V/0693/2021
Bedarfsfeststellung der Vergabe zu Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen in Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0693/2021 Kurzüberblick Bedarfsfeststellung zur kommenden Ausschreibung der Schülerspezialverkehre und Individualfahrten für die Schuljahre 2022/23 – 2026/2027 für SchülerInnen der städtischen Münsteraner Schulen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird der Bedarf der unterschiedlichen Beförderungsleistungen der SchülerInnen der städtischen Münsteraner Schulen festgestellt. Darüber hinaus soll entschieden werden, ob die bisher freiwillig finanzierten Leistungen weiter übernommen werden sollen. Finanzierung Zunächst keine Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Der Anteil der freiwilligen Leistungen ist aus der Begründung ersichtlich. Die pflichtigen Leistungen beruhen auf der Schülerfahrkostenverordnung NRW. Die Höhe der freiwilligen Leistungen sind teilweise beeinflussbar, da sie auf einen Ratsbeschluss oder interne Entscheidungen beruhen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0693/2021 V/0693/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bedarfsfeststellung der Vergabe zu Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen in Münster Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Es besteht ein Bedarf an den folgenden Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen in Münster: Schülerspezialverkehre (pflichtige Leistung) Individualfahrten für Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen von Förderschulen und integrativ beschulte Kinder der Schuleingangsphase in Grundschulen, (freiwillige Leistung) sowie Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Beförderung benötigen (schwerbehinderte Kinder mit gesetzlichem Anspruch) Kooperationsfahrten der Gymnasien im Bereich der gemeinsamen Einrichtung von Leistungskursen (freiwillige Leistung) Sport- und Badefahrten (z.T .pflichtige und freiwillige Leistung, sh. parallellaufende Vorlage V/0641/2021) Fahrten zur Jugendverkehrsschule im Rahmen der Verkehrserziehung (freiwillige Leistung) Sofern es sich hierbei um freiwillige Leistungen handelt, wird mit der Feststellung des Bedarfes gleichzeitig einer Fortführung als freiwillige Leistung zugestimmt. Amt für Schule und Weiterbildung 17.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Stöppel T elefon:492-4039 stoeppelv@stadt- muenster.de - 2 - V/0693/2021 2. Die Leistungen sind in einem europaweiten, offenen Vergabeverfahren auszuschreiben. Die Wertung der Angebote soll mit dem Zuschlagskriterium „Preis zzgl. fiktive Emissionskosten“ erfolgen. Hierbei sollen die fiktiven Emissionskosten mit dem Faktor 2 berücksichtigt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt: Folgende Ansätze wurden bei der Planung berücksichtigt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun gen Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen* 2022 2023 2024 2025 9.123.000,00 € 9.292.800,00 € 9.382.350,00 € 9.427.570,00 € *Diese Kosten beinhalten neben den Schülerbeförderungskosten auch die Einzelerstattung und die anteiligen Auszahlungen der Schülerfahrkosten. Begründung: Gemäß § 97 Schulgesetz NRW (SchulG) i. V. m. § 4 Abs. 1 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) trägt die Stadt Münster als Schulträgerin die Schülerfahrkosten zu den städtischen Schulen in Münster. Die Übernahme erfolgt grds. durch Gestellung einer „goCard“ zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (§ 13 Abs. 5 SchfkVO). Sofern eine Beförderung mit dem ÖPNV nicht möglich, unwirtschaftlicher oder nicht zumutbar ist, werden die Kosten für Schülerspezialverkehre (§ 14 SchfkVO) oder auch Privatfahrzeugen (inkl. T axen,§ 16 SchfkVO) übernommen bzw. entsprechende Verkehre eingerichtet. Zum Schuljahr 2022/2023 erfolgt eine Neuvergabe der Schülerspezialverkehre für Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen in Münster, da die bisherige Auftragsvergabe mit Ablauf des Schuljahres 2021/2022 endet. Der Schülerspezialverkehr beinhaltet vom Schulträger beauftragte Busse für Schulen, die aufgrund der schlechten Anbindung mit dem ÖPNV schwierig oder gar nicht zu erreichen sind (z. B. Bauernschaften). Darüber hinaus sollen folgende Beförderungsleistungen ebenfalls ausgeschrieben werden: - 2 - V/0693/2021 Individualfahrten für o Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen von Förderschulen, integrativ beschulte Kinder der Schuleingangsphase in Grundschulen, (freiwillige Leistung) sowie o Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Beförderung benötigen (schwerbehinderte Kinder mit gesetzlichem Anspruch) Kooperationsfahrten der Gymnasien im Bereich der gemeinsamen Einrichtung von Leistungskursen (freiwillige Leistung) Sport- und Badefahrten (z.T .pflichtige und freiwillige Leistung, sh. parallellaufende Vorlage V/0641/2021) Fahrten zur Jugendverkehrsschule im Rahmen der Verkehrserziehung (freiwillige Leistung) Das Gesamtpaket entspricht dem derzeitigen Leistungsspektrum; eine Ausweitung des Angebotes ist mit dieser Vorlage nicht vorgesehen. Diese Beförderungsleistungen werden ausgeschrieben, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und eine einheitliche Vergabe gewährleisten zu können. Die Verwaltung erhofft sich hierdurch Kosteneinsparungen. Hinweise zur Ausschreibung: Kosten Es werden pro Jahr ca. 1.343.500,00 € an Kosten veranschlagt. Für die Gesamtdauer betragen die Kosten ca. 6.717.500,00 €. Es handelt sich hierbei um Schätzwerte (brutto), die anhand der Erfahrungswerte der letzten drei Jahre ermittelt worden sind. Diese Kosten stehen über den Ergebnisplan des Amtes zur Verfügung. Die kalkulierten Kosten beinhalten nicht eine mögliche Ausweitung entsprechend der Vorlage V/0641/2021 (Bäderfahrten). Die Kosten für die Übernahme der „goCards“ sind nicht enthalten, so dass der Gesamtbetrag nicht mit dem Gesamtansatz im Haushaltsplan zu vergleichen ist. Vergabeverfahren Mit Blick auf die oben dargestellten Schätzkosten müssen die Ausschreibungen jeweils in einem europaweiten, offenen Vergabeverfahren erfolgen. Für die Positionen Schülerspezialverkehr, Individualfahrten und Sport- und Badefahrten schlägt die Verwaltung vor, für maximal fünf Schuljahre bis einschließlich des Schuljahres 2026/2027 auszuschreiben. Entgegen der üblichen Laufzeit von drei bis vier Jahren sollen diese Beförderungsleistungen für fünf Jahre ausgeschrieben werden, da sich Unternehmen für diese Aufträge ggfs. neue Busse anschaffen werden, für die durch die höhere Nutzungszeit geringere jährliche Abschreibungsbeträge (Abschreibung über 5 Jahre statt über 3-4 Jahre) anfallen, welche entsprechend kostenoptimiert in der Preiskalkulation berücksichtigt werden. Hierdurch ergeben sich i. d. R. geringere Kosten. Im Bereich der Kooperationsfahrten der Gymnasien und der Fahrten zur Jugendverkehrsschule sind solche Abschreibungseffekte nicht bzw. kaum zu erwarten. Auch kann sich hier eher ein Bedarf an einer flexiblen Anpassung oder auch Einstellung der Verkehre ergeben (Anpassung des Angebotsspektrums). Daher werden diese nur für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option der jährlichen automatischen Verlängerung, bis längstens zum Ablauf des Schuljahres 2026/2027, ausgeschrieben. Alle Ausschreibungen werden jeweils in Lose aufgeteilt. Eine Bewerbung auf mehrere oder alle Lose einer Ausschreibung ist zulässig. Die Zulassung von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. Je Los ist ein verbindliches Angebot abzugeben. Für mehrere Lose abgegebene zusammenfassende Angebote können nicht berücksichtigt werden. - 2 - V/0693/2021 Bei der Vergabe der Lose soll auf verschiedene Aspekte geachtet werden, insbesondere auf Nachhaltigkeitsaspekte. In der letzten Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs wurden Umweltaspekte durch Berechnung fiktiver Kosten für Emissionen berücksichtigt. Folgende Aspekte wurden und sollen hierzu weiterhin berücksichtigt werden: Emissionsverbrauch (in Abhängigkeit von Schadstoffklasse und kWh-Wert) und Kosten für den Energieverbrauch. Zu beachten ist, dass sich der Auftragswert pro Los jedes Schuljahr ändern kann, je nachdem wie viele Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf eine Beförderung haben. Ein entsprechender Passus wird in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Die Ausschreibung für den Schülerspezialverkehr wird insgesamt auf 10 Lose aufgeteilt. Die einzelnen Lose beinhalten Schulen, die aufgrund der schlechten Anbindung mit dem ÖPNV schwierig oder gar nicht zu erreichen sind (z. B. Bauernschaften). Auch die Ausschreibung für Individualfahrten erstreckt sich auf insgesamt 10 Lose: Jeweils 1 Los entfällt auf die Erich-Kästner-Schule und auf die Albert-Schweitzer-Schule, da diese als Förderschulen eine hohe Anzahl an zu befördernden Schülerinnen und Schüler haben. 6 weitere Lose (für die übrigen Schulen) werden auf die Stadtbezirke aufgeteilt (1 Los je Stadtbezirk), 1 Los erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Münster und beinhaltet die Beförderung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen, 1 weiteres Los entfällt auf die Fahrten zwischen den Gymnasien, die im Bereich der Leistungskurse miteinander kooperieren. Grundsätzlich ist die Ausschreibung des letzten Loses eine freiwillige Leistung seitens der Stadt Münster. Der fortwährende Bedarf bestehender Kooperationsfahrten soll im Rahmen dieser Bedarfsfeststellung vom Rat festgestellt werden. Die Ausschreibung der Sport- und Badefahrten wird auf die 6 Bezirke von Münster aufgeteilt, sodass es 6 Lose geben wird. Das Zuordnungskriterium wird hier der Schulstandort sein. Die Ausschreibung für die Fahrten zur Jugendverkehrsschule ist ein einzelnes Los und beinhaltet ein Angebot für die Kosten einer Fahrt je Gruppe zur Jugendverkehrsschule. Organisation der Fahrten Die Organisation der Schülerspezialverkehre und der Individualfahrten erfolgt zentral über die Stadt Münster als Schulträgerin. Die Kooperationsfahrten der Gymnasien werden weiterhin in eigenverantwortlicher Zuständigkeit durch die Schulen geplant und organisiert. Es wird zudem vorgegeben, dass die Schulen nur neue Kooperationen eingehen dürfen, wenn diese mit dem Schulträger abgestimmt worden sind. Im Weiteren sind solche Kooperationen explizit auf Leistungskurse beschränkt. Die Sport- und Badefahrten werden von den Schulen organisiert. Die Belegung der Sportplätze und Hallenbäder erfolgt durch das Sportamt der Stadt Münster. Die Fahrten für die Jugendverkehrsschule werden seit Jahren von der Beraterin für Verkehrserziehung beim Schulamt für die Stadt Münster geplant. Dies ist auch für die nächsten Jahre vorgesehen. - 2 - V/0693/2021 Ergänzende rechtliche Rahmenbedingungen Am 14.06.2021 wurde das „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Hierin sind auch für die Vergabe von Beförderungsdienstleistungen Quoten für schadstoffarme / -freie Fahrzeuge zu erfüllen. Ob und mit welcher Ausprägung sich hierdurch Auswirkungen auf die Ausschreibung ergeben, wird geprüft und entsprechend berücksichtigt. Wertung der Angebote Die Verwaltung schlägt aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten vor, den Zuschlag für die Ausschreibungen anhand des Kriteriums „Preis zzgl. doppelte fiktive Emissionskosten“ zu ermitteln. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0693/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2021
- Erstellt
- 09.09.2021 06:50