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2019/0082

Neubesetzung des Aufsichtsrates der NATURpur Energie AG

Magistratsvorlage 05.03.2019

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2019/0082

2484 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.03.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0082 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der NATURpur Energie AG  
 
Vorlage vom: 05.03.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat wählt zwei  städtische Vertreter/ -innen für den Aufsichtsrat der  HSE NATURpur  
Energie AG (NATURpur AG).  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.03.2019 
 
Der Aufsichtsrat der NATURpur Energie AG Darmstadt besteht gemäß § 8  ihrer Satzung vom 
05.04.2004, zuletzt geändert mit Beschluss vom 31.12.2013, aus 6 Mitgliedern.  
 
Die entega AG hält alle Geschäftsanteile; die Stadt unterhält damit nur ein mittelbares 
Beteiligungsverhältnis. Mit der Übertragung der früher von der HEAG gehaltenen Anteile an 
die entega AG wurde im  Sideletter, geschlossen am 09.04. 2003, zum Kauf - und 
Abtretungsvertrag vom 06.05. 2003 vereinbart, dass der Stadt zur Wahrung des kommunalen 
Einflusses Aufsichtsratssitze eingeräumt werden.  
In seitheriger Übung werden der Wissenschaftsst adt Darmstadt zwei Sitze angeboten, 
letztmals mit Magistratsvorlage 2014/0189.  
 
Bislang wurden diese Sitze von Prof. Dr. Lothar Petry (Bü90/Die Grünen) und Frau Irmgard 
Klaff-Isselmann (CDU) besetzt.  
 
Da es sich rechtlich gesehen um die Besetzung gleichar tiger unbesoldeter Stellen handelt, 
muss nach den Bestimmungen des §  55 der Hessischen Gemeindeordnung nach dem 
Verhältniswahlsystem (Listenwahl) gewählt werden. Es empfiehlt sich, eine oder mehrere 
Listen für den Wahlgang vorzubereiten. Für den Fall des A usscheidens von gewählten 
Personen sollten ausreichende Nachrückermöglichkeiten mit vorgeschlagen werden.  
 
Darmstadt, 05.03.2019  
772/da 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0082
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.03.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00