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Widmungserweiterung für ein Teilstück des Wirtschaftsweges westlich der Hofanlage Haus Rath in Köln-Widdersdorf (Gemarkung Lövenich, Flur 54, Teilfläche aus Flurstück 221)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1676/2024 vom 29.05.2024

Stand: Am 17.06.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 2 Widmungsplan

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    Widmungsplan Haus Rath – westlicher Weg entlang der Hofanlage (Gemarkung Lövenich, Flur 54, Teilfläche aus Flurstück 221) Aktenzeichen: W-2024-00996 Legende mit der Benutzungsbeschränkung auf den Fuß- und Radverkehr, den landwirtschaftlichen Verkehr sowie die Zufahrt zu Hauptstr. 102 und 104
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 W-2024-00996 Vorlagen-Nummer 1676/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmungserweiterung für ein Teilstück des Wirtschaftsweges westlich der Hofanlage Haus Rath in Köln-Widdersdorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, das als Fuß- und Radweg sowie für den landwirt- schaftlichen Verkehr gewidmete Teilstück des westlich der Hofanlage Haus Rath in Köln-Wid- dersdorf verlaufenden Weges um die Nutzung für die Zufahrt zu den Grundstücken Hauptstr. 102 und 104 (Gemarkung Lövenich, Flur 54, Teilfläche aus Flurstück 221) gemäß § 6 Stra- ßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu erweitern. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Wirtschaftsweg westlich entlang der Hofanlage Haus Rath gilt als vor dem 01.01.1962 ge- widmet. Es handelt sich um eine Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Fuß- und Radverkehr sowie den landwirtschaftlichen Verkehr. Aufgrund der geplanten Errich- tung eines Altenteilers im hinteren Bereich (Gemarkung Lövenich, Flur 54, Flurstück 218) der Hofanlage Haus Rath und zur Sicherung der Erschließung des bereits bestehenden Wohnge- bäudes (Gemarkung Lövenich, Flur 54, Flurstück 150) soll das als Fuß- und Radweg sowie für den landwirtschaftlichen Verkehr gewidmete Teilstück des westlich der Hofanlage Haus Rath in Köln-Widdersdorf verlaufende Weg um die Nutzung für die Zufahrt zu den Grundstücken Hauptstr. 102 und 104 erweitert werden. Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Widmungsplan

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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