2023/0110
Bürgerhaushalt 2022, Vorschlag Nr. 251 (Konsequentes Durchsetzen des Parkens auf Gehwegen) und Vorschlag Nr. 530 (Bürgersteigparken Konsequent ahnden und verbieten)
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2023/0110
7986 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.03.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0110
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2022, Vorschlag Nr. 251 (Konsequentes Durchsetzen des Parkens
auf Gehwegen) und Vorschlag Nr. 530 (Bürgersteigparken Konsequent ahnden und
verbieten)
Vorlage vom: 23.03.2023
Beschlussvorschlag :
Die fachliche Stellungnahme des Bürger - und Ordnungsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.3.2023
Für den Bürgerhaushalt 2022 wurden folgende Vorschläge aus der Bürgerschaft eingebracht:
1. Nummer 521 Konsequentes Durchsetzen des Parkverbots auf Gehwegen
Inhalt: Ich fordere die Stadt auf, das bestehende Parkverbot auf Gehwegen in der ganzen
Stadt konsequent durchzusetzen, bzw. dort explizit zu erlauben, wo die Gehwege breit genug
sind.
In vielen Straßen ist es üblich geworden, PKW s teilweise oder ganz auf dem Gehweg zu
parken.
Auf vielen Gehwegen ist es daher nicht mehr möglich, zu zweit nebeneinander oder mit je
einem Kind links und rechts an der Hand oder mit einem Zwillingskinderwagen auf dem
Gehweg zu laufen.
Als Beispiele nen ne ich hier Teile des Martinsviertels (zum Beispiel Teile die
Pankratiusstraße oder Müllerstraße), aber auch im Johannesviertels, oder dem Steinberg -
oder Komponistenviertel begegnet einem dieses Problem häufig. Wahrscheinlich trifft es aber
auf alle Stadtteile zu.
Die bestehende Tolerierung des Gehwegparkens birgt ein hohes Konfliktpotential zwischen
Autofahrern und Fußgängern und gefährdet die Sicherheit gerade der jüngsten
Verkehrsteilnehmer. Daher fordere ich die Stadt auf, für klare Verhältnisse zu sor gen: Dort,
wo der Gehweg breit genug ist, können Autos gerne teilweise auf dem Gehweg stehen, dann
aber bitte mit entsprechender Beschilderung und Markierung. Dort, wo der Gehweg zu eng
ist und Gehwegparken daher nicht erlaubt ist, soll die Stadt bitte auc h dafür sorgen, dass
Gehwege als solche für die Menschen nutzbar sind.
Der Vorschlag erhielt in der Online -Abstimmung 108 Ja -Stimmen und 6 Nein -Stimmen.
2. Nummer 530 Bürgersteigparken konsequent ahnden und verbieten
Inhalt: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn
benutzen. “ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im
fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz
grundsätzlich: das Parken auf de m Gehweg ist nach StVO verboten.
Nur in Darmstadt dürfen Autos ohne Ahndung weiterhin auf dem Bürgersteig parken.
Menschen zu Fuss oder mobilitätseingeschränkte Leute können kaum dort laufen.
Warum ist das so? Warum handelt die Stadt nicht endlich?!
Ich schlage vor die Strassen Kiesstrasse, Soderstrasse, Gerviniusstrasse, Kiesstraße und
Darmstrasse als Vorreiter für das Woogsviertel zu kontrollieren und das illegale Parken auf
dem Bürgesteig zu ahnden. Im Woogsviertel wurde dieses Jahr die Parkraumbewir tschaftung
eingefügt, da bietet sich das Viertel an.
Es gibt keinen "Parkdruck". Wer sich ein Auto kauft, muss sich vorher überlegen ob er einen
Parkplatz findet. Und nicht auf Kosten von Kindern, Eltern und anderen Leuten zu Fuss.
Wenn ich mir morgen ei n Pony kaufe, dann muss ich mir auch vorher überlegen wo ich es
unterstelle. Ich kann es auch nicht gratis in den Park stellen.
Der Vorschlag erhielt 113 Ja -Stimmen und 5 Nein -Stimmen
- 4 -
Vergleichbare Vorschläge wurden bereits zum Bürgerhaushalt 2013, 2014, 2016 und 2017
und 2019 eingebracht. Der Magistrat hat hierzu jeweils einer Ahndung des Gehwegparkens
unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen
zugestimmt.
An der Begründung der Vorla gen aus den Vorjahren wird festgehalten. In diesen wurde
ausgeführt, dass das Gehwegparken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist,
soweit es nicht durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen wird. Das
Gehwegparken kann als Ordnungswid rigkeit geahndet werden. Bei der Ahndung des
Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip. Die
Stadtpolizei bestreift regelmäßig das Stadtgebiet und erteilt im ruhenden Verkehr
Verwarnungen bzw. lässt besonders regelmäßig geparkte Fahrzeuge entfernen. Die jeweilige
Handlung der Stadtpolizei ergeht in Anwendung von pflichtgemäßer Ermessensausübung im
Spiegel der geltenden Rechtslage und den bisherigen Entscheidungen der hessischen
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Entfernung aller Fahrzeuge, die im Stadtgebiet auf
Gehwegen parken ist rechtlich nicht möglich.
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist.
Dies belegt die Anzahl von 4.079 Verwarnungen im Jahr 20 21 und 4.194 Verwarnungen im
1. Halbjahr 20 22.
Eine Ahndung erfolgt insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des Gehwegs nicht
mehr ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten Fahrzeug
vorbeizukommen.
Soweit aufgrund eines auf dem Gehweg par kenden Fahrzeuges eine Restgehwegbreite von
weniger als 1 ,50 m verbleibt, ist es gängige Praxis der Stadtpolizei, eine Verwarnung
auszusprechen. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für derart erhebliche
Behinderungen sogar ein erhöhtes Verwarnu ngsgeld vor. Soweit es die Situation erfordert,
wird darüber hinaus auch abgeschleppt.
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation in Gebieten mit einem hohen
Parkdruck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften eine sofo rtige
und umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen
zum Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohnern, Kundinnen und Kunden zu
entwickeln, denn ohne ausreichende (Park -)alternativen würde eine intensive Kontrolle nicht
auf die notwendige Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen. Zielführend hierbei ist u. a.
die sukzessive Einführung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung .
Dieser geschilderte Umgang mit dem Gehwegparken wird durch die obergerichtliche
Rechtsprechung als angemessen und rechtmäßig bestätigt. Zuletzt hat das OVG -Bremen in
einem Urteil (Aktenzeichen 1 LC 64/22) festgehalten, dass das Halten und Parken auf
Gehwegen in Anwendung von § 12 StVO grundsätzlich unzulässig ist, jedoch bei den
Kommunen ein gewisser Ermessenspielraum bei der Ahndung zusteht. Entscheidend ist es,
dass der Gehweg in seiner Funktionalität noch nutzbar ist, wofür eine Restgehwegbreite von
1,50 m unabdingbar bleibt. Darüber hinaus ist jedoch für eine Ahndung des Gehwegpark ens
der Grad der Beeinträchtigung der Gehwegnutzung im konkreten Einzelfall zu würdigen.
Die Vorschläge, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in einem Gesamtkontext der Nutzung
von öffentlichen Flächen und hier insbesondere der Gehweg zu sehen. Die Reduzie rung des
- 5 -
Gehwegparkens ist durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrollen und
Bußgeldbescheiden zu begleiten. An dieser Praxis sollte festgehalten werden.
Darmstadt, 23.3.2023
Dezernent I Dezernent IV Dezernent VI
Jochen Partsch André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 2
295 Zeichen
Punkt 6: Bürgerhaushalt 2022, Vorschlag Nr. 251 (Konsequentes Durchsetzen des Parkens auf Gehwegen) und Vorschlag Nr. 530 (Bürgersteigparken Konsequent ahnden und verbieten) - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2023/0110) Der Ausschuss für Sport und Gesundheit hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.
anlage 3
316 Zeichen
Punkt 5: Bürgerhaushalt 2022, Vorschlag Nr. 251 (Konsequentes Durchsetzen des Parkens auf Gehwegen) und Vorschlag Nr. 530 (Bürgersteigparken Konsequent ahnden und verbieten) (V-Nr. 2023/0110) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 1
8071 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.03.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 715
IV
VI 32
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0110
Magistratsbeschluss -Nr.
164
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2022, Vorschlag Nr. 251 (Konsequentes Durchsetzen des Parkens
auf Gehwegen) und Vorschlag Nr. 530 (Bürgersteigparken Konsequent ahnden und
verbieten)
Vorlage vom: 23.03.2023
Beschlussvorschlag :
Die fachliche Stellungnahme des Bürger - und Ordnungsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 19.04.2023
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.3.2023
Für den Bürgerhaushalt 2022 wurden folgende Vorschläge aus der Bürgerschaft eingebracht:
1. Nummer 521 Konsequentes Durchsetzen des Parkverbots auf Gehwegen
Inhalt: Ich fordere die Stadt auf, das bestehend e Parkverbot auf Gehwegen in der ganzen
Stadt konsequent durchzusetzen, bzw. dort explizit zu erlauben, wo die Gehwege breit genug
sind.
In vielen Straßen ist es üblich geworden, PKWs teilweise oder ganz auf dem Gehweg zu
parken.
Auf vielen Gehwegen ist e s daher nicht mehr möglich, zu zweit nebeneinander oder mit je
einem Kind links und rechts an der Hand oder mit einem Zwillingskinderwagen auf dem
Gehweg zu laufen.
Als Beispiele nenne ich hier Teile des Martinsviertels (zum Beispiel Teile die
Pankratiusstraße oder Müllerstraße), aber auch im Johannesviertels, oder dem Steinberg -
oder Komponistenviertel begegnet einem dieses Problem häufig. Wahrscheinlich trifft es aber
auf alle Stadtteile zu.
Die bestehende Tolerierung des Gehwegparkens birgt ein hohes Kon fliktpotential zwischen
Autofahrern und Fußgängern und gefährdet die Sicherheit gerade der jüngsten
Verkehrsteilnehmer. Daher fordere ich die Stadt auf, für klare Verhältnisse zu sorgen: Dort,
wo der Gehweg breit genug ist, können Autos gerne teilweise auf dem Gehweg stehen, dann
aber bitte mit entsprechender Beschilderung und Markierung. Dort, wo der Gehweg zu eng
ist und Gehwegparken daher nicht erlaubt ist, soll die Stadt bitte auch dafür sorgen, dass
Gehwege als solche für die Menschen nutzbar sind.
Der Vorschlag erhielt in der Online -Abstimmung 108 Ja -Stimmen und 6 Nein -Stimmen.
2. Nummer 530 Bürgersteigparken konsequent ahnden und verbieten
Inhalt: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn
benutzen. “ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im
fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz
grundsätzlich: das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten.
Nur in Darmstadt dürfen Autos ohne Ahndu ng weiterhin auf dem Bürgersteig parken.
Menschen zu Fuss oder mobilitätseingeschränkte Leute können kaum dort laufen.
Warum ist das so? Warum handelt die Stadt nicht endlich?!
Ich schlage vor die Strassen Kiesstrasse, Soderstrasse, Gerviniusstrasse, Ki esstraße und
Darmstrasse als Vorreiter für das Woogsviertel zu kontrollieren und das illegale Parken auf
dem Bürgesteig zu ahnden. Im Woogsviertel wurde dieses Jahr die Parkraumbewirtschaftung
eingefügt, da bietet sich das Viertel an.
Es gibt keinen "Park druck". Wer sich ein Auto kauft, muss sich vorher überlegen ob er einen
Parkplatz findet. Und nicht auf Kosten von Kindern, Eltern und anderen Leuten zu Fuss.
- 5 -
Wenn ich mir morgen ein Pony 🐎kaufe, dann muss ich mir auch vorher überlegen wo ich es
unterstelle. Ich kann es auch nicht gratis in den Park 🌳stellen.
Der Vorschlag erhielt 113 Ja -Stimmen und 5 Nein -Stimmen
Vergleichbare Vorschläge wurden bereits zum Bürgerhaushalt 2013, 2014, 2016 und 2017
und 2019 eingebracht. Der Magistrat hat hierzu jeweils einer Ahndung des Gehwegparkens
unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen
zugestimmt.
An der Begründung der Vorlagen aus den Vorjahren wird festgehalten. In diesen wurde
ausgeführt, dass das Gehwegparken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist,
soweit es nicht durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen wird. Das
Gehwegparken kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei der Ahndung des
Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeit en das Opportunitätsprinzip. Die
Stadtpolizei bestreift regelmäßig das Stadtgebiet und erteilt im ruhenden Verkehr
Verwarnungen bzw. lässt besonders regelmäßig geparkte Fahrzeuge entfernen. Die jeweilige
Handlung der Stadtpolizei ergeht in Anwendung von pf lichtgemäßer Ermessensausübung im
Spiegel der geltenden Rechtslage und den bisherigen Entscheidungen der hessischen
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Entfernung aller Fahrzeuge, die im Stadtgebiet auf
Gehwegen parken ist rechtlich nicht möglich.
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist.
Dies belegt die Anzahl von 4.079 Verwarnungen im Jahr 20 21 und 4.194 Verwarnungen im
1. Halbjahr 20 22.
Eine Ahndung erfolgt insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des Gehwegs nicht
mehr ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten Fahrzeug
vorbeizukommen.
Soweit aufgrund eines auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuges eine Restgehwegbreite von
weniger als 1 ,50 m verbleibt, ist es gängige Praxis der Stadtpolizei, eine Verwarnung
auszusprechen. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für derart erhebliche
Behinderungen sogar ein erhöhtes Verwarnungsgeld vor. Soweit es die Situation erfordert,
wird darüber hinaus auch abgeschleppt.
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation in Gebieten mit einem hohen
Parkdruck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften eine sofortige
und umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen
zum Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohnern, Kundinnen und Kunden zu
entwickeln, denn ohne ausreichende (Park -)alternativen würde eine intensive Kontrolle nicht
auf die notwendige Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen. Zielführend hierbei ist u. a.
die sukzessive Einführung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung .
Dieser geschilderte Umgang mit dem Gehwegparken wird durch die obergerichtliche
Rechtsprechung als angemessen und rechtmäßig bestätigt. Zuletzt hat das OVG -Bremen in
einem Urteil (Aktenzeiche n 1 LC 64/22) festgehalten, dass das Halten und Parken auf
Gehwegen in Anwendung von § 12 StVO grundsätzlich unzulässig ist, jedoch bei den
Kommunen ein gewisser Ermessenspielraum bei der Ahndung zusteht. Entscheidend ist es,
dass der Gehweg in seiner Funk tionalität noch nutzbar ist, wofür eine Restgehwegbreite von
- 6 -
1,50 m unabdingbar bleibt. Darüber hinaus ist jedoch für eine Ahndung des Gehwegparkens
der Grad der Beeinträchtigung der Gehwegnutzung im konkreten Einzelfall zu würdigen.
Die Vorschläge, das G ehwegparken zu reduzieren, ist in einem Gesamtkontext der Nutzung
von öffentlichen Flächen und hier insbesondere der Gehweg zu sehen. Die Reduzierung des
Gehwegparkens ist durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrollen und
Bußgeldbescheiden zu begle iten. An dieser Praxis sollte festgehalten werden.
Darmstadt, 23.3.2023
Dezernent I Dezernent IV Dezernent VI
Jochen Partsch André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Orte (5)
- Pankratiusstraße
- Müllerstraße
- Soderstraße
- Darmstraße
- Kiesstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0110
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.03.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00