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0052/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Separate Fahrradampeln mit getrennten Geh- und Radwegen, Aktenzeichen 198/23

Mitteilung Ausschuss 15.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 10.02.2025, TOP 7.2.2

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

2082 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 30. Oktober 2023 10:50 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 30.10.2023 
10:50:10 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Forderung nach separaten Fahrradampeln an signalsierten Kreuzungen mit getrennten Geh- 
und Radwegen (Zeichen 241 StVO)! 
Durch die bisherige gemeinsame Signalisierung für Fußgänger+Radfahrer an Ampelanlagen 
mit getrennten Geh- und Radwegen (Zeichen 241 StVO) werden Fahrradfahrer - trotz 
eigener Fahrspur - genötigt, sich an die sehr kurze - nur für Fußgänger ausgerichtete! - 
Grün- und Räumphase anzupassen!  
(Beispiele für Signalanlagen mit getrennten Geh- und Radwegen: Frankfurter Str. 
/Heidelberger Straße; Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Str.) 
Fahrradfahrer werden durch die gemeinsame Signalisierung für Fußgänger und Radfahrer 
diskriminiert, da für Radfahrer eine Benutzungspflicht des getrennt angelegten Radweges 
besteht!  
Ein Ausweichen auf die parallellaufende MIV-Fahrspur ist eine Ordnungswidrigkeit und kann 
mit Ordnungsstrafe geahndet werden. 
 
Fahrradfahrer werden gerade an größeren Kreuzungen "ausgebremst", da diese getrennten 
Geh- und Radwege (Zeichen 241) insbesondere innerorts für Vorfahrtstraßen mit starkem 
Kraftfahrzeugverkehr vorgesehen werden (VwV-StVO §2, Abs. 4, Satz 2) und mit 
Anforderungstaster (!) ausgestattet sind. Die Wartezeit (Rotphase) für Fußgänger und 
Radfahrer ist gerade an verkehrsreichen Kreuzungen sehr lang.  
Die gemeinsame Signalisierung (Fußgänger/Radfahrer) an diesen Kreuzungen führt dazu 
(eigene Beobachtung), dass Radfahrer oftmals über "Rot" fahren, da sie sich an die 
Grünphase des parallellaufenden MIV orientieren. 
Diese Diskriminierung von Radfahrern an signalisierten Kreuzungen muss aufhören!

Mitteilung Ausschuss

489 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2025 
 0052/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Separate Fahrradampeln mit getrennten 
Geh- und Radwegen, Aktenzeichen 198/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

2648 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 198/23 18.12.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Separate Fahrradampeln mit getrennten Geh- 
und Radwegen“, Aktenzeichen 198/23 S 
Sehr geehrter Herr    , 
heute kann ich endlich Ihr Schreiben vom 30.10.2023 abschließend beantworten. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat mir nun in seiner Stellungnahme mitgeteilt: 
dass, „es für eine getrennte Signalisierung des Fuß- und Radverkehrs einer eindeuti-
gen baulichen Trennung von Fuß- und Radwegen bedarf. Somit ist in der Regel im-
mer eine straßen- und radverkehrsplanerische Umgestaltung und eine Anpassung der 
Lichtsignalanlage erforderlich. 
Dem Radverkehr aufgrund der kürzeren Zeitbedarfe zur Querung und Räumung der 
Konfliktflächen länger Freigabe als dem Fußverkehr zu geben hat erfahrungsgemäß 
zur Folge, dass das Radverkehrs-Grün von dem Fußverkehr fehlgedeutet wird und er 
in der Folge ungesichert die Konfliktfläche betritt.  
Grundsätzlich ist es so, dass überall dort, wo es möglich ist, die Radwegebenutzungs-
pflicht aufgehoben wird und der Radverkehr auf der Fahrbahn berücksichtigt wird.  
Eine Orientierung an parallel geschalteten Kfz-Signalen erfolgt immer auf eigenes Ri-
siko, da die Radfahrenden an diesen Signalen sicherheitstechnisch nicht berücksich-
tigt sind.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Verkehrsmanagement Herrn    unter Telefonnummer: 0221/221-     o-
der per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben.

Seite 2/2 
Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte 
der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleitung

Beratungsverlauf (1)

10.02.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0052/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.01.2025
Erstellt
08.01.2025 09:38