Telekommunikationstechnik“ am Hans-Böckler-Berufskolleg wird beschlossen. Die Genehmigung der Errichtung ist bei der Bezirskregierung zu beantragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig SchulG NRW § 81 Abs. 2 Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul- träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errich- tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgän- gen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hoffschultestraße 25
- Gut Insel 41
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Details
- Aktenzeichen
- V/0253/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 23.04.2025 15:01