V/0881/2018
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4092 Zeichen
V/0881/2018 V/0881/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Mitglied Liste der Stellvertretungen 10. RF Doris Feldmann RF Petra Seyfferth 2. Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) auf Vorschlag des Beirates für Stadtgestaltung Mitglied Stellvertretung 1. Sven Berg Karl-Heinz Dörenkämper 3. Aufsichtsrat Regionalverkehr Münsterland GmbH - Vertretung der Stadt Münster - Mitglied 2. Dr. Henning Müller-Tengelmann Reinhard Schulte Amt für Bürger- und Ratsservice 09.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0881/2018 4. Gesellschafterversammlung Westf. Landeseisenbahn GmbH - Vertretung der Stadt Münster - Mitglied Dr. Henning Müller-Tengelmann Reinhard Schulte 5. Soweit erforderlich werden die Vertreter der Stadt Münster in den Organen der Gesell- schaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den Aufsichtsräten herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 6. Gesellschafterversammlung KonvOY GmbH - Vertretung der Stadt Münster - Mitglied Stellvertretung 1. Siegfried Thielen Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier Begründung: Zu 1.: Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 09.10.2018 von der SPD-Fraktion beantragt. Zu 2.: Der Beirat für Stadtgestaltung entsendet einen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Stadt- planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen. Das bisherige Mitglied Sven Berg ist aus dem Bei- rat für Stadtgestaltung ausgeschieden. Der Beirat für Stadtgestaltung hat auf seiner Sitzung am 02.10.2018 beschlossen, dem Rat als Nachfolger Herrn Karl-Heinz Dörenkämper zur Entsendung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen zu entsenden. Zu 3. und 4.: Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Müller-Tengelmann als Geschäftsführer der Stadtwerke Müns- ter GmbH sind Umbesetzungen erforderlich. Herr Dr. Müller-Tengelmann war auf Beschluss des Ra- tes Mitglied im Aufsichtsrat Regionalverkehr Münsterland GmbH und in der Gesellschafterversamm- lung der Westf. Landeseisenbahn GmbH. Als Nachfolger in beiden Gremien wird Herr Reinhard Schulte, Prokurist bei den Stadtwerken Münster, Leiter Nahverkehrsmanagement, vorgeschlagen. Zu 6.: Mit der Vorlage V/0894/2018 wird eine Umbesetzung in der Geschäftsführung der KonvOY GmbH vorgenommen. Damit keine Doppelung zwischen Gesellschaftervertretern und Geschäftsführung vor- liegt, schlägt die Verwaltung die o.g. Umbesetzung vor. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- - 3 - V/0881/2018 wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
1865 Zeichen
Anlage A zur V/0881/2018 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0881/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37