0052/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Separate Fahrradampeln mit getrennten Geh- und Radwegen, Aktenzeichen 198/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 30. Oktober 2023 10:50 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 30.10.2023 10:50:10 an Sie geschickt Anliegen: Forderung nach separaten Fahrradampeln an signalsierten Kreuzungen mit getrennten Geh- und Radwegen (Zeichen 241 StVO)! Durch die bisherige gemeinsame Signalisierung für Fußgänger+Radfahrer an Ampelanlagen mit getrennten Geh- und Radwegen (Zeichen 241 StVO) werden Fahrradfahrer - trotz eigener Fahrspur - genötigt, sich an die sehr kurze - nur für Fußgänger ausgerichtete! - Grün- und Räumphase anzupassen! (Beispiele für Signalanlagen mit getrennten Geh- und Radwegen: Frankfurter Str. /Heidelberger Straße; Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Str.) Fahrradfahrer werden durch die gemeinsame Signalisierung für Fußgänger und Radfahrer diskriminiert, da für Radfahrer eine Benutzungspflicht des getrennt angelegten Radweges besteht! Ein Ausweichen auf die parallellaufende MIV-Fahrspur ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Ordnungsstrafe geahndet werden. Fahrradfahrer werden gerade an größeren Kreuzungen "ausgebremst", da diese getrennten Geh- und Radwege (Zeichen 241) insbesondere innerorts für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr vorgesehen werden (VwV-StVO §2, Abs. 4, Satz 2) und mit Anforderungstaster (!) ausgestattet sind. Die Wartezeit (Rotphase) für Fußgänger und Radfahrer ist gerade an verkehrsreichen Kreuzungen sehr lang. Die gemeinsame Signalisierung (Fußgänger/Radfahrer) an diesen Kreuzungen führt dazu (eigene Beobachtung), dass Radfahrer oftmals über "Rot" fahren, da sie sich an die Grünphase des parallellaufenden MIV orientieren. Diese Diskriminierung von Radfahrern an signalisierten Kreuzungen muss aufhören!
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 15.01.2025 0052/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Separate Fahrradampeln mit getrennten Geh- und Radwegen, Aktenzeichen 198/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 198/23 18.12.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Separate Fahrradampeln mit getrennten Geh- und Radwegen“, Aktenzeichen 198/23 S Sehr geehrter Herr , heute kann ich endlich Ihr Schreiben vom 30.10.2023 abschließend beantworten. Das Amt für Verkehrsmanagement hat mir nun in seiner Stellungnahme mitgeteilt: dass, „es für eine getrennte Signalisierung des Fuß- und Radverkehrs einer eindeuti- gen baulichen Trennung von Fuß- und Radwegen bedarf. Somit ist in der Regel im- mer eine straßen- und radverkehrsplanerische Umgestaltung und eine Anpassung der Lichtsignalanlage erforderlich. Dem Radverkehr aufgrund der kürzeren Zeitbedarfe zur Querung und Räumung der Konfliktflächen länger Freigabe als dem Fußverkehr zu geben hat erfahrungsgemäß zur Folge, dass das Radverkehrs-Grün von dem Fußverkehr fehlgedeutet wird und er in der Folge ungesichert die Konfliktfläche betritt. Grundsätzlich ist es so, dass überall dort, wo es möglich ist, die Radwegebenutzungs- pflicht aufgehoben wird und der Radverkehr auf der Fahrbahn berücksichtigt wird. Eine Orientierung an parallel geschalteten Kfz-Signalen erfolgt immer auf eigenes Ri- siko, da die Radfahrenden an diesen Signalen sicherheitstechnisch nicht berücksich- tigt sind.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- o- der per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Seite 2/2 Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleitung
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0052/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.01.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 09:38