V/0152/2022
Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus - Verstetigung des Verkehrsversuchs
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5532 Zeichen
V/0152/2022 V/0152/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus - Verstetigung des Verkehrsversuchs Beratungsfolge 22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Ergebnisse der Evaluation des Verkehrsversuchs zur Kenntnis (V/0108/2022). 2) Die Verwaltung wird beauftragt, für die dauerhafte Einrichtung des Bussonderfahrstreifens die Änderung der Straßenmarkierung von einer temporären gelben in eine weiße Fahrbahnmarkierung vorzunehmen. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, am Knotenpunkt Schorlemerstraße / Engelstraße die signaltechnische Separierung des rechtsabbiegenden motorisierten Individualverkehrs aus der Schorlemerstraße in die Engelstraße zu prüfen und umzusetzen. 4) Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Optimierungsoptionen im Verlauf der Strecke des Bussonderfahrstreifens; dies auch im Kontext der Linienstreckung in Fahrtrichtung Norden zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 32.000,- € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Amt für Mobilität und Tiefbau 15.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Becker T elefon:492-6624 BeckerMartin@stadt- muenster.de - 3 - V/0152/2022 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 2023 16.000 16.000 Verstetigung Verkehrsversuc h Ergebnis 32.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Zu 1) Die Ergebnisse der Evaluation des Verkehrsversuches „Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus“ sind im Endbericht zur Evaluierung der Verkehrsversuche Münster 2021 dargestellt (V/0108/2022). Zu 2) Als Ergebnis der Evaluation des Verkehrsversuchs werden Empfehlungen – unterschieden hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzbarkeit in kurz-, mittel- und langfristig – ausgesprochen. Für die Verstetigung des Bussonderfahrstreifens sind Anpassungen in der Art der Fahrbahnmarkierung vorzunehmen. Die für eine dauerhafte Einrichtung notwendige Weißmarkierung folgt der temporären Zwecken vorbehaltenen Gelbmarkierung („Baustellenmarkierung“). Notwendige Anpassungen der Beschilderung entlang der Strecke werden vorgenommen. Die Umsetzung wird zeitnah nach Beschlussfassung erfolgen. Zu 3) Im Verkehrsversuch kam es im Knotenpunkt Schorlemer Straße / Engelstraße zu keinem Konflikt zwischen Kfz und Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen (vergl. Anlage 1 zu Vorlage V/0108/2022). Im Zusammenhang mit der dauerhaften Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens und dem damit einhergehenden Abrücken des Rechtsabbiegestreifens aus der Schorlemerstraße in die Engelstraße wird dem o.g. Konflikt durch die in Absatz 1 beschriebene signaltechnische Separierung vorgebeugt. Die Umsetzung ist für Anfang 2023 vorgesehen. Die Stadt Münster verfolgt bereits seit 2019 den Ansatz, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen im Straßenverkehr mittels eigener Grünphasen – also durch die signaltechnische Trennung von rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen – besser zu schützen. - 3 - V/0152/2022 Zu 4) Folgende weitere mittelfristige Optimierungsoptionen im Verlauf der Strecke des Bussonderfahrstreifens sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Prüfung einer Hinweistafel in der Herwarthstraße in Zuführung in den Knotenpunkt (KP) Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße mit Informationen zur Verkehrsführung hinter dem KP in der Bahnhofstraße. Prüfung der baulichen Anpassung des Rechtsabbiegers aus der Straße Berliner Platz in die Bahnhofstraße zum Zwecke der Aufweitung des KP Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße und der damit verbundenen Verflüssigung der Einfahrt der Busse, die diesen Fahrstreifen für die Einfahrt in den Vorbereich des Hauptbahnhofes nutzen. Prüfung weiterer Optimierungsoptionen für die Signalisierung im Verlauf der Strecke des Bussonderfahrstreifens; dies auch im Kontext der Linienstreckung in Fahrtrichtung Norden Prüfung der Option der temporären Freigabe des Bussonderfahrstreifens zwischen Hauptbahnhof und Wolbecker Straße bei „extremer“ (muss definiert werden) Verkehrslage, solange dies an anderen Orten nicht vorregelbar ist. Prüfung der Trennung von Geradeaus- und Linksfahrverkehre und Wendeverkehre der Linienbusse im KP Bahnhofstraße / Urbanstraße in der südlichen Zufahrt. Berücksichtigung der Entkopplung von rechtsabbiegendem MIV und geradeausfahrendem ÖPNV bei Umplanung des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Wolbecker Straße (Servatiiplatz) im Kontext der Veloroutenführung sowie des Baus des WDR-Gebäudes. Berücksichtigung der Entkopplung von rechtsabbiegendem MIV und geradeausfahrendem ÖPNV an der Einmündung Friedrichstraße bei den Planungen des WDR-Gebäudes am Servatiiplatz. Prüfung, den Verflechtungsbereich für den MIV schon in den Bereich von-Steuben-Straße zu verlegen, um einstreifig in den Vorbereich des Hauptbahnhofs einfahren zu lassen. Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit möglichen Baumaßnahmen im Bereich des Paul-Gerhard-Hauses und des angrenzenden Parkplatzes. . i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Unterschrift Anlagen: - 3 - V/0152/2022 Anlage AV/0152/2022
Anlage A
1809 Zeichen
Anlage A zur V/0152/2022 Kurzüberblick Verstetigung des Verkehrsversuchs „Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“ verfolgt. T eilzielist die Steigerung der Verlässlichkeit des Linienbusverkehrs in einem sowohl durch den motorisierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. Die Verstetigung des Verkehrsversuches ist in den Jahren 2022 und 2023 vorgesehen. Durch die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von rund 32.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Maßnahme stärkt den Linienbusverkehr als T eildes Umweltverbundes und trägt damit zu mittel- und langfristigen Klimaschutzzielen bei. Die Maßnahme stärkt gleichermaßen das Gemeinwohl im Kontext der Daseinsvorsorge.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Engelstraße
- Schorlemerstraße
- Herwarthstraße
- Von-Steuben-Straße
- Bahnhofstraße
- Urbanstraße
- Wolbecker Straße
- Ludgeriplatz
- Servatiiplatz
- Friedrichstraße
- Berliner Platz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0152/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 25.02.2022 14:00