mandari

Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12. 10. 1987 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Horster Straße von Kiebitzheidestraße bis Wilhelmstraße

Beschlussvorlage 06/0370 vom 26.09.2006

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 12, beschließend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 11, vorberatend.

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