1644/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Liste GOL aus der Sitzung des Integrationsrates am 16.04.2024 (AN/0558/2024) betreffend "Job-Turbo"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 29.05.2024 1644/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 04.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Liste GOL aus der Sitzung des Integrationsrates vom 16.04.2024 (AN/0558/2024) betreffend den "Job-Turbo" Zur schriftlichen Anfrage der Grün-offenen Liste Migration Köln vom 09.04.2024 legt die Ver- waltung dem Integrationsrat die beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Gez. Dr. Rau Anlagen
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN0558_2024
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Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN0558/2024 für die Sitzung des Integrationsrates am 04.06.2024 zum Job-Turbo In der Praxis mehren sich Rückmeldungen, dass die Jobcenter schon ab Sprachkenntnisse Niveau-A2 eine Beschäftigungsaufnahme fordern. Um zum Beispiel Arbeitsverträge, Behördenkontakte oder die Begleitung von Kindern im Schulwesen (Kontakte zu Lehrkräften, Briefe etc.) selbstständig zu bewältigen, reichen die bisher erworbenen A2-Sprachkenntnisse nicht aus. Bei der Ermöglichung von Prüfungswiederholungen für die Sprachniveaus A2 oder B1 und der Zugang zu B2-Kursen zeigt sich selbst bei Vorliegen passender schulischer oder beruflicher Perspektiven, dass dies durch die Jobcenter sehr restriktiv gehandhabt wird. Frage 1: Wie soll aus Sicht des Jobcenters eine qualifizierte Beschäftigung, Ausbildung, Fortbildungen etc. aussehen, wenn dazu die Sprachkenntnisse auf einem mindestens B1- Niveau vorausgesetzt werden? Junge Menschen, die die Möglichkeit auf eine Ausbildung haben, werden ebenso mit einem nicht für eine Ausbildung ausreichenden Sprachniveau aufgefordert, „irgendeine“ Arbeit aufzunehmen, anstatt den Spracherwerb zu fördern, um dann eine Ausbildung zu beginnen. Bislang ist also keine Unterscheidung zwischen Jugend und Erwachsenen, z.B. bei Ermöglichung von Bildung, Ausbildung und Studium, erkennbar. In der Praxis zeigt sich also, dass „grundständige Deutschkenntnisse“ ausreichen und Vermittlung in Hilfstätigkeiten stattfindet. Zum einen werden damit das Engagement und die Arbeit der Beratungs- und Begleitstrukturen (auch der ehrenamtlichen) hin zu qualifizierter Arbeit durch Ausbildung, Weiterbildung oder Studium, z.B. auch der Jugendmigrationsdienst (JMD), konterkariert. Frage 2: Welche Kriterien liegen den Sachbearbeiter*innen des Jobcenters vor, um zu entscheiden, wer einen weiterführenden Sprachkurs besuchen kann und wer nicht? In der Praxis zeigt sich ein heteronormatives, patriarchales und nicht an den Ressourcen orientiertes Vermittlungsdenken: Frauen* werden grundsätzlich Tätigkeiten als Reinigungskräfte angeboten, Männern Hilfstätigkeiten in Industrie etc. Auch Personen, die ein Studium oder / und eine qualifizierte Ausbildung in ihrem Heimatland erworben haben, werden Hilfstätigkeiten, ohne jeglichen Bezug zu ihren Kenntnissen, angeboten, anstatt zu schauen, welche Einstiegsmöglichkeiten es in den Bereichen, in denen schon Kenntnisse vorhanden sind, möglich wären. Auch werden Frauen mit Kindern mit der Frage allein gelassen, wie sie ihre Kinder betreuen lassen können, wenn sie arbeiten gehen. Frage 3: Welche Kriterien liegen den Sachbearbeiter*innen des Jobcenters vor, um zu entscheiden, welche Arbeitsangebote gemacht werden? Wie gehen sie bspw. mit der Frage der Kinderbetreuung um? Frage 4: Wie und von wem werden mögliche Arbeitgebende unterstützt, wenn sie Bewerbungen von Personen erhalten, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind und sie bspw. versuchen, den Ansatz „Sprache lernen im Betrieb / Beruf“ umzusetzen? Antwort des Jobcenter Köln: zu 1. Eine Arbeitsaufnahme ab einem Sprachniveau A2 dient insbesondere der praktischen Weiterentwicklung des Sprachniveaus und der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Sprachkursabsolventen werden nicht ausschließlich in Vollzeittätigkeiten vermittelt. Weitere berufsbegleitende Sprachkursmöglichkeiten (Berufssprachkurse und oder Kurse in Teilzeit) können gerade auch von Berufstätigen genutzt werden. Eine Tätigkeit, die noch nicht dem beruflichen Qualifikationsniveau entspricht, kann ein guter Einstieg in ein Unternehmen sein, um nach dem entsprechenden Spracherwerb und/oder einer Anerkennung des Berufsabschlusses, in einer höherwertigen Tätigkeit im Unternehmen aufzusteigen. Das Jobcenter Köln nutzt das Angebot der berufsbezogenen Sprachkurse (DeuFöv) auch weiterhin, wenn dies sinnvoll ist. Ebenso wird Kund*innen individuell die Chance eröffnet, weitere Sprachkursangebote zu nutzen, wenn dies sinnvoll ist. Einen grundsätzlichen Förderausschluss gibt es im Jobcenter Köln nicht. zu 2. Junge Menschen werden individuell, angepasst an die jeweiligen Fähigkeiten und persönlichen Ressourcen, beraten. Dies kann eine Unterstützung bei der Ausbildungssuche, Aufnahme eines Studiums oder Hilfe zum Anerkennungsverfahren des Studiums, etc. sein. Zusätzliche und ergänzende Angebote werden ebenfalls thematisiert und genutzt (Berufsberatung, weiterführende Sprachkurse). Gerade auch junge Menschen nutzen die unterstützende Chance, durch Minijobs oder andere Tätigkeiten (Gastronomie, Einzelhandel, etc.) die sprachlichen Fähigkeiten auszubauen und sich etwas dazuzuverdienen. Hierauf zielt der Job-Turbo in seiner zweiten Phase ab. Es geht dabei in erste Linie nicht um die Entscheidung: Entweder Arbeit oder Ausbildung. Vielmehr begleitet das Jobcenter die jungen Menschen individuell auf dem Weg zu einem eigenständigen Leben. zu 3. Unabhängig der Herkunft ist eine kundenorientierte Ausrichtung der Beratung fester Bestandteil der Beratungsarbeit aus. Eine klischeeorientierte Beratung entspricht nicht dem Selbstverständnis des Jobcenter Köln. Neben den Wünschen, Ideen und individuellen Ressourcen der Kund*innen, sind der Arbeitsmarkt und die konkrete Bereitschaft der Arbeitgeber*innen bei der Integrationsarbeit zu berücksichtigen. Erziehende werden seitens des Jobcenters zu Hilfsangeboten bei der Suche nach Betreuungsplätzen informiert. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät sowohl die Integrationsfachkräfte, als auch Kund*innen zu Betreuungsangeboten. Bekannterweise ist die Betreuungssituation in Köln weiterhin angespannt und kann vom Jobcenter Köln kaum beeinflusst werden. zu 4. Arbeitgeber*innen werden vom gemeinsamen Arbeitgeberservice des Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit Köln beraten und betreut. Zum einen gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten (Eingliederungszuschuss, Förderung nach §16i und 16e SGBII, Unterstützung von Qualifizierungen, betriebliche Einzelumschulungen, etc.), zum anderen erfolgen Abstimmungen zu Berufsbegleitenden Sprachkursen (z.B. BSK). Regelmäßige Bewerbertage bieten eine gute Basis, Kund*innen mit Arbeitgeber*innen zusammenzubringen. Daneben erfolgt eine enge Abstimmung mit dem BAMF zu Bedarfen und Angeboten der Sprachförderung. Die sogenannten Job-Berufssprachkurse wurden eigens neu aufgelegt, um den Geflüchteten, die eine Arbeit aufnehmen, leichten Zugang in die Sprachförderung zu ermöglichen. Der gemeinsame Arbeitgeberservice und das BAMF unterstützen so auch die Arbeitgeber*innen. gez. Martina Würker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1644/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.05.2024
- Erstellt
- 21.05.2024 11:15