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AN/0622/2026

Verhinderung von Obdachlosigkeit: Anfrage zu Einfachhotels und Belegrechtswohnungen

BSW Anfrage nach § 4 20.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 11.06.2026, TOP 12.1.5

BSW Anfrage nach § 4

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BSW Anfrage nach § 4

2218 Zeichen

BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln  
Ratsfrau Lidija Rukavina  
Ratsherr Guido Spinnen  
 
Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea 
Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln 
 
Tel.: 0221-221-35608 
E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de 
 
 
An die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Frau Dîlan Yazicioglu 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 20.04.2026 
 
AN/0622/2026 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
Verhinderung von Obdachlosigkeit: Einfachhotels und Belegrechtswohnungen 
Sehr geehrte Frau Yazicioglu, 
 
die BSW -Gruppe bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 
23.4.26 zu setzen: 
 
Die Wohnungsnotfälle in der Stadt nehmen zu. Nicht alle von drohender Wohnungslosigkeit 
betroffenen Menschen erhalten die notwendige Hilfe oder werden mit geeignetem Wohnraum 
versorgt. Obdachlose Menschen bringt die Stadt als ordnungsrechtliche Maßnahme in der Re-
gel in so genannten Einfachhotels unter, oder alternativ in Belegrechtswohnungen. Wir möch-
ten den Umfang und die Kosten dieser kommunalen Maßnahmen verstehen und erbitten daher 
die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Auf wie viele Hotelzimmer hat die Stadt Köln durch Verträge mit den Eigentümern Zugriff? Mit 
wie vielen einzelnen Eigentümern unterhält die Stadt hierfür Verträge?  
 
Wie viele solcher Hotelzimmer sind derzeit belegt? Welche Kosten fallen für die Belegung 
monatlich an? Wie haben sich diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? 
 
Bezahlt die Stadt Köln Entgelte für die Freihaltung von Hotelzimmern? Falls ja, wie hoch sind 
die monatlichen Kosten? Wie haben sich diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? 
 
Wie viele Mitarbeitende der Stadt Köln (Vollzeitäquivalente) sind in der Verwaltung und Koor-
dination der Einfachhotels beschäftigt?  
 
Die Stadt Köln verfügt über ca. 10.000 Belegungsrechte für Wohnungen, die mit öffentlichen 
Mitteln gefördert wurden. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen kann die Stadt Köln 
im Bedarfsfall diese Belegungsrechte nutzen für die Versorgung von Wohnungsnotfällen? 
 
Gez. Lidija Rukavina  
(BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0622/2026
Typ
BSW Anfrage nach § 4
Datum
20.04.2026
Erstellt
20.04.2026 10:27