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2024/0122

Neufassung der Dienstvereinbarung und Dienstanweisung Brandsicherheitsdienst Feuerwehr

Magistratsvorlage 04.04.2024

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.04.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat VI 
 
Amt: 
Amt für Interne Dienste   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0122 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neufassung der Dienstvereinbarung und Dienstanweisung Brandsicherheitsdienst 
Feuerwehr 
 
Vorlage vom: 04.04.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Dienstvereinbarung über die Durchführung von Brandsicherheits -
diensten bei der Feuerwehr Darmstadt zu.  
2. Der Magistrat stimmt der Dienstanweisung zur Durchführung des Brandsicherheitsdienstes zu.  
3. Der Magistrat stimmt zu, dass g eringfügig Beschäftigte mit Arbeitsvertrag sowie in Einzel - und 
Ausnahmefällen Angehörige der Berufsfeuerwehr und Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr 
Darmstadt ohne Arbeitsvertrag Brandsicherheitsdienst nach dem Hessischen Brand - und Kata-
strophenschutzgesetz (HBKG) leisten dürfen.  
 
Anlagen: Dienstanweisung_BSD § 65 HPVG i. V. m. § 17 HBKG 
Dienstvereinbarung_BSD § 65 HPVG i. V. m. § 17 HBKG

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 4. April 2024 
 
Grundsatz: 
 
Die organisatorische Ausgestaltung des Brandsicherheitsdienstes fand letztmalig im Jahr 2004 
statt. Diese wurde mit Beschluss Nr. 603 vom 1. September 2004 durch den Magistrat 
beschlossen. 
 
Mit Blick auf die Berufspraxis hat sich jedoch gezeigt, dass die damals verankerten Modalitä -
ten teils unbestimmt und etwas veraltetet sind. Folglich fand eine Evaluierung, einhergeh end 
mit Verhandlungen über die Neufassung der Dienstvereinbarung und der Dienstanweisung in 
einer Arbeitsgruppe, statt. Beteiligte war neben der Feuerwehr auch das Rechtsamt sowie die 
Personalabteilung, des Amtes für Interne Dienste. 
 
Die Dienstanweisung ist zwecks konkreter Durchführung von Brandsicherheitsdiensten anzu-
wenden und als ergänzende Vorschrift zu verstehen. 
 
Im Fokus der Neufassung steht nicht zuletzt die Tatsache, dass in der Vergangenheit Ange-
hörige der Freiwilligen Feuerwehr ohne Arbeitsvertrag bei der Wahrnehmung der Aufgaben 
des Brandsicherheitsdienstes unentgeltlich unterstützten (ehrenamtliche Tätigkeit mit Auf-
wandsentschädigung), um Personalengpässe bei der Feuerwehr Darmstadt auszugleichen und 
in gleichem Maße die Berufsfeuerwehr zu entlasten. Im Hinblick auf die ehrenamtliche Hilfe ist 
jedoch ein Rückgang bzw. Motivationsverlust erkennbar, welcher auf die monetäre Ungleichbe -
handlung zwischen den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr(e n) sowie den Brandsicher -
heitsdienstleistenden zurückzuführen ist.  
 
Die Dienstvereinbarung beruht auf den §§ 1 Absatz 3, 65 Hessisches Personalvertretungsge-
setz (HPVG) in Verbindung mit § 17 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG). 
 
Der Neuregelung wurde bereits im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungs -
verfahrens durch den Personalrat der Feuerwehr zugestimmt. 
 
Zu 1. – Dienstvereinbarung  
 
Der Brandsicherheitsdienst wird gemäß § 17 Absatz 1 HBKG von der jeweiligen Genehmi -
gungsstelle (zum Beispiel dem Bauaufsichtsamt oder dem Bürger - und Ordnungsamt) ange -
ordnet und von der Feuerwehr Darmstadt durchgeführt. Die Feuerwehr kann im Rahmen des 
Genehmigungsverfahrens von der genehmigenden Stelle beteiligt werden.  
 
Der Brandsicherheitsdienst (BSD) wird im Sinne der Dienstvereinbarung von drei Personen -
gruppen durchgeführt:  
• Geringfügig Beschäftigte mit Arbeitsvertrag - BSD Bedienstete  
(siehe 1.7.1 und 2  der DV) 
• Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ohne Arbeitsvertrag ; Ehrenamtliche Tätigkeit  
(siehe 1.7.1 und 3 der DV)  
• Angehörige der Berufsfeuerwehr  
(siehe 1.7.2 und 4 der DV)  
 
Der Dienstplan wird von den BSD Koordinierenden geplant. Diese berichten regel mäßig an 
37.2 (Abteilung Vorbeugender Brandschutz) und 37.4 (Abteilung Verwaltung Feuerwehr ). 
 
Fällt ein/e BSD Dienstleistende/r kurzfristig (z. B. am Tag der Veranstaltung) aus und kann der 
Dienst aus dem Kreis der BSD- Bediensteten nicht besetzt werden, ist Kontakt zum B-Dienst 
(höchster Dienstgrad als Einsatzfunktion im ständigen 24 h - Dienst) der Berufsfeuerwehr her-
zustellen. Es liegt im Ermessen des B-Dienstes, ob der BSD reduziert werden kann oder durch 
Angehörige der Berufsfeuerwehr übernommen werden muss. 
 
Die mit der BSD Koordination beauftragten Personen erhalten für die Tätigkeit jeweils einen 
Stundenanteil von fünf Stunden pro Monat auf das Arbeitszeitkonto. Die BSD Koordination 
übernimmt die Planung der Einweisung von neuen BSD Bediensteten und der freiwilligen

- 4 - 
Feuerwehr Darmstadt. Sie stellen das Vorliegen der Anforderungen vor der selbstständigen 
Tätigkeitsaufnahme fest. 
 
Neben persönlichen Anforderungen wie z. B. Sorgfältigkeit und Zuverlässigkeit, sind weitere 
fachliche Anforderungen zu stellen. Zur Durchführung von Brandsicherheitsdiensten sind weit -
reichende und aktuelle Kenntnisse der einsatztaktischen Abläufe der Feuerwehr Darmstadt 
erforderlich. Personen, die Brandsicherheitsdienst leisten, haben danach mindestens di e nach 
FwDV 2 (40 Stunden pro Jahr) erforderliche Fortbildung bei der Feuerwehr Darmstadt abzu -
leisten und müssen die fachlichen Anforderungen nach Abschnitt 1.7 erfüllen.  
 
Die fachlichen Anforderungen dienen der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchfü hrung 
der Brandsicherheitsdienste. 
 
Geringfügig Beschäftigte mit Arbeitsvertrag - BSD Bedienstete:  
 
Die Brandsicherheitsdienste werden vorzugsweise durch Mitglieder der Einsatzabteilung der 
Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt durchgeführt, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages nach 
TVöD eingestellt werden. Die Bediensteten erhalten nach einer vertraglich vereinbarten 
Wochenarbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt (Verweis auf § 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV).  
Die wöchentliche Arbeitszeit ist in den Arbeitsverträgen festgelegt. Die Arbeitszeit besteht aus 
dem Brandsicherheitsdienst und der unmittelbaren Vor- und Nachbereitung.  Die gesetzlich 
festgelegten Pausenregelungen sind einzuhalten. Zur Dokumentation der Arbeitszeit (Geplante 
Dienste, Sollplan, Istplan) wird vom Amt 37.4 (Abteilung Verwaltung Feuerwehr) und dem Amt 
für Interne Dienste (Sachgebiet Personalabrechnung) ein Arbeitszeitkonto geführt.  
 
Die monatlich geleistete Arbeitszeit darf gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 Gesetz zur Regelung eines 
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) 150 % der vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Dies 
gilt gemäß § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG nur für sogenannte Plusstunden, nicht aber für Minus -
stunden. Übersteigt die tatsächliche Arbeitszeit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit um mehr 
als 50 Prozent, werden diese überzähligen Stunden direkt mit der nächsten Entgeltabrechnung 
ausgezahlt. 
 
Scheiden Bedienstete aus dem Arbeitsverhältnis aus, ist innerhalb der Kündigungsfrist das 
Arbeitszeitkonto auszugleichen. Den betroffenen Bediensteten ist die Möglichkeit zur Leistung 
von fehlenden Stunden durch vorrangige Einteilung einzurichten. Sollte auch bei ausreichen -
dem Dienstangebot kein Ausgleich erfolgen, sind nicht geleistete aber ausbezahlte Stunden 
zurück zu erstatten. 
 
Neben den Vorgaben der allgemeinen Geschäftsanweisung (AGA) haben sich die Beschäftigten 
des BSD im Krankheitsfall bei der Feuerwehr krank und wieder gesund melden sowie ab dem 
1. Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt feststellen lassen. Durch das neue 
Verfahren elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Vorlage einer Arbeitsunfähig -
keitsbescheinigung nur noch bei privat krankenversicherten Beschäftigten erforderlich.  
 
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt ohne Arbeitsvertrag: 
 
In begründeten Einzelfällen können auch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einen BSD 
durchführen. Vorrangig ist immer zu prüfen, ob Bedienstete des BSD die vakanten Dienste 
übernehmen können. Die Entlohnung findet dann im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit als 
Aufwandsentschädigung statt. Die Aufwandsentschädigung entspricht dem Brutto-Stundenlohn 
der geringfügig Beschäftigten und ist gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 26a EStG von der Steuer befreit.  
 
Angehörige der Berufsfeuerwehr: 
 
Angehörige der Berufsfeuerwehr können ebenfalls BSD durchführen, wenn die fachlichen An-
forderungen vorhanden sind. Werden Angehörige der Berufsfeuerwehr außerhalb der plan -
mäßigen Dienstzeit eingesetzt, ist diese Arbeitszeit dem Stundenkonto gutzuschreiben.

- 5 - 
Zu 2. – Dienstanweisung 
 
Nach Anordnung des BSD gemäß § 17 Absatz 1 HBKG durch die Behörde (Gemeinde), wird 
BSD geleistet. Der BSD wird nach § 17 Absatz 2 HBKG ausschließlich von der öffentlichen 
Feuerwehr der Gemeinde geleistet. Nur im Einzelfall können auch andere amtlich anerkannte 
Feuerwehren zugelassen werden. Bei Betrieben mit einer Werkfeuerwehr, übernimmt diese dort 
den BSD. 
 
Eine Brandsicherheitswache ist eine Anforderung aus der Hessischen Versammlungsstätten-
richtlinie an den Betreiber der Versammlungsstätte. Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brand-
gefahr hat der Betreiber eine BSW einzurichten. Diese BSW kann von privatwirtschaftlichen 
Unternehmen durchgeführt werden. Ab einer Bühnenfläche von mehr als 200 m² (Großbühne) 
sowie Szeneflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche ist eine Brandsicherheitswache (BSW) 
der Feuerwehr erforderlich, die als BSD im Sinne von § 17 HBKG organisiert wird. Wenn die 
Brandschutzdienststelle (Feuerwehr Darmstadt) dem Betreiber der Veranstaltung bestätigt, 
dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der BSW 
wahrnehmen, ist ein BSD der Feuerwehr nicht erforderlich. Die BSW muss dann von privaten 
Einsatzkräften des Betreibers übernommen werden. 
 
Für verschiedene wiederkehrende Veranstaltungen (z. B. Stadion SV 98, Feuerwerke, Schloss-
grabenfest) existieren Rahmeneinsatzpläne, die Anzahl, Qualifikation und Aufgaben des Brand -
sicherheitsdienstes näher regeln. Der BSD besteht mindestens aus einem Wachhabenden und 
einem Sicherheitsposten. Für den Brandsicherheitsdienst werden keine festen Pausenzeite n 
festgelegt. Vor und während des Brandsicherheitsdienstes gilt Alkoholverbot. 
 
Der Beginn und das Ende des BSD ist der Anordnung des BSD zu entnehmen.  
Der Brandsicherheitsdienst endet nach den von der Leitung der Feuerwehr vorab festgelegten 
Kriterien. Werden keine Festlegungen getroffen, gelten die in den Unterpunkten 2.1 bis 2.4 
erläuterten Richtzeiten. 
 
Bei der Durchführung des Brandsicherheitsdienstes ist einwandfreie, saubere und stets ein-
heitliche Dienstkleidung zu tragen. Konkret handelt es sich um einen Dienstanzug, ein 
Diensthemd mit Krawatte oder dienstliches Poloshirt mit Fleecejacke sowie schwarze Sicher-
heits-Halbschuhe oder Stiefel (Ausnahme nur in den Sommermonaten). 
Bei kurzfristigen Ausfällen im BSD können Angehörige der Berufsfeuerwehr nach geltender 
Dienstvereinbarung eingesetzt werden. Wird eine Einteilung für einen längeren Zeitraum erfor -
derlich, so werden im Rahmen einer Tagdienstversetzung die Angehörigen der Berufsfeuerwehr 
eingesetzt. Um diese Einteilung vornehmen zu können, versetzt die Wachabteilung in der 
Schichtwoche Dienstag / Donnerstag die betreffende Person in den Tagesdienst.  
 
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (geringfügig Beschäftigte oder ehrenamtlich 
Tätige) erstellen gemäß der gültigen Dienstvereinbarung einen Arbeitszeitnachweis. 
Der Arbeitszeitnachweis kann auch elektronisch (z. B. E-Mail) übermittelt werden. 
Der Magistratsbeschluss Nr. 603 vom 1. September 2004 wird dahingehend aufgehoben.  
 
Die bisher anzuwendenden Informationen und Dienstanweisungen verlieren damit ihre Gültig-
keit. 
 
Darmstadt, 4. April 2024 
 
Dezernat I     Dezernat VI 
 
 
 
Hanno Benz      Paul Wandrey 
Oberbürgermeister      Stadtrat

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Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
Seite 1 von 12 
 
Dienstanweisung Nr. XX/2023/X/X 
                      
              
          
  
 
 
 
 
Dienstanweisung zur Durchführung des Brandsicherheitsdienstes 
 
 
Um die Dienstvereinbarung über die Durchführung von Brandsicherheitsdiensten zur 
konkretisieren ist vorliegende Dienstanweisung anzuwenden.  
Die bisher anzuwendenden Informationen und Dienstanweisungen verlieren mit Datum vom 
XX.XX.2023 ihre Gültigkeit. 
 
1 Allgemeines 
 
Brandsicherheitsdienst (BSD) wird von der jeweiligen Genehmigungsstelle (z.B. Bauaufsichts- 
amt, Bürger - und Ordnungsamt) angeordnet.  Die Feuerwehr wird im Rahmen des 
Genehmigungsverfahrens als Fachstelle beteiligt. 
In der Fachstellungnahme ist Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes durch die Leitung 
der Feuerwehr, unter Beachtung der durchgeführten Gefahrenanalyse, festzulegen. Die 
Fachstellungnahme wird vom Sachgebiet 23 durchgeführt und ist von der Abteilungsleitung 2 
oder der Sachgebietsleitung 23 zu unterzeichnen. 
 
Nach Anordnung des BSD gemäß §17 Abs. 1 HBKG durch die Behörde (Gemeinde), wird BSD 
geleistet. Der BSD wird nach §17 Abs. 2 HBKG ausschließlich von der öffentlichen Feuerwehr 
der Gemeinde geleistet. Nur im Einzelfall können auch andere amtlich anerkannte Feuerwehren 
(z. B. Betriebsfeuerwehren von Zirkusunternehmen) zugelassen werden. Bei Betrieben mit 
einer Werkfeuerwehr, übernimmt diese dort den BSD. 
 
Eine Brandsicherheitswache (BSW) ist eine Anforderung aus der Hessischen 
Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) an den Betreiber der Versammlungsstätte. Bei 
Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr hat der Betreiber eine BSW einzurichten. Diese BSW 
kann von privatwirtschaftlichen Unternehmen durchgeführt werden. Ab einer Bühnenfläche von 
mehr als 200 m² (Großbühne) sowie Szeneflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche ist eine 
Brandsicherheitswache (BSW) der Feuerwehr erforderlich, die als BSD im Sinne von § 17 HBKG 
organisiert wird. Wenn die Brandschutzdienststelle (Feuerwehr Darmstadt) dem Betreiber der 
Veranstaltung bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die 
die Aufgaben der BSW wahrnehmen, ist ein BSD der Feuerwehr nicht erforderlich. Die BSW 
muss dann von privaten Einsatzkräften des Betreibers übernommen werden. 
 
Übernimmt die öffentliche Feuerwehr einen solchen Dienst, ist er immer als 
Brandsicherheitsdienst zu bezeichnen. Brandsicherheitsdienst kann nicht von 
privatwirtschaftlichen Unternehmen geleistet werden. Wird neben dem BSD eine 
Brandsicherheitswache durch den Veranstalter eingesetzt, untersteht die BSW disziplinarisch 
der Veranstaltungsleitung. Die BSW ergreift Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des 
BSD fallen, nur in Absprache mit dem Wachhabenden des BSD.  
 
Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. Schlossgrabenfest, Stadion SV 98) wird zusätzlich zum 
BSD eine örtliche Führungseinheit als technische Einsatzleitung (TEL) eingerichtet. Die 
Führungseinheit besteht mindestens aus einem B- oder C-Dienst und einer Führungsassistenz. 
Der BSD untersteht der TEL.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
Seite 2 von 12 
 
Für verschiedene wiederkehrende Veranstaltungen existieren Rahmeneinsatzpläne, die Anzahl, 
Qualifikation und Aufgaben des BSD näher regeln. Der Brandsicherheitsdienst besteht 
mindestens aus einem Wachhabenden und einem Sicherheitsposten.  
 
Dem Wachhabenden ist die Leitung des BSD zugewiesen und ist erster Ansprechpartner für die 
Sicherheitsposten. 
Der Wachhabende meldet den Brandsicherheitsdienst bei der Leitfunkstelle Darmstadt an und  
teilt dieser die erforderlichen Informationen mit. Am Veranstaltungsort meldet er sich bei  
Dienstantritt bei der Veranstaltungsleitung oder dessen beauftragten Person an.  
 
Brandsicherheitsdienst ist Einsatzdienst in der Öffentlichkeit. Vom Aussehen, Auftreten  
und Verhalten jedes Einzelnen hängt das Ansehen der Feuerwehr Darmstadt ab.  
Den Veranstaltern, dem Personal und den Besuchern ist stets höflich zu begegnen. 
 
Für den Brandsicherheitsdienst werden keine festen Pausenzeiten festgelegt. Pausen  
können flexibel in Anspruch genommen werden. Es ist hierbei grundsätzlich durch den 
Wachhabenden sicherzustellen, dass sich ausreichend Angehörige des 
Brandsicherheitsdienstes eingreifbereit halten. Ohne Kenntnis und Zustimmung des 
Wachhabenden dürfen die Sicherheitsposten die zugewiesenen Bereiche nicht verlassen.  
 
Vor und während des Brandsicherheitsdienstes gilt Alkoholverbot.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
Seite 3 von 12 
 
Sollte eine Veranstaltung nach Ende des BSD nicht gänzlich beendet sein oder im Anschluss an 
den offiziellen Teil eine „Aftershowparty“ stattfinden, so ist daran, wenn überhaupt, nur als 
Privatperson ohne Dienstkleidung teilzunehmen. Für Außenstehende ist nicht erkenn bar, ob 
sich ein Feuerwehrangehöriger noch im Dienst befindet oder nicht. Ein Feuerwehrangehöriger 
besitzt eine Garantenstellung und die Gesellschaft erwartet ein pflichtbewusstes sowie 
vorbildliches Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit. 
 
1.1 Staatstheater 
 
Zur Sicherstellung des BSD im Staatstheater ist es erforderlich für jede Vorführung (kleines 
und großes Haus) eine Wachstärke von jeweils einem Wachhabenden und zwei 
Sicherheitsposten vorzuhalten. Somit werden bei Parallelveranstaltungen mindestens zwei 
Wachhabende und vier Sicherheitsposten erforderlich.  
Dem Brandsicherheitsdienst steht ein Feuerwehr-Dienstraum zur Verfügung.  
 
Der Schlüssel befindet sich beim Hauptpförtner und wird gegen Unterschrift ausgehändigt.  
Der BSD besteht im regelhaft aus:  
- 1 Wachhabender und 2 Sicherheitsposten für die Bühne Großes Haus,  
- 1 Wachhabender und 2 Sicherheitsposten für die Bühne Kleines Haus,  
- 1 Wachhabenden und 2 Sicherheitsposten für die Kammerspiele  
 
Abweichungen können sich aufgrund von Bauarbeiten oder besonderen Szeneflächen ergeben. 
 
Dem Brandsicherheitsdienst steht zur Verbindung untereinander eine 
Kommunikationsverbindung (z.B. Funktelefone) zur Verfügung.  
 
Der Generalprobenbericht wird durch den Wachhabenden zwecks Feststellung der  
besonderen Maßnahmen auf der Bühne verlesen. Auf Bühnen und Szenenflächen, in 
Werkstätten und Magazinen ist das Rauchen verboten. Das Rauchverbot gilt nicht für Darsteller 
und Mitwirkende auf Bühnen- und Szenenflächen während der Proben und Veranstaltungen, 
soweit das Rauchen in der Art der Veranstaltungen begründet ist. 
Das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen 
Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen ist verboten. Das 
Verwendungsverbot gilt nicht, soweit das Verwenden in der Art der Veranstaltung begründet ist 
und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der 
Feuerwehr abgestimmt hat. Die abgestimmten und genehmigten Ausnahmen sind auf dem 
Generalprobenbericht zu vermerken. 
 
Nach Ende des BSD stellt der Wachhabende sicher, dass der Schutzvorhang geschlossen wird. 
Wird der Schutzvorhang nicht geschlossen (z.B. bei Umbauten) hat der Wachhabende dies auf 
dem BSD-Bericht zu vermerken und vom Bühnenmeister unterschreiben zu lassen. 
Die Sicherheitsposten vergewissern sich über den ordnungsgemäßen Zustand des 
Überwachungsbereiches und melden dies dem Wachhabenden. 
Der Wachhabende meldet den Brandsicherheitsdienst bei der Pforte und der Leitstelle ab und 
übergibt den Dienstraumschlüssel gegen Unterschrift.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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1.2 Stadion SV 98 
Der jeweils gültige Rahmeneinsatzplan ist anzuwenden. Der Wachhabende bei 
Brandsicherheitsdiensten im Stadion ist i.d.R. der Fahrzeugführer der  
BF. Es wird eine TEL (B-Dienst und FüAss) eingerichtet.  
 
1.3 Feuerwerke 
Feuerwerke werden dem Bürger – und Ordnungsamt angezeigt. Das Sachgebiet 23 wird im 
Rahmen einer Fachstellungnahme beteiligt. Das Bürger – und Ordnungsamt übernimmt die 
grundsätzliche Bearbeitung der Anzeige und ist die Genehmigungsbehörde. In der 
Fachstellungnahme der Feuerwehr ist Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes 
festzulegen. Die Kontaktdaten werden durch das Bürger- und Ordnungsamt bereitgestellt. 
 
1.4 Schlossgrabenfest 
Der jeweils gültige Rahmeneinsatzplan ist anzuwenden.  
Es wird eine TEL (B-Dienst und FüAss) eingerichtet. 
 
1.5 Sonstige Veranstaltungen 
Die Vorgaben in der Anordnung des BSD für die jeweilige Veranstaltung sind zu beachten.  
2 Beginn und Ende des BSD 
Der Beginn und das Ende des BSD ist der Anordnung des BSD zu entnehmen. Der 
Brandsicherheitsdienst endet nach den von der Leitung der Feuerwehr vorab festgelegten 
Kriterien. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Besucher die Veranstaltung verlassen 
haben, bzw. eine besondere Gefährdung nicht mehr gegeben ist und auch weiterhin 
ausgeschlossen bleibt. Die Entscheidung obliegt dem Wachhabenden oder der Leitung der TEL 
in Absprache mit der Veranstaltungsleitung.  
 
Werden keine anderen Festlegungen getroffen, gelten die unten stehenden Richtzeiten. Für den 
BSD werden die Arbeitszeiten dokumentiert.  
Die Eintragungen werden auf den BSD-Berichten mit den gleichen Zeiten wie in den  
Arbeitszeitnachweisen (Beginn und Ende) geführt. Der Wachhabende gibt die  
erforderlichen einzutragenden Uhrzeiten den Sicherheitsposten vor. Für den BSD Beginn  
wird ein Einsatzort und Treffpunkt (z.B. Wache Berufsfeuerwehr, Staatstheater) festgelegt. 
Anfahrtszeiten zu diesem Einsatzort sind bei der Erfassung der Stunden mitberücksichtigt.  
 
2.1 Staatstheater 
Der BSD beginnt 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Nach dem Veranstaltungsende  
und somit dem Ende des BSD erhält der Wachhabende zusätzlich 15 Minuten Zeitgutschrift, 
für die Durchführung von Kontrollen und administrativen Aufgaben. Einsatzort und Treffpunkt 
ist das Staatstheater.  
  
Beispiel:  
Veranstaltungsbeginn: 20:00 Uhr (Eintragung im BSD Bericht)   
BSD Beginn: 19:00 Uhr  
Veranstaltungsende wird vom Bühnenmeister eingetragen  
Veranstaltungsende: 23:00 Uhr (Eintragung im BSD Bericht)   
Im Arbeitszeitnachweis: BSD Ende Wachposten 23:00 Uhr; Wachhabender 23:15 Uhr  
 
2.2 Stadion SV 98 
Der BSD beginnt im Stadion spätestens bei Besuchereinlass in der Befehlsstelle der 
Feuerwehr.  
Die Dienstzeit (Arbeitszeit) des BSD beginnt 30 Minuten vor der Ankunft im Stadion. (15 
Minuten Aufrüstzeit und 15 Minuten Anfahrt). Treffpunkt des BSD ist die Hauptwache BF. 
Der BSD endet im Stadion 45 Minuten nach Spielende. Die Dienstzeit endet dann  
insgesamt 75 Minuten (15 Minuten Abfahrt und 15 Minuten Abrüstzeit) nach Spielende.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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2.3 Feuerwerke  
Die Dienstzeit (Arbeitszeit) beginnt 60 Minuten vor dem Feuerwerk. In diesen 60 Minuten sind 
30 Minuten für Aufrüstzeit sowie die Anfahrt enthalten. Die restlichen 30 Minuten vor dem 
Feuerwerksbeginn sind für den erforderlichen Rundgang vor dem Abbrennen des Feuerwerks 
eingeplant. Der BSD endet nach der abschließenden Kontrolle des Umfeldes 15 Minuten nach 
Ende des Feuerwerks. Die Dienstzeit endet 30 Minuten nach Ende des BSD (Rückfahrt und 
Abrüstzeit). Treffpunkt ist die Unterkunft von der das Löschfahrzeug kommt. 
 
2.4 Sonstige Veranstaltungen 
Die Dienstzeit (Arbeitszeit) beginnt 60 Minuten vor dem Zuschauereinlass. In diesen 60 
Minuten sind 30 Minuten für Aufrüstzeit sowie die Anfahrt enthalten. Die restlichen 30 Minuten 
vor dem Zuschauereinlass sind für den erforderlichen Rundgang vor der Veranstaltung  
eingeplant. Der BSD wird nach einer abschließenden Kontrolle (Rundgang) 15 Minuten nach 
Veranstaltungsende beendet. Die Dienstzeit endet 30 Minuten nach Ende des BSD.  
In diesen 30 Minuten ist die Rückfahrt und Abrüstzeit enthalten. Treffpunkt ist die Unterkunft 
von der das Dienstfahrzeug kommt.  
 
3 Stärke und Ausrüstung des BSD 
 
Bei der Durchführung des Brandsicherheitsdienstes ist einwandfreie und saubere  
Dienstkleidung zu tragen:  
• Dienstanzug  
• Diensthemd mit Krawatte oder dienstliches Poloshirt mit Fleecejacke 
• schwarze Sicherheits-Halbschuhe oder Stiefel  
 
In den Sommermonaten kann auch ein kurzärmeliges Diensthemd ohne Krawatte  
(Dienstjacke dabei) getragen werden.  
Auf ein einheitliches Auftreten des Brandsicherheitsdienstes ist in jedem Fall zu achten.  
Im Postenbereich der Sicherheitsposten sind mindestens Feuerwehrhelm, 
Feuerwehrschutzhandschuhe, Kleinlöschgerät und Handscheinwerfer griffbereit zu halten. 
 
Weitere persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann in Rahmeneinsatzplänen oder ähnlichen 
Vorplanungen festgelegt werden. Die gültige Bekleidungsordnung der Feuerwehr Darmstadt ist 
zu beachten.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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4 Aufgaben des BSD 
 
4.1 Kontrollgang  
 
Der Wachhabende führt (ggf. mit Unterstützung der Sicherheitsposten) vor Beginn der  
Veranstaltung einen Kontrollgang durch. Er muss dabei Gefahren / Mängel erkennen, welche 
die Entstehung eines Brandes begünstigen. Weiterhin sind die baulichen Gegebenheiten, die 
brandschutztechnischen Anlagen sowie die organisatorischen Maßnahmen unter 
Berücksichtigung der Schutzziele zu kontrollieren. Zur besseren Orientierung in einem 
Gebäude kann sich, sofern vorhanden, mithilfe des Feuerwehrplans oder mittels Flucht- und 
Rettungswegplänen einen besseren Überblick über die räumliche Ausdehnung des Objekts 
verschafft werden. Der Feuerwehrplan befindet sich z.B. bei der Erstinformationsstelle (z.B. 
FIZ, BMZ) für die Feuerwehr. Flucht- und Rettungswegpläne sind vorwiegend im Bereich der 
Rettungswege wie z.B. in Fluren oder Treppenräumen zu finden.  
Für Veranstaltungen im Freien, wie z.B. Straßenfesten oder Märkten, existieren oftmals 
Lagepläne. Vorliegende Sicherheitskonzepte sind als wichtige Grundlage zu beachten. Diese 
können z.B. beim Veranstalter angefragt und zur Orientierung genutzt  
werden. Damit im Gefahrfall einer Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und die 
Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind, ist u.a. auf die Einhaltung  
folgender Maßnahmen zu achten.  
 
4.1.1 Kontrolle baulicher Gegebenheiten  
 
▪ Freihaltung und Passierbarkeit von Flucht- und Rettungswegen in voller Breite bis zur 
Sammelstelle oder der öffentlichen Verkehrsfläche  
▪ Ungehinderte Nutzung und Passierbarkeit der Notausgänge (sie dürfen weder 
verschlossen, noch von außen verstellt oder zugeparkt sein)  
▪ Ausreichende (Sicherheits-)Beleuchtung im Bereich der Rettungswegführung  
▪ Freihaltung des Schließbereichs unterhalb von Schutzvorhängen (z.B. im Theater)  
▪ Freihaltung und Zugänglichkeit von Zu- und Durchfahrten, sowie Aufstell- und 
Bewegungsflächen für Lösch- und Rettungsfahrzeuge  
▪ Zugänglichkeit der Hydranten auf dem Gelände oder der öffentlichen Verkehrsfläche  
 
4.1.2 Kontrolle der Anlagentechnik  
 
Falls erforderlich, hat vor Beginn der Kontrolle eine Einweisung, z.B. durch den Hausmeister,  
in die vorhandene Anlagentechnik zu erfolgen. Je nach Umfang der vorhandenen  
Anlagentechnik können z.B. folgende Punkte kontrolliert werden:  
 
▪ Zugänglichkeit der Bedienstellen für Brandschutzeinrichtungen wie z.B. Schutzvorhang, 
Rauch- und Wärmeabzüge, ortsfeste Löschanlagen und Brandmelder  
▪ Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Wandhydranten, Kleinlöschgeräten oder 
sonstigen Selbsthilfeeinrichtungen  
▪ Betriebszustand und Funktionsfähigkeit vorhandener Sicherheitseinrichtungen wie z.B. 
der Brandmeldeanlage, der Gebäudefunkanlage und des Schutzvorhangs  
▪ Feuerschutz- und Rauchabschlüsse sind, sofern sie im Gefahrfall nicht automatisch 
schließen, geschlossen zu halten.  
 
Die Überprüfung der vorhandenen Schutzvorhänge (Eisener Vorhang) ist nur vor der ersten  
Vorstellung des Tages durch vollständiges Herablassen mit Handauslösung erforderlich. Die  
Prüfung wird vom Wachhabenden in Gegenwart und Absprache mit dem Bühnenmeister 
ausgeführt. Das Hochziehen des Schutzvorhangs wird vom Bühnenmeister  
elektrisch vorgenommen. 
 
Für viele brandschutztechnischen Anlagen existieren Betriebs-, Prüf- oder Wartungsbücher, in 
denen man Besonderheiten nachgelesen werden können.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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4.1.3 Kontrolle der organisatorischen Maßnahmen  
 
Damit bei Veranstaltungen, insbesondere einer Brandentstehung effektiv vorgebeugt wird, ist  
die Kontrolle organisatorischer Maßnahmen von großer Bedeutung:  
 
▪ Ausreichende Abstände zwischen heißen Oberflächen (z.B. Beleuchtungskörpern) und 
brennbaren Materialien  
▪ Einhaltung von brandschutztechnischen Anforderungen an Vorhänge, Sitze, 
Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen  
▪ Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen nur in dafür 
zugelassenen Bereichen und mit entsprechenden Zulassungen / Genehmigungen  
▪ Einhaltung des Rauchverbots  
▪ Bereitstellung geeigneter Sicherheitseinrichtungen bei feuergefährlichen Handlungen 
oder offenem Feuer (z.B. Aschenbecher, Kleinlöschgeräte, Eimer mit Wasser / Sand)  
▪ Einhaltung vorher festgelegter Auflagen und Bestimmungen wie z.B. des genehmigten 
Bestuhlungs- und Rettungswegeplans  
▪ Kennzeichnung und Sichtbarkeit der Flucht- und Rettungswegbeschilderung  
▪ Keine Manipulation von Feuerschutzabschlüssen durch z.B. Unterkeilen von Feuer - 
oder Rauchschutztüren  
 
Für die Durchführung des Kontrollgangs und die Kontrolle der Beseitigung festgestellter 
Mängel ist der Wachhabende verantwortlich. Ein Sicherheitsposten kann hierbei lediglich 
unterstützen.  
 
Als weiterführende Hilfestellung kann die im Anhang befindliche Checkliste verwendet  
werden. Bestehende städtische Regelungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (z.B. Info Messe 
und Märkte) sind zu beachten.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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4.2 Einweisung der Sicherheitsposten in ihre Aufgaben  
 
Die Sicherheitsposten werden vom Wachhabenden in ihre Aufgaben eingewiesen und  
erhalten erforderliche Informationen z.B. über:  
 
▪ besondere Pflichten und Aufgaben während der Veranstaltung  
▪ zugewiesene Kontrollbereiche / Postenplätze  
▪ Besonderheiten im Ablauf der Veranstaltung (z.B. offenes Feuer)  
▪ einzuhaltende Auflagen der Genehmigungsbehörde (z.B. aus Generalprobenbericht) 
▪ Bestehende Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen 
▪ getroffene Vorabsprachen 
▪ Erreichbarkeit des Wachhabenden  
▪ Verpflegungsmöglichkeiten während des BSD  
▪ zugewiesene Funkgruppen für den BSD  
▪ brandschutztechnische Anlagen, die gegebenenfalls vom Sicherheitsposten zu bedienen 
sind   
 
4.3 Umgang mit festgestellten Mängeln 
 
Der Wachhabende muss Gefahren oder Mängel erkennen, die die   
▪ Entstehung eines Brandes begünstigen (z.B. leicht entflammbare Ausschmückungen im 
Festsaal, Kerzen auf den Tischen mit brennbarer Dekoration, Scheinwerfer zu nah an 
brennbaren Ausschmückungen, etc.). 
▪ Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen (unterkeilte Brandschutz- oder 
Rauchschutztüren, nicht funktionsfähiger Eiserner Vorhang, etc.).   
▪ Rettung von Menschen erschweren (z. B. verstellte Rettungswege, verschlossene oder 
zugeparkte Notausgangstüren).  
▪ wirksame Löscharbeiten (den Feuerwehreinsatz) erschweren können (z.B. Freihalten 
der Zufahrten zum Gebäude, Zugänglichkeit der Wasserversorgung etc.). 
 
Grundsätzlich sind Mängel durch den Veranstalter zu beheben. Der Wachhabende meldet die 
festgestellten Mängel unverzüglich an die Veranstaltungsleitung. Sollte keine Beseitigung der 
Mängel erfolgen, werden die weiteren Maßnahmen nach Rücksprache mit dem im Dienst 
befindlichen B-Dienst der Berufsfeuerwehr eingeleitet.

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Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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4.4 Aufgaben während der Veranstaltung 
 
Es ist Aufgabe des BSD während der Veranstaltung auf die Einhaltung der geforderten  
Sicherheitsmaßnahmen zu achten und insbesondere bei feuergefährlichen Handlungen auf  
die Einhaltung von ausreichenden Abständen zur Dekoration bzw. zu Kulissen hinzuwirken  
und nötigenfalls bei Entstehungsbränden einzugreifen.  
Bei Veranstaltungen, bei denen eine Gefährdung der Besucher durch Darbietungen auf  
Bühnen, Szeneflächen oder Manegen ausgehen kann, hat der BSD während der Vorführung  
die Postenplätze einzunehmen. Diese sind so zu besetzen, dass der gesamte Kontrollbereich  
sowie die Handlungen eingesehen und Gefahrensituationen frühzeitig erkannt werden  
können.  
Grundsätzlich gilt, dass die Angehörigen des BSD sich auf die auszuübende Tätigkeit zu  
konzentrieren haben und keine aufgabenfremden Tätigkeiten wahrnehmen (z.B. Ordner,  
Security, Zugangskontrollen, Verkehrsregelung, Schlichtung von Streitigkeiten usw.).  
Auch in den Pausen muss der BSD den Veranstaltungsbereich überwachen und darauf  
achten, dass bei Umbauarbeiten nicht gefährdende oder behindernde Umstände geschaffen  
werden. 
 
Bei allen anderen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, auch während der Veranstaltung,  
regelmäßig Kontrollgänge im gesamten Wachbereich durchzuführen, um die Einhaltung der 
Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich zu gewährleisten. Die Angehörigen des BSD haben über 
eine Kommunikationsverbindung zu verfügen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Störungen der 
Veranstaltung durch die Kommunikationsverbindung unterbleiben.  
 
Die Veranstaltungen bzw. Handlungen dürfen nur bei gegenwärtiger Gefahr gestört oder 
unterbrochen werden. 
 
Der Wachhabende ist nicht an einen festen Platz gebunden. Im Staatstheater wird sich der 
Wachhabende in der Regel beim Sicherheitsposten 1 aufhalten. Wenn aus technischen 
Gründen die Vorgänge auf der Bühne von diesem Platz nicht zu übersehen sind, wird er sich 
beim Sicherheitsposten 2 oder an einem Platz aufhalten, von dem er die Vorgänge auf der 
Bühne einsehen kann. 
 
In den Pausen beobachten Wachhabender und/ oder Sicherheitsposten etwaige Umbauten im 
Veranstaltungsbereich oder auf den Szeneflächen.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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4.5 Maßnahmen des BSD bei Ausbruch eines Brandes oder anderer Gefahrenlage 
 
Wird innerhalb des Veranstaltungsbereiches Brandgeruch, Rauch, ein Entstehungsbrand oder 
ähnliche Anzeichen festgestellt oder wird ein Brand gemeldet, ist grundsätzlich zunächst durch 
den Wachhabenden die zuständige Leitstelle zu informieren (z.B. über Druckknopfmelder der 
BMA), sodass nachrückende Einsatzkräfte frühzeitig vor Ort sind. Im Anschluss daran beginnt 
der Wachhabende (oder ggf. ein in der Nähe befindlicher Sicherheitsposten) mit der 
Erkundung.  
Bei einem Entstehungsbrand, der mit vorhandenen Mitteln (z.B. Kleinlöschgerät, Wandhydrant) 
zeitnah und ohne die Gefährdung von Personen gelöscht werden kann, wird eine 
Brandbekämpfung durch den BSD durchgeführt. Bei allen anderen Brandereignissen wird 
zunächst auf eine Brandbekämpfung durch den BSD verzichtet. In diesem Fall ist zunächst der 
betroffene Veranstaltungsbereich zu räumen und ein weiterer Zutritt von Personen  zu 
verhindern. Die Räumung kann durch den BSD unterstützt werden, wenn die eingeleiteten 
Maßnahmen des Veranstalters zur Räumung nicht den erwünschten Erfolg erzielen. Droht eine 
Ausbreitung des Schadens, werden die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen (Rauch- und 
Wärmeabzugsanlagen, Löschanlagen, Schutzvorhang bzw. Eiserner Vorhang) manuell 
ausgelöst, sofern diese nicht automatisch auslösen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass 
die Türen zu dem betroffenen Veranstaltungsbereich geschlossen werden  
(Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch, freihalten der Rettungs- und  
Angriffswege).  
Bei Auslösung der Brandmeldeanlage wird die Kommunikation hergestellt (z. B. die Funkgeräte 
eingeschaltet). Der / Die Wachhabenden begeben sich sofort nach Feststellung der 
Meldergruppen in den Meldergruppenbereich zur Erkundung 
Der Einsatz der Sicherheitsposten erfolgt vor Eintreffen der nachrückenden Einsatzkräfte durch 
den Wachhabenden des Brandsicherheitsdienstes.  
 
Der BSD hat die eintreffenden Einsatzkräfte einzuweisen und die Erkundungsergebnisse 
mitzuteilen. Alle weiteren Maßnahmen werden dann vom Einsatzleiter getroffen.  
 
Wird dem Brandsicherheitsdienst ein anderer Gefahrenzustand (z.B. Bombendrohung)  
gemeldet, so ist der diensthabende B-Dienst der Berufsfeuerwehr über die Leitfunkstelle  
Darmstadt zu informieren. Dieser entscheidet über weitere Maßnahmen. 
 
Im Staatstheater gelten folgende Ergänzungen. 
Ein Entstehungsbrand oder Kabelbrand ist zu löschen bzw. die Kabel stromlos zu schalten. 
Bei sichtbarer Verrauchung bzw. offenem Feuer ist der Schutzvorhang herabzulassen  
Die Öffnung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist erst bei geschlossenem Schutzvorhang 
Durchzuführen. Muss der Brandsicherheitsdienst infolge der Brand- oder Rauchausbreitung die 
Bühne im Staatstheater verlassen, besteht die Möglichkeit, die Sicherheitseinrichtungen von 
den Sicherheitsschleusen zu aktivieren (2. Auslösung).

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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4.6 Aufgaben nach der Veranstaltung 
 
Es wird ein abschließender Kontrollgang durch den Veranstaltungsbereich gemacht. Dabei wird 
auch kontrolliert, dass Veränderungen am anlagentechnischen Brandschutz zurückgenommen 
wurden und der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt ist (z.B. Abschaltungen der BMA 
oder Abschaltung der automatischen Löschanlage im Theater). Die Verantwortung für die 
Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes obliegt dem Veranstalter. Der 
Wachhabende meldet den BSD beim Veranstalter und der Leitstelle ab und erstellt den BSD-
Bericht. Die BSD-Angehörigen verlassen daraufhin die Veranstaltung. Sollten Einsatzmittel oder 
Ausrüstungsgegenstände benutzt oder beschädigt worden sein, so ist ggf. eine 
Einsatznachbereitung durchzuführen und der ordnungsgemäße Zustand der Ausrüstung und 
Einsatzmittel wiederherzustellen.  
 
4.7 BSD Bericht 
Der Wachhabende erstellt den BSD – Bericht nach dem jeweils gültigen Mustervordruck.  
Der Dienstbeginn und das Dienstende ist im BSD - Bericht festzuhalten. Wird eine TEL 
eingerichtet, ist durch den Leiter der TEL ein Einsatzbericht zu erstellen.

Entwurfsverfasser: Christian Wagner 
Entwurfsdatum: 28.06.2023 
 
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5 Brandsicherheitsdienst durch Angehörige der Berufsfeuerwehr 
 
Bei kurzfristigen Ausfällen im BSD können Angehörige der Berufsfeuerwehr nach geltender 
Dienstvereinbarung eingesetzt werden. Wird eine Einteilung für einen längeren Zeitraum (z.B. 
BSD Woche) erforderlich, so werden im Rahmen einer Tagdienstversetzung die Angehörige der 
Berufsfeuerwehr eingesetzt. Um diese Einteilung vornehmen zu können versetzt die 
Wachabteilung in der Schichtwoche Dienstag / Donnerstag die betreffende Person in den 
Tagesdienst ab. Die Wochenarbeitszeit beträgt in dieser Woche 41 Stunden. Neben den 
vorgegebenen Brandsicherheitsdiensten kann in Absprache mit der zuständigen 
Sachgebietsleitung die Sachgebietsarbeit flexibel eingeteilt werden oder Stunden abgegolten 
werden. 
Für die Einteilung gelten folgende Rahmenbedingungen. 
 
- Die BSD Koordination erstellt eine Liste mit den konkreten Veranstaltungen.  
- Es wird nur ein BSD am Tag eingeteilt (keine Vorstellung morgens und abends) 
- Die Einteilung zur Abnahme von Generalproben kann nur in der Absprache mit der 
jeweiligen Wachabteilungsleitung erfolgen.  
 
Arbeitszeitrechtliche Bestimmungen (z.B. Ruhezeiten) sind einzuhalten.  
6 Arbeitszeitnachweis 
 
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (geringfügig Beschäftigte oder ehrenamtlich 
Tätige) erstellen gemäß der gültigen Dienstvereinbarung einen Arbeitszeitnachweis nach dem 
Mustervordruck.  
Der Arbeitszeitnachweis kann auch elektronisch (z.B. E-Mail) übermittelt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Braxenthaler 
Leitender Branddirektor 
 
 
 
 
 
 
Verteiler: 
An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Mail 
Infopool PR FBuG 
 
 
 
 
ANLAGEN: 
 
BSD Bericht Staatstheater 
BSD Bericht Stadion 
BSD Bericht Sonstige 
Arbeitszeitnachweis 
Checkliste BSD HLFS,AGBF, LFV

anlage 2

16978 Zeichen

Seite 1 von 6 
 
Dienstvereinbarung 
über die Durchführung von Brandsicherheitsdiensten 
bei der Feuerwehr Darmstadt 
 
 
Zwischen dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den 
Oberbürgermeister als Personaldezernent und dem zuständigen Stadtrat als Vertreter des 
Dienststellenleiters i.S.d. HPVG und dem Personalrat der Feuerwehr Darmstadt, vertreten 
durch den Vorsitzenden, wird folgende Dienstvereinbarung nach § 65 HPVG i.V.m. § 17des 
HBKG geschlossen.  
 
Präambel 
Die Durchführung von Brandsicherheitsdiensten ist eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr 
Darmstadt. Der Brandsicherheitsdienst (BSD) wird nach §17 Hessisches Gesetz über den 
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt angeordnet und von der Feuerwehr Darmstadt durchgeführt. 
Die vorliegende Dienstvereinbarung trifft Festlegungen zur Durchführung des 
Brandsicherheitsdienstes und stellt Anforderungen an die durchführenden Personen. Die 
allgemeine Geschäftsanweisung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (AGA) ist anzuwenden, 
sofern in dieser Dienstvereinbarung keine ergänzenden, zulässigen Festlegungen getroffen 
werden. 
 
1 Allgemeine Festlegungen 
 
1.1 Brandsicherheitsdienst (BSD)  
Brandsicherheitsdienst (BSD) wird von der jeweiligen Genehmigungsstelle (z.B. 
Bauaufsichtsamt, Bürger- und Ordnungsamt) angeordnet. und von der Feuerwehr 
Darmstadt durchgeführt. 
BSD ist insbesondere im Staatstheater, im Stadion SV 98, bei Feuerwerken und anderen 
Veranstaltungen mit besonderem Risiko erforderlich. Von besonderem Risiko ist 
insbesondere auszugehen, wenn durch den Ausbruch eines Brandes eine größere Anz ahl 
von Menschen gefährdet wäre, wie z. B. 
Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, 
Märkte und vergleichbare Veranstaltungen. 
 
1.2 Organisation 
Der Brandsicherheitsdienst wird gemäß § 17 Abs. 1 HBKG von der jeweiligen 
Genehmigungsstelle angeordnet. Die Feuerwehr kann im Rahmen des 
Genehmigungsverfahrens von der genehmigenden Stelle beteiligt werden. Die Art und der 
Umfang des BSD wird nach § 17 Abs. 2 HBKG von der Leitung der Feuerwehr Darmstadt 
festgelegt und von der Feuerwehr Darmstadt durchgeführt. Für das Staatstheater und 
das Sportstadion des SV 98 existieren abgestimmte Festlegungen und 
Rahmeneinsatzpläne, die Art und Umfang (z.B. Stärke, Qualifizierung und Ausstattung) 
des BSD festlegen. Für andere Veranstaltungen wird Art und Umfang des BSD von 37.23  
(Sachgebiet Gefahrenverhütungsschau) festgelegt.

Seite 2 von 6 
 
Brandsicherheitsdienst wird im Sinne dieser Dienstvereinbarung von drei 
Personengruppen durchgeführt: 
- Geringfügig Beschäftigte mit Arbeitsvertrag (folgend BSD Bedienstete) 
- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ohne Arbeitsvertrag 
- Angehörige der Berufsfeuerwehr  
 
1.3 Planung des BSD 
Der Dienstplan wird von den BSD – Koordinierenden geplant.  
Die BSD – Koordinierenden berichten regelmäßig an 37.2 (Abteilung Vorbeugender 
Brandschutz) und 37.4 (Abteilung Verwaltung Feuerwehr) Insbesondere 
dienstplanerische Belange, die von der Berufsfeuerwehr kompensiert werden müssen, 
sind so frühzeitig wie möglich abzustimmen.  
 
1.4 Kurzfristiger Ausfall 
Fällt ein BSD- Dienstleistender kurzfristig (z. B. am Tag der Veranstaltung) aus und kann 
der Dienst aus dem Kreis der BSD- Bediensteten nicht besetzt werden, ist Kontakt zum 
B-Dienst (höchster Dienstgrad als Einsatzfunktion im ständigen 24 h - Dienst) der 
Berufsfeuerwehr herzustellen. Es ist in das Ermessen des B-Dienstes gestellt ob der BSD 
reduziert werden kann oder durch Angehörige der Berufsfeuerwehr übernommen werden 
muss. Eine Reduzierung des BSD kann nur nach Rücksprache mit der Amtsleitung oder 
des vertretenden A-Dienstes vorgenommen werden. 
 
1.5 BSD Koordination 
Die Planung des angeordneten Brandsicherheitsdienstes wird von zwei benannten BSD – 
Bediensteten durchgeführt. Die mit der BSD Koordination beauftragten Personen 
erhalten für die Tätigkeit jeweils einen Stundenanteil von fünf Stunden pro Monat auf das 
Arbeitszeitkonto. Die BSD Koordination übernimmt die Planung der Einweisung von 
neuen BSD Bediensteten und der freiwilligen Feuerwehr. Sie stellen das Vorliegen der 
Anforderungen vor der selbstständigen Tätigkeitsaufnahme fest. 
 
1.6 Anforderungen an Personen 
Neben persönlichen Anforderungen wie z.B. Sorgfältigkeit und Zuverlässigkeit sind 
weitere fachliche Anforderung zu stellen. Zur Durchführung von Brandsicherheitsdiensten 
sind weitreichende und aktuelle Kenntnisse der einsatztaktischen Abläufe der Feuerwehr 
Darmstadt erforderlich. Personen, die Brandsicherheitsdienst leisten haben daher 
mindestens die nach FwDV 2 (40Std. pro Jahr) erforderliche Fortbildung bei der 
Feuerwehr Darmstadt abzuleisten. Alle Personen die BSD leisten, müssen die fachlichen 
Anforderungen nach Abschnitt 1.7 erfüllen. 
 
1.7 Fachliche Anforderung 
Die fachlichen Anforderungen dienen der Sicherstellung der ordnungsgemäßen 
Durchführung der Brandsicherheitsdienste. Neben der entsprechenden 
feuerwehrtechnischen Grundqualifizierung sind Einweisungsdienste wie folgt erforderlich.  
 
1.7.1 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und geringfügig Beschäftigte 
Wachhabender:  
Qualifikation als Gruppenführer für Freiwillige Feuerwehr (FIII HLFS), zehn Dienste als 
Posten, zwei Einweisungsdienste als Wachhabender und zwei Dienste als Wachhabender 
unter Aufsicht mit Abnahme durch BSD Koordination.

Seite 3 von 6 
 
Sicherheitsposten:  
Abgeschlossene Ausbildung Truppmann nach FwDV 2, fünf Einweisungsdienste als 
Posten. 
Das Vorliegen der fachlichen Anforderungen wird bei Mitgliedern der Freiwilligen 
Feuerwehren durch die BSD – Koordination festgestellt und durch 37.2 dokumentiert. 
 
1.7.2 Angehörige der Berufsfeuerwehr 
Die Einweisung von Angehörigen der Berufsfeuerwehr wird von der betreffenden 
Wachabteilungsleitung während der unten genannten Ausbildungen vorgenommen. Mit 
erfolgreichem Abschluss der folgenden Ausbildungen ist die fachliche Anforderung 
gegeben. 
 
Wachhabende: 
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fahrzeugführer:in. 
Die Ausbildung als Fahrzeugführer:in beinhaltet die Einweisung zum Wachhabenden.  
Sicherheitsposten: 
Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den mittleren 
feuerwehrtechnischen Dienst beinhaltet die Einweisung als Sicherheitsposten.   
 
2 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit Arbeitsvertrag  
(geringfügig Beschäftigte als BSD Bedienstete ) 
Die Brandsicherheitsdienste werden vorzugsweise durch Mitglieder der Einsatzabteilung 
der Freiwilligen Feuerwehren Darmstadt durchgeführt, die im Rahmen eines 
Arbeitsvertrages nach TVÖD eingestellt wurden. Die Bediensteten erhalten nach einer 
vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt.  
Die Feststellung und Überwachung, ob die Geringfügigkeitsgrenzen eingehalten werden, 
obliegt dem Amt für Interne Dienst, Personalabteilung, SG Personal-abrechnung. Bei 
einem festgestellten Überschreiten der Mini-Job-Grenze tritt gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB 
IV unmittelbar individuelle Sozialversicherungs- und Steuerpflicht ein. 
Bei der Dienstplanung wird darauf geachtet werden, dass das 1,5-fache der monatlich 
vereinbarten Arbeitszeit nicht überschritten wird. 
Weitere Informationen und Regelungen zum Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch 
gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen 
Beschäftigung ist der jeweils aktuellen Rundverfügung zu entnehmen. 
 
2.1 Arbeitszeit 
Die wöchentliche Arbeitszeit ist in den Arbeitsverträgen festgelegt. Die Arbeitszeit 
besteht aus dem Brandsicherheitsdienst und der unmittelbaren Vor- und Nachbereitung.  
Die gesetzlich festgelegten Pausenregelungen sind einzuhalten. Die wöchentliche 
Arbeitszeit (WAZ) wird auf die Wochentage verteilt, so dass pro Wochentag ein Stunden-
Soll von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit besteht. Dies ist der Grunddienstplan. Der 
Dienstplan für den Brandsicherheitsdienst wird im pdf-Format spätestens am 15. des 
Vormonates von den BSD-Koordinatoren an die Abteilungen 37.2 und 37.4 per E-Mail 
übersendet und erlangt damit Gültigkeit. In der Datei ist das Datum des Stands der 
Dienstplanung angegeben. Die Dienstplanung wird jeweils für den Folgemonat 
veröffentlicht. Abweichungen hiervon sind bei personellen Engpässen auf Abruf im 
gegenseitigen Einvernehmen, zwischen den BSD-Koordination und 37.2 (Abteilung 
Vorbeugender Brandschutz), möglich. Die Änderungen sind an 37.4 (Abteilung 
Verwaltung Feuerwehr) zu melden.

Seite 4 von 6 
 
Bei Absagen von Veranstaltungen, die nach Genehmigung des Dienstplanes erfolge n, 
werden die vorgeplanten Dienste des gültigen Dienstplans als Zeitguthaben angerechnet, 
wenn BSD nicht bei einer anderen Veranstaltung geleistet werden kann. Nach Abschluss 
des Monats ist der Dienstplan mit den tatsächlich geleisteten Diensten von den BSD-
Koordinatoren an 37.2 (Abteilung Vorbeugender Brandschutz) und 37.4 (Abteilung 
Verwaltung Feuerwehr) im pdf-Format zu senden. 
 
Tabelle 1: Grunddienstplan und Beispiel IST - Dienstplan 
 Mo Di Mi Do Fr Sa So 
SOLL-Plan 1/5*WAZ 1/5*WAZ 1/5*WAZ 1/5*WAZ 1/5*WAZ 0 0 
IST-Plan 0 3 0 0 1 0 1 
 
2.2 Arbeitszeitnachweise  
Die Arbeitszeitnachweise sind von den Bediensteten zu erstellen. Zur Dokumentation der 
Arbeitszeit ist vom Beschäftigten ein Vordruck „Vorlage zur Dokumentation der täglichen 
Arbeitszeit“ zu führen und bis zum 5. des Folgemonats dem Amt 37.4 (Abteilung 
Verwaltung Feuerwehr). zur Weiterleitung an das Amt für Interne Dienste, 
Personalabrechnung, vorzulegen. 
 
2.3 Arbeitszeitkonto 
Zur Dokumentation wird vom Amt 37.4 (Abteilung Verwaltung Feuerwehr) und dem Amt 
für Interne Dienste (Sachgebiet Personalabrechnung), ein Arbeitszeitkonto geführt. 
Weicht die monatlich vereinbarte Arbeitszeit von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit 
ab, wird dies im Arbeitszeitkonto dokumentiert. Die monatlich geleistete Arbeitszeit darf 
gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 MiLoG 150 % der vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Dies 
gilt gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 MiLoG nur für sogenannte Plusstunden, nicht aber für 
Minusstunden. Übersteigt die tatsächliche Arbeitszeit die vertraglich vereinbarte 
Arbeitszeit um mehr als 50%, werden diese überzähligen Stunden direkt mit der 
nächsten Entgeltabrechnung ausgezahlt. Das geführte Arbeitszeitkonto ist gemäß § 2 
Abs. 2 Satz 1 MiLoG in einem Zeitintervall (z.B. Spielzeit des Staatstheaters vom 01.10.-
30.09.) von 12 Kalendermonaten einmal durch Auszahlung oder Anforderung 
auszugleichen.  
 
Scheiden Bedienstete aus dem Arbeitsverhältnis aus, ist innerhalb der Kündigungsfrist 
das Arbeitszeitkonto auszugleichen. Den betroffenen Bediensteten ist die Möglichkeit zur 
Leistung von fehlenden Stunden durch vorrangige Einteilung einzurichten. Sollte auch bei 
ausreichendem Dienstangebot kein Ausgleich erfolgen, sind nicht geleistete aber 
ausbezahlte Stunden zurück zu erstatten. Bei vorzeitiger Beendigung des 
Arbeitsverhältnisses in der Probezeit oder einer außerordentlichen Kündigung (fristlos), 
sind nicht geleistete aber ausbezahlte Stunden zurück zu erstatten.

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2.4 Urlaubsanspruch und Zeitgutschrift für Wochenfeiertage und dienstfreie Tage 
Erholungsurlaub wird nach § 26 TVöD gewährt. Er wird mit je 1/5 der vereinbarten 
wöchentlichen Arbeitszeit berechnet und durch 37.4 .(Abteilung Verwaltung Feuerwehr)  
dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. 
Bei langfristiger Erkrankung besteht ab der 7. Woche (ab dem 43. Krankheitstag) kein 
Anspruch auf Zeitgutschrift für einen Wochen-feiertag bzw. dienstfreien Tag.   
Die Urlaubsplanung wird von den BSD – Koordination als Jahresurlaubsplan erstellt und 
von 37.4 .(Abteilung Verwaltung Feuerwehr) im Einvernehmen mit 37.2 (Abteilung 
Vorbeugender Brandschutz) genehmigt.  
Die BSD-Bediensteten haben den Urlaubsantrag bis zum 5. Dezember bei der BSD-
Koordination einzureichen.  
Bei der Urlaubsplanung ist die Sicherstellung der Brandsicherheitsdienste über eine 
Mindestverfügbarkeit an BSD Bediensteten sicherzustellen. Die Urlaubsplanung muss bis 
15. Dezember des Vorjahres zur Genehmigung eingereicht werden.  
Für den Heinerfestmontag gelten die jeweils aktuellen städtischen Regelungen (z.B. 
Rundverfügung). Sofern der Tag durch den Magistrat als dienstfrei erklärt wird, erhalten 
alle Bediensteten, die am Heinerfestmontag Dienst geleistet haben, 1/5 der 
wöchentlichen Arbeitszeit sowie die geleisteten Stunden auf ihr Stundenkonto 
gutgeschrieben. Im Krankheitsfall und bei Urlaub kann keine Zeitgutschrift erfolgen.  
 
2.5 Krankheitsausfall 
Bei ordnungsgemäß gemeldeter und im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes 
nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten, wird die vorgeplante Arbeitszeit 
nach dem festgelegten monatlichen Dienstplan (siehe Tabelle 2) im Rahmen der 
Entgeltfortzahlung als Zeitguthaben angerechnet. Neben den Vorgaben der AGA haben 
sich die Beschäftigten des BSD im Krankheitsfall bei der Feuerwehr krank und wieder 
gesund melden sowie ab dem 1. Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt 
feststellen lassen. Durch das neue Verfahren elektronische 
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung 
nur noch bei privat krankenversicherten Beschäftigten erforderlich. Betrifft die 
Krankmeldung einen Zeitraum, für den noch keine Dienstplanung erfolgte, werden pro 
Tag 1/5 der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit gutgeschrieben. Für die Dauer der 
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten die tariflichen Regelungen. Nach 
Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit melden sich die Beschäftigten bei der BSD-
Koordination. 
 
Tabelle 2: Zeitkonto bei Krankheitsausfall am Beispiel 5 h WAZ ohne genehmigten Dienstplan 
 Mo Di Mi Do Fr Sa So Wochenstunden [h] 
Geplante Dienste 0 0 0 0 0 0 0 0 
Sollplan 1h 1h 1h 1h 1h 0 0 5 
Istplan K K K 0 0h 0 0 3 
 
Tabelle 3: Zeitkonto bei Krankheitsausfall am Beispiel 5 h WAZ mit genehmigten Dienstplan 
 Mo Di Mi Do Fr Sa So Wochenstunden [h] 
Geplante Dienste 0 3 0 0 2 0 0 5 
Sollplan 1h 1h 1h 1h 1h 0 0 5 
Istplan K K K K K 0 0 5

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3 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ohne Arbeitsvertrag zur Spitzenabdeckung 
In begründeten Einzelfällen können auch andere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr 
Darmstadt einen Brandsicherheitsdienst durchführen, wenn die Voraussetzung nach 
Abschnitt 1 dieser Dienstvereinbarung vorliegen. Vorrangig ist immer zu prüfen, ob 
Bedienstete des BSD die vakanten Dienste übernehmen können. Gegebenenfalls ist den 
Bediensteten BSD-Dienst anzuordnen. Die Entlohnung findet dann im Rahmen der 
ehrenamtlichen Tätigkeit als Aufwandsentschädigung statt. Die Aufwandsentschädigung 
entspricht dem Brutto-Stundenlohn der geringfügig Beschäftigten. Die Einnahmen aus der 
ehrenamtlichen Tätigkeit sind nach §3 Abs. 1 Nr. 26a EStG von der Steuer befreit. Es 
dürfen je Person und Kalenderjahr nur maximal vier Dienste ohne Arbeitsvertrag 
übernommen werden.  
 
4 Angehörige der Berufsfeuerwehr 
 
Angehörige der Berufsfeuerwehr können ebenfalls Brandsicherheitsdienste durchführen, 
wenn die fachlichen Anforderungen nach Abschnitt 1.7 vorhanden sind. Werden 
Angehörige der Berufsfeuerwehr außerhalb der planmäßigen Dienstzeit eingesetzt, ist 
diese Arbeitszeit dem Stundenkonto gutzuschreiben.  
 
5 Schlussbestimmungen  
 
Diese Dienstvereinbarung ist jeder/jedem Beschäftigte/n in geeigneter Weise gegen 
Unterschrift bekannt zu geben. Selbiges gilt zeitnah für neueingestellte Beschäftigte. Die 
Bekanntgabe erfolgt im Jahr der Einführung außerdem durch Mitarbeiterrundschreiben. 
Bei wesentlicher Veränderung dieser Dienstvereinbarung ist die Bekanntgabe nach Satz 1 
zu wiederholen.  
Diese Dienstvereinbarung tritt zum                         in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit 
abgeschlossen. Die Dienstvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist 
von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Bis zum Abschluss einer neuen 
Dienstvereinbarung wirkt diese Dienstvereinbarung fort. Die Vertragsparteien verpflichten 
sich im Falle der Kündigung der Dienstvereinbarung, unverzüglich über eine neue 
Dienstvereinbarung in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, innerhalb einer Frist von 
sechs Monaten eine neue Vereinbarung abzuschließen.  
Die Vertragsparteien vereinbaren nach Ablauf von zwei Jahren die Dienstvereinbarung 
einer Überprüfung zu unterziehen. 
Soweit einzelne Regelungen dieser Dienstvereinbarung aufgrund anderer rechtlicher oder 
tarifvertraglicher Regelungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit 
der Dienstvereinbarung im Übrigen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien 
verpflichten sich in diesem Fall zu sofortiger Verhandlungsaufnahme mit dem Ziel, die 
unwirksame Regelung durch eine ihr im Erfolg möglichst gleichkommende wirksame zu 
ersetzen. 
 
 
Darmstadt,  
 
 
Stadtrat       Thomas Bender 
Paul Georg Wandrey     Vorsitzender Personalrat Feuerwehr

Beratungsverlauf (1)

TOP 160

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0122
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.04.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00