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1644/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Liste GOL aus der Sitzung des Integrationsrates am 16.04.2024 (AN/0558/2024) betreffend "Job-Turbo"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.06.2024, TOP 8.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN0558_2024

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

612 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 29.05.2024 
 1644/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.06.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Liste GOL aus der Sitzung des 
Integrationsrates vom 16.04.2024 (AN/0558/2024)  betreffend den "Job-Turbo" 
 
Zur schriftlichen Anfrage der Grün-offenen Liste Migration Köln vom 09.04.2024 legt die Ver-
waltung dem Integrationsrat die beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor.  
 
Gez. Dr. Rau 
 
Anlagen

Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN0558_2024

6699 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN0558/2024 für die Sitzung des  
Integrationsrates am 04.06.2024 zum Job-Turbo 
 
In der Praxis mehren sich Rückmeldungen, dass die Jobcenter schon ab Sprachkenntnisse 
Niveau-A2 eine Beschäftigungsaufnahme fordern. Um zum Beispiel Arbeitsverträge, 
Behördenkontakte oder die Begleitung von Kindern im Schulwesen (Kontakte zu Lehrkräften, 
Briefe etc.) selbstständig zu bewältigen, reichen die bisher erworbenen A2-Sprachkenntnisse 
nicht aus. Bei der Ermöglichung von Prüfungswiederholungen für die Sprachniveaus A2 oder 
B1 und der Zugang zu B2-Kursen zeigt sich selbst bei Vorliegen passender schulischer oder 
beruflicher Perspektiven, dass dies durch die Jobcenter sehr restriktiv gehandhabt wird.  
 
Frage 1: Wie soll aus Sicht des Jobcenters eine qualifizierte Beschäftigung, Ausbildung,  
Fortbildungen etc. aussehen, wenn dazu die Sprachkenntnisse auf einem mindestens B1- 
Niveau vorausgesetzt werden?  
 
Junge Menschen, die die Möglichkeit auf eine Ausbildung haben, werden ebenso mit einem 
nicht für eine Ausbildung ausreichenden Sprachniveau aufgefordert, „irgendeine“ Arbeit  
aufzunehmen, anstatt den Spracherwerb zu fördern, um dann eine Ausbildung zu beginnen.  
Bislang ist also keine Unterscheidung zwischen Jugend und Erwachsenen, z.B. bei 
Ermöglichung von Bildung, Ausbildung und Studium, erkennbar. In der Praxis zeigt sich also,  
dass „grundständige Deutschkenntnisse“ ausreichen und Vermittlung in Hilfstätigkeiten  
stattfindet. Zum einen werden damit das Engagement und die Arbeit der Beratungs- und  
Begleitstrukturen (auch der ehrenamtlichen) hin zu qualifizierter Arbeit durch Ausbildung,  
Weiterbildung oder Studium, z.B. auch der Jugendmigrationsdienst (JMD), konterkariert.  
 
Frage 2: Welche Kriterien liegen den Sachbearbeiter*innen des Jobcenters vor, um zu 
entscheiden, wer einen weiterführenden Sprachkurs besuchen kann und wer nicht?  
 
In der Praxis zeigt sich ein heteronormatives, patriarchales und nicht an den Ressourcen 
orientiertes Vermittlungsdenken: Frauen* werden grundsätzlich Tätigkeiten als  
Reinigungskräfte angeboten, Männern Hilfstätigkeiten in Industrie etc. Auch Personen, die ein  
Studium oder / und eine qualifizierte Ausbildung in ihrem Heimatland erworben haben, werden  
Hilfstätigkeiten, ohne jeglichen Bezug zu ihren Kenntnissen, angeboten, anstatt zu schauen,  
welche Einstiegsmöglichkeiten es in den Bereichen, in denen schon Kenntnisse vorhanden  
sind, möglich wären. Auch werden Frauen mit Kindern mit der Frage allein gelassen, wie sie  
ihre Kinder betreuen lassen können, wenn sie arbeiten gehen. 
 
Frage 3: Welche Kriterien liegen den Sachbearbeiter*innen des Jobcenters vor, um zu 
entscheiden, welche Arbeitsangebote gemacht werden? 
Wie gehen sie bspw. mit der Frage der Kinderbetreuung um? 
 
Frage 4: Wie und von wem werden mögliche Arbeitgebende unterstützt, wenn sie 
Bewerbungen von Personen erhalten, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind und  
sie bspw. versuchen, den Ansatz „Sprache lernen im Betrieb / Beruf“ umzusetzen?

Antwort des Jobcenter Köln:  
 
zu 1. Eine Arbeitsaufnahme ab einem Sprachniveau A2 dient insbesondere der praktischen 
Weiterentwicklung des Sprachniveaus und der Integration in den Arbeitsmarkt. Die 
Sprachkursabsolventen werden nicht ausschließlich in Vollzeittätigkeiten vermittelt. Weitere 
berufsbegleitende Sprachkursmöglichkeiten (Berufssprachkurse und oder Kurse in Teilzeit) 
können gerade auch von Berufstätigen genutzt werden.  
 
Eine Tätigkeit, die noch nicht dem beruflichen Qualifikationsniveau entspricht, kann ein guter 
Einstieg in ein Unternehmen sein, um nach dem entsprechenden Spracherwerb und/oder 
einer Anerkennung des Berufsabschlusses, in einer höherwertigen Tätigkeit im Unternehmen  
aufzusteigen. 
 
Das Jobcenter Köln nutzt das Angebot der berufsbezogenen Sprachkurse (DeuFöv) auch 
weiterhin, wenn dies sinnvoll ist. Ebenso wird Kund*innen individuell die Chance eröffnet, 
weitere Sprachkursangebote zu nutzen, wenn dies sinnvoll ist.  
Einen grundsätzlichen Förderausschluss gibt es im Jobcenter Köln nicht.  
 
zu 2. Junge Menschen werden individuell, angepasst an die jeweiligen Fähigkeiten und  
persönlichen Ressourcen, beraten. Dies kann eine Unterstützung bei der Ausbildungssuche, 
Aufnahme eines Studiums oder Hilfe zum Anerkennungsverfahren des Studiums, etc. sein.  
Zusätzliche und ergänzende Angebote werden ebenfalls thematisiert und genutzt 
(Berufsberatung, weiterführende Sprachkurse).  
Gerade auch junge Menschen nutzen die unterstützende Chance, durch Minijobs oder andere 
Tätigkeiten (Gastronomie, Einzelhandel, etc.) die sprachlichen Fähigkeiten auszubauen und 
sich etwas dazuzuverdienen. Hierauf zielt der Job-Turbo in seiner zweiten Phase ab. 
 
Es geht dabei in erste Linie nicht um die Entscheidung: Entweder Arbeit oder Ausbildung.  
Vielmehr begleitet das Jobcenter die jungen Menschen individuell auf dem Weg zu einem  
eigenständigen Leben. 
 
zu 3. Unabhängig der Herkunft ist eine kundenorientierte Ausrichtung der Beratung fester 
Bestandteil der Beratungsarbeit aus. Eine klischeeorientierte Beratung entspricht nicht dem 
Selbstverständnis des Jobcenter Köln.  
 
Neben den Wünschen, Ideen und individuellen Ressourcen der Kund*innen, sind der  
Arbeitsmarkt und die konkrete Bereitschaft der Arbeitgeber*innen bei der Integrationsarbeit zu 
berücksichtigen. 
 
Erziehende werden seitens des Jobcenters zu Hilfsangeboten bei der Suche nach  
Betreuungsplätzen informiert. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät  
sowohl die Integrationsfachkräfte, als auch Kund*innen zu Betreuungsangeboten. 
Bekannterweise ist die Betreuungssituation in Köln weiterhin angespannt und kann vom 
Jobcenter Köln kaum beeinflusst werden. 
 
zu 4. Arbeitgeber*innen werden vom gemeinsamen Arbeitgeberservice des Jobcenter Köln 
und der Agentur für Arbeit Köln beraten und betreut. Zum einen gibt es finanzielle  
Unterstützungsmöglichkeiten (Eingliederungszuschuss, Förderung nach §16i und 16e SGBII,  
Unterstützung von Qualifizierungen, betriebliche Einzelumschulungen, etc.), zum anderen  
erfolgen Abstimmungen zu Berufsbegleitenden Sprachkursen (z.B. BSK). Regelmäßige  
Bewerbertage bieten eine gute Basis, Kund*innen mit Arbeitgeber*innen

zusammenzubringen.  
Daneben erfolgt eine enge Abstimmung mit dem BAMF zu Bedarfen und Angeboten der 
Sprachförderung. Die sogenannten Job-Berufssprachkurse wurden eigens neu aufgelegt, um  
den Geflüchteten, die eine Arbeit aufnehmen, leichten Zugang in die Sprachförderung zu 
ermöglichen.  Der gemeinsame Arbeitgeberservice und das BAMF unterstützen so auch die  
Arbeitgeber*innen. 
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (2)

04.06.2024 Integrationsrat
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1644/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.05.2024
Erstellt
21.05.2024 11:15