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V/1059/2008

Bericht Bewohnerparken Sentruper Höhe

Vorlagen 08.12.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 05.03.2009, TOP 8.4

Berichtsvorlage

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Ansehen

V_1059_2008_Anlage1

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Ansehen

Berichtsvorlage

6059 Zeichen

V/1059/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht Bewohnerparken Sentruper Höhe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage und Anlass 
 
Seit Mitte November 2007 werden die privaten Pa rkmöglichkeiten der Universitätskliniken (UKM) 
flächendeckend bewirtschaftet. Seit diesem Zeitpunkt weichen vermehrt Mitarbeiter, Studenten, 
Besucher etc. auf die umliegenden Wohnstraßen z.B. Schmeddingstraße, Sentruper Höhe etc. 
aus. Der Parkdruck hat sich in diesen Straßen mit Problemen für die Bewohner erhöht. Die Ver-
waltung haben verstärkt Anfragen der Bewohner erreicht , eine Bewohnerparkzone einzurichten, 
damit Bewohner in unmittelbarer Nähe zur Wohnung auch Stellplätze im öffentlichen Straßen-
raum finden können und die „Fremdparker“ aus dem Quartier verlagert werden. 
Ein gleichlautender Antrag der BV-West (AFW/0008/2006) zur Einrichtung einer Bewohnerpark-
zone im Bereich des UKM wurde in das Prüfverfahren integriert. 
 
2. Rechtsgrundlage 
 
Für das Hauptinteresse der Anlieger „Fremdparker“ (Studenten, Mitarbeiter und Besucher der 
UKM) und den damit verbundenen Parksuchverkehr aus dem Quartier zu verdrängen, gibt es 
rechtlich kein Instrumentarium, da es sich um öffentliche Straßen handelt, die grundsätzlich von 
allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden können.  
 
Eine mögliche Beschilderung „Einfahrt verboten, Anlieger frei“ hat im Bezug auf „Fremdparker“ in 
der Praxis keine nennenswerte Wirkung, da die Parkraumüberwachung nicht zwischen „Fremd-
parkern“ und z.B. berechtigten Bewohnern und deren Besuchern differenzieren kann. Auch sind 
Mitarbeiter und die Besucher des UKM überwiegend dem Anliegerbegriff zuzuordnen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1059/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Pott 
Herr Schulik 
Ruf: 
492 61 85 
492 32 81 
E-Mail: 
Pott@stadt-muenster.de 
SchulikW@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.02.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1059/2008 
 
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO ist die Anordnung einer Bewohnerparkzone nur 
dort zulässig, wo 
• „mangels privater Stellflächen (auf privaten Grundstücken) 
• und aufgrund eines erheblichen Parkdrucks  
die Bewohner eines städtischen Quartiers regelmäßig keine Möglichkeit haben, in ortsüblich fuß-
läufig zumutbarer Entfernung von Ihrer Wohnung ein Stellplatz für Ihr Kraftfahrzeug zu finden“.  
 
Nach aktuellen Beobachtungen besteht ohne Frage im Nahbereich der UKM, z. B. im Bereich der 
Schmeddingstraße ein erheblicher Parkdruck. Allerdings ist im Gegensatz zur Innenstadt durch 
die aufgelockerte Bebauung der Sentruper Höhe (überwiegend freistehende Einfamilien- und 
Doppelhäuser mit entsprechenden Garagen, Carports etc. auf privaten Grund) die durch den 
Gesetzgeber definierte zweite Vorrausetzung eines „Mangels an privaten Stellflächen“ im  Be-
reich der Sentruper Höhe im Wesentlichen nicht gegeben. 
  
Eine in zwei Teilbereichen der Sentruper Höhe erhobene Bedarfsanalyse kam zu dem Ergebnis, 
dass die bestehende aufgelockerte Bebauung häufig über Stellflächen auf dem Grundstück (Ga-
ragen, Carports etc.) verfügten. Diese Einschätzung wurde auch in der Bürgerinformation von der 
Mehrheit der anwesenden Bürger bestätigt. Lediglich in Einzelfällen und im Teilbereich Schmed-
dingstraße (HNr 91 bis – HNr 113 Stichstraße mit einer Reihenhausbebauung) wurde nachvoll-
ziehbar der Bedarf geltend gemacht, wegen fehlender Stellplätze auf den privaten Grundstücken 
von Bewohnern ihre Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum (oder auf dem Gelände der 
UKM) abstellen zu müssen.   
 
Weiterhin dürfen nach den gesetzlichen Voraussetzungen tagsüber maximal 50 Prozent der 
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Bewohner reserviert werden.  
 
Durch das hohe Angebot von Stellplätzen auf privaten Grundstücken im Umfeld der UKM sind die 
engen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer Bewohnerparkzone nicht gege-
ben. Die Verwaltung sieht deshalb aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit , eine Bewohner-
parkzone im Bereich der Sentruper Höhe einzuführen.  
 
3.  Beabsichtigte Maßnahmen 
  
Die Verwaltung beabsichtigt im Rahmen der Personalkapazitäten folgende Anregungen aus der 
Bürgerinformation umzusetzen: 
 
• Vermittelnd zu agieren, damit die Bürger im Teilbereich Schmeddingstraße (HNr 91 bis – 
HNr 113), die wegen fehlender Stellplätze auf den privaten Grundstücken ihre Kraftfahr-
zeuge im öffentlichen Straßenraum (oder auf dem Gelände der UKM) abstellen müssen, 
in Gesprächen mit der UKM als Nachbar eine Einigung erzielen, die es den Bürgern er-
laubt, einen Stellplatz auf dem Gelände der UKM zu einem für beide Seiten akzeptablen 
Mietpreis anzumieten. Hier geht es um eine Nachbarschaftsregelung, bei der die Stadt 
Münster nur vermittelnd wirken kann.  
 
• Das Ordnungsamt beabsichtigt, das ordnungswidrige Parken in den 5-m-Bereichen und 
die Gewährleistung einer ausreichenden Restgehwegbreite im Rahmen der personellen 
Möglichkeiten zu überwachen und diese evtl. über Markierungen zu verdeutlichen. 
 
• Im Abschnitt der Schmeddingstraße zwischen Waldeyerstraße und Theresiengrund auf-
grund ausreichender Restfahrbahnbreiten das heute praktizierte Gehwegparken auf die 
Fahrbahn zu verlagern und dort Parkstände zu markieren.

3 
V/1059/2008 
 
• Zusammen mit der Feuerwehr die Rettungswege / Durchfahrbreiten im Bereich der Redi-
gerstraße und Scheffer-Boichhorst-Straße auß erhalb der Müllabfuhrtage zu überprüfen und 
bei entsprechender Notwendigkeit deren Freihaltung vom Ordnungsamt im Rahmen der per-
sonellen Möglichkeiten zu überwachen 
 
Der Antrag der BV-West (AFW/0008/2006) zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich 
des UKM ist mit dieser Vorlage abgeschlossen. 
 
 
I.V.    I.V. 
 
gez.   gez. 
 
Schultheiß            Dr. Heinrichs 
Stadtdirektor   Stadtrat 
 
 
Anlage: Niederschrift der öffentlichen Bürgerinformation vom 26.11.2008

V_1059_2008_Anlage1

10756 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1059/2008 
 
 
BÜRGERINFORMATION / Seite 1 
Niederschrift 
über eine Bürgerinformation  
 
Stadtbezirk: 
 Münster-West  
Thema:  Bürgerinformation zum Thema Bewohnerparken Sentrup er Höhe  
Datum / Zeit:  26.11.2008, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr  
Ort:  Timmermeister Schule, Sentruper Höhe 161, Münster 
Teilnehmer:  Zirka 60 Bürger(innen)  
Leitung:  Frau Elisabeth Westrup 
Bezirksvorsteherin des Stadtbezirkes Münster-West  
Vertreter   Herr Schulik - Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehör de  
der Verwaltung: Herr Pott - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung , Verkehrs- 
    planung  
Vertreter 
  Herr Schoon  - Leiter des Geschäftsbereiches Lieg enschaften, UKM  
Universitätsklinik:  
 
 
Frau Westrup eröffnete um 20.00 Uhr die Bürgerinfor mation. Nach Begrüßung der anwesenden 
Bürger(innen) und Vorstellung der Vertreter der Ver waltung sowie der Universitätsklinik Münster 
(UKM) wurde von Frau Westrup und der Verwaltung der  Anlass und die Zielsetzung der Bürgerin- 
formation vorgestellt.  
 
1. Vorstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Bewohnerparkzone 
Von Herrn Schulik wurden die rechtlichen Rahmenbedi ngungen für die Einführung einer Bewohner- 
parkzone vorgestellt. Bewohnerparkregelungen sind i n der Vergangenheit überwiegend aufgrund 
der großen Interessenkonflikte juristisch überprüft  worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ver- 
kehrs- und Bewohnerparkregelungen juristisch überpr üfbar sind und im Straßenverkehrsrecht das 
Vorverfahren abgeschafft wurde. Es besteht als Rechtsmittel direkt der Klageweg.  
Die Straßenverkehrbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Ein- 
führung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtisc her Quartiere (Ermächtigungsgrundlage § 45 
Abs. 1 (b) Nr. 2 a StVO). Die Verwaltungsvorschrift en besagen „Die Anordnung von Bewohnerpark- 
vorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privat er Stellflächen und aufgrund eines erheblichen 
Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine Möglichkeit haben, in ortsüb- 
lich fußläufig zumutbarer Entfernung von Ihrer Wohn ung ein Stellplatz für Ihr Kraftfahrzeug zu fin- 
den (Ausführungen VwV zu § 45 Abs. 1 – 1 e X). Es h andelt sich also um eine Regelung für ein 
städtisches Quartier und nicht um eine Straßen- oder Straßenabschnittsregelung.  
 
2. Vorstellung der Ergebnisse der Parkraumuntersuchungen 
Herr Pott stellte die von der Verkehrsplanung erstellte Parkraumuntersuchung für den Bereich 
Schmeddingstraße/Schulteweg und Waldeyerstraße/Tondernstraße/Scheffer-Boichorst-Straße vor. 
Herr Pott betonte, dass die Stellplatzanalyse eine Momentaufnahme darstellt. Da überwiegend kei- 
ne Stellplatzmarkierung im öffentlichen Straßenraum vorhanden ist und die Stellplätze auf privaten 
Grundstücken nur nach „Augenschein“ vom Straßenbereich erhoben wurden, können bei Beobach- 
tungen Abweichungen im geringeren Umfang auftreten. Die Größenordung der erhobenen Stellplät- 
ze ist aber belastbar.  
Im Untersuchungsbereich Waldeyerstraße/Tondernstraße/Scheffer-Boichorst-Straße waren  
• laut Einwohnermeldestatistik zum betrachteten Stic htag ca. 600 Personen über 17 Jahren 
gemeldet, davon ca. 500 mit dem Erstwohnsitz 
• abgeleitet aus der Kfz-Zulassungsstatistik ergibt sich ein Stellplatzbedarf von ca. 300 Stell- 
plätzen  
• die Parkraumerhebung ergab einen Bestand von ca. 2 50 Stellplätzen auf privaten 
Grundstücken  
Im Ergebnis lässt sich danach ein Bedarf für anspruchsberechtigte Bewohner in der Größenordnung 
von ca. 50 Kraftfahrzeugen ableiten, die wegen fehlender Stellplätze auf den privaten Grundstücken 
im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden müssen.

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1059/2008 
BÜRGERINFORMATION / Seite 2 
Im zweiten Untersuchungsbereich Schmeddingstraße/Schulteweg waren 
• laut Einwohnermeldestatistik zum betrachteten Stic htag ca. 250 Personen über 17 Jahren 
gemeldet, davon ca. 240 mit dem Erstwohnsitz 
• abgeleitet aus der Kfz-Zulassungsstatistik ergibt sich ein Stellplatzbedarf  von ca. 115 Stell- 
plätzen  
• die Parkraumerhebung ergab einen Bestand von ca. 1 00 Stellplätzen auf privaten 
Grundstücken  
Der Bedarf für anspruchsberechtigte Bewohner wegen fehlender Stellplätze auf den privaten 
Grundstücken ihr Fahrzeuge im öffentlichen Straßenr aum abzustellen liegt hier danach in der Grö- 
ßenordnung von ca. 15 Kraftfahrzeugen. 
Die vorgestellten Stellplatzuntersuchungen waren in  der Bürgerinformation auch in großen Über- 
sichtsplänen ausgestellt und wurden von den Bürgern aufmerksam betrachtet.  
 
In den bestehenden Bewohnerparkzonen in der Altstad t liegt durch die enge Bebauung mit über- 
wiegend Mehrfamilienhäusern und der geringen Anzahl  von privaten Stellplätzen (in Tiefgaragen 
oder im Hinterhof) ein deutlich höhere Bedarf vor, für anspruchsberechtig te Bewohner ihre Kraft- 
fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum abzustellen. Weiterhin überschreitet zum Teil die Anzahl der 
ausgestellten anspruchsberichtigten Parkausweise di e Kapazität der tatsächlich vorhandenen Be- 
wohnerparkplätze im Straßenraum zum Teil um das zwe i bis dreifache. Die rechtlichen Bedingun- 
gen für eine Bewohnerparkzone sind in der Altstadt deshalb eindeutig vorhanden. 
 
3. Fazit der Verwaltung zu einer Bewohnerparkzone 
Der von den Bürgern geschilderte hohe Parkdruck ist  unbestritten. Aufgrund des hohen Anteils von 
Stellflächen auf privatem Grund ist die rechtliche Voraussetzung „mangels privater Stellflächen“ zur 
Einführung eine Bewohnerparkzone im Bereich Sentrup er Höhe und Schmeddingstraße nicht ge- 
geben. Die Straßenverkehrsbehörde sieht deshalb keine Möglichkeit eine den rechtlichen Vorgaben 
entsprechende Bewohnerparkregelung in diesem Bereic h einzuführen. Weiterhin würde eine einge- 
richtete Bewohnerparkzone vermutlich nach den Erfah rungen mit den Bewohnerparkzonen aus der 
Altstadt beklagt werden und bei der hohen Anzahl vo n privaten Stellplätzen auf den privaten 
Grundstücken einer gerichtlichen Überprüfung sehr w ahrscheinlichen nicht standhalten und müsste 
somit zurückgenommen werden.   
 
4. Infos zu den Regelungen auf den privaten Parkplätzen des UKM  
Von Herrn Schoon von der Liegenschaftsverwaltung de s UKM wurde vorgestellt, dass das UKM – 
wie viele anderen Arbeitgeber und Institutionen in Münster - aus wirtschaftlichen Gründen und in 
enger Abstimmung mit dem Personalrat entschieden ha ben die Parkplätze auf dem Gelände der 
UKM vollständig zu bewirtschaften. Von Herrn Schoon  wurden die folgenden Parkentgelte der UKM 
genannt: 
• Mitarbeiter, Auszubildende und auch Kursteilnehmer  zahlen für einen Zeitraum von 24 
Stunden ein Parkentgelt von 0,72 € 
• Für einen reservierten Parkplatz zahlen Mitarbeite r ein monatliches Entgelt von 40, 00 € 
Das neue Parkhaus an der Waldeyer Straße ist gut au sgenutzt. Das kreditfinanzierte Gebäude trägt 
sich vollständig über die Einnahmen aus den Parkentgelten. 
Das UKM ist den Nachbarn schon mit einem Angebot en tgegen gekommen, für ein monatliches 
Entgelt von 40, 00 € (vergleichbar zu den fest ange mieteten Stellplätzen für Mitarbeiter) einen re- 
servierten Parkplatz auf dem Gelände der UKM zu mieten. 
 
5. Diskussion Rückmeldung aus der Bürgerschaft : 
Anschließend wurde die Diskussion von Frau Westrup freigegeben. Es gab die folgenden Rück- 
meldungen/Anregungen: 
- Die Einschätzung der von der Verwaltung vorgestel lten Parkraumuntersuchung, dass die 
Bürger von Einzelfällen abgesehen im Wesentlichen ü ber ausreichenden Parkraum auf pri- 
vaten Grundstücken verfügen, wurde von den anwesend en Bürgern grundsätzlich bestätigt. 
Als Hauptproblem wurde von den anwesenden Bürgern d ie Belastungen durch die „Fremd- 
parker“ und deren Parkverhalten angeführt.

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1059/2008 
BÜRGERINFORMATION / Seite 3 
Lediglich im Teilbereich Schmeddingstraße (HNr 91 bis – HNr 113 Stichstraße mit einer Rei- 
henhausbebauung) wurde nachvollziehbar der Bedarf g eltend gemacht, wegen fehlender 
Stellplätze auf den privaten Grundstücken von Bewoh nern ihre Kraftfahrzeuge im öffentli- 
chen Straßenraum (oder auf dem Gelände der UKM) abs tellen zu müssen. Von diesen Be- 
wohnern wurde kritisiert, dass durch die „Fremdparker“ über den Tag kaum ein Parkplatz in 
fußläufig zumutbarer Entfernung gefunden werden kann. 
 
- Von vielen Bürgern wurden die zugeparkten 5-m-Ber eiche in den Kreuzungsbereichen mit 
Sichtbehinderungen kritisiert. Daraus ergebe sich e in Verkehrssicherheitsproblem. Das 
Ordnungsamt wird deshalb gebeten, das ordnungswidri ge Parken in den 5-m-Bereichen im 
Rahmen der personellen Möglichkeiten zu überwachen und diese evtl. über Markierungen 
zu verdeutlichen. 
 
- In der Schmeddingstraße wird häufig aufgesattelt geparkt. Restgehwegbreiten von mindes- 
tens 1 m sind laut den Bürgern oft nicht gegeben. E s wurde gebeten, die Gewährleistung ei- 
ner ausreichenden Restgehwegbreite im Rahmen der pe rsonellen Möglichkeiten zu über- 
wachen. 
 
- Im Abschnitt der Schmeddingstraße zwischen Waldey erstraße und Theresienstraße wurde 
angeregt, das heute praktizierte Gehwegparken aufgr und ausreichender Restfahrbahnbrei- 
ten auf die Fahrbahn zu verlagern und dort Parkstände zu markieren. 
 
- Herr Schoon wurde gebeten, ein Gespräch mit dem V orstand des UKM zu führen, um den 
Anwohnern der Sackgasse Schmeddingstraße (HNr 91- H Nr 113) günstigen Parkraum für 
ein jährliches Entgelt in Höhe der Gebühr eines Bewohnerparkausweises (10,50 €) anzubie- 
ten. 
 
- Es wurde von einzelnen Bürgern gebeten, dass die Verwaltungsspitze der Stadt Münster mit 
dem Vorstand des UKM in einen Dialog trete, um Möglichkeiten einer Aufhebung der gebüh- 
renpflichtigen Parkregelung auf den Privatflächen der UKM zu erörtern . 
 
- Anwohner der Redigerstraße teilten mit, dass häuf ig so geparkt wird, dass Rettungswege / 
Durchfahrbreiten nicht mehr gegeben sind. Es wurden  auch hier Parkraummarkierungen 
angeregt. Die Abstimmung unter den anwesenden Bürge rn der Redigerstraße ergab 5 Be- 
fürworter für diesen Vorschlag und eine Ablehnung. Diese Bewohner bezeichnete eine Mar- 
kierung als überflüssig und eine Überfrachtung des Verkehrsraumes mit Verkehrsregelun- 
gen  
 
- Anwohner der Scheffer-Boichhorst-Straße baten um eine Überprüfung der Gewährleistung 
des Rettungsweges (vormittags). Möglichst nicht don nerstags, da die Zeiten der Müllabfuhr 
bekannt sind und auch überwiegend von den Parkern berücksichtigt werden  
 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen,  bedankte sich Frau Westrup bei den Bür- 
gern / Bürgerinnen für die rege Teilnahme und schloss um 22.00 Uhr die Bürgerinformation. 
 
 
 
 
 
gez.      gez. 
 
Schulik      Pott 
Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde  Amt für Stadt entwicklung, Stadtplanung, Verkehrs- 
  planung

Beratungsverlauf (2)

12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Schmeddingstraße
  • Waldeyerstraße
  • Redigerstraße
  • Scheffer-Boichorst-Straße
  • Sentruper Höhe 161
  • Theresiengrund
  • Tondernstraße
  • Schulteweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1059/2008
Typ
Vorlagen
Datum
08.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37