2969/2025
Wahl des Vorsitzenden des Ältestenrates
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2969/2025 Freigabedatum 30.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl des Vorsitzenden des Ältestenrates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beruft Herrn Prof. Dr. Stefan Zimmermann, Notar a. D., im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister zum Vorsitzenden des Ältestenrates der Stadt Köln. Rat 13.11.2025 2 Begründung: Nach § 21 a der Hauptsatzung wird bei der Stadt Köln ein Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat ist ein unabhängiges Kontrollgremium des Rates der Stadt Köln. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Beratung der Gremienmitglieder zur Auslegung des vom Rat beschlossenen Leitfadens zum Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen, der sich an die Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen der Stadt Köln richtet, vgl. Vorlage 2968/2025. Dem Ältestenrat obliegt eine Wächterfunktion bezüglich der Einhal- tung dieses Leitfadens. Der Ältestenrat ist gleichzeitig zuständige Stelle im Sinne des § 331 Absatz 3 StGB. § 331 StGB bestraft die Vorteilsannahme durch Amtsträger. Absatz 3 enthält eine Ausnah- meregelung für den Fall, dass die Annahme eines nicht geforderten Vorteils von der zuständi- gen Stelle entweder vorher genehmigt wurde oder die Annahme unverzüglich bei ihr ange- zeigt wurde und sie die Annahme genehmigt hat. Dies gilt auch für weitere vom Rat entsandte Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsgremien. Den Vorsitz im Ältestenrat führt eine Notarin oder ein Notar, die oder der vom Rat im Einver- nehmen mit dem Oberbürgermeister zu berufen ist. Berufen werden kann auch eine Notarin oder ein Notar außer Dienst (a. D.). Die Vorsitzende oder der Vorsitzende ist beratendes Mit- glied ohne Stimmrecht. Darüber hinaus gehören dem Ältestenrat der Oberbürgermeister und fünf weitere stimmbe- rechtigte Mitglieder an, die der Rat der Stadt Köln aus seiner Mitte wählt (§ 21 a Absatz 2 Hauptsatzung der Stadt Köln). Der Vorsitzende der Wahlperiode 2020 – 2025, Dr. Notar a. D. Hans Custodis, möchte den Vorsitz aus Altersgründen nicht weiterführen. Die die Rheinische Notarkammer hat als Nach- folger Herrn Notar a. D. Prof. Dr. Stefan Zimmermann vorgeschlagen. Herr Prof. Dr. Zimmermann hat sein Notariat in Köln von 1985 bis 2018 ausgeübt. Von 1979 bis 1985 war Herr Prof. Dr. Zimmermann Geschäftsführer der Bundesnotarkammer. In den Jahren 1988 bis 2006 war er Vorsitzender des Rheinischen Notarvereins, dessen Eh- renvorsitzender er seit 2006 ist. Von 1991 bis 2007 war er zudem Präsident des Deutschen Notarvereins, den er mitbegründet hat; seit 2007 ist er Ehrenpräsident des Deutschen Notar- vereins. 2012 wurde er zum Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Köln ernannt. Herr Prof. Dr. Zimmermann hat seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt. Der Vorsitzende wird durch eine im Amt des Oberbürgermeisters angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2969/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.10.2025
- Erstellt
- 14.10.2025 16:12