1622/2024
Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113-115, in 51145 Köln-Urbach - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss
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Anlage 06 Haushaltsmäßige Auswirkungen WALD
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Waldstr. 113-115 7 Porz Urbach Abriss und Neubau Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Anm. -1 0 1 2 3 4 5 6 bis 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Juni Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 39.372 € 67.494 € Sachkonto 446900 sonst. privatrechtl. Erträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 548 € 939 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 39.919 € 68.433 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 19.644 € 33.676 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 19.644 € 33.676 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung PV-Anlage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 627 € 1.074 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 40.582 € 69.569 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 41.208 € 70.643 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 20.933 € 35.885 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 20.933 € 35.885 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 249.151 € 68.128 € 90.838 € 90.838 € 1.534.933 € 1.347.885 € 792.355 € 0 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 249.151 € 68.128 € 90.838 € 90.838 € 1.534.933 € 1.347.885 € 792.355 € 0 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 249.151 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 68.128 € 90.838 € 90.838 € 1.534.933 € 1.347.885 € 792.355 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Anmerkungen 0 1 2 Bedarf Teilfinanzplan 1004 Finanzrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Ergebnisrechnung Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Die Nutzungsgebühren für die Flüchtlingsunterkünfte sind zwar von den Nutzern zu entrichten, werden aber größtenteils über Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004 Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung
Anlage 14, Auszug FA 01092025 - Auszug zu 1622-2024
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 02.09.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 01.09.2025 öffentlich 10.1 Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113-115, in 51145 Köln-Urbach - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baube- schluss 1622/2024 Geänderter Beschluss in der Fassung des Bauausschusses: Der Finanzausschuss schließt sich dem Votum des Bauausschusses an und empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlusses wie in Anlage 10: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstück Nummer 73, durchzuführen. Der mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 bereits dargestellte Abbruch des Bestandsgebäudes in der Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, wird weiterverfolgt. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inklusive Planung belaufen sich auf insgesamt rund 520.000 Euro. 2. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, eine Umplanung des auf dem städtischen Grundstück in der Waldstraße 115 unter Einbeziehung des Grundstückes Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flur- stücke Nummer 811 und 812, vorgesehenen Bauvorhabens im öffentlich geförderten Wohnungsbau zwecks Vergrößerung des ursprünglich geplanten Baukörpers vorzu- nehmen. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Leistungen zur Umplanung in den Leistungsphasen 1 bis 3 auf Basis der Honorarordnung für Architekten und In- genieure (HOAI) zu beauftragen sowie die notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehrsgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für diese Leistungsphasen betragen voraussichtlich rund 151.000 Euro. Die Planung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Standards Effizienzhaus 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung in entsprechender Höhe - im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen - in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004- 7-5201 – Neubau Waldstraße 115 freigegeben. 3. Der Rat beschließt, die in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 mit Baubeschluss Num- mer 2665/2019 beschlossene ursprüngliche Neubebauung in der geschilderten Form nicht weiterzuverfolgen. 4. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang bereits den Bedarf für die externen Be- auftragungen der Leistungsphasen 4 bis 9 an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 02 Lageplan WALD
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Lageplan Waldstr. 113 und 115 Mittelpunkt: 365759, 5638434 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 17.02.2025Seite 1 / 1 Waldstraße
Anlage 12 Stellungnahme zur Niederschrift des Bauausschusses
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Anlage 12 zur Vorlage 1622/2024 Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag laut Niederschrift des Tagesordnungs- punktes (TOP) 7.3 der 32. Sitzung des Bauausschusses vom 23.06.2025 RM Brust ergänzte den Prüfauftrag in der 32. Sitzung des Bauausschusses vom 23.06.2025, dass die Verwaltung für diese und auch künftige Planungen prüfen solle, wie der Strom der Photovoltaikanlagen, auch in Zusammenarbeit mit externen Anbietern, den Mietern zur Ver- fügung gestellt werden könne. Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Die Verwaltung nimmt den Auftrag aus der 32. Sitzung des Bauausschusses vom 23.06.2025 zur Kenntnis. Im Rahmen der Umplanung des Bauvorhabens Waldstr. 113-115 werden die Möglichkeiten einer Zurverfügungstellung des erzeugten Stroms an die Mieter*innen geprüft. Dabei wird auch eine Zusammenarbeit mit externen Anbietern in Erwägung gezogen. Ein entsprechendes Vorgehen der Verwaltung ist auch bei künftigen Planungen von Bauvor- haben des Amtes für Wohnungswesen beabsichtigt.
Anlage 13, Auszug Beschlussprotokoll ASSS 28.08.2025
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 28.08.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 28.08.2025 öffentlich 4.1 Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113-115, in 51145 Köln-Urbach - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baube- schluss 1622/2024 Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren schließt sich dem Votum des Rechnungsprüfungsamtes und des Bauausschusses an und empfiehlt die Annahme des folgenden geänderten Beschlusses wie in Anlage 10: Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113-115, in 51145 Köln-Urbach - Bedarfsfest- stellungs- und Planungsbeschluss 1. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grund- stück Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstück Nummer 73, durchzuführen. Der mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 bereits dargestellte Abbruch des Bestandsgebäudes in der Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, wird weiterverfolgt. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inklusive Planung belaufen sich auf insgesamt rund 520.000 Euro. 2. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, eine Umplanung des auf dem städtischen Grundstück in der Waldstraße 115 unter Einbeziehung des Grundstückes Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, vorgesehenen Bauvorhabens im öffentlich geför- derten Wohnungsbau zwecks Vergrößerung des ursprünglich geplanten Baukör- pers vorzunehmen. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Leistungen zur Umpla- nung in den Leistungsphasen 1 bis 3 auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beauftragen sowie die notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehrsgutachten etc.) einzuholen. Die voraus- sichtlichen Planungskosten für diese Leistungsphasen betragen voraussichtlich rund 151.000 Euro. Die Planung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Stan- dards Effizienzhaus 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung in entsprechender Höhe - im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen - in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620- 1004-7-5201 – Neubau Waldstraße 115 freigegeben. 3. Der Rat beschließt, die in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 beschlossene ursprüngliche Neubebauung in der geschilder- ten Form nicht weiterzuverfolgen. 4. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang bereits den Bedarf für die externen Be- auftragungen der Leistungsphasen 4 bis 9 an. Abstimmungsergebnis: Mit Beschlusstext wie Anlage 10, einstimmig empfohlen.
Anlage 15, Auszug BV Porz 02.09.2025 Auszug BP TOP 7.1 (162_2024)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 02.09.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.09.2025 öffentlich 7.1 Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im ö ffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113-115, in 51145 Köln-Urbach - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baube- schluss 1622/2024 Beschluss gemäß Anlage 10 (Beschlussfassung durch den Rat entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt): 1. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grund- stück Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstück Nummer 73, durchzuführen. Der mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 be- reits dargestellte Abbruch des Bestandsgebäudes in der Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, wird weiterverfolgt. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inklusive Planung belau- fen sich auf insgesamt rund 520.000 Euro. 2. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, eine Umplanung des auf dem städtischen Grundstück in der Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach, Ge- markung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, vorgesehenen Bauvor- habens im öffentlich geförderten Wohnungsbau zwecks Vergrößerung des geplan- ten Baukörpers vorzunehmen. Die voraussichtlichen Kosten betragen rund 3,4 Milli- onen Euro. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Leistungen zur Umpla- nung in den Leistungsphasen eins bis drei und den Fachplanungen mit den Leis- tungsphasen vier bis neun, jeweils auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zu beauftragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben. Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Standards Effizienzhaus 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage sowie eine Wärmeerzeugung ausschließlich durch erneuerbare Energien mittels Wärmepumpe. Die Ausführbarkeit einer Dach- und Fassadenbegrünung wird im Rahmen des Planungsprozesses untersucht. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe - im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen - in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620- 1004-7-5201 – Neubau Waldstraße 115 freigegeben. 3. Der Rat beschließt, die in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 mit Baubeschluss Num- mer 2665/2019 beschlossene ursprüngliche Neubebauung in der geschilderten Form nicht weiterzuverfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallman (Die PARTEI) – zuge- stimmt .
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562/42 Vorlagen-Nummer 1622/2024 Freigabedatum 12.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113-115, in 51145 Köln-Urbach - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grund- stück Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstück Nummer 73, durchzuführen. Der mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 be- reits dargestellte Abbruch des Bestandsgebäudes in der Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, wird weiterverfolgt. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inklusive Planung belau- fen sich auf insgesamt rund 520.000 Euro. 2. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, eine Umplanung des auf dem städtischen Grundstück in der Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach, Ge- markung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, vorgesehenen Bauvor- habens im öffentlich geförderten Wohnungsbau zwecks Vergrößerung des geplan- ten Baukörpers vorzunehmen. Die voraussichtlichen Kosten betragen rund 3,4 Milli- onen Euro. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Leistungen zur Umpla- nung in den Leistungsphasen eins bis drei und den Fachplanungen mit den Leis- tungsphasen vier bis neun, jeweils auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zu beauftragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben. Bauausschuss 23.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Standards Effizienzhaus 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage sowie eine Wärmeerzeugung ausschließlich durch erneuerbare Energien mittels Wärmepumpe. Die Ausführbarkeit einer Dach- und Fassadenbegrünung wird im Rahmen des Planungsprozesses untersucht. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe - im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen - in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620- 1004-7-5201 – Neubau Waldstraße 115 freigegeben. 3. Der Rat beschließt, die in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 mit Baubeschluss Num- mer 2665/2019 beschlossene ursprüngliche Neubebauung in der geschilderten Form nicht weiterzuverfolgen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.924.977,46 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2031 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 33.676 € c) bilanzielle Abschreibungen 70.643 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2031 a) Erträge anfänglich 68.433 €, jährlich ansteigend € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage In Köln besteht nach wie vor ein großer und breit gefächerter Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Hierzu zählen insbesondere Wohnungen für Menschen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, sich am Wohnungsmarkt aber auf- grund bestehender persönlicher Wohnhemmnisse nicht selbst versorgen können. Der Bestand an entsprechenden öffentlich geförderten Wohnungen ist jedoch nach wie vor nicht ausreichend. Auch die errichteten Wohnungsneubauten der letzten Jahre haben insoweit nur ansatzweise zur Entspannung der Situation beitragen können. In der Konsequenz muss ein Großteil dieses Personenkreises von der Stadt Köln auf öffent- lich-rechtlicher Grundlage – teilweise in angemieteten kostenintensiven Objekten – untergebracht werden, obwohl ein Mietwohnverhältnis grundsätzlich möglich wäre. Neben diesem Personenkreis sollen auch von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in reguläre Wohnverhältnisse geführt werden, um hierdurch nicht nur dem Grundbedürf- nis auf eigenverantwortliches Leben Rechnung zu tragen, sondern gleichzeitig auch den Haushalt zu entlasten, indem die höheren Unterbringungskosten pro Kopf in den 4 städtischen Sozialeinrichtungen reduziert werden. Hierdurch erhält die Verwaltung zu- dem auch Handlungsspielräume im Umgang mit ihren Unterkünften und Wohnheimen. Auch § 1 der vom Landesgesetzgeber verabschiedeten Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereiches bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften im Land Nord- rhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung NRW [MietSchVO NRW]) dokumentiert den angespannten Wohnungsmarkt. Die Anlage zu § 1 des Gesetzes weist die Stadt Köln als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 556d Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus. Die Verwaltung realisiert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen entsprechende Wohnungsbaupotenziale, um dringend benötigte Kapazitäten an bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Die Bedingungen der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfa- len 2025 (FRL öff Wohnen NRW 2025) zur öffentlichen Wohnraumförderung des Lan- des NRW werden eingehalten, um zinsgünstige Darlehen und einen Tilgungsnachlass zu erhalten. Dadurch wird der Haushalt der Stadt Köln zumindest von einem Teil der Baukosten entlastet. Geplantes Vorhaben: Die Verwaltung beabsichtigt, auf den städtischen Grundstücken Waldstraße 113 - 115, 51145 Köln-Urbach öffentlich geförderten Wohnraum in einem Mehrfamilienhaus in konventioneller Massivbauweise zu realisieren. Eine Umsetzung dieses Bauvorha- bens wurde seit Jahren zielgerichtet verfolgt. Die Möglichkeit einer optimierten Bebau- ung und größtmöglichen Ausnutzung des Baugrundes wurde unter Hinzunahme des Nachbargrundstücks erkannt. Zu deren Verwirklichung wurde der Erwerb des Nach- bargrundstücks erfolgreich durchgeführt. Die eingetretene Verzögerung in der Pla- nung war es wert, eine damit verbundene, nachhaltige Nutzung bereits versiegelter Flächen zu erzielen. Dem Bedarf an Wohnraum wird so durch eine Vergrößerung der Wohnfläche Rechnung getragen. Zu diesem Zweck werden die beiden Bestandsgebäude niedergelegt. Der im Rahmen des ursprünglich auf dem Grundstück Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach vorgese- hene, neu zu bauende Gebäudekörper wird mittels Umplanung und unter Hinzunahme des Grundstücks Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach entsprechend vergrößert. Es besteht eine hohe Nachfrage nach größeren Wohnungen für Familien. Im Falle des Gebäudekörpers an der Waldstraße werden die Wohnungen auf ca. 93 m² erweitert und somit Platz für drei bis vier Zimmer bieten. Beim Gebäudekörper an der Antonius- straße werden die Wohnungen auf ca. 113 m² erweitert und somit Platz für vier bis fünf Zimmer bieten. Bedarfsprüfung: Im Rahmen von Neubau- und Sanierungsplanungen für Wohnungsbauten und Unter- künfte sind diverse Planungs- und Architektenleistungen unterschiedlicher Fachrich- tungen erforderlich. Die Verwaltung verfügt hierzu nicht über die entsprechenden Fachkenntnisse, zudem sind im Stellenplan keine Stellen für die Durchführung dieser Leistungen vorgesehen. Die betroffenen Planungs- und Architektenleistungen (Objektplanung, Technische Ge- bäudeausstattung, Tragwerksplanung, Außenanlagen und weitere) werden zur städti- schen Aufgabenerledigung an externe Planungsbüros vergeben. Bauplanungsrecht: Bei einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau- und planungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt 831 Quadratmetern 5 großen Grundstücksfläche festgestellt. Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Ein Be- bauungsplan existiert nicht. Dementsprechend richtet sich dann die Zulässigkeit von Bauvorhaben an dieser Stelle nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist dort ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (Einfügungsgebot) und die Erschließung gesichert ist. Im Flächennutzungsplan sind die in Rede stehenden Flurstücke als Wohnbauflächen ausgewiesen. Hinsichtlich des Einfügungsgebotes ist festzustellen, dass die nähere Umgebung eine Wohnnutzung in geschlossener Bauweise mit bis zu drei Geschossen ermöglicht. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorabstimmung wurde im Septem- ber 2018 festgelegt, dass grundsätzlich eine dreigeschossige Bebauung entlang der Waldstraße und eine zweigeschossige Bebauung zur Antoniusstraße hin zuzüglich je- weils eines ausgebauten Dachgeschosses möglich ist. Die Firsthöhe des im Rahmen des Planungskonzeptes entwickelten Gebäudekörpers an der Waldstraße wurde ge- prüft. Ende März 2025 wurde deren Zulässigkeit im Rahmen verwaltungsinterner Ab- stimmungen bestätigt. Die bau- und planungsrechtlichen Vorgaben werden somit er- füllt. Baubeschreibung: Das auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Pla- nungskonzept sieht nunmehr ein Mehrfamilienhaus mit öffentlich gefördertem Wohn- raum in Massivbauweise vor. Die ursprünglich für das Grundstück in der Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach vorgesehene Planung wird geändert, der Baukörper unter Hinzunahme des Grundstücks Waldstraße 113 baulich erweitert. Dieses soll in Form von zwei Gebäuden, die durch offene Laubengänge zur Erschließung der Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss verbunden sind, errichtet werden. Das Gebäude an der Waldstraße besitzt drei Vollgeschosse, das Gebäude an der Antoniusstraße besitzt zwei Vollgeschosse. Es sind jeweils ausgebaute Dachgeschosse mit Satteldä- chern und Unterkellerungen vorgesehen. Beide Gebäude sind von der Nachbarbebau- ung zurückgesetzt und fügen sich harmonisch in das bestehende Wohnumfeld aus Mehr- und Einfamilienhäusern ein. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche der abgeschlossenen Woh- nungen insgesamt rund 720 Quadratmeter. Es sind sieben Wohneinheiten geplant, darunter vier barrierefreie und drei darüber hinaus uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen, die den Anforderungen der technischen Regel DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen“ entsprechen. Alle Wohnungen erfüllen die Vorgaben der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 zur öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW. Die Wohnungen im Erdgeschoss erhalten jeweils eine Terrasse. Die Wohnungen in den Obergeschossen und im Dachgeschoss erhalten Balkone mit bodentiefen Fens- tern beziehungsweise Türen zum Wohn- und Essbereich. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt barrierefrei und rollstuhlgerecht über ein Trep- penhaus mit Aufzug im Gebäudeteil zur Waldstraße. Im Kellergeschoss sind Abstell- räume für die Mieter und Hausmeister sowie die technischen Anlagen vorgesehen. Kinderwagenräume stehen in den ersten beiden Obergeschossen zur Verfügung. Das Bauvorhaben entspricht der Gebäudeklasse vier. Es wird nach dem Standard der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Standard) Effizienzhaus 55 errichtet und erfüllt damit die Anforderungen der aktuellen öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW. Zudem wird das Gebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestat- 6 tet. Es ist beabsichtigt, die Wärmeerzeugung ausschließlich durch erneuerbare Ener- gien mittels Wärmepumpe sicherzustellen. Auf eine Zusatzheizung mit fossilen Ener- gieträgern wird verzichtet. Eine Begrünung des Daches sowie der Fassaden wird ge- prüft. Mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche wird als Grünfläche und gemäß § 8 Absatz 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW) mit einem Spielplatz gestaltet. Der Neubau wird in massiver Bau- weise aus Stahlbeton und Kalksandstein errichtet und die Außenwände werden mit ei- nem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) versehen. Für die Bewohner*innen stehen insgesamt drei PKW-Stellplätze (einer barrierefrei) zur Verfügung, die auf den Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken an der Wald- straße und der Antoniusstraße angelegt werden. Ausreichend Fahrradabstellplätze im Sinne der Stellplatzsatzung sind ebenfalls vorgesehen. Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenverbrauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Le- benszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt. Um ei- ner wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden not- wendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonen- der Technologien von Wissenschaft und Technik nachhaltig ist. Den Bestimmungen der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung - BSchS) vom 18. Juli 2023 wird ent- sprochen. Angesichts der Haushaltszwänge und der auch weiterhin erforderlichen Haushaltskon- solidierung hat die Verwaltung die Umsetzung des Bauvorhabens im Passivhausstan- dard geprüft, im Ergebnis aber entsprechend der bisherigen Planung hierauf verzich- tet. Für dessen Umsetzung wären zusätzliche Kosten in Höhe von circa 275.000 Euro aufzuwenden. Diese resultieren aus einer aufwendigen Belüftungstechnik mit Wärme- rückgewinnung. Zudem bedarf es des Einsatzes teurerer Dämmmaterialien sowie ei- ner sorgfältigen Planung und Ausführung, um eine hohe Luftdichtheit zu erzielen und Wärmebrücken zu vermeiden. Auf Grundlage der statistischen Kostenkennwerte der Baukostendatenbank des Bau- kosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) weist der Pas- sivhausstandard circa 10 Prozent höhere Kosten gegenüber der konventionellen Bau- weise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus. Das beabsichtigte Bauvorhaben beruht im Wesentlichen auf der bereits durch den Rat in seiner Sitzung am 07. November 2019 genehmigten Planung (Vorlage 2665/2019). Die Umsetzung dieses Vorhabens wurde durch die am 11. Februar 2022 widerrufene Angrenzer-Zustimmung verhindert. Auf Grundlage des Ankaufs des Nachbargrund- stücks Waldstraße 113, 51145 Köln kann die bestehende Planung mittels Erweiterung der beiden bereits geplanten Gebäudekörper ohne Umsetzung des Passivhausstan- dards fortgeführt werden. Zeitrahmen: Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2027 erfolgen, wobei mit einer reinen Bauzeit von 32 Monaten zu rechnen ist. Die Fertigstellung ist bis zum zweiten Quartal 2030 geplant. 7 Beschreibung der Bestandsgebäude und Projekthistorie: Ankauf Waldstraße 115 Auf dem Grundstück befindet sich ein leerstehendes, dreigeschossiges Gebäude, wel- ches ehemals als Hotel und Gaststätte („Antoniuseck“) diente. Nach Aufgabe des Ge- schäftsbetriebes wurde es der Stadt Köln zum Erwerb angeboten. Mit Beschluss vom 04. Dezember 2014, Vorlage 3708/2014, stimmte der Liegenschaftsausschuss dem Ankauf des Grundstücks Waldstraße 115, 51145 Köln zu. Die Umschreibung im Grundbuch wurde zum 27. Januar 2015 vorgenommen. Ursprüngliche Zielsetzung war die Herrichtung einer Unterkunft für Geflüchtete mit Gemeinschaftsküche. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt als Studentenwohnheim zu nutzen. Aufgrund des hohen Zuzugs geflüchteter Menschen in 2015/2016 wurden jedoch zunächst schneller umsetzbare Unterbringungsmöglichkeiten realisiert. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten verzögerten sich die Planungen des notwendigen Umbaus. Mit Blick auf die zwischen- zeitliche Realisierung mehrerer großer Neu- und Umbauprojekte wurde die Umset- zung des Vorhabens verwaltungsintern im Sommer 2017 einer erneuten Prüfung un- terzogen. Dabei wurden zwei Varianten gegenübergestellt: - die ursprünglich geplante Option des Umbaus des Gebäudes zu einer Unter- kunft für Geflüchtete mit 32 Plätzen, - der Abriss und Neubau eines etwa gleich großen, konventionellen Gebäudes mit der Schaffung von 34 Unterbringungsplätzen. Die Verwaltung stellte dabei fest, dass die Neubauvariante unter Betrachtung der Kos- tenrisiken, der Planungssicherheit und sozialer Akzeptanz gegenüber dem Umbau vorzuziehen ist. In der Sitzung vom 19. Dezember 2017 stimmte der Rat der Stadt Köln dem Planungsbeschluss (Vorlage 2345/2017) zum Abbruch des Bestandsgebäu- des sowie der Aufnahme zu Planungen der Neubebauung im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu. Die auf Grundlage dieses Planungsbeschlusses erstellte Entwurfsplanung sah ein Mehrparteien-Wohnhaus in konventioneller Bauweise vor. Diesem Vorhaben stimmte der Rat im Rahmen einer Baubeschlussvorlage (Vorlage 2665/2019) in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 zu. Ein Bauantrag für das Vorhaben wurde im Juni 2020 gestellt. Verschiedene verwal- tungsintern notwendige Abstimmungen, wie zum Beispiel Höhe der Bebauung, Einhal- tung der Abstandsflächen, Anzahl notwendiger Stellplätze, gestalteten sich sehr zeit- aufwendig. Weitere Voraussetzung für die Umsetzung des Neubauprojektes war die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegende Zustimmung zur Grenzbebauung durch den Eigentümer des Grundstücks Waldstr. 113. Dieses Grundstück wurde An- fang 2022 an einen neuen Eigentümer verkauft. Dieser widerrief die Zustimmung zur Grenzbebauung am 11. Februar 2022, so dass die baurechtliche Genehmigung und damit die Umsetzung der bestehenden Planung nicht mehr möglich waren. Ankauf Waldstraße 113 Auf dem Grundstück befindet sich ein leerstehendes, dreistöckiges Mehrfamilienhaus mit Garage und rückwärtigem Garten. Der neue Eigentümer des Grundstücks Wald- straße 113 bot der Stadt Köln dieses zum Kauf an. Durch einen Erwerb der Liegen- schaft bestand seitens der Verwaltung die Aussicht, die Entwicklung einer Bebauung des Grundstücks Waldstraße 115 unter Einhaltung von erforderlichen Abstandsflä- chen fortzuführen. Mit Beschluss vom 21. November 2022, Vorlage 3700/2022, stimmte der Liegenschaftsausschuss dem Ankauf des Grundstücks Waldstraße 113, 51145 Köln zu. Die Umschreibung im Grundbuch wurde zum 10. August.2023 vorge- nommen. 8 Für die bisherige Planung des Projektes auf dem Grundstück Waldstr. 115 wurden bislang 249.151,34 Euro investiv ausgezahlt, da es sich um Ausgaben im Rahmen der alten Planung auf Grundlage des Baubeschlusses Nummer 2665/2019 handelte. Diese sind nicht im Kostenrahmen berücksichtigt. Ein Teil dieser Kosten fließt in das Projekt ein und kommt diesem zugute. Die Ausgaben für die Umplanung könnten sich darum noch reduzieren. Der Betrag ist nicht konkret zu beziffern und wird sich erst nach Abschluss der Umplanung des Bauvorhabens ergeben. Zeitstrahl zur Historie: Wirtschaftlichkeit: Der geplante Neubau auf der Waldstraße 113 - 115 ist in seiner Gesamtheit eine in- vestive Einzelmaßnahme. Aus dem vom 21. Januar 2025 vorliegenden Kostenrahmen gemäß DIN 276 – Kosten im Bauwesen - sind bei dem derzeitigen Planungsstand Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 3.924.977,46 Euro brutto ausgewiesen. Bei der Kalkulation wurde der Baupreisindex des BKI des vierten Quartals 2024 (130,8) gegenüber dem Basisjahr 2021 (Index = 100) zugrunde gelegt. Die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre (siehe Anlage 16 zu den Verwaltungsvorschriften über die Muster zu Bestim- mungen der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW). Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist ihre Wirtschaftlichkeit gemäß § 13 der Ver- ordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) zu überprü- fen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich aus mehreren Alternativen kommt im vorliegen- den Fall nicht in Betracht, da es gerade Ziel der Verwaltung ist, auf ausgewählten Grundstücken Wohnungsbau in Eigenregie zu betreiben und selbst zu vermieten. Al- ternativ zu betrachtende Investorenmodelle bieten der Verwaltung hier nicht die Ge- staltungsräume, die notwendig sind. Insbesondere Belegungsrechte, Objektkontrolle und planerische Freiheit spielen in diesem Zusammenhang eine herausragende Rolle. Es besteht insoweit keine Vergleichsalternative. Gleichwohl sollen die städtischen Wohnbauprojekte wirtschaftlich sein. Ziel der Stadt Köln ist es hierbei nicht, mit dem eingesetzten Investitionskapital eine Rendite zu er- wirtschaften. Vielmehr steht hier im Vordergrund, auch im Bereich des sozialen Ge- schosswohnungsbaus, soweit möglich, kostendeckend zu arbeiten. Auch wenn der soziale Wohnungsbau als freiwillige Leistung tendenziell ein Zuschussgeschäft ist. Kostenvorteile lassen sich grundsätzlich jedoch allein schon dadurch erzielen, dass Menschen aus den städtischen Unterbringungseinrichtungen in den neu geschaffenen 9 Mietwohnraum umziehen können. Unabhängig hiervon soll ein Investitionsvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungs- bau aber schon für sich genommen wirtschaftlich sein. Die Verwaltung hat daher für das vorliegende Bauvorhaben eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen. Diese Betrachtung orientiert sich an der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverord- nung [II.BV]) Diese II. BV ist anzuwenden, wenn für ein Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau eine Kostenmiete ermittelt werden soll. Sie ist ebenfalls anzuwenden, um die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens - ausgehend von einem feststehenden Mietzins (in diesem Falle 7,85 Euro im Anfangsjahr) zu berechnen. Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten lau- fenden Aufwendungen und Erträge. Die von Verwaltungsseite erstellte Berechnung berücksichtigt auch Preissteigerungen (2 Prozent per annum [p. a.]) beziehungsweise Mieterhöhungen (1,7 Prozent p. a.) über die angenommene Projektlaufzeit, wobei die jährlichen Werte übersichtlich als Durchschnittswerte zusammengefasst sind. Die Aufstellung ist als Anlage 7 beigefügt. Im Ergebnis stehen den laufenden jährlichen Aufwendungen von durchschnittlich 145.000 Euro laufende jährliche Erträge von durchschnittlich 145.100 Euro gegen- über. Es ergibt sich somit ein Überschuss von 100 Euro pro Jahr (6.000 Euro bei einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 60 Jahren). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um ein durchschnittliches Ergebnis handelt; die Ergebnisse in den einzelnen Jahren fallen abweichend aus. Ferner ist ein Teil der berechneten Aufwendungen, namentlich die Eigenkapitalkosten, lediglich kal- kulatorischer Natur. Die Erträge hingegen fallen tatsächlich in der genannten Höhe an. Das gilt insbesondere auch für die jährlich um 1,7 Prozent steigenden Mieterträge, da diese Staffelung förderrechtlich zulässig ist und von der Stadt Köln regelmäßig in An- spruch genommen wird. Die öffentliche Förderung bedingt, dass die monatliche Miete nach erfolgtem Neubau gedeckelt wird. Zu Beginn darf sie 7,85 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich nicht überschreiten. Diese Preisbindung gilt für 30 Jahre. Nach Ablauf von 30 Jahren kann der Mietpreis dann im Rahmen der rechtlichen Vorgaben schrittweise an die Grundlage des Mietspiegels für die Stadt Köln angepasst werden. In der oben ge- nannten Wirtschaftlichkeitsberechnung wird aber davon ausgegangen, dass die Stadt Köln die Wohnungen auch nach Ablauf der Bindungsfrist nur an Inhaber eines Wohn- berechtigungsscheins vermietet und die Mieten nur dementsprechend anpasst. Es er- folgt insoweit keine Spekulation auf eine Rendite nach Ablauf der Bindungsfrist. Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folgeaufwendungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzplanung dienen. Da die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bezie- hungsweise den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt, weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage): Die Verwaltung strebt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit eine größtmögli- che Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Dachflächen zur Errichtung einer PV- Anlage an. Die geplante Anlage umfasst 18 Solarmodule mit einer Gesamtleistung von voraussichtlich 7,92 Kilowatt-Peak (kWp). Der durchschnittliche Jahresenergieer- trag der Anlage wird auf 7.376 kWh prognostiziert. Bei einer Volleinspeisung des selbst erzeugten Stroms ist mit einem jährlichen Ertrag in Höhe von 939 Euro zu rech- nen. Die Amortisationsdauer beträgt bei Gegenüberstellung der Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von rund 21.480,12 Euro und den jährlichen Erträgen aus 10 der Einspeisevergütung etwa 23 Jahre. Mit der Errichtung dieser PV-Anlage leistet die Verwaltung einen Beitrag zur Einhaltung des gesamtstädtischen Ziels, die Klimaneut- ralität bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Finanzierung: Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei vom 23.04.2025 wird zunächst festgestellt, dass es sich beim öffentlich geförderten kommunalen Wohnungsbau grundsätzlich um eine freiwillige Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge und Selbstverwaltung handelt. Da § 1 Abs. 2 Mieter- schutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 die Stadt Köln jedoch als Gebiet aus- weist, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, hat sie sich zu einer pflichtigen Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge gewandelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine rechtlich und zeitlich notwendige Maß- nahme: Die Legitimation des beabsichtigten Bauvorhabens beruht auf der durch den Rat in seiner Sitzung am 07. November 2019 genehmigten Planung (Vorlage 2665/2019). Auf Grundlage des Ankaufs des Nachbargrundstücks Waldstraße 113, 51145 Köln kann die bestehende Planung fortgeführt werden. Eine Verschiebung der Baumaßnahme würde zu einer Erhöhung der Baupreiskosten entsprechend der statistischen Kostenkennwerte der Baukostendatenbank des Bau- kosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) führen. Die für die- ses Projekt bereits investiv ausgezahlten 249.151,34 Euro müssten bei einem Ver- zicht auf Durchführung des Bauvorhabens abgeschrieben werden. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurde geprüft und ist in der Beschlussvorlage erläutert. Laut Baupreiskostenindex weist eine Umsetzung des Bauvorhabens im Pas- sivhausstandard circa 10 Prozent höhere Kosten gegenüber der konventionellen Bau- weise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus. Aus Kostengründen wird darum auf eine Umsetzung des Passivhausstandards verzichtet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü- gung vom 23.04.2025 in Bezug auf die Beschlussvorlage zum Bauvorhaben Wald- straße 113, 115 erfüllt sind. Für dieses Projekt wurden bislang 249.151,34 Euro investiv ausgezahlt, da es sich um Ausgaben im Rahmen der alten Planung auf Grundlage des Baubeschlusses Nummer 2665/2019 handelte. Diese sind nicht im Kostenrahmen aufgeführt. 1. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestands- gebäudes in der Waldstr. 113 mit einem Restbuchwert in Höhe von 456.317,66 Euro zum Stand 6. März 2025, werden unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 2. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 3.924.977,46 Euro stehen im Haushaltsplan 2025/2026 inklusive Mittelfristplanung - im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, - bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5201, Neubau Waldstraße 115, Mittel zur Verfügung. 11 2025 2026 2027 2028 2029 2030 68.128,00 € 90.838,00 € 90.838,00 € 1.534.933,00 € 1.347.885,00 € 792.355,00 € Für die ab 2030 anfallenden jährlichen Erträge in Höhe von 39.919 Euro sowie Sach- aufwendungen und Abschreibungen in Höhe von 60.852 Euro, ab dem Jahr 2031 Er- träge in Höhe von 68.433 Euro bzw. Sachaufwendungen und Abschreibungen in Höhe von 104.318 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen die erfor- derlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2030 fortfolgend im Teilergebnisplan des Amts für Wohnungswesen (Amt 56) in der Pro- duktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Hinweis zur Mittelbeschaffung: Ein Teil der Finanzierung soll über die NRW.Bank gemäß den aktuellen Wohnraum- förderbestimmungen erfolgen. Der Darlehensgrundbetrag liegt hier derzeit bei 3.490 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei einer künftigen Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe A. Auf den Darlehensbetrag wird grundsätzlich ein Tilgungsnach- lass in Höhe von bis zu 40 Prozent gewährt, für Zusatzdarlehen sogar in Höhe von 50 Prozent, sodass dieses Förderprogramm in großen Teilen als Zuschuss zu werten ist. Die monatliche Kaltmiete ist gedeckelt auf derzeit 7,85 Euro kalt pro Quadratmeter im Anfangsjahr und kann bestimmungsgemäß jährlich um 1,7 Prozent erhöht werden. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Schrägluftbild Anlage 4: Planungskonzept Anlage 5: Kostenrahmen Anlage 6: Haushaltsmäßige Auswirkungen Anlage 7: Darstellung der Wirtschaftlichkeit Anlage 8: Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage Anlage 9: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 11 Auszug Bauausschuss vom 23.06.2025
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 26.06.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des Bauausschusses vom 23.06.2025 öffentlich 7.3 Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113-115, in 51145 Köln-Urbach - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baube- schluss 1622/2024 Beschluss: Der Bauausschuss schließt sich dem Votum des Rechnungsprüfungsamtes an emp- fiehlt die Annahme folgenden geänderten Beschlusses wie in Anlage 10: Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113 -115, in 51145 Köln -Urbach - Bedarfsfest- stellungs- und Planungsbeschluss 1. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grund- stück Waldstraße 113, 51145 Köln -Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstück Nummer 73, durchzuführen. Der mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 bereits dargestellte Abbruch des Bestandsgebäudes in der Waldstraße 115, 51145 Köln -Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, wird weiterverfolgt. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inklusive Planung belaufen sich auf insgesamt rund 520.000 Euro. 2. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, eine Umplanung des auf dem städtischen Grundstück in der Waldstraße 115 unter Einbeziehung des Grundstückes Waldstraße 113, 51145 Köln -Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, vorgesehenen Bauvorhabens im öffentlich geför- derten Wohnungsbau zwecks Vergrößerung des ursprünglich geplanten Baukör- pers vorzunehmen. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen L eistungen zur Umpla- nung in den Leistungsphasen 1 bis 3 auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beauftragen sowie die notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehrsgutachten etc.) einzuholen. Die vorau s- sichtlichen Planungskosten für diese Leistungsphasen betragen voraussichtlich rund 151.000 Euro. Die Planung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Stan- dards Effizienzhaus 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gleichzeitig werden die i nvestiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung in entsprechender Höhe - im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen - in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen b ei der Finanzstelle 5620- 1004-7-5201 – Neubau Waldstraße 115 freigegeben. 3. Der Rat beschließt, die in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 beschlossene ursprüngliche Neubebauung in der geschilder- ten Form nicht weiterzuverfolgen. 4. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang bereits den Bedarf für die externen Be- auftragungen der Leistungsphasen 4 bis 9 an. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Volt-Fraktion – empfohlen.
Anlage 05 Kostenrahmen WALD
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Stadt Köln Amt für Wohnungswesen Neubau, Umbau und Sanierung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Kostenrahmen Stand: 21.01.2025 Bauvorhaben Wohngebäude - Waldstraße 115 (113) Objektdaten Grundstücksfläche GF 831,00 m² Bruttogeschossfläche BGF 1.400,16 m² Bruttorauminhalt BRI 4.082,51 m³ Wohnfläche WF 716,50 m² Wohneinheiten Anzahl WE 7,00 WE Fläche Außenanlagen AF 570,70 m² Kostengruppe DIN 276 2018-12 Einheit Kostenkennwert BKI Mehrfamilienhäuser, mit 6 - 19 WE, mittlerer Standard - 1. Quartal 2023 Kosten brutto KG 100 - - KG 200 vorbereitende Maßnahmen € / m² GF 56,00 € 46.536,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion € / m² BGF 1.284,00 € 1.797.805,44 € KG 394 Abbrucharbeiten - - 497.633,91 € (siehe unten) KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen € / m² BGF 337,00 € 471.853,92 € KG 442 PV-Anlage - - 20.527,64 € (siehe unten) KG 500 Außenanlagen € / m² AF 248,00 € 141.533,60 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke € / m² BGF - - KG 700 Baunebenkosten € / m² BGF 310,00 € 434.049,60 € (unterster Wert) Summe KG 100 - 700 3.409.940,11 € Anpassung Index auf 4. Quartal 2024 I/2023 = 125,0 (BJ 2021) IV/2024 = 130,8 (BJ 2021) 4,640% 158.221,22 € Zwischensumme 3.568.161,33 € Sicherheit 10,00% 356.816,13 € Kosten insgesamt brutto 3.924.977,46 € KG 394 Abbrucharbeiten Waldstr. 115 (gem. Gesamtkosten- berechnung vom 11.04.2022) Anpassung Index auf 1. Quartal 2023 I/2022 auf I/2023 (BJ 2021) 125,0 / 108,8 = 1,1489 114,890% Abbrucharbeiten Waldstr. 113 (gem. Kostenrahmen Abbruch vom 25.09.2024) Anpassung Index auf 1. Quartal 2023 II/2022 auf I/2023 (BJ 2015) 115,9 / 108,8 = 1,0653 106,526% Summe KG 394 1. Quartal 2023 497.633,91 € Anpassung Index auf 4. Quartal 2024 I/2023 auf IV/2024 (BJ 2021) 130,8 / 125,0 = 1,0464 104,640% KG 442 PV-Anlage (gem. Kostenrahmen PV-Anlage vom25.11.2024) 1. Quartal 2023 20.527,64 € Anpassung Index auf 4. Quartal 2024 I/2023 auf IV/2024 (BJ 2021) 130,8 / 125,0 = 1,0464 104,640% KG 442 PV-Anlage (gem. Kostenrahmen PV-Anlage vom25.11.2024) 21.480,12 € 520.724,12 € Summe KG 394 53.993,53 € 50.685,90 €Abbruchmaßnahmen Abbruchmaßnahmen (Netto 324.491,25 €) 386.144,59 € 443.640,38 €
Anlage 07 Wirtschaftlichkeitsberechnung WALD
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Darstellung der Wirtschaftlichkeit Bauvorhaben 60 Berechnungsweise I. Laufende Aufwendungen p. a. 145.000 € 1. Kapitalkosten 27.600 € Eigenkapitalkosten 20.000 € Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 13.200 € Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 6.800 € Fremdkapitalkosten 7.600 € Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge 7.600 € 2. Bewirtschaftungskosten 117.400 € Abschreibungen Gebäude vom Anschaffungswert, linear 65.300 € Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 5.400 € Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 44.100 € Mietausfallwagnis Gem. II. BV, Durchschnittswert. 2.600 € II. Laufende Erträge p. a. 145.100 € Mieterträge Gem. Förderantrag, erhöht sich jährlich um 1,7 %. 128.000 € Kalkul. Ertrag aus Tilgungsnachlass Gem. Förderantrag, gleichbleibend. 17.100 € III. Ergebnis 100 € Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben. Schaffung von Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau Waldstr. 113-115, Köln-Urbach Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: Druckdatum 13.02.2025
Anlage 08 Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage WALD
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Kosten Erträge Investitionskosten 21.480,12 € Jahresenergiebetrag in kWh 7.376 Einspeisevergütung (Volleinspeisg.) 0,13 € jährlicher Ertrag 938,96 € Ertrag nach 20 Jahren Nutzungsdauer 18.779,30 € offener Betrag nach 20-jähriger Nutzungsdauer 2.700,82 € Amortisationszeitraum in Jahren 22,9 Erläuterung: Den Investitionskosten in Höhe von ca. 21.480,12 € stehen im Rahmen einer Nutzungs- dauer von 20 Jahren Erträge in Höhe von rd. 18.780 € gegenüber. Diese Erträge resul- tieren aus einer Volleinspeisung des durch die Photovoltaikanlage gewonnenen Stromes bei einer derzeit gültigen Einspeisevergütung von 12,73 Cent/kWh. Im Rahmen der durch den Anlagenklassenkatalog der Stadtkämmerei vorgegebenen Abschreibungsdauer von 20 Jahren können die Investitionskosten nicht durch die Ein- nahmen im Rahmen der Einspeisevergütung gewonnen werden. Eine Amortisation der Kosten wäre aber nach 23 Jahren möglich. Lineare Abschreibung der Anlage (Abschreibungsdauer 20 Jahre) Anschaffungswert/Investitionskosten 21.480,12 € Nutzungsdauer in Jahren 20 jährliche lineare Abschreibung 1.074,01 € Wirtschaftlichkeitsberechnung zur geplanten Photovoltaikanlage für das Objekt Waldstr. 113/115 Gegenüberstellung der Kosten und Erträge 0,00 5.000,00 10.000,00 15.000,00 20.000,00 25.000,00 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 Lineare Abschreibung über 20 Jahre Erläuterung: Entsprechend § 36 Abs. 1 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnu ng Nordrhein-Westfalen - KomHVO NRW) sind die Kosten für Photovoltaikanlagen linear abzuschreiben. Entsprechend der Anlage 16 nach Ziffer 1.5.1 der Muster für das doppische Rechnungs- wesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West- falen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW) gilt für Photovoltaikanl agen eine Abschreibungsdauer von 20-25 Jahren.
Anlage 09 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 11.06.2025 143 56 über Dez. V Stellungnahme zur Kostenberechnung Beschlussvorlage 1622/2024 (Stand vom 05.06.2025) Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstraße 113-115 in 51445 Köln-Urbach RPA-Nr.: 143/27/04/25 Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines kombinierten Bedarfsfeststellungs-; Planungs- und Bau- beschlusses legt 56 Amt für Wohnungswesen eine Beschlussvorlage für den Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstraße 113-115 in 51445 Köln-Urbach vor. Die Kosten für die Maßnahme sind lediglich in einem Kostenrahmen auf Grundlage von Kostenkennwerten (BKI) dargestellt. Zur Fassung eines Baubeschlusses sollen die Kosten in der Genaugkeit einer Kostenberechnung nach DIN 276 nach Abschluss der HAOI-Leistungsphase 3 (Entwurfplanung) vorgelegt werden. Nach Rücksprache mit der Fachdienststelle kann eine Kostenberechnung auch zur aktuellen Beschlussfassung nicht vorgelegt werden. Die im Kostenrahmen vorgelegten Baunebenkosten (Kostengruppe KG700) in Höhe von ca. 434.00,- € brutto können aufgrund fehlender Aufschlüsselung nicht verifiziert werden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst einen kombinierten Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung eines Objektplaners sowie die Fachplaner gefasst wird. Nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch Objektplaner und Fachplaner sollte eine prüfbare und belastbare Planung und Kostenberechnung vorliegen. Auf dieser Basis kann die Verwaltung dann den Baubeschluss einholen. - 2 - Den Unterlagen war auch nicht zu entnehmen, inwieweit die Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt wurde. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 03 Schrägluftbild 2018 WALD
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Mittelpunkt: 365751, 5638354 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 01.10.2024Seite 1 / 1 Waldstraße 113 115
Anlage 04 Planungskonzept WALD
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82 84 86 AWH=63.97 AWH=64.13 F I AWH=64.38 AWH=55.97 879 82 84 86 AWH=63.97 AWH=64.13 F I AWH=64.38 AWH=55.97 879 812 73 72 71 70 79 167 77 727 811 75 2 2a 2b First=63.04 AWH=59.54 AWH=58.24 First=62.32 First=62.30 AWH=60.91 AWH=61.15 First=61.78 AWH=60.82 AWH=58.86 AWH=60.54 AWH=60.53 First=61.97 First=62.35 AWH=59.16 AWH=61.54 II KW II KW I P I FII P II S KW II 111 109 107 S II SII AWH=58.93 First=63.02 FD I AWH=59.54 S II F III First = 63.395 AWH = 59.12 AWH = 59.12 AWH = 61.00 F I S III First = 66.195 AWH = 61.92 AWH = 61.92 ϮW<tͲ^ƚĞůůƉůćƚnjĞ 1 Stellplatz barrierefrei S II F III First = 63.395 AWH = 59.12 AWH = 59.12 AWH = 61.00 F I S III First = 66.195 AWH = 61.92 AWH = 61.92 ϮW<tͲ^ƚĞůůƉůćƚnjĞ 1 Stellplatz barrierefrei 812 73 72 71 70 79 167 77 727 811 75 2 2a 2b First=63.04 AWH=59.54 AWH=58.24 First=62.32 First=62.30 AWH=60.91 AWH=61.15 First=61.78 AWH=60.82 AWH=58.86 AWH=60.54 AWH=60.53 First=61.97 First=62.35 AWH=59.16 AWH=61.54 II KW II KW I P I FII P II S KW II 111 109 107 S II tĂůĚƐƚƌĂƘĞ SII AWH=58.93 First=63.02 FD I AWH=59.54 FD II AWH =58.92 AWH =58.92 ŶƚŽŶŝƵƐƐƚƌĂƘĞ 113 + 115 KƚƚŵĂƌͲWŽŚůͲWůĂƚnjϭͮϱϭϭϬϯ<ƂůŶ ^dd<P>EͮDd&mZtK,EhE'^t^E BAUHERR PLANER 3ZW architekten GmbH EĞƵƐƐĞƌ>ĂŶĚƐƚƌĂƘĞϮͮϱϬϳϯϱ<ƂůŶ M.1:250 | 22.05.2024 EĞƵďĂƵDĞŚƌĨĂŵŝůŝĞŶŚĂƵƐtĂůĚƐƚƌĂƘĞϭϭϯнϭϭϱŝŶ<ƂůŶͲWŽƌnj VARIANTE 2 ,ͬсϮϵϳͬϰϮϬ;Ϭ͘ϭϮŵϸͿ Allplan 2023 P P P Konzept 1
Anlage 10 Aktualisierter Beschlussvorschlag und Stellungnahme Verwaltung zum Bericht RPA
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Anlage 10 zur Vorlage 1622/2024 Aktualisierter Beschlussvorschlag und Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Zu der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln über den Beschluss zum Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau teilt die Verwaltung folgende Erläuterungen mit. Ratsentscheidung für einen kombinierten Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss Die Einholung eines Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlusses und separate Fertigung einer Baubeschlussvorlage erst nach Abschluss der Leistungsphasen eins bis drei stellt die grundsätzliche Verfahrensweise der Verwaltung dar. Insofern ist der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes nachvollziehbar. Wie in der Beschlussvorlage erläutert, wird eine Umsetzung des Bauvorhabens seitens der Verwaltung seit Jahren zielgerichtet verfolgt. Dennoch kam es zu erheblichen Verzögerungen im Projekt, unter anderem durch - zeitintensive verwaltungsinterne Abstimmungen, - Widerruf der Angrenzerzustimmung des neuen Eigentümers der Nachbarbebauung, - Verhandlungen und Beschlussfassungen zum Erwerb des Nachbargrundstücks Die entsprechenden Hintergründe sowie die Historie sind in der Beschlussvorlage ausführlich dargestellt. Das beabsichtigte Bauvorhaben beruht im Wesentlichen auf der bereits durch den Rat in seiner Sitzung am 07. November 2019 genehmigten Planung (Vorlage Baubeschluss 2665/2019). Die Umsetzung dieses Vorhabens wurde durch die am 11. Februar 2022 widerrufene Angrenzer-Zustimmung verhindert. Um weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden bzw. zu minimieren, entschied sich die Verwaltung dazu, in diesem besonderen Fall einen kombinierten Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zu veranlassen. Eine getrennte Beschlussfassung der Niederlegung/Umplanung einerseits sowie des Neubaus andererseits bedingt weitere Verzögerungen für das Bauvorhaben. Angesichts erneuter erforderlicher verwaltungsinterner Abstimmungen führt die Erstellung einer separaten Baubeschlussvorlage zu weiteren Verzögerungen von mehreren Monaten. Zusätzliche Kostenerhöhung durch weitere zeitliche Verschiebung Auf Grundlage der statistischen Kostenkennwerte der Baukostendatenbank des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) können die Kosten für ein Bauvorhaben berechnet werden. Berechnung des Baukostenindex Quartal Monat Baupreisindex Steigerung (%) Jan 25 Februar 132,6 1,38 Apr 24 November 130,8 0,38 Mrz 24 August 130,3 0,70 Feb 24 Mai 129,4 0,70 Jan 24 Februar 128,5 1,26 Apr 23 November 126,9 0,40 Mrz 23 August 126,4 0,32 Feb 23 Mai 126 0,80 Jan 23 Februar 125 Durchschnittl. Steigerung des BKI pro Quartal 0,74 (Quelle des Baupreisindexes: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH) Seit 2023 beträgt die Baukostensteigerung im Durchschnitt 0,74% pro Quartal. Ausgehend von einem Gesamtkostenrahmen von 3,92 Mio. Euro für das beabsichtigte Bauvorhaben würde dies einer vierteljährlichen Erhöhung des Kostenrahmens in Höhe von 29.000 Euro entsprechen. Eine zeitliche Verzögerung des Bauvorhabens zieht demzufolge auch eine Steigerung der Baukosten von jährlich rund 116.000 Euro nach sich. Um das Bauvorhaben weiter vorantreiben zu können und Kostensteigerungen zu minimieren sowie dringend benötigten Wohnraum schnellstmöglich zu errichten, wird daher als Alternative die in der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln empfohlene Verfahrensweise vorgeschlagen: Alternative Beschlussfassung durch den Rat entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück in der Waldstr. 113-115, in 51145 Köln-Urbach - Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss 1. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstück Nummer 73, durchzuführen. Der mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 bereits dargestellte Abbruch des Bestandsgebäudes in der Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, wird weiterverfolgt. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inklusive Planung belaufen sich auf insgesamt rund 520.000 Euro. 2. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, eine Umplanung des auf dem städtischen Grundstück in der Waldstraße 115 unter Einbeziehung des Grundstückes Waldstraße 113, 51145 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke Nummer 811 und 812, vorgesehenen Bauvorhabens im öffentlich geförderten Wohnungsbau zwecks Vergrößerung des ursprünglich geplanten Baukörpers vorzunehmen. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Leistungen zur Umplanung in den Leistungsphasen 1 bis 3 auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beauftragen sowie die notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehrsgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für diese Leistungsphasen betragen voraussichtlich rund 151.000 Euro. Die Planung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Standards Effizienzhaus 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung in entsprechender Höhe - im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen - in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, - Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620- 1004-7-5201 – Neubau Waldstraße 115 freigegeben. 3. Der Rat beschließt, die in der Ratssitzung am 14. Mai 2020 mit Baubeschluss Nummer 2665/2019 beschlossene ursprüngliche Neubebauung in der geschilderten Form nicht weiterzuverfolgen. 4. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang bereits den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphasen 4 bis 9 an. Berücksichtigung der Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei vom 23.04.2025 Die Einhaltung der Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei vom 23.04.2025 wurden in der Beschlussvorlage im Absatz Finanzierung dargestellt. Beim öffentlich geförderten kommunalen Wohnungsbau handelt es sich grundsätzlich um eine freiwillige Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge und Selbstverwaltung. Da § 1 Abs. 2 Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 die Stadt Köln jedoch als Gebiet ausweist, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, hat sie sich zu einer pflichtigen Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge gewandelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine rechtlich und zeitlich notwendige Maßnahme: Die Legitimation des beabsichtigten Bauvorhabens beruht auf der durch den Rat in seiner Sitzung am 07. November 2019 genehmigten Planung (Vorlage 2665/2019). Auf Grundlage des Ankaufs des Nachbargrundstücks Waldstraße 113, 51145 Köln kann die bestehende Planung fortgeführt werden. Eine Verschiebung der Baumaßnahme würde zu einer Erhöhung der Baupreiskosten entsprechend der statistischen Kostenkennwerte der Baukostendatenbank des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) führen. Die für dieses Projekt bereits investiv ausgezahlten 249.151,34 Euro müssten bei einem Verzicht auf Durchführung des Bauvorhabens abgeschrieben werden. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurde geprüft und ist in der Beschlussvorlage erläutert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 in Bezug auf die Beschlussvorlage zum Bauvorhaben Waldstraße 113-115 erfüllt sind.
Anlage 01 Übersichtsplan WALD
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Ubersichtsplan Waldstr. 113 und 115 Mittelpunkt: 365768, 5638462 1:7500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.02.2025Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1622/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.08.2025
- Erstellt
- 16.05.2024 13:52