Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12. 10. 1987 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Horster Straße von Kiebitzheidestraße bis Wilhelmstraße
Beschlussvorlage 06/0370 vom 26.09.2006
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Dokumente
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06/0370
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anlage 1
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 12, beschließend. -
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 11, vorberatend.
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