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2022/0070

Verlängerung der Magistratsvorlage 2020/0384 zur vorrübergehenden Anpassung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 28.02.2022

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2127 Zeichen

Auslegungshinweise zur Jugendarbeit 
Coronavirus-Schutzverordnung vom 24.11.2021 (Stand 7.2.2022)  
Angebote Coronavirus-Schutzverordnung 
 
1. Angebote in Innen-
räume oder im Freien, 
einschließlich offener 
Betrieb von Jugend-
häusern und Ferienbe-
treuungsangebote  
Bis zu 50 Personen 
- Nur mit Negativnachweis (3G) 
- Medizinische Maskenpflicht in geschlossenen Räumen 
 
(§§ 2, 16) 
 
2. Gruppenübernach-
tungen  
 
Zur Organisation der Angebote siehe 1. 
 
Regelungen für den Übernachtungsbetrieb: 
- Zu touristischen Zwecken: 2Gplus 
- Zu sonstigen Zwecken: Schnelltest (täglich) oder PCR-
Test (48 Stunden) 
- In Gemeinschaftseinrichtungen wie bspw. Speisesälen: 
2Gplus  
- Ausnahme von 2G/2Gplus für Jugendliche unter 18 Jah-
ren (Selbsttestung, PCR-Test oder Schülertestung)  
 
- Hygienekonzept 
- Medizinische Maskenpflicht in innenliegenden Publi-
kumsbereichen 
 
(§§ 2, 3, 16, 23) 
 
3. Sportangebote im 
Rahmen der Jugendar-
beit 
Sportartspezifisches Hygienekonzept 
 
- In gedeckten Sportstätten: 2Gplus 
- Ausnahme von 2G/2Gplus für Jugendliche unter 18 Jah-
ren (Selbsttestung, PCR-Test oder Schülertestung)  
 
(§§ 3, 20) 
 
4. Veranstaltungen mit 
Dritten (z. B. Eltern)  
Im Freien: 
- Ab 11 Personen: 2G 
- Ab 251 Personen: 2Gplus 
- Reduzierung der über 250 Plätze übersteigenden Kapa-
zität auf 50% 
- Höchstens 10.000 Personen 
- Ausnahme von 2G/2Gplus für Jugendliche unter 18 Jah-
ren (Selbsttestung, PCR-Test oder Schülertestung)  
 
In geschlossenen Räumen: 
- Ab 11 Personen: 2Gplus 
- Reduzierung der über 250 Plätze übersteigenden Kapa-
zität auf 30% 
- Höchstens 4.000 Personen

- Ausnahme von 2G/2Gplus für Jugendliche unter 18 Jah-
ren (Selbsttestung, PCR-Test oder Schülertestung)  
 
Abstands- und Hygienekonzept 
 
Medizinische Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und bei 
Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmenden im Freien 
 
(§§ 2, 3, 16) 
 
5. Bildungsangebote  - Empfehlungen des RKI zur Hygiene sind zu beachten 
- Negativnachweis (3G) 
- Maskenpflicht im Innenraum 
- Verpflichtung zur stichprobenartigen Überprüfung durch Lei-
tungen der Einrichtungen 
 
(§§ 2, 3, 15)

2022/0070

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.03.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0070 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle:  051-004-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3622-00 bis 3625-00 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Verlängerung der Magistratsvorlage 2020/0384 zur vorübergehenden Anpassung der 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der 
Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 28.02.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt einer Verlängerung der vorübergehenden Anpassung der Richtlinien 
zur Gewährung von Zuschüssen  für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, 
Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt in verschiedenen 
Punkten ein weiteres Mal zu. Die Grundlage der Anpassung ergibt sich aus der 
Magistratsvorlage 2020/ 0384, diese ist bis zum 31.1 0.2021 befristet.  
Die Verlängerung gilt bis zur Aufhebung der Corona Einschränkungen, inklusive der 
Hygiene- und Abstandsregelungen  des Landes Hessen ; maximal jedoch bis zum Ende der 
Förderperiode am 31.10.2022.  
 
 
Anlagen: 2021_02_07 Auslegungshinweise CoSchuV Jugendarbeit  
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder - und Jugendarbeit

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  28.02.2022:  
 
 
Die Freizeiten, Ferien - und Bildungsangebote der freien Träger, Vereine und Verbände 
werden mit Mitteln aus dem Jugendpflegeetat unterstützt. Es handelt sich dabei um reine 
Maßnahmenfinanzierungen, bei der die entsprechenden Zuschüsse erst nach der Beendig ung 
einer Maßnahme beantragt werden können.  
Aufgrund der Corona Pandemie gelten seit März 2020 durch die Verordnungen der 
hessischen Landesregierung Abstands - und Hygieneregeln, die sich erheblich auf die Arbeit 
und die Angebote der freien Träger, Vereine  und Verbände der Kinder - und Jugendarbeit 
auswirken. Um den neuen Erfordernissen auch im Bereich Förderung über den 
Jugendpflegeetat gerecht zu werden hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt im 
Juni 2020 eine Ergänzung zur geltenden Richtlinie (siehe Magistratsvorlage 2020/0170) 
verabschiedet, die bis zum Ende der Förderperiode 2019/2020 befristet war. Diese 
Ergänzung wurde erneut verlängert (siehe Magistratsvorlage 2020/0384) bis zum Ende der 
Förderperiode 2020/2021.  
Da nicht klar ist, ob die d erzeitige Situation bis zu den Osterferien 2022 noch anhält, soll 
den Trägern, Vereinen und Verbänden auch in der kommenden Förderperiode 
Planungssicherheit gegeben werden.  
Daher sollen auf der Grundlage der vorübergehenden Anpassung der Richtlinien zur 
Gewährung von Zuschüssen für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, 
Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Magistratsvorlage 
2020/0170) erneut verschiedene Punkte bis zur Aufhebung der Corona Einschränkungen, 
inklusive der Hygiene- und Abstandsregelungen durch die Landesregierung, jedoch maximal 
bis zum Ende der Förderperiode 2021/2022 am 31.10.2022 verlängert werden.  
Dies betrifft die Punkte, die in der o.g. Magistratsvorlage (2020/0384) für die Freizeiten und 
Ferienmaßnahmen der Förderperi ode zusammengefasst waren.   
Für alle Maßnahmen (Förderjahr der Richtlinien) gilt wegen des erhöhten Aufwandes ein  
 Betreuer*innenschlüssel von 1:5 statt wie bisher 1:7.  
 Die Zeitvorgabe im Bereich Ferienspiele wird von 6 auf 4 S tunden für die hessischen 
Schulferien in der Förderperiode 2021/2022 reduziert.  
 Die Vorgabe bei den Ferienspielen, ein Mittagessen anzubieten, wird für die 
hessischen Schulferien in der Förderperiode 2021/2022 aufgehoben.  
 Ersatzveranstaltungen, insbesonder e Fortbildungs - und Onlineveranstaltungen, 
können weiterhin abgerechnet werden.  
 
Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Jugendpflegeetat zur Umsetzung der 
Verlängerung dieser Regelungen werden den städtischen Haushalt nicht zusätzlich belasten.  
 
Darmstadt, 28.02.2022  
 
 
 
Dezernat IV                                    Dezernat II  
 
 
André Schellenberg                       Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer                             Bürgermeisterin

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Wissenschaftsstadt
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt

Jugendamt

Kinder- und Jugendförderung Darmstadt 2019

Richtlinien
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt

für die Kinder- und Jugendarbeit
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine

TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen
I. Allgemeine Grundsätze
ll. Fördervoraussetzungen
Il. _ Anerkennung und Förderungswürdigkeit
IV. Verwendungsnachweis
V. Zuschusshöhe
VI.  Betreuer*innen

TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
VI. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
IX.  Ferienspiele

TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung
X. Internationale Jugendbegegnung

TEIL VIER: Bildung und Fortbildung

Xl.  Außerschulische Bildungsangebote
Xll. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit

TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen

l. Allgemeine Grundsätze

e Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt
werden.

e Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

e Maßnahmen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert werden, sind nicht
zuschussfähig.

e _Förderberechtigt sind nur Verbände, Vereine und Gruppen, die bis zum 30.09. den
Jahresmeldebogen für das Folgejahr eingereicht haben.

° Ein Förderjahr geht vom 1.11. bis 31.10. des Folgejahres.

e Zuschüsse auf Investitionen bei Neuanschaffungen und Instandhaltungen müssen ab einer
Höhe von 2.000 € per Haushaltsantrag bis zum 15.03. des vorangegangen Jahres beantragt
werden. Alle anderen Sachausgaben sind mit dem Teilnehmenden-Zuschuss dieser Richtlinie
zu begleichen.

ll. Fördervoraussetzungen

Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit verwendet
werden.!

Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach $ 75 des
Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) werden auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.

Auf die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes ist bei der Durchführung der Maßnahmen
zu achten.

Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie ist nur möglich für Träger der freien
Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß & 72 a Abs. 4 SGB VIll mit der
Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht.

Gefördert werden Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit für Menschen von 5 bis zum
vollendeten 26. Lebensjahr.

Es werden Verbände, Vereine oder Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe
gefördert, die grundsätzlich ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben:

Die Teilnehmenden müssen ihren 1. oder 2. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.
20 Prozent der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt
haben.

Nicht gefördert werden können insbesondere:

« Veranstaltungen im Bereich der Schule/des Kindergartens, -horts

+ Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern haben
« Veranstaltungen, die den technischen Übungen dienen

+ Veranstaltungen mit überwiegend religiösem Charakter

« Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art

« Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden

« Besuch von (Weihnachts-)Märkten, öffentlichen Festen, Kerbveranstaltungen

1 der Zweck kann nachgelesen werden in: "Grundsätze für die Anerkennung von Träger der freien Jugendhilfe nach & 75
SGB Vill "der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit

Sollten Zweifel bezüglich der Förderungswürdigkeit bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende
Rücksprache mit der Kinder- und Jugendförderung erfolgen.

I. Anerkennung der Förderungswürdigkeit

Verbände, Vereine, Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, die Mitglied einer auf Landesebene anerkannten Jugendorganisationen sind, gelten auch
auf Stadtebene als förderungswürdig.

Jugendgruppen, die keinem vom Land Hessen anerkannten Landesverband angehören, müssen die
Anerkennung der Förderungswürdigkeit auf kommunaler Ebene beantragen. Die Anträge sind an den
Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu richten. Einen entsprechenden Vordruck
gibt es in der Kinder- und Jugendförderung.

IV.  Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Maßnahme sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt die entsprechenden
Formulare innerhalb von 12 Wochen nach der Maßnahme vorzulegen. Veranstaltungen die im
September und Oktober stattfinden müssen bis zum 30.11. abgerechnet werden. Entscheidend ist
der Eingangsstempel. Alle Angaben sind vom Träger rechtsverbindlich zu bestätigen. Die Formulare
sind bei der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhältlich.

Die Originalrechnungen, Zahlungsbelege und Teilnehmendenlisten (bei Kinder- und
Jugendmaßnahmen) sind 5 Jahre aufzubewahren und der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach
Aufforderung vorzulegen; insoweit wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Prüfrecht eingeräumt.

V. Zuschusshöhe

Die Zuschüsse werden nach der Anzahl der Teilnehmenden gewährt. Die Höhe der jährlichen
Zuschüsse ist der jeweils aktuellen Anlage zu entnehmen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den
Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Fachausschusses Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.

Vvı. Betreuer*innen
Als Betreuer*innen von Freizeiten, Fahrten und Ferienangeboten können Personen abgerechnet
werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Betreuer*innen müssen grundsätzlich eine Juleica oder
eine diesem Anspruch ähnliche Qualifikation besitzen.
Sollten Zweifel bezüglich der Qualifikationen bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende
Rücksprache durch die Kinder- und Jugendförderung erfolgen.

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit

TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung

VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen

Veranstaltungen bis zu 3 Tagen können längere Aktionen zu besonderen Anlässen, Tagesausflügen,
Übernachtungen oder Wochenendfahrten sein. Sie sind in geeigneten Einrichtungen oder Orten

durchzuführen.

Förderbedingungen

ab 5 Teilnehmer*innen
Veranstaltungen bis zu 3 Tagen mit und ohne Übernachtung
(Tagesveranstaltungen müssen mind. 4 Zeitstunden dauern)

max. 300 Teilnehmer*innen

Zuschuss-
berechtigungen

Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr
Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
« sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
« sie studieren
+ sie arbeitslos sind
bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden

Zuschusshöhe

siehe Anlage zu dieser Richtlinie

vi. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen

Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen sind in geeigneten Einrichtungen (z. B. Ferienheimen,
Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen) im Inland oder Ausland durchzuführen und sollen
überwiegend Erholungscharakter besitzen.

Förderbedingungen
|

ab 5 Teilnehmer*innen
4 bis 21 Tage Dauer (An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag)

Zuschuss-
berechtigungen

.
[nd

Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr
Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
e sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
+ sie studieren
e sie arbeitslos sind
bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden

Kt
Zuschu sshöhe

siehe Anlage zu dieser Richtlinie

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit

IX. Ferienspiele und örtliche Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

Ferienspiele und örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen
der Kinder orientieren und überwiegend wohnortnah (im Sozialraum) stattfinden. Diese Maßnahmen
sollen überwiegend Erholungscharakter besitzen. Die Veranstaltungstage sind möglichst
zusammenhängend und mit demselben Personenkreis durchzuführen.

Förderbedingungen ' ab 5 Teilnehmer*innen und 1 Betreuer*in

4 bis 14 Tage Dauer

le_ die Träger verpflichten sich, ihre Angebote und Angebotszeiten im
Sozialraum mit allen Akteur*innen abzustimmen. Die Steuerung der
Angebotsabstimmung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Jugendamt, Abt. Kinder- und Jugendförderung.

e_ das Angebot muss mindestens 6 Zeitstunden (je 60 Min.) dauern

le das Angebot muss spätestens um 9:00 Uhr beginnen und bis

mind. 15:00 Uhr dauern

ein tägliches Mittagessen muss bereit gestellt werden

das Angebot muss öffentlich beworben werden

Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr

bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für

1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden

® geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:

pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
IZuschusshöhe e__siehe Anlage zu dieser Richtlinie

“©

Zuschuss-
berechtigungen

.“e

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit

TEIL DREI : Internationale Jugendbegegnung

x. Internationale Jugendbegegnung

Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen im INLAND oder AUSLAND, die der
persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale
Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kulturen und
Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen
auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Zwischen den Partnern ist
rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Das Programm ist dem Antrag unter Benennung der
Partnergruppe beizufügen. Mit dem Antragsformular ist ein Erfahrungsbericht über die
durchgeführte Jugendbegegnung vorzulegen.

ab 5 Teilnehmer*innen
e 4bis21 Tage Dauer
(für An- und Abreise kann jeweils 1 Tag gefördert werden)
e_ es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis deutscher zu ausländischen
Teilnehmer*innen zu achten.
Zuschuss- e_ Kinder bzw. Jugendliche vom 10. bis vollendeten 20. Lebensjahr
berechtigungen Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
+ sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
« sie arbeitslos sind
+ sie studieren
| le bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
| 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden.
| eo geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
| pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden.
* Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt kann pro 10
| j Teilnehmer*innen ein Honorar für 1 Dolmetscher*in gefördert werden.
[Zuschusshöhe e siehe Anlage zu dieser Richtlinie

Förderbedingungen

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit

TEIL VIER: Bildung und Fortbildung

xl. Außerschulische Bildungsangebote

Die Inhalte dieser Veranstaltungen müssen Themen der politischen und kulturellen Bildung betreffen.
Das Programm ist dem Antrag beizufügen.

Förderbedingungen®

ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in
Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.)

Zuschuss-
berechtigungen

e
e

Teilnehmer*innen ab dem 10. Lebensjahr.

bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1
Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden

geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:

pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt
werden.

[Zuschusshöhe

siehe Anlage zu dieser Richtlinie

xl.

Schulung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen

in der Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden Lehrgänge, die geeignet sind, Fähigkeiten zur Arbeit mit Kinder- und
Jugendgruppen zu vermitteln. Dieses Programm ist dem Antrag beizufügen.

Förderbedingungen

ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in
Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.)

Zuschuss-
berechtigungen

|

ie

Teilnehmer*innen ab dem 15. Lebensjahr.

bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für

1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden

Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:

pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt
werden

Zuschusshöhe

siehe Anlage zu dieser Richtlinie

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit

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Punkt 6: Verlängerung der Magistratsvorlage 2020/0384 zur vorrübergehenden Anpassung 
der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit 
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0070) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 19: Verlängerung der Magistratsvorlage 2020/0384 zur vorrübergehenden Anpassung 
der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit 
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0070) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

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TOP 6

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0070
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.02.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00