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Fußgängerüberweg auf der Margareta-/ Iltisstraße zwischen Äußerer Kanalstraße und August-von-Willich-Straße

Antrag nach § 3 BV4 (FDP/PIRATEN) AN/0561/2016 vom 05.04.2016

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Anlage - Wegeverbindung

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    Anlage Fußgängerüberweg auf der Margareta-/ Iltisstraße zwischen Äußerer Kanalstraße und August-von-Willich-Straße verkehrssichere Wegeverbindung von der August-von-Willich-Straße zur Schule Am Pistorhof Legende: Wegeverbindung signalgeregelter Fußgängerwegweg/Knotenpunkt
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0561/2016 Stand: 04.04.2022 Sachstandsbericht Fußgängerüberweg auf der Margareta-/ Iltisstraße zwischen Äußerer Kanalstraße und August- von-Willich-Straße Antrag der FDP-Piraten-Fraktion vom 04.04.2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung zu prüfen, an welcher Stelle auf der Mar- gareta-/ Iltisstraße zwischen Äußerer Kanalstraße und August-von-Willich-Straße ein Fußgänger- überweg oder eine Überquerungshilfe angelegt werden könnte. Bei der Prüfung sollte auch berücksichtigt werden an welcher Stelle Kinder der Montessori Grund- schule „Am Pistorhof“ auf ihrem Schulweg oder Kindergartenkinder der umliegenden Einrichtungen die Margareta-/Iltisstraße kreuzen oder kreuzen würden, um den Bedarf und die Lage des Überweges zu identifizieren. Status in Bearbeitung  erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2022 Die Verwaltung hat im Jahr 2019 den Beschluss bearbeitet und inhaltlich geprüft. Zu Fuß Gehenden aus dem Bereich des Wohngebietes rund um die August-von-Willich-Straße steht eine durchgängige Wegeverbindung zur Verfügung, um die Schule „Am Pistorhof“ zu erreichen. Die Wegeverbindung ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Diese Wegeverbindung stellt zugleich eine verkehrssichere Verbindung dar, da die zu querenden Knotenpunkte signalgeregelt sind. Ergänzend prüfte die Verwaltung, ob ein Fußgängerweg oder eine Überquerungshilfe angelegt wer- den kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass entlang der Iltisstraße und der Margaretastraße die Stadtbahnlinie 5 fährt. Die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) über die Stadtbahngleise ist auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen nicht zulässig. Eine ergänzende Überquerungshilfe in Form eines baulichen Z-Überweges über die Stadtbahngleise einschließlich der beiden erforderlichen Warteflächen jeweils zwischen Gleis und Fahrstreifen kann nicht angelegt werden, da die hierfür erforderlichen Breiten im Straßenraum nicht zur Verfügung ste- hen. 2 Aus den genannten Gründen sieht die Verwaltung den Beschluss als erledigt an. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2016: Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme vorläufig zurückgestellt. Nächste Schritte: Keine. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Da die Verwaltung den Beschluss als erledigt ansieht, erfolgt kein weiterer Sachstandsbericht.

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