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V/0152/2022

Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus - Verstetigung des Verkehrsversuchs

Vorlagen 03.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 30.03.2022, TOP 6.6

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5532 Zeichen

V/0152/2022
V/0152/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus - Verstetigung des
Verkehrsversuchs
Beratungsfolge
22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1) Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Ergebnisse der Evaluation des
Verkehrsversuchs zur Kenntnis (V/0108/2022).
2) Die Verwaltung wird beauftragt, für die dauerhafte Einrichtung des Bussonderfahrstreifens
die Änderung der Straßenmarkierung von einer temporären gelben in eine weiße
Fahrbahnmarkierung vorzunehmen.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, am Knotenpunkt Schorlemerstraße / Engelstraße die
signaltechnische Separierung des rechtsabbiegenden motorisierten Individualverkehrs aus der
Schorlemerstraße in die Engelstraße zu prüfen und umzusetzen.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Optimierungsoptionen im Verlauf der Strecke des
Bussonderfahrstreifens; dies auch im Kontext der Linienstreckung in Fahrtrichtung Norden zu
prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 32.000,- €
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Amt für Mobilität und Tiefbau
15.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Becker
T elefon:492-6624
BeckerMartin@stadt-
muenster.de

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V/0152/2022
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2022
2023
16.000
16.000
Verstetigung
Verkehrsversuc
h
Ergebnis 32.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Zu 1)
Die Ergebnisse der Evaluation des Verkehrsversuches „Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz
und Landeshaus“ sind im Endbericht zur Evaluierung der Verkehrsversuche Münster 2021 dargestellt
(V/0108/2022).
Zu 2)
Als Ergebnis der Evaluation des Verkehrsversuchs werden Empfehlungen – unterschieden
hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzbarkeit in kurz-, mittel- und langfristig – ausgesprochen.
Für die Verstetigung des Bussonderfahrstreifens sind Anpassungen in der Art der
Fahrbahnmarkierung vorzunehmen. Die für eine dauerhafte Einrichtung notwendige Weißmarkierung
folgt der temporären Zwecken vorbehaltenen Gelbmarkierung („Baustellenmarkierung“). Notwendige
Anpassungen der Beschilderung entlang der Strecke werden vorgenommen. Die Umsetzung wird
zeitnah nach Beschlussfassung erfolgen.
Zu 3)
Im Verkehrsversuch kam es im Knotenpunkt Schorlemer Straße / Engelstraße zu keinem Konflikt
zwischen Kfz und Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen (vergl. Anlage 1 zu Vorlage V/0108/2022).
Im Zusammenhang mit der dauerhaften Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens und dem damit
einhergehenden Abrücken des Rechtsabbiegestreifens aus der Schorlemerstraße in die Engelstraße
wird dem o.g. Konflikt durch die in Absatz 1 beschriebene signaltechnische Separierung vorgebeugt.
Die Umsetzung ist für Anfang 2023 vorgesehen.
Die Stadt Münster verfolgt bereits seit 2019 den Ansatz, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen im
Straßenverkehr mittels eigener Grünphasen – also durch die signaltechnische Trennung von
rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen – besser zu schützen.

- 3 -
V/0152/2022
Zu 4)
Folgende weitere mittelfristige Optimierungsoptionen im Verlauf der Strecke des
Bussonderfahrstreifens sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
 Prüfung einer Hinweistafel in der Herwarthstraße in Zuführung in den Knotenpunkt (KP)
Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße mit Informationen zur Verkehrsführung hinter dem KP in
der Bahnhofstraße.
 Prüfung der baulichen Anpassung des Rechtsabbiegers aus der Straße Berliner Platz in die
Bahnhofstraße zum Zwecke der Aufweitung des KP Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße
und der damit verbundenen Verflüssigung der Einfahrt der Busse, die diesen Fahrstreifen für
die Einfahrt in den Vorbereich des Hauptbahnhofes nutzen.
 Prüfung weiterer Optimierungsoptionen für die Signalisierung im Verlauf der Strecke des
Bussonderfahrstreifens; dies auch im Kontext der Linienstreckung in Fahrtrichtung Norden
 Prüfung der Option der temporären Freigabe des Bussonderfahrstreifens zwischen
Hauptbahnhof und Wolbecker Straße bei „extremer“ (muss definiert werden) Verkehrslage,
solange dies an anderen Orten nicht vorregelbar ist.
 Prüfung der Trennung von Geradeaus- und Linksfahrverkehre und Wendeverkehre der
Linienbusse im KP Bahnhofstraße / Urbanstraße in der südlichen Zufahrt.
 Berücksichtigung der Entkopplung von rechtsabbiegendem MIV und geradeausfahrendem
ÖPNV bei Umplanung des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Wolbecker Straße (Servatiiplatz)
im Kontext der Veloroutenführung sowie des Baus des WDR-Gebäudes.
 Berücksichtigung der Entkopplung von rechtsabbiegendem MIV und geradeausfahrendem
ÖPNV an der Einmündung Friedrichstraße bei den Planungen des WDR-Gebäudes am
Servatiiplatz.
 Prüfung, den Verflechtungsbereich für den MIV schon in den Bereich von-Steuben-Straße zu
verlegen, um einstreifig in den Vorbereich des Hauptbahnhofs einfahren zu lassen.
 Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit möglichen Baumaßnahmen
im Bereich des Paul-Gerhard-Hauses und des angrenzenden Parkplatzes.
.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Unterschrift
Anlagen:

- 3 -
V/0152/2022
Anlage AV/0152/2022

Anlage A

1809 Zeichen

Anlage A zur V/0152/2022
Kurzüberblick
Verstetigung des Verkehrsversuchs „Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und
Landeshaus“.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“
verfolgt.
T eilzielist die Steigerung der Verlässlichkeit des Linienbusverkehrs in einem sowohl durch den
motorisierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich.
Die Verstetigung des Verkehrsversuches ist in den Jahren 2022 und 2023 vorgesehen. Durch die
Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von rund 32.000 €.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage
aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Maßnahme stärkt den Linienbusverkehr als T eildes Umweltverbundes und trägt damit zu
mittel- und langfristigen Klimaschutzzielen bei. Die Maßnahme stärkt gleichermaßen das
Gemeinwohl im Kontext der Daseinsvorsorge.

Beratungsverlauf (2)

22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Engelstraße
  • Schorlemerstraße
  • Herwarthstraße
  • Von-Steuben-Straße
  • Bahnhofstraße
  • Urbanstraße
  • Wolbecker Straße
  • Ludgeriplatz
  • Servatiiplatz
  • Friedrichstraße
  • Berliner Platz

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Details

Aktenzeichen
V/0152/2022
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2022
Erstellt
25.02.2022 14:00