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2023/0131

Entsendung eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der Kulturfreunde Darmstadt gGmbH

Magistratsvorlage 12.04.2023

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2023/0131

2115 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.04.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0131 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Entsendung eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der Kulturfreunde Darmstadt 
gGmbH 
 
Vorlage vom: 12.04.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat entsendet gemäß Gesellschaftsvertrag der Kulturfreunde Darmstadt gGmbH  
1 Person in den Verwaltungsrat.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2023 
 
Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kulturfreunde Darmstadt gGmbH vom 11.02.2004 
berät der Verwaltungsrat die Gesellschafterversammlung bei der satzungsgemäßen 
Verwendung der Mittel der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat besteht aus 3 Personen.  
 
1. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG –  
derzeit Oberbürgermeister Jochen Partsch  
 
2. 1 durch die Gesellsch afterversammlung zu bestellende Person –  
derzeit Dr. Markus Hoschek  
 
3. 1 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entsendende Person – 
derzeit Irmgard Klaff -Isselmann (seit 14.08.2013).  
Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Eine erneute Entsendung ist möglich.  
 
Dieser letzte Platz ist zu besetzen. Das Entsendeverfahren wird, da es sich  nur um eine zu 
besetzende Stelle handelt, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt  
(§ 55 Absatz 1 Satz 1 HGO).  
 
 
Darmstadt, 12.04.2023  
772 – da  
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0131
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00