AN/0622/2026
Verhinderung von Obdachlosigkeit: Anfrage zu Einfachhotels und Belegrechtswohnungen
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BSW Anfrage nach § 4
2218 Zeichen
BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln Ratsfrau Lidija Rukavina Ratsherr Guido Spinnen Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln Tel.: 0221-221-35608 E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Frau Dîlan Yazicioglu Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 20.04.2026 AN/0622/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Verhinderung von Obdachlosigkeit: Einfachhotels und Belegrechtswohnungen Sehr geehrte Frau Yazicioglu, die BSW -Gruppe bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 23.4.26 zu setzen: Die Wohnungsnotfälle in der Stadt nehmen zu. Nicht alle von drohender Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen erhalten die notwendige Hilfe oder werden mit geeignetem Wohnraum versorgt. Obdachlose Menschen bringt die Stadt als ordnungsrechtliche Maßnahme in der Re- gel in so genannten Einfachhotels unter, oder alternativ in Belegrechtswohnungen. Wir möch- ten den Umfang und die Kosten dieser kommunalen Maßnahmen verstehen und erbitten daher die Beantwortung folgender Fragen: Auf wie viele Hotelzimmer hat die Stadt Köln durch Verträge mit den Eigentümern Zugriff? Mit wie vielen einzelnen Eigentümern unterhält die Stadt hierfür Verträge? Wie viele solcher Hotelzimmer sind derzeit belegt? Welche Kosten fallen für die Belegung monatlich an? Wie haben sich diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bezahlt die Stadt Köln Entgelte für die Freihaltung von Hotelzimmern? Falls ja, wie hoch sind die monatlichen Kosten? Wie haben sich diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie viele Mitarbeitende der Stadt Köln (Vollzeitäquivalente) sind in der Verwaltung und Koor- dination der Einfachhotels beschäftigt? Die Stadt Köln verfügt über ca. 10.000 Belegungsrechte für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen kann die Stadt Köln im Bedarfsfall diese Belegungsrechte nutzen für die Versorgung von Wohnungsnotfällen? Gez. Lidija Rukavina (BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0622/2026
- Typ
- BSW Anfrage nach § 4
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 20.04.2026 10:27