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V/0693/2021

Bedarfsfeststellung der Vergabe zu Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen in Münster

Vorlagen 13.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 27

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage A zur V/0693/2021
Kurzüberblick
Bedarfsfeststellung zur kommenden Ausschreibung der Schülerspezialverkehre und
Individualfahrten für die Schuljahre 2022/23 – 2026/2027 für SchülerInnen der städtischen
Münsteraner Schulen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird der Bedarf der unterschiedlichen Beförderungsleistungen der SchülerInnen
der städtischen Münsteraner Schulen festgestellt.
Darüber hinaus soll entschieden werden, ob die bisher freiwillig finanzierten Leistungen weiter
übernommen werden sollen.
Finanzierung
Zunächst keine Auswirkungen
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Der Anteil der freiwilligen Leistungen ist aus der Begründung ersichtlich.
Die pflichtigen Leistungen beruhen auf der Schülerfahrkostenverordnung NRW. Die Höhe der
freiwilligen Leistungen sind teilweise beeinflussbar, da sie auf einen Ratsbeschluss oder interne
Entscheidungen beruhen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beschlussvorlage

10581 Zeichen

V/0693/2021
V/0693/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bedarfsfeststellung der Vergabe zu Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler an den
städtischen Schulen in Münster
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat der Stadt Münster beschließt:
1. Es besteht ein Bedarf an den folgenden Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler der
städtischen Schulen in Münster:
 Schülerspezialverkehre (pflichtige Leistung)
 Individualfahrten für Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen von Förderschulen
und integrativ beschulte Kinder der Schuleingangsphase in Grundschulen,
(freiwillige Leistung) sowie
 Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Beförderung benötigen (schwerbehinderte
Kinder mit gesetzlichem Anspruch)
 Kooperationsfahrten der Gymnasien im Bereich der gemeinsamen Einrichtung von
Leistungskursen (freiwillige Leistung)
 Sport- und Badefahrten (z.T .pflichtige und freiwillige Leistung, sh. parallellaufende Vorlage
V/0641/2021)
 Fahrten zur Jugendverkehrsschule im Rahmen der Verkehrserziehung (freiwillige Leistung)
Sofern es sich hierbei um freiwillige Leistungen handelt, wird mit der Feststellung des
Bedarfes gleichzeitig einer Fortführung als freiwillige Leistung zugestimmt.
Amt für Schule und
Weiterbildung
17.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Stöppel
T elefon:492-4039
stoeppelv@stadt-
muenster.de

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V/0693/2021
2. Die Leistungen sind in einem europaweiten, offenen Vergabeverfahren auszuschreiben.
Die Wertung der Angebote soll mit dem Zuschlagskriterium „Preis zzgl. fiktive Emissionskosten“
erfolgen.
Hierbei sollen die fiktiven Emissionskosten mit dem Faktor 2 berücksichtigt werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022
veranschlagt:
Folgende Ansätze wurden bei der Planung berücksichtigt:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag € Bemerkun
gen
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am
Schulleben Beteiligte
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen*
2022
2023
2024
2025
9.123.000,00 €
9.292.800,00 €
9.382.350,00 €
9.427.570,00 €
*Diese Kosten beinhalten neben den Schülerbeförderungskosten auch die Einzelerstattung und die anteiligen
Auszahlungen der Schülerfahrkosten.
Begründung:
Gemäß § 97 Schulgesetz NRW (SchulG) i. V. m. § 4 Abs. 1 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
trägt die Stadt Münster als Schulträgerin die Schülerfahrkosten zu den städtischen Schulen in
Münster. Die Übernahme erfolgt grds. durch Gestellung einer „goCard“ zur Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs (§ 13 Abs. 5 SchfkVO). Sofern eine Beförderung mit dem ÖPNV nicht möglich,
unwirtschaftlicher oder nicht zumutbar ist, werden die Kosten für Schülerspezialverkehre (§ 14
SchfkVO) oder auch Privatfahrzeugen (inkl. T axen,§ 16 SchfkVO) übernommen bzw. entsprechende
Verkehre eingerichtet.
Zum Schuljahr 2022/2023 erfolgt eine Neuvergabe der Schülerspezialverkehre für Schülerinnen und
Schüler an den städtischen Schulen in Münster, da die bisherige Auftragsvergabe mit Ablauf des
Schuljahres 2021/2022 endet. Der Schülerspezialverkehr beinhaltet vom Schulträger beauftragte
Busse für Schulen, die aufgrund der schlechten Anbindung mit dem ÖPNV schwierig oder gar nicht
zu erreichen sind (z. B. Bauernschaften).
Darüber hinaus sollen folgende Beförderungsleistungen ebenfalls ausgeschrieben werden:

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V/0693/2021
 Individualfahrten für
o Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen von Förderschulen, integrativ
beschulte Kinder der Schuleingangsphase in Grundschulen,
(freiwillige Leistung) sowie
o Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Beförderung benötigen
(schwerbehinderte Kinder mit gesetzlichem Anspruch)
 Kooperationsfahrten der Gymnasien im Bereich der gemeinsamen Einrichtung von
Leistungskursen (freiwillige Leistung)
 Sport- und Badefahrten (z.T .pflichtige und freiwillige Leistung, sh. parallellaufende Vorlage
V/0641/2021)
 Fahrten zur Jugendverkehrsschule im Rahmen der Verkehrserziehung (freiwillige Leistung)
Das Gesamtpaket entspricht dem derzeitigen Leistungsspektrum; eine Ausweitung des Angebotes ist
mit dieser Vorlage nicht vorgesehen.
Diese Beförderungsleistungen werden ausgeschrieben, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und
eine einheitliche Vergabe gewährleisten zu können. Die Verwaltung erhofft sich hierdurch
Kosteneinsparungen.
Hinweise zur Ausschreibung:
Kosten
Es werden pro Jahr ca. 1.343.500,00 € an Kosten veranschlagt. Für die Gesamtdauer betragen die
Kosten ca. 6.717.500,00 €. Es handelt sich hierbei um Schätzwerte (brutto), die anhand der
Erfahrungswerte der letzten drei Jahre ermittelt worden sind. Diese Kosten stehen über den
Ergebnisplan des Amtes zur Verfügung. Die kalkulierten Kosten beinhalten nicht eine mögliche
Ausweitung entsprechend der Vorlage V/0641/2021 (Bäderfahrten).
Die Kosten für die Übernahme der „goCards“ sind nicht enthalten, so dass der Gesamtbetrag nicht mit
dem Gesamtansatz im Haushaltsplan zu vergleichen ist.
Vergabeverfahren
Mit Blick auf die oben dargestellten Schätzkosten müssen die Ausschreibungen jeweils in einem
europaweiten, offenen Vergabeverfahren erfolgen. Für die Positionen Schülerspezialverkehr,
Individualfahrten und Sport- und Badefahrten schlägt die Verwaltung vor, für maximal fünf Schuljahre
bis einschließlich des Schuljahres 2026/2027 auszuschreiben. Entgegen der üblichen Laufzeit von
drei bis vier Jahren sollen diese Beförderungsleistungen für fünf Jahre ausgeschrieben werden, da
sich Unternehmen für diese Aufträge ggfs. neue Busse anschaffen werden, für die durch die höhere
Nutzungszeit geringere jährliche Abschreibungsbeträge (Abschreibung über 5 Jahre statt über 3-4
Jahre) anfallen, welche entsprechend kostenoptimiert in der Preiskalkulation berücksichtigt werden.
Hierdurch ergeben sich i. d. R. geringere Kosten.
Im Bereich der Kooperationsfahrten der Gymnasien und der Fahrten zur Jugendverkehrsschule sind
solche Abschreibungseffekte nicht bzw. kaum zu erwarten. Auch kann sich hier eher ein Bedarf an
einer flexiblen Anpassung oder auch Einstellung der Verkehre ergeben (Anpassung des
Angebotsspektrums). Daher werden diese nur für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option der
jährlichen automatischen Verlängerung, bis längstens zum Ablauf des Schuljahres 2026/2027,
ausgeschrieben.
Alle Ausschreibungen werden jeweils in Lose aufgeteilt. Eine Bewerbung auf mehrere oder alle Lose
einer Ausschreibung ist zulässig. Die Zulassung von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. Je Los ist ein
verbindliches Angebot abzugeben. Für mehrere Lose abgegebene zusammenfassende Angebote
können nicht berücksichtigt werden.

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V/0693/2021
Bei der Vergabe der Lose soll auf verschiedene Aspekte geachtet werden, insbesondere auf
Nachhaltigkeitsaspekte.
In der letzten Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs wurden Umweltaspekte durch Berechnung
fiktiver Kosten für Emissionen berücksichtigt. Folgende Aspekte wurden und sollen hierzu weiterhin
berücksichtigt werden:
 Emissionsverbrauch (in Abhängigkeit von Schadstoffklasse und kWh-Wert) und
 Kosten für den Energieverbrauch.
Zu beachten ist, dass sich der Auftragswert pro Los jedes Schuljahr ändern kann, je nachdem wie
viele Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf eine Beförderung haben. Ein entsprechender
Passus wird in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Die Ausschreibung für den Schülerspezialverkehr wird insgesamt auf 10 Lose aufgeteilt. Die
einzelnen Lose beinhalten Schulen, die aufgrund der schlechten Anbindung mit dem ÖPNV schwierig
oder gar nicht zu erreichen sind (z. B. Bauernschaften).
Auch die Ausschreibung für Individualfahrten erstreckt sich auf insgesamt 10 Lose:
 Jeweils 1 Los entfällt auf die Erich-Kästner-Schule und auf die Albert-Schweitzer-Schule, da
diese als Förderschulen eine hohe Anzahl an zu befördernden Schülerinnen und Schüler
haben.
 6 weitere Lose (für die übrigen Schulen) werden auf die Stadtbezirke aufgeteilt (1 Los je
Stadtbezirk),
 1 Los erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Münster und beinhaltet die Beförderung
von schwerbehinderten Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen,
 1 weiteres Los entfällt auf die Fahrten zwischen den Gymnasien, die im Bereich der
Leistungskurse miteinander kooperieren.
Grundsätzlich ist die Ausschreibung des letzten Loses eine freiwillige Leistung seitens der Stadt
Münster. Der fortwährende Bedarf bestehender Kooperationsfahrten soll im Rahmen dieser
Bedarfsfeststellung vom Rat festgestellt werden.
Die Ausschreibung der Sport- und Badefahrten wird auf die 6 Bezirke von Münster aufgeteilt, sodass
es 6 Lose geben wird. Das Zuordnungskriterium wird hier der Schulstandort sein.
Die Ausschreibung für die Fahrten zur Jugendverkehrsschule ist ein einzelnes Los und beinhaltet ein
Angebot für die Kosten einer Fahrt je Gruppe zur Jugendverkehrsschule.
Organisation der Fahrten
Die Organisation der Schülerspezialverkehre und der Individualfahrten erfolgt zentral über die Stadt
Münster als Schulträgerin.
Die Kooperationsfahrten der Gymnasien werden weiterhin in eigenverantwortlicher Zuständigkeit
durch die Schulen geplant und organisiert. Es wird zudem vorgegeben, dass die Schulen nur neue
Kooperationen eingehen dürfen, wenn diese mit dem Schulträger abgestimmt worden sind. Im
Weiteren sind solche Kooperationen explizit auf Leistungskurse beschränkt.
Die Sport- und Badefahrten werden von den Schulen organisiert. Die Belegung der Sportplätze und
Hallenbäder erfolgt durch das Sportamt der Stadt Münster.
Die Fahrten für die Jugendverkehrsschule werden seit Jahren von der Beraterin für
Verkehrserziehung beim Schulamt für die Stadt Münster geplant. Dies ist auch für die nächsten Jahre
vorgesehen.

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V/0693/2021
Ergänzende rechtliche Rahmenbedingungen
Am 14.06.2021 wurde das „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Hierin sind auch für die Vergabe von
Beförderungsdienstleistungen Quoten für schadstoffarme / -freie Fahrzeuge zu erfüllen. Ob und mit
welcher Ausprägung sich hierdurch Auswirkungen auf die Ausschreibung ergeben, wird geprüft und
entsprechend berücksichtigt.
Wertung der Angebote
Die Verwaltung schlägt aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeits- und
Umweltaspekten vor, den Zuschlag für die Ausschreibungen anhand des Kriteriums „Preis zzgl.
doppelte fiktive Emissionskosten“ zu ermitteln.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0693/2021
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2021
Erstellt
09.09.2021 06:50