Mandari Insight

V/0881/2018

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 24.09.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 27

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4092 Zeichen

V/0881/2018 
V/0881/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
10. RF Doris Feldmann 
RF Petra Seyfferth 
  
 
2. Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
 
 Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) 
 auf Vorschlag des Beirates für Stadtgestaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. 
 
Sven Berg 
Karl-Heinz Dörenkämper 
  
 
3. Aufsichtsrat Regionalverkehr Münsterland GmbH 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied  
2. Dr. Henning Müller-Tengelmann 
Reinhard Schulte 
  
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
09.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0881/2018 
 
4. Gesellschafterversammlung Westf. Landeseisenbahn GmbH 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied  
 Dr. Henning Müller-Tengelmann 
Reinhard Schulte 
  
 
5. Soweit erforderlich werden die Vertreter der Stadt Münster in den Organen der Gesell-
 schaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den Aufsichtsräten 
 herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
6. Gesellschafterversammlung KonvOY GmbH  
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied Stellvertretung 
  1. Siegfried Thielen 
Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 09.10.2018 von der SPD-Fraktion beantragt. 
 
Zu 2.: 
Der Beirat für Stadtgestaltung entsendet einen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Stadt-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen. Das bisherige Mitglied Sven Berg ist aus dem Bei-
rat für Stadtgestaltung ausgeschieden. Der Beirat für Stadtgestaltung hat auf seiner Sitzung am 
02.10.2018 beschlossen, dem Rat als Nachfolger Herrn Karl-Heinz Dörenkämper zur Entsendung als 
sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
zu entsenden. 
 
Zu 3. und 4.: 
Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Müller-Tengelmann als Geschäftsführer der Stadtwerke Müns-
ter GmbH sind Umbesetzungen erforderlich. Herr Dr. Müller-Tengelmann war auf Beschluss des Ra-
tes Mitglied im Aufsichtsrat Regionalverkehr Münsterland GmbH und in der Gesellschafterversamm-
lung der Westf. Landeseisenbahn GmbH. Als Nachfolger in beiden Gremien wird Herr Reinhard 
Schulte, Prokurist bei den Stadtwerken Münster, Leiter Nahverkehrsmanagement, vorgeschlagen. 
 
Zu 6.: 
Mit der Vorlage V/0894/2018 wird eine Umbesetzung in der Geschäftsführung der KonvOY GmbH 
vorgenommen. Damit keine Doppelung zwischen Gesellschaftervertretern und Geschäftsführung vor-
liegt, schlägt die Verwaltung die o.g. Umbesetzung vor. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine 
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage 
V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-

- 3 - 
V/0881/2018 
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem  
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze 
geschlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlage

Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0881/2018 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

10.10.2018 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0881/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37