2019/0288
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Eigenbetrieb Immobilienmanagement
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anlage 1
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Bericht
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2018
Auftrag: 0.0880302.001
pwc
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Inhaltsverzeichnis Seite
Abkürzungsverzeichnissieiin anne 5
A. Prüfungsauftrg nanananenennuuresmemunamen! 7
1. Prüfungsauftrag ..............cneeennnnen Ba Erna EEE RR aRanE Eee ern Tere 7
II. Bestätigung der Unabhängigkeit .......u...u..usesseseesnnensensnennennsnennsnennenenesnenennennnennennn 7
B. Grundsätzliche Feststellungen .....uuuuussesssesssnennenssnesnnsnnnsnennansnnsnnnnnnennennnnnssnsnnnnsnensnnnnnnenenenn 8
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter...uussenseseenenennesnenennenen 8
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.....esnsesnsesesseenessenenesunsnnnnnennnennenennenenenennnnnne 11
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
D. Feststellungen zur Rechnungslegung ...uunsssensessarsnnnaennennennennennennnnnnennnnennenensnnsnannenenennennen 19
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.....ueeessessnssosnessnssnennsnnennennessnnsnnsnenennnsnernen 19
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen..........uuuesnensensssnesennnnennenennene 19
2. Jahresabschluss.........roesnsonsssasrssssisssesseninssnenassenänätsnesesschsenennsneshtninnsnunhehnnhenänhe 19
3. Lagebericht .............sansesssmessnnarensorassnunss ernennen nennen nenrnennenRe teens enTer 20
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses............e0sssee0es0esnensnenensnenennennnnnenenennennennanannen 20
E. Feststellungen gemäß 8 53 HGIG ...uuuausessennenenennsnnnunnenannennensnnenennenennnnonnennsenaenenannanonnnsnanannn 21
F. Schlussbemerkung................00smnaesnennesnnennensennensensensennnsnsonennanansnnnsnnsesnsnnnnsnnnansnnsnannan nenne 23
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von + einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
0.0880302.001
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
D&O Directors and Officers
EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD),
Darmstadt
Eigenbetrieb Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt
EigBGes Eigenbetriebsgesetz
EU Europäische Union
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HBG Hessisches Beamtengesetz
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main
HGB Handelsgesetzbuch
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
IDA Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
InvFondsG Investitionsfondsgesetz
IT Informationstechnologie
Mio Millionen
n.F. neue Fassung
Nr. Nummer
PS Prüfungsstandard des IDW
TE tausend Euro
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
WıIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Wiesbaden
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PwC
A. Prüfungsauftrag
I. Prüfungsauftrag
. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch Beschluss des Magistrats vom 7. Dezember
2016 erteilte uns die Betriebskommission des
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
(im Folgenden kurz „IDA“ oder „Eigenbetrieb“ genannt)
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2018 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-
schaftsjahr gemäß 88 316 ff. HGB zu prüfen.
. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des 8 53 Abs. 1Nr. 1und 2
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E.
. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.
. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach
den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der ge-
prüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbetrieb ge-
richtet.
II. Bestätigung der Unabhängigkeit
. Wir bestätigen gemäß $ 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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PwC
B. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter dar:
«e In Anlehnung an die Hessische Gemeindeordnung besteht der Zweck des Eigenbetriebs Immo-
bilienmanagement in der bedarfsgerechten Versorgung der Organisationseinheiten und
Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden und Räumen.
« Das Berichtsjahr war weiterhin von außerordentlichen Aufgaben im Bereich der Bereitstellung
von Notunterkünften und Erstwohnhäusern für asylsuchende Menschen geprägt. Insbesondere
erzielte Buchgewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und die angehobene Mietverrech-
nung im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells führten zu einer verbesserten Erlössituation.
e Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Berichtsjahr um 2,2 % auf € 55,5 Mio. Der Rückgang ent-
fällt mit € 3,2 Mio auf geringere Entgelte für Leistungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbrin-
gung. Dem stehen um € 2,0 Mio höhere Entgelte aus dem Vermieter-Mieter-Modell gegenüber.
* Diesonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um € 16,3 Mio auf € 19,5 Mio, was maßgeb-
lich aus um € 11,6 Mio gestiegenen Buchgewinnen aus Grundstücksverkäufen und aus Zu-
schreibungen von Sachanlagen von € 4,7 Mio (Vorjahr € 0,0 Mio) resultiert.
e Der Materialaufwand stieg vorwiegend durch höhere Aufwendungen für Mieten und Pachten
sowie Nebenkosten von Gebäuden und bei reduzierten Herrichtungs- und Betriebskosten von
Flüchtlingsunterkünften um 1,1 % auf € 33,3 Mio an. Dadurch hat sich die Materialintensitäts-
quote auf 55,0 % (Vorjahr 57,0 %) reduziert.
* Die Personalaufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich - bei einer Tariferhöhung von
3,2 % - deutlich um € 0,5 Mio auf € 11,8 Mio erhöht. Weiterhin führte eine höhere Zuführung
zu den Pensionsrückstellungen zu gestiegenen Aufwendungen für Altersversorgung.
e Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um € 0,5 Mio, sodass bei nahezu un-
veränderten Zinsaufwendungen von € 3,4 Mio (Vorjahr € 3,5 Mio) ein positives Jahresergebnis
vor städtischem Zuschuss von € 13,8 Mio (Vorjahr € 2,6 Mio) erwirtschaftet wurde.
e Im Wirtschaftsjahr erhielt der Eigenbetrieb keinen städtischen Zuschuss (Vorjahr € 1,6 Mio), so
dass sich der erwirtschaftete Jahresgewinn auf € 13,8 Mio (Vorjahr € 4,2 Mio) beläuft.
« Die Vermögensstruktur ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Die Aktiva werden un-
verändert durch die in den Sachanlagen enthaltenen Grundstücke mit und ohne Bauten von
insgesamt € 319,1 Mio geprägt. Die Anlagenquote beträgt 91,4 % (Vorjahr 93,8 %), die Eigen-
kapitalquote 60,8 % (Vorjahr 63,1 %) im Wesentlichen aufgrund der höheren Bilanzsumme.
* Aufder Passivseite haben sich durch die Neuaufnahme von sechs Darlehen mit insgesamt
€ 20,5 Mio die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei planmäßigen Tilgungen der
bestehenden Darlehen um € 12,2 Mio auf € 100,4 Mio erhöht. Diese wurden zur Finanzierung
von Neubau und Sanierungsprojekten eingesetzt.
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e Gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2018 prognostizierten Jahresgewinn von € 3,9 Mio
schließt das Berichtsjahr mit einem Jahresgewinn von € 13,8 Mio. Hierbei wirkten sich insbe-
sondere die höheren sonstigen betrieblichen Erträge aus nicht geplanten Grundstücksverkäu-
fen (€ +8,5 Mio) und geringere Materialaufwendungen (€ -4,8 Mio) aus.
» Der Wirtschaftsplan 2019 weist bei Erträgen von € 92,4 Mio und Aufwendungen von
€ 68,2 Mio einen Jahresgewinn von € 24,2 Mio aus.
7. Im Chancen- und Risikobericht wird darauf hingewiesen, dass Chancen aus der Neuausrichtung
des Betriebs und der Fokussierung auf Aufgabenschwerpunkte erwartet werden. Um Potenziale
besser auszuschöpfen und den Erwartungen aller Beteiligten besser gerecht werden zu können,
wird die aktuelle Aufbauorganisation derzeit weiterhin prozessorientiert auf den Prüfstand ge-
stellt. Hierzu zählen die Neuausrichtung von Bau und Betrieb, die Bestandsoptimierung, aber auch
eine stärkere Orientierung an Kennzahlen. Durch die vorgesehene Reorganisation und die damit
einhergehende Fokussierung auf die Projektsteuerung und das Projektmanagement wird eine ver-
besserte Umsetzung der Projektziele hinsichtlich Kosten, Terminen und Qualität erwartet.
Risiken bestehen vor allem in der baulichen Situation der Liegenschaften und der Nichtbesetzung
von Planstellen mit Mitarbeitern. Der Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte
Analysen haben aufgezeigt, dass keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Die Liquidi-
tät des Eigenbetriebs war ganzjährig sichergestellt.
8. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetrieb, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, sind plausi-
bel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen
Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen
und inhaltlich zutreffend.
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle
Darlehen
9. Im Wirtschaftsjahr 2018 wurden zur Finanzierung der Bautätigkeit sechs langfristige Darlehen von
insgesamt € 20,5 Mio aufgenommen, denen Darlehenstilgungen von € 8,4 Mio gegenüberstehen.
Die Darlehensaufnahmen betreffen jeweils Darlehen bei der:
e Deutsche Kreditbank AG, Berlin, über € 3,0 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. April 2031 und
einem festen Zinssatz von 0,799 % p.a. Das Darlehen ist beginnend ab dem 15. Januar 2019 in
vierteljährlichen Raten zu tilgen,
« WiBank, Wiesbaden, aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Schulbaupauschale 2014,
ein zinsloses Darlehen über € 1,2 Mio mit Laufzeit bis 15. Dezember 2038. Dieses ist in halb-
jährlichen Raten beginnend ab dem 15. Juni 2019 zu tilgen.
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* WIBank, Wiesbaden, aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Pauschdarlehen (Investiti-
onsfondsdarlehen $ 13 InvFondsG) über € 1,3 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Juni 2040.
Das zu 1,43 % p.a. verzinste Annuitäten-Darlehen ist beginnend am 17. Juni 2019 in halbjähr-
lichen Raten zu tilgen,
e Nürnberger Lebensversicherung AG, Nürnberg, drei Darlehen über insgesamt € 15,0 Mio mit
Laufzeiten jeweils bis zum 30. September 2048 und einem festen Zinssatz von jeweils 1,477 %
p.a.. Die Darlehen sind beginnend am 30. März 2019 in halbjährlichen Raten zu tilgen.
Umsatzerlöse aus dem Vermieter-Mieter-Modell
Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Liegenschaften an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im
Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells, die 77,3 % (Vorjahr 72,1 %) der Umsatzerlöse betreffen,
haben sich gegenüber dem Vorjahr, aufgrund der Erstattung gestiegener Instandhaltungsaufwen-
dungen um € 2,0 Mio auf insgesamt € 42,9 Mio erhöht.
Buchgewinne aus dem Verkauf von Grundstücken
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr Buchgewinne aus dem Verkauf bebauter und unbebauter
Grundstücke von insgesamt € 13,8 Mio (Vorjahr € 2,2 Mio) erzielt. Die Abgänge mit Restbuchwer-
ten von insgesamt € 1,2 Mio entfallen mit einem Restbuchwert von € 1,1 Mio und einem Buchge-
winn von € 13,4 Mio insbesondere auf den Verkauf des ehemaligen EAD-Geländes an die BPD Im-
mobilienentwicklung GmbH, Frankfurt.
Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte
Aus der Bereitstellung und dem Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften ergaben sich im Berichts-
jahr Umsatzerlöse von € 9,0 Mio (Vorjahr € 12,2 Mio). Der Rückgang resultiert insbesondere dar-
aus, dass einige Unterkünfte nicht mehr oder in geringerem Umfang als Flüchtlingsunterkünfte ge-
nutzt werden. Weiterhin enthielten die hieraus generierten Umsatzerlöse im Vorjahr eine Nachbe-
rechnung von Betriebskosten des Jahres 2016. Aufgrund der im Vorjahresvergleich reduzierten
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme neuer Flüchtlingsunterkünfte haben sich
die korrespondierenden Materialaufwendungen von € 0,3 Mio im Vorjahr auf € 0,1 Mio im Be-
richtsjahr reduziert.
Nachträgliche Korrektur der Bilanzierung von Verwaltungsgebäuden
Im Berichtsjahr wurden im Jahr 2008 erfolgte fehlerhafte Bilanzierungen im Rahmen des Erwerbs
von Verwaltungsgebäuden des Eigenbetriebs, insbesondere aus einer unzutreffenden Zuordnung
von Buchwerten des Grund und Bodens und von Gebäuden, nachträglich korrigiert, nachdem
diese im Berichtsjahr im Zuge eines Grundstücksverkaufs festgestellt wurden. Aus der Korrektur
resultieren in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasste ertragswirksame Zuschreibungen von
TE 4.687 sowie aufwandswirksame Abschreibungen von T€ 1.077 und in den sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen erfasste Verluste aus Anlagenabgängen von T€ 759.
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Eigentumsübertragung von Teilgrundstücken des Klinikums Darmstadt
Gemäß einer Vereinbarung vom 6. Dezember 2018 zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und der Klinikum Darmstadt GmbH, Darmstadt, soll bis zum Ende des Jahres 2020, das im Jahr
2009 von der Stadt auf das Klinikum übertragene umfassende Nutzungsrecht an den von dem Kli-
nikum genutzten Grundstücken und Gebäuden des Betriebsteils Darmstadt-Eberstadt, verbunden
mit dem wirtschaftlichen Eigentum an diesen, stufenweise auf die Stadt rückübertragen werden.
Hierzu wurde das zugehörige Grundstück einschließlich Gebäuden und Außenanlagen in insge-
samt sieben Teilgrundstücke eingeteilt. Gemäß der Vereinbarung endet der Nutzungsvertrag für
die Teilgrundstücke B (Hautklinik) und € (Pforte) am 31. Dezember 2018, so dass das wirtschaftli-
che Eigentum daran zu diesem Zeitpunkt auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt und somit auf den
Eigenbetrieb übergegangen ist. Dementsprechend wurden im Wirtschaftsjahr 2018 die beiden
Teilgrundstücke mit Anschaffungskosten von insgesamt € 4,4 Mio vom Eigenbetrieb als Anlagen-
Zugänge und die spätestens zum 30. Juni 2019 fällige Kaufpreisverbindlichkeit in entsprechender
Höhe als Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen erfasst.
II. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 12. August 2019
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Darmstadt, — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember
2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
* entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbe-
triebs zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
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° vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
8 317 HGB und $ 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überein-
stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstim-
mung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt
haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - be-
absichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
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Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys-
teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit 8 317 HGB und 8 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-
gen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
* identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
e gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
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Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.
* beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
* ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
e beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Rreignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
« beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
+ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften (88 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des
EigBGes (88 22 bis 27) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018, bestehend aus Bi-
lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
2018. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und La-
gebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe war es, diese Unter-
lagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rech-
nungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind. Den
Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prü-
fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch da-
rauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden
sind.
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des $ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
8 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.
Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
Unsere Prüfung haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten Juni und Juli 2019 in den Ge-
schäftsräumen des Eigenbetriebs in Darmstadt sowie bis zur Berichtsauslieferung in unseren Büro-
räumen in Frankfurt am Main durchgeführt.
Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017.
Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der 88 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher
Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der
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Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchfüh-
rung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungsle-
gung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter
des Eigenbetriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßßnahmen zur Verhin-
derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt der
Betriebskommission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berück-
sichtigt.
Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-
bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen
und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in
der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein-
sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht,
welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In
diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo-
genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt (Aufbauprüfung). Die Prüfung des
internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug
zur Rechnungslegung haben:
° Kontrollumfeld des Eigenbetriebs
e Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten
Risiken gerichtet sind
e Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die
festgestellten Risiken
e Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse
« Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung.
Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken
festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse
haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Berei-
chen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken
eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen
Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen er-
folgte schwerpunktmäßig in folgenden Prozessen:
e Einkauf und Investitionen
+ Finanzierung
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23.
24.
PwC
17
° Zahlungsverkehr.
Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un-
serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti-
schen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäfts-
vorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unse-
ren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt
wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Ei-
genbetriebs in den Vordergrund.
Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb eingerichteten internen Kontrollen
von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschlie-
ßend analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem
vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem
Ermessen notwendiges Maß reduziert.
Soweit wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen
ausgehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchge-
führt.
Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und
Leistungsverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Hinblick
auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir Rechtsan-
waltsbestätigungen zum 31. Dezember 2018 eingeholt. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehun-
gen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2018 Bank-
bestätigungen zukommen lassen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2018 eingeholt.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistungen
an Pensionäre und Hinterbliebene und der Rückstellung für Altersteilzeit haben uns versicherungs-
mathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergeb-
nisse wir verwerten konnten.
Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten
Prüfungsschwerpunkten:
e Prüfung des Immobilienvermögens (Ankäufe, Verkäufe sowie die Abgrenzung von aktivie-
rungsfähigen Modernisierungsmaßnahmen und Erhaltungsaufwand)
e Prüfung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sowie gegenüber weiteren Eigenbetrieben der Stadt
® Dotierung der Rückstellungen
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18
25. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.
Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.
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26.
27.
28.
29.
30.
Se
19
D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-
langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-
prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-
dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von
dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die
Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-
lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Si-
cherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
2. Jahresabschluss
Im Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 des IDA wurden die gesetzlichen Vorschrif-
ten einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem EigBGes, die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebs-
satzung in allen wesentlichen Belangen beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie & 25 (Anhang) des Eig-
BGes. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen
wesentlichen Belangen eingehalten.
Auf folgende vertretbare Besonderheit im Ausweis weisen wir hin:
e Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß 8 24 Abs. 1 EigBGes
um den Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ erweitert, um die gewährten Er-
tragszuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt transparent, und nicht in den sonstigen be-
trieblichen Erträgen enthalten, auszuweisen.
e Entsprechend wurde die Postenbezeichnung Jahresergebnis um den Zusatz vor „städtischem
Zuschuss“ ergänzt.
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32.
33.
34.
35.
36.
37.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-
sentlichen Belangen vollständig und zutreffend.
3. Lagebericht
Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften
(8 289 HGB und $ 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein
(8 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr un-
verändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage ID) und bemerken ergänzend Fol-
gendes:
Bewertung der Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen beruhen auf einem versicherungsmathematischen Gutachten unter
Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens und der Richttafeln 2018 G (Vorjahr 2005 G)
von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Aufgrund der Regelung in 8 253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellun-
gen zum Erfüllungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensi-
onsrückstellungen erwartete Gehaltssteigerungen (2,00 %) und Rentensteigerungen (2,0 %) je-
doch keine Fluktuationsrate berücksichtigt. Es wird ein fristenkongruenter, durchschnittlicher
Marktzins der letzten zehn Jahre verwendet, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröf-
fentlicht wird. Der Zinssatz beträgt 3,21 % p.a. Es wird eine pauschale Restlaufzeit der Verpflich-
tungen von 15 Jahren angenommen.
Der Unterschiedsbetrag der Rückstellung aus dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben
Jahre und dem verwendeten Zinssatz der letzten zehn Jahre von T€ 1.709 ist ausschüttungsge-
sperrt, soweit nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. Der Unterschiedsbetrag aus dem
Wechsel der zugrundeliegenden Richttafeln 2005 G auf die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck beträgt € 13.548.
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38.
39.
21
E. Feststellungen gemäß $ 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des 8 53 Abs. 1Nr. 1 und 2HGrG
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach $ 53 HGrG)
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebs-
leitung, geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach $ 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
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MINIMUM
F. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Immobilien-
management der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2018 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Er-
stellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungs-
vermerks" enthalten.
erhous
„ftusprüf,
2 tag,
Frankfurt am Main, den 12. August 2019
WIRTSCHATTS-
PRÜFUNGS-
GESELLSCHAFT
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
due
Christiane Lawrenz
Wirtschaftsprüferin
0.0880302.001
| Anlagen
pwc
PwcC Anlagen
Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 ......uenensennnsesnrnennesannenennenenneesnsnsnnsnesennesonenaenssannen 1
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 ..
1. Bilanz zum 31. Dezember 2018
2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2018 .... kneenesnnunnann
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2018
III Fragenkatalog zur Prüfung nach 8 53 HGrG (nach IDWPS 720) ....eneeeesseneennensseneneneneene 1
IV Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse .......uenenennesnennennennenneneesnesnesnnnnenanennenensennenann 1
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
0.0880302.001
Anlagel
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
I. Allgemeines
Nach $ 26 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) mit Verweis auf $ 289 Abs. 2 HGB ist mit dem
Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach & 27 EigBGes der Betriebskommission
vorzulegen ist.
Il. Grundlagen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt („IDA“)
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01. Januar 2008 gegründet. Nach den
Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem EigBGes wird der Eigenbetrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß
den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
Der Zweck des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist die bedarfsgerechte Versorgung der
Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien
sowie ein entsprechender An-/und Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Bodenbevorratung
unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.
IDA verfolgt als der Immobiliendienstleister für die städtischen Liegenschaften der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle:
® Leistungsfähige Projektsteuerung von Neubau- und Sanierungsprojekten
« _Nutzerorientiertes Gebäudemanagement
e Grundstücksmanagement
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement ist außerdem Dienstleister für die anderen Eigenbetriebe
und die Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Anlage I
I. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut statistischem Bundesamt (Destatis) expandiert die deutsche Wirtschaft weiter. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) reduzierte sich preisbereinigt von 2,2 % in 2017 auf 1,5 % in 2018. Das
Institut für Weltwirtschaft geht für 2019 von einem realen BIP-Zuwachs von 1,0 % und für 2020 von
1,8 % aus.
Die gesamtwirtschaftliche Überauslastung steigt weiter. Mit weiter anziehenden Baupreisen ist zu
rechnen. Durch die Vollauslastung im Bausektor wird es auch zunehmend schwieriger, Firmen zu
finden, die bereit sind überhaupt an den Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.
Städtische Rahmenbedingungen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wuchs in 2018 nach den Berechnungen des Amtes für Wirtschaft
und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt um 1.157 Einwohner (+ 0,72 %) auf 161.843
(Stand 31.12.2018). Entsprechend der Nachfrage nach Wohnraum entwickeln sich auch die
Nutzerzahlen für die Infrastruktur der Wissenschaftsstadt Darmstadt, insbesondere auch die der
Schulen und Kindertagesstätten.
IV. Geschäftsverlauf
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat im Berichtsjahr mit einem Jahresgewinn von € 13,8 Mio.
abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahr (Jahresgewinn € 4,2 Mio.) eine Ergebnisverbesserung
von € 9,6 Mio. bedeutet. Das Jahresergebnis ist hierbei wesentlich durch Buchgewinne aus dem
Verkauf von Grundstücken mit € 13,8 Mio. geprägt. Im laufenden Jahr wurde von der Stadt Darmstadt
kein ertragswirksamer Zuschuss gewährt (Vorjahr € 1,6 Mio.).
Das Wirtschaftsjahr 2018 war weiterhin von außerordentlichen Aufgaben im Bereich der Bereitstellung
von Notunterkünften und Erstwohnhäusern für Asylbewerber geprägt. Die Erlössituation hat sich durch
den Verkauf von Grundstücken sowie die angehobene Mietverrechnung im Rahmen des Vermieter-
Mieter-Modells erhöht. Der Eigenbetrieb war erneut in der Lage seine Aufwendungen ohne Zuschuss
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu decken.
Weitere wesentliche Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis sind in den Ausführungen zur
Ertragslage genannt.
Anlage I
Grundstücksgeschäfte 2018
Im Wirtschaftsjahr wurden Grundstücksverkäufe mit einer Gesamtsumme von € 15,0 Mio. (Vorjahr €
4,2 Mio.) getätigt. Es ergaben sich daraus Buchgewinne von € 13,8 Mio. (Vorjahr € 2,2 Mio.).
Hierunter fällt der Verkauf des ehemaligen Geländes des EAD in der Niersteiner Straße 6 an die BPD
Immobilienentwicklung GmbH.
Es wurden weiterhin vier Erbbaugrundstücke, ein bebautes Grundstück (in Arheilgen) sowie fünf KFZ-
Stellplätze (in Eberstadt) verkauft. Es standen keine Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung.
Die Summe der Ankäufe beläuft sich im Wirtschaftsjahr auf € 5,2 Mio. (Vorjahr € 0,9 Mio.).
Hierunter fällt der Übertrag des wirtschaftlichen Eigentums von Teilgrundstücken der Klinikum
Darmstadt GmbH, der Erwerb einer Kindertagesstätte in Eberstadt, sowie die Rücknahmen eines
Erbbaurechtes in Eberstadt und eines Grundstückes am Strahringer Platz zur Vermarktung. Weiterhin
wurden vier Acker- bzw. Grünflächen erworben.
V. Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des
investitionsbedingt höheren Anlagevermögens verringerte sich durch die stärker gestiegene
Bilanzsumme von 93,8% auf 91,4%. Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch
langfristige Mittel gedeckt. Den kurzfristigen Verpflichtungen stehen im Wirtschaftsjahr 2018 wie im
Vorjahr ausreichend kurzfristige Mittel gegenüber. Die Finanz- und Liquiditätslage des Eigenbetriebs
ist durch den Bestand der Flüssigen Mittel (€ 5,7 Mio.) gesichert. Auf der Passiv-Seite hat sich das
Eigenkapital um € 13,8 Mio. auf € 231,7 Mio. erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der
höheren Bilanzsumme auf 60,8 % (Vorjahr 63,1 %) vermindert.
Innerhalb des Anlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen:
31.12.2018
TEUR
31.12.2017 Veränderung
TEUR %
166
(Eumme Immaterielle Vermögensgegenstände
250.887
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 269.734
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 49.392| 14,2 49.382 R
Technische Anlagen und Maschinen 7439| 0,2 857 -12,6)
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.197 0,6 2.570) -14,5
Geleistete Anzahlungen und Antagen im Bau 25.748 20.259 | 27,1
Summe Sachanlagen 347.820) 323.955] 99,9 7,4
Summe Anlagevermögen 347.990
Anlage I
Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.
Der Anstieg der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit Bauten von € 250,9 Mio. auf
€ 269,7 Mio. beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen investiven Sanierungsmaßnahmen von
Schulen und Ankäufen.
Der Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ohne Bauten ist nahezu
unverändert und beträgt € 49,4 Mio., im Vorjahr € 49,3 Mio.
Durch die fortdauernden Bautätigkeiten haben sich die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im
Bau von € 20,3 Mio. auf € 25,7 Mio. erhöht.
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Stand Einlagen Vortrag des Jahresgewinn Stand
31.12.2017 Jahresergebnisses: 2018 31.12.2018
2017
EUR EUR EUR EUR EUR
[Stammkapital 10.000.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000.000,00
Kapitalrücklagen
Allgemeine Rücklage 162.571.215,48 1.864,50 0,00 0,00 162.573.079,98
Zweckgebundene Rücklage 36.528.005,50 0,00 0,00 0.00 36.528.005,50
Entschuldungshilfe 11.816.527,38, 0,00 11.816.527,33
210.915.748,36 1.864,50 0,00 210.917.612,86
Verlustvortrag -7,224.469,40 0,00 4.220.947,44 -3.003.521,96
13.755.782,25
-4.220.947,44 13.755.782,25
0,00 13.755.782,25
13 231.669.873,15
Jahresergebnis 4.220.947,44 0,00
217.912.226,40 1.864,50]
Die Rückstellungen (€ 21,7 Mio; Vorjahr € 20,1 Mio.) entfallen mit € 14,0 Mio. (Vorjahr € 12,5 Mio.)
auf Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und mit € 7,8 Mio. (Vorjahr € 7,6 Mio.)
auf sonstige Rückstellungen. Bei den sonstigen Rückstellungen lagen die Zuführungen (€ 1,7 Mio)
über der Inanspruchnahme (€ 1,5 Mio.) und den Auflösungen (€ 0,0 Mio.). Dieses ist vor allem auf die
Erhöhung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen von insgesamt € 0,8 Mio und Neubildung
einer Rückstellung für Miete City Carree in Darmstadt von insgesamt € 0,2 Mio zurückzuführen.
Bei den Verbindlichkeiten (€ 122,5 Mio; Vorjahr € 103,4 Mio) haben sich die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten erneut erhöht und zwar von € 88,2 Mio. im Vorjahr auf € 100,4 Mio. Dies ist
bei planmäßigen Tilgungen vor allem auf die Neuaufnahme von sechs Darlehen über insgesamt
€ 20,5 Mio. für investive Maßnahmen zurückzuführen.
Anlage I
VI. Ertragslage
Die Umsatzerlöse sind im Wirtschaftsjahr 2018 um 2,2% auf € 55,5 Mio. gesunken. Dies ist
ursächlich auf die Verminderung der Leistungen für Flüchtlingsunterbringung (€ 3,2 Mio.) bei einer
Steigerung der Entgelte aus dem Vermieter-Mieter-Modell (€ 2,0 Mio.) zurückzuführen. Die übrigen
Umsatzerlöse sind um insgesamt € 0,1 Mio. zurückgegangen.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um € 16,3 Mio. auf € 19,5 Mio. ist vor allem auf den
Anstieg der Erträge aus Grundstücksverkäufen (€ 11,6 Mio.), Zuschreibungen auf Sachanlagen (€ 4,7
Mio.), sowie Erträge aus vertraglichen Nachzahlungen aus Grundstücksgeschäften (€ 0,4 Mio.)
zurückzuführen.
Der Materialaufwand ist im Wirtschaftsjahr 2018 um 1,1 % auf € 33,3 Mio. angestiegen. Hauptgrund
dafür sind gegenüber dem Vorjahr gestiegene Aufwendungen für Mieten und Pachten sowie
Nebenkosten von Gebäuden, denen rückläufige Herrichtungs- und Betriebskosten von
Flüchtlingsunterkünften gegenüberstehen. Die Materialintensitätsquote (Materialaufwand /
ordentlichen Aufwand) hat sich auf 55,0 % (Vorjahr 56,9 %) vermindert.
Der Personalaufwand hat sich insgesamt deutlich von € 11,3 Mio. auf € 11,8 Mio. erhöht. Bei den
Angestellten liegen die Gehaltsaufwendungen trotz Personalabgängen wie im Vorjahr bei € 7,0 Mio.
Hauptgrund ist der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes in 2018, der eine Erhöhung von
durchschnittlich 3,19 % ergab. Der Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung ist hauptsächlich
auf die im Vergleich zum Vorjahr höheren Zuführungen zu der Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen zurückzuführen. Die Personalintensitätsquote beträgt (Personalaufwand /
ordentlicher Aufwand) 19,6 % (Vorjahr 19,5 %).
Die Abschreibungen von insgesamt € 10,0 Mio. liegen um etwa € 2,4 Mio. über den Abschreibungen
des Vorjahres von € 7,6 Mio. Im laufenden Jahr sind außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von
€ 1,1 Mio. angefallen (Vorjahr € 0,0 Mio.). Die Abschreibungsintensitätsquote (Abschreibungen /
ordentlicher Aufwand) ist von 13,2 % im Vorjahr auf 14,8 % angestiegen.
Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr um € 0,5 Mio. auf
€ 3,0 Mio. angestiegen. Den Buchwertverlusten aus dem Abgang von Sachanlagen von € 0,8 Mio.,
stehen rückläufige Aufwendungen bei Gebäudeversicherung, Abschreibungen auf Forderungen sowie
Prüfungs- und Untersuchungskosten gegenüber.
Die Zinsaufwendungen liegen mit € 3,4 Mio. leicht unter Vorjahresniveau von € 3,5 Mio. Die
Zinslastquote (Zinsaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 5,7 % (Vorjahr 6,0 %).
Anlage I
Das Jahresergebnis ohne städtische Zuweisungen liegt mit € 13,8 Mio. deutlich über dem Wert
des Vorjahres in Höhe von € 2,6 Mio. Der Eigenbetrieb konnte im Berichtsjahr erneut seine
Aufwendungen decken. Die wesentlichsten Einflussfaktoren sind bei den Erläuterungen zu den
Umsatzerlösen und zum Materialaufwand genannt. Im Wirtschaftsjahr 2018 erhielt der Eigenbetrieb
keinen Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Vorjahr € 1,6 Mio.).
VII. Personal
Die geplante Anzahl der in 2018 Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ist in folgender
Übersicht dargestellt:
Beamtinnen und Beamte Beschäftigte
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
2018 2017 2018 2017
22 22 186 187
20 VZ+2 TZ 20 VZ+2 TZ 166 VZ+20 TZ 167 VZ+20 TZ
VZÄ: 21 VZA: 21 VZÄ: 176,36 VZÄ: 177,86
Die tatsächliche durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich zum 31. Dezember 2018
auf rd. 13 Beamte und rd. 176 gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.
Die Mitarbeiter werden mit verschiedenen Angeboten unterstützt, Beruf und Privatleben zu
vereinbaren, sowie sich gesund und damit die eigene Arbeitskraft zu erhalten. Hierzu zählen u.a.
flexible Arbeitszeitregelungen und verschiedenste Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für
Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen. Ergänzt wird dies um ein systematisches, auf
Nachhaltigkeit ausgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement.
VII. Kennzahlen
AnlageI
Nachfolgend werden wichtige Kennzahlen in einer Mehrjahresübersicht tabellarisch dargestellt.
Zinslastquote
Materialintensitätsquote
Personalintensitätsquote
Abschreibungsintensitätsquote
Anlage I
IX. Chancen- und Risikobericht
Chancen der zukünftigen Entwicklung
Um vorhandene Potentiale besser auszuschöpfen und um auf Erwartungen der Kunden, aber auch
eigene Erwartungen und Ansprüche, besser eingehen zu können, wird die aktuelle Ablauf- und
Aufbauorganisation weiterhin prozessorientiert auf den Prüfstand gestellt. Mit einer Neuausrichtung
und Stärkung von Bau und Betrieb sollen Prozesse optimiert und die Kundenzufriedenheit erhöht
werden. Ziele sind weiterhin die Bestandsoptimierung und eine stärkere Orientierung an Kennzahlen.
Durch die vorgesehene Reorganisation soll auch der Fokus auf die Projektsteuerung und das
Projektmanagement gelegt werden, um die Projektziele in Bezug auf Kosten, Termine und Qualität
noch besser umsetzen zu können.
Risikobericht
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. IDA betreibt
die Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems und erstellt dazu einen jährlichen
Risikobericht. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs nutzt jedoch alle Möglichkeiten, die Risiken so
gering wie möglich zu halten und beobachtet sowohl die Liegenschaften als auch die Buchführung
permanent und kritisch.
Der zuständige Dezernent und die Betriebskommission werden zeitnah von etwaigen Veränderungen
unterrichtet.
Das Risikomanagement beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken der IDA
sowie die Steuerung der Reaktionen darauf. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Analyse
- Bewertung
- Steuerung (Minimierung)
- Überwachung
Der Risikobericht zum 31. Dezember 2018 enthält 25 Einzelrisiken. Wesentliche Risiken bestehen
insbesondere aufgrund der baulichen Situation der Liegenschaften sowie in der Verfügbarkeit von
Personalressourcen. Der Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben
keine bestandsgefährdenden Risiken aufgezeigt bzw. zu einer veränderten Ausrichtung des
Unternehmens geführt. Die Liquidität des Eigenbetriebes war im Wirtschaftsjahr jederzeit gesichert.
Anlage I
X. Erläuterung von wesentlichen Abweichungen
Gegenüberstellung des Jahresabschlusses 2018 mit den Werten des Wirtschaftsplans
Der Eigenbetrieb hat gemäß $ 15 Eigenbetriebsgesetz (EiGBGes) einen Wirtschaftsplan erstellt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist einen Jahresgewinn von € 13,8 Mio. aus,
während in der Planung von einem Jahresgewinn von € 3,9 Mio. ausgegangen wurde. Im Vorjahr
schloss der Eigenbetrieb mit einem Jahresgewinn von € 4,2 Mio. ab.
Die Plan- / Istabweichung zwischen dem genehmigten Wirtschaftsplan 2018 (einschließlich Nachtrag)
und den Ist-Erträgen und Ist-Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Plan-Ist-Vergleich für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschreibung Plan 2018 Ist 2018 Plan-Ist-
Abweichung
Umsatzerlöse 66.961.530,00 65.521.957,60 -1.439.572,40
davon Erstaltung aus Vermieter-Mieter-M odell 42.829.375,00 42.829,374,96 -0,04
Zuschüsse aus dem Kernhaushalt 0,00 0,00 0,00
Andere aktivierte Eigenleistungen 160.000,00 0,00 -150.000,00
Sonstige betriebliche Erträge 10.976.470,00 19.611.261,39 6.534.781,39
davon Auflösungen von Sopo mit Rücklagearteil 11,%50,00 19.689,20 -61470,80
Materialaufwand 38.100.180,00 33.284.393,42 -4.815.786,58
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 29.17.120,00 24.891.337,29 -4,225.782,71
Personalaufwand 12.049.910,00 11.837.339,12 -212.670,88
a) Löhne und Gehäfter 9.257,300,00 8.205,395,73
b) Soziale Abgaben u. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 2.792,6 10,00 3.631943,39 839.333,39
Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände und Sachanlagen 7.380.000,00 10.050.034,37 2.670.034,37
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.734.350,00 3.014.733,31 280.383,31
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 436.041,62 436,041,62
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.660.060,00 3.434.675,02 -225.384,98
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.163.500,00 13.848.075,37 3.684.575,37
Sonstige Steuern 243.500,00 92.293,12 -151206,88
Jahresgewinn 3.320.000,00 13.766.782,25 9.835.782,26
Die Umsatzerlöse lagen um € 1,4 Mio. unter Plan. Die sonstigen betrieblichen Erträge (z.B. Erträge
aus Grundstücksverkäufen) haben den Plan um € 8,5 Mio. übertroffen.
Bei den Aufwendungen liegen die wesentlichsten Abweichungen beim Materialaufwand und
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Gebäude. Beim Materialaufwand sind
Anlage I
10
geringere Aufwendungen angefallen, die Abschreibungen übertreffen den Planansatz um € 2,7 Mio,
aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen und Korrekturen früherer Jahre.
Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresgewinn von € 13,8 Mio. ab (Plan € 3,9 Mio.).
Xl. Prognosebericht
Für das Jahr 2019 wird mit einem Jahresgewinn von € 24,2 Mio. gerechnet. Die Planungen für das
Jahr 2019 gehen von Erträgen (ohne Zuschüsse) von € 92,4 Mio. aus. Darin enthalten sind
Umsatzerlöse in Höhe von € 52,6 Mio. Aufwendungen sind in Höhe von € 68,2 Mio. angesetzt.
Die Vermietung von Liegenschaften, der Verkauf aus dem Immobilienbestand der Wissenschaftsstadt
Darmstadt werden auch 2019 die wesentlichen Ertragsquellen darstellen. IDA wird sich weiterhin auf
das Kerngeschäft der Projektsteuerung von Bau- und Sanierungsprojekten, dem
Gebäudemanagement und dem Grundstücksmanagement konzentrieren.
IDA beabsichtigt folgende in den Vorjahren begonnene Bauprojekte in 2019 fertigzustellen:
« Erich-Kästner-Schule - Aufstockung
® Herderschule, Sanierung und Dachgeschossaufstockung
* Neubau Freiwillige Feuerwehr Arheilgen
« Neubau Kinder- und Jugendzentrum Martinsviertel
®e _KITA Klausenburgerstraße 14
« Kita Friedrich-Fröbel-Haus, Umbau und Erweiterung
Folgende Bauvorhaben können derzeit nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden:
e _Georg-Büchner-Schule, Gesamtsanierung
e _Ludwigshöhe, Gesamtsanierung
Im Wirtschaftsjahr 2019 wird eine weitere Straffung des Immobilienportfolios erfolgen. Dies erfolgt im
Zuge der verteilten Aufgabenzuordnung für die Stadtentwicklung zwischen IDA und anderen Akteuren
der Stadtwirtschaft.
Der Eigenbetrieb wird weiter an der Verbesserung der Leistungsqualität arbeiten, trotz enger
wirtschaftlicher Vorgaben. Im Wirtschaftsjahr 2020 ist die Implementierung der Ergebnisse aus der
Reorganisation in Bezug auf Prozesse und Aufbauorganisation vorgesehen.
Anlagel
11
XII. Dank
Die Betriebsleitung dankt allen Personen, die dazu beigetragen haben, dass sich IDA auch 2018 als
eine wichtige und stabile Einheit der Daseinsfürsorge in Darmstadt darstellt. Der Dank gilt
insbesondere den Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Gremien und der
Betriebskommission, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von IDA und dem Personalrat.
|
stadt, den 12. August 2019
\ F
any N Lisow
Joachim Lisowski
Kaufmännischer Betriebsleiter Technischer Betriebsleiter
örbert
Anlage II
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Anlage II
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2018
AKTIVA
31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte 162.630,38 162.630,38
2. Entgeltlich erworbene Software 7.690,09 3.184,42
170.320,47 165.814,80
Il. Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 269.734.348,22 250.887.403,23
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 49.391.519,80 49.382.254,49
3. Technische Anlagen und Maschinen 749.380,00 856.716,70
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.196.478,27 2.569.933,70
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 25.747.541,97 20.259.162,33
347.819.268,26 323.955.470,45
347.989.588,73 324.121.285,25
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 2.586,98 10.488,58
Il. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.064.582,33 5.178.822,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 276.968,13 526.420,10
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 17.725.266,56 8.681.034,05
4. Forderungen an andere Eigenbetriebe 1.602.982,42 2.131.634,74
5. Sonstige Vermögensgegenstände 22.226,30 36.145,31
24.692.025,74 16.554.056,20
Ill. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.661.934,59 2.191.259,74
30.356.547,31 8.755.804,52
€. Rechnungsabgrenzungsposten 2.478.808,68 2.658.183,10
380.824.944,72 345.535.272,87
IA. Eigenkapital
I. Stammkapital
1. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
2. Zweckgebundene Rücklagen
ill. Verlustvortrag
IV. Jahresgewinn
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
©. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Sonstige Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben
Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuern EUR 81.950,90; Vorjahr EUR 91.114,72)
2apuna
E. Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2018
EUR
10.000.000,00
174.389.607,36
36.528.005,50
-3.003.521,96
13.755.782,25
231.669.873,15
4.758.464,14
13.977.503,00
21.749.333,35
Anlage I
PASSIVA
31.12.2017
EUR
10.000.000,00
174.387.742,86
36.528.005,50
-7.224.469,40
4.220.947 ,44
217.912.226,40
3.894.282,99
12.507.357,00
7.624.440,78
20.131.797,78
100.402.353,50
837.915,52
4.915.587,60
10.673.369,86
1.086.485,6B
4.581.524,08
122.497.236,24
150.037,84
88.205.033,01
1.031.408,15
592.307,04
12.062.147,28
1.418.240,23
106.441,31
181.388,68
345.535.272,87
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
10.
11.
12.
13.
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung EUR 1.796.884,27;
Vorjahr EUR 1.430.272,43)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
(davon nach 8 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
EUR 1.096.238,05; Vorjahr EUR 0,00)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 424.233,82; Vorjahr EUR 400.385,36)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an verbundene Unternehmen
EUR 231.898,87; Vorjahr EUR 221.880,71)
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung
EUR 397.183,18; Vorjahr EUR 420.090,88)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresgewinn
EUR
8.393.056,13
24.891.337,29
8.205.395,73
3.631.943,39
2018
EUR
55.521.957,60
75.033.208,99
33.284.393,42
11.837.339,12
10.050.034,37
3.014.733,31
436.041,62
3.434.675,02
13.848.075,37
92.293,12
13.755.782,26
EUR
8.160.920,62
24.770.564,62
8.214.405,53
Anlage II
2017
EUR
56.787.221,59
3.248.769,41
60.035.991,00
32.931.485,24
11.252.470,08
7.636.168,52
2.466.065,01
423.867,28
3.493.097,11
2.680.572,32
102.522,08
2.578.050,24
1.642.897,20
2
47,44
Anlage II
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2018
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der aktuellen Fassung sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes)
in der Fassung vom 9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den
Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des
Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2018 werden gemäß $ 22 EigBGes die Vorschriften der
Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes
aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß $ 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren. Abweichend von Formblatt 2 EBtrFblBestV wird der im Vorjahr
erfolgswirksam gewährte Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Gewinn- und
Verlustrechnung nicht unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, sondern als separater Posten nach
dem Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss ausgewiesen.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen.
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Bei einem Wegfall der Gründe
werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei
und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den Technischen
Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von
acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00
(Vorjahr EUR 150,00) aber weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den
folgenden vier Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein
Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht
vermindert.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich neben der entgeltlich erworbenen
Software um Ökopunkte.
Anlage H
8
Die Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen die Heizölbestände eines Jugendzentrums,
dessen Bestand durch eine Inventur ermittelt wurde. Die Bewertung erfolgt nach dem FiFo-Verfahren
auf Basis der Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussichtliche Wertminderungen
wurden berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten und Pachten,
Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen
aufgelöst werden, sowie die im Dezember 2018 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2019.
Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach 8 23Abs.3 EigBGes in einen Passivposten eingestellt
und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Gebäude
ertragswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen
Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr 2005 G) von Prof. Klaus
Heubeck.
Der Unterschiedsbetrag aus dem Wechsel der Ermittlung der zugrundeliegenden Richttafel 2005 G
auf die Richttafet 2018 G von Prof. Klaus Heubeck beträgt EUR 13.548,00.
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) gemäß
8 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven
von 2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer
Fluktuationsrate.
Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins nach
8 253 Abs. 2 S.2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung
liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für
Dezember 2018 von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) zugrunde.
Der nach $ 253Abs. 2 5. 2 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Markzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt EUR 1.708.531,00. Für
Anlage II
9
diesen Betrag besteht eine Ausschüttungssperre, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen
vorhanden sind.
Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter Verwendung der
Richttafeln 2018 G (Vorjahr 2005 G) von Prof. Klaus Heubeck.
Der Unterschiedsbetrag aus dem Wechsel der Ermittlung der zugrundeliegenden Richttafel 2005 G
auf die Richttafel 2018 G von Prof. Klaus Heubeck beträgt EUR 14.634,00.
Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. Und 67.
Lebensjahr) gemäß 8 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der
Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.
Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach $ 253 Abs. 2 5. 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich
festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2018 mit 2,32 % (Vorjahr 2,80 %) zugrunde.
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des
Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA 3.
Aufstockungsbeträge wurden bislang als Abfindung klassifiziert. Die vorgenommene Klassifizierung
wurde für alle seitherigen Altersteilzeitvereinbarungen beibehalten. Die Aufstockungsbeträge für die
im Jahr 2018 neu abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen auf Grundlage des TV FlexAZ wurden
dagegen als zusätzliche Entlohnung klassifiziert.
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der
Berechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G (Vorjahr
2005 G) von Prof. Klaus Heubeck verwendet.
Der Unterschiedsbetrag aus dem Wechsel der Ermittlung der zugrundeliegenden Richttafel 2005 G
auf die Richttafel 2018 G von Prof. Klaus Heubeck beträgt EUR 254,00.
Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Alterszeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach $ 253 Abs. 2 5. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der
Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte
Zinssatz für Dezember 2018 mit 2,32 % (Vorjahr 2,80 %) zugrunde.
Anlage II
10
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von jährlich EUR 97,76
(Vorjahr EUR 83,43) pro m2 berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren
angenommen. Für die Folgejahre wurde mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2% kalkuliert. Die
Rückstellung wurde gemäß 8 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank veröffentlichten
Zinssätzen abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Anlage II
11
I. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2018 ist diesem Anhang als Anlage
beigefügt.
Umlaufvermögen
Vorräte
Bei den Hilfs- und Betriebsstoffen (TEUR 3; Vorjahr TEUR 10) handelt es sich um Heizölbestände.
Forderungen
Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird aus der
nachfolgenden Übersicht ersichtlich:
Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr größer 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.064.582,33 5.064.582,33 0,00
(5.178.822,00) (5.178.822,00) (0,00)
Forderungen an verbundene Unternehmen 276.968,13 276.968,13 0,00
(526.420,10) (526.420,10) (0,00)
Forderungen an die 17.725.266,56 10.449.561,31 7.275.705,25
Wissenschaftsstadt Darmstadt (8.681.034,05) (1.814.131,36) (6.866.902,69)
Forderungen an 1.602.982,42 1.328.035,24 274.947,18
andere Eigenbetriebe (2.131.634,74) (1.872.118,82) (259.515,92)
Sonstige Forderungen 22.226,30 22.226,30 0,00
(86.145,31) (36.145,31) (0,00)
24.692.025,74 17.141.373,31 7.550.652,43
(16.554.056,20) (8.427.637,59) (7.126.418,61)
(Die Zahlen in Klammem betreffen die Vorjahreswerte)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um die Posten wertberichtigt, die zweifelhaft
sind. Die Einzelwertberichtigung im Jahr 2018 beträgt TEUR 235 (Vorjahr TEUR 283).
Es bestehen offene Erstattungsansprüche in Höhe von TEUR 4.801 (Vorjahr TEUR 4.801) aus
Leistungen in den Jahren 2015 bis 2017 für Notunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und
Erstwohnhäuser im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Forderungssumme wurde mit einem Abschlag
von 30% bewertet.
Auf den Restbestand der Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5%
vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung im Jahr 2018 beträgt TEUR 13 (Vorjahr TEUR 19).
Anlagell
12
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tochterunternehmen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und
Leistungen.
Die Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 10.000 (Vorjahr TEUR 0)
die kurzfristige Ausleihung von Geldmitteln und mit TEUR 449 (Vorjahr TEUR 1.814) Lieferungen und
Leistungen sowie die folgenden Forderungen, die durch den Wechsel von Beamten entstanden sind:
31.12.2018 31.12.2017
TEUR TEUR
Forderungen aus Pensionsverpflichtungen 6.598 6.225
Forderungen aus Beihilfeverpflichtungen 678 642
7.276 6.867
Von den Forderungen an andere Eigenbetriebe entfallen TEUR 1.328 (Vorjahr TEUR 1.872) auf
Lieferungen und Leistungen und TEUR 275 (Vorjahr TEUR 260) auf Forderungen für Beihilfen und
unverfallbare Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.
Eigenkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.000.000,00.
Die Rücklagen (TEUR 210.918; Vorjahr TEUR 210.916) entfallen mit TEUR 174.390 (Vorjahr TEUR
174.388) auf die allgemeine Rücklage, in der unverändert mit TEUR 11.817 Entschuldungshilfen aus
dem kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten sind, sowie mit TEUR 36.528 ebenfalls
unverändert zum Vorjahr auf die zweckgebundene Rücklage. Die Veränderung der allgemeinen
Rücklage ergibt sich aus der Übertragung eines Grundstückes von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
auf den Eigenbetrieb.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft im Wesentlichen Zuschüsse der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Baunahmen. Im Wirtschaftsjahr 2018 sind dem Eigenbetrieb
TEUR 994 (davon TEUR 19 von Dritten) zugeflossen und TEUR 130 wurden ertragswirksam aufgelöst.
Anlagell
13
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Stand
01,01.2018 | Zuführung | Verbrauch | Auflösung | 31.12.2018
TEUR TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Verpfl. für unverfallbare Anwartschaften
Beihilfeverpfl. gegenüber Versorgungsempfängern
2. Sonstige Rückstellungen
Dekontamination Verkaufsgrundstück Knell
Altlasten auf verkauften Grundstücken
Ausstehende Eingangsrechnungen
Erschliessungsbeiträge
Wertausgleich Sanierungsgebiet Martinsviertel
Archivierung
Rettungswege, Unterlagen
Betreiber- und Verwaltungskosten DA City Carree
Urlaubs- und Zeitguthaben
Leistungsentgelt & 18 TVöD
Miete City Carree
Verpflichtung nach $ 107b HBeamtVG
Lebensarbeitszeitkonten Beamte
Berufsgenossenschaft
Erstellung Jahresabschlüsse
Abschluss- und Prüfungskosten
Verpfl. für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
Rechts- und Beratungskosten
Betriebskosten City Carree
Summe der Rückstellungen
9
0
0
1
0
0
0
[)
0
0
0
0
0
0
0
[
4
0)
0
4
g
ao
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Darüber hinaus existiert eine mittelbare Pensionsverpflichtung aus der Mitgliedschaft bei der ZVK,
die nicht in der Bilanz ausgewiesen ist.
Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet. Versicherungsfrei
sind lediglich
« kurzfristig Beschäftigte nach $ 8 Abs. 1Nr. 2 SGB IV
«e Beschäftigungen vor Vollendung des 17. Lebensjahres und
« Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Renteneintritt nicht mehr
erfüllen können.
Die Versorgungszusage regelt sich nach $ 18 TV-V bzw. nach dem Altersvorsorge-TV-Kommunal
(ATV-K).
Der derzeitige Umlagesatz bei der ZVK Darmstadt beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und
0,50 % von den Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der
Anlage ll
14
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,30 % an die ZVK ab. Neben den Umlagen
berechnet sich auch das Sanierungsgeld aus dem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt.
Für 2018 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt TEUR 7.579.
Sonstige Rückstellungen
Für die Verpflichtung gegenüber der ENTEGA AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung des 2011
verkauften Knell-Geländes besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 2.100.
Für Verpflichtung gegenüber der bauverein AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung der in den
Jahren 2014 bis 2016 verkauften Grundstücke sind weiterhin TEUR 2.040 zurückgestellt.
Für noch zu erwartende Erschließungsbeiträge des Baugebietes E44 besteht nach Inanspruchnahme
in 2017 von TEUR 327 noch eine Rückstellung in Höhe von TEUR 572,
Für ausstehende Rechnungen wurde ein Betrag von TEUR 826 zurückgestellt. Diese betreffen im
Wesentlichen Instandhaltungsarbeiten, Gärtnerdienste und Wartungsarbeiten.
Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes Martinsviertel mit Bund und Land besteht eine
Rückstellung in Höhe von TEUR 505 für zu entrichtende Wertausgleichsbeträge.
Wegen noch herzurichtender Außenanlage und Übergabe von Unterlagen für die in 2014 an die
bauverein AG verkauften Liegenschaften, besteht noch eine Rückstellung in Höhe von TEUR 246.
Für noch zu erwartende Betreiber- und Verwaltungskosten des Rathauses (Nordbau und Südbau)
wurden TEUR 205 für 2018 zurückgestellt. Die im Vorjahr noch bestehende Rückstellung für die Jahre
2015 bis 2017 in Höhe von TEUR 496 wurde im laufenden Jahr in Anspruch genommen.
Für ausstehende Mieten des Rathauses (Mittelbau) wurden TEUR 170 für 2018 den Rückstellungen
zugeführt.
Verbindlichkeiten
15
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.
Anlage II
Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr _|größer 1 Jahr größer 5 Jahre)
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber 100.402.353,50| 6.236.728,16| 94.165.625,34| 71.810.122,27
Kreditinstituten (88.205.033,01) (6.026.569,42)| (82.178.463,59)| (62.261.859,07)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 837.915,52 837.915,52 0,00 0,00
und Leistungen (1.031.408,15) (1.031.408, 15)) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber 4.915.587,60| 4.915.587,60 0,00 0,00
verbundenen Unternehmen (592.307,04) (92.307,04) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber der 10.673.369,86) 8.243.681,96| 2.429.687,90| 1.689.494,78
Wissenschaftsstadt Darmstadt (12.062.147,28) (9.447.411,10) (2.614.736,18) (1.874.543,06)
Verbindlichkeiten gegenüber 1.086.485,68| 1.086.485,68 0,00 0,00
anderen Eigenbetrieben (1.418.240,23) (1.418.240,23) (0,00) (0,00))
Sonstige Verbindlichkeiten 4.581.524,08) 4.581.524,08 0,00 0,00
(106.441,31) (106.441,31) (0,00) (0,00)
122.497.236,24| 25.901.923,00|) 96.595.313,24| 73.499.617,05
(103.415.577,02)| (18.622.377,25)| (84.793.199,77)| (64.136.402,13)
(Die Zahlen in Klammem betreffen die Vorjahreswerte)
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die
Eigentumsübertragung der Teilgrundstücke B+C von der Klinikum Darmstadt GmbH sowie
Lieferungen und Leistungen weiterer direkter Tochterunternehmen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 5.209
(Vorjahr TEUR 5.209) die Entnahme des im Vorjahr aus dem Jahresüberschuss 2016 eingestellten
Teilbetrages aus der Kapitalrücklage, mit TEUR 2.615 (Vorjahr TEUR 2.800) langfristige Ausleihungen,
mit TEUR 2.567 (Vorjahr TEUR 2.423) Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren
Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten sowie mit TEUR 282 (Vorjahr
TEUR 1.630) Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben entfallen mit TEUR 475 (Vorjahr TEUR 841)
auf Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 611 (Vorjahr TEUR 577) auf Verpflichtungen aus
Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.
Anlage ll
16
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
2018 2017 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Entgelte aus Vermieter-Mieter-Modell 42.906 40.944 1.962
Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte 8.984 12.161 -3.177
Erträge aus Erbbauzinsen 1.040 1.026 14
Entgelte Dienstleistungen 760 748 12
Pachterträge 704 782 -78
Mieterträge 600 575 25
Betriebskosten 169 158 11
Erträge Parkhäuser K6 70 100 -30
Sonstige 289 78 211
Grundbesitzabgaben 0 215 -215
55.522 56.787 -1.265|
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 19.511; Vorjahr TEUR 3.249) entfallen im Wesentlichen
auf den Verkauf von Grundstücken (TEUR 13.844), auf Zuschreibungen auf Grundstücke wegen
Korrekturen Vorjahre (TEUR 4.687), Ablösezahlungen von Käufern für Weiterverkauf von Immobilien
(TEUR 198), Zahlungen von Käufern für Verzicht auf Wiederkaufsrecht (TEUR 194),
Schuldendiensthilfen vom Land Hessen (TEUR 184), Erträge aus planmäßiger Auflösung von
empfangenen Ertragszuschüssen (TEUR 130), Schadenersatzleistungen von Versicherern (TEUR 117),
Erträge aus Verminderung von Einzelwertberichtigung auf Forderungen (TEUR 53), Zahlungen von
Grundstückskäufern für die Räumung von Mietflächen (TEUR 30) sowie Erträge aus Auflösung von
Rückstellungen (TEUR 19).
Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für
Fernwärme (TEUR 2.625), für Strom (TEUR 2.417), für Gas (TEUR 1.374), für Ab-und Schmutzwasser
(TEUR 1.048) und für Wasser (TEUR 382).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen vor allem Mieten und Pachten (TEUR 9.539),
Fremdreinigung (TEUR 5.752), Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen (TEUR 5.650),
Müllgebühren (TEUR 673), Planungs- und Umzugskosten (TEUR 512), Wartungskosten (TEUR 446),
Hausmeisterdienste (TEUR 338), Kosten für technische Prüfungen (TEUR 317), sowie Gärtnerdienste
(TEUR 333) und Straßen- und Gehwegreinigung (TEUR 282).
Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehälter (TEUR 8.205) sowie sozialen
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 3.632) zusammen.
Anlage II
17
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen belaufen sich auf insgesamt TEUR 10.050. Darin enthalten sind außerplanmäßige
Abschreibungen auf Sachanlagen von TEUR 1.096, aufgrund der Kernsanierung eines Schulgebäudes.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 3.015; Vorjahr TEUR 2.466) beinhalten
insbesondere Verluste aus Abgängen von Sachanlagen (TEUR 887), gebäudebezogene
Versicherungen (TEUR 828), Verwaltungskosten des Kernhaushaltes (TEUR 738),
betriebswirtschaftliche Beratungen (TEUR 116), periodenfremde Aufwendungen (TEUR 102),
Telekommunikation (TEUR 50) sowie Mieten für DV-Geräte (TEUR 48).
Aus der Bewertung von Pensions- und längerfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß $ 253
Abs. 2 HGB sind TEUR 397 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.
ll Sonstige Angaben
Personalstand
Die Stellenübersicht des Eigenbetriebes weist im Berichtsjahr 2018 insgesamt 197,4 Stellen für
Beamte und Beschäftigte aus. Davon waren im Jahr 2018 tatsächlich 175,0 Stellen besetzt. Die
durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf rd. 13
Beamte und rd. 176 gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.
Derivative Finanzinstrumente
Die IDA hat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken zu verschiedenen Darlehen Zinsswaps
(derivative Finanzinstrumente) bei zwei Banken abgeschlossen. Die Barwerte bzw. Konditionen sind
aus folgenden Tabellen zu entnehmen.
|Derivat | zu Darlehen | Barwert Euro Barwert Euro
| | | 31.12.2018 | 31.12.2017 _
'Doppelswap 8/555/0 | -740.838,20| -905.961,35
|Doppelswap | 8/646 -496.220,48 -700.905,17
Payerswap 8/744 -60.587,39 -307.578,71|
|Payerswap | 8/746 | -51.750,41| -163.220,61|
|Payerswap | 8/859 | 0,00 _ -155.422,1 3|
Summe | _-1.349.396,48| -2.233.087,97|
Anlage II
18
zum
vertragliche Bezugsbetra Derivatkonditione |Stichtag im
KEaENE Restschuld | Zinsbind Kredit- Derivat- | um ie 9| Derivat- n Endeffekt
" zum Stichtag ung konditionen geschäfte Euro 9 | Iaufzeit (IDA empfängt/ zu
Euro IDA zahlt) leistender
Zinssatz
2 Phase: } phase des Swapg
30.08.12. 30.08.12-
8/555/0 5.574.444,59 |?0-08-12-| 3 4E + 0,500% °| Doppelswap | 5-574.444,59 | 30.08.22 3-ME 4,6060%
(Gesamt | jonensor2u| 10.092.507 24] 37900%
darlehen 8/555] Ba [ 507.24]
50.03.14 Aa ‚Phase des Swapd
u 03.11-
8/646 6,251.624,89 30.03.21 3-ME + 0,375% °| Doppelswap | 6.251.624,89 30.03.21 3-ME 4,1890%
3,5050%
81744 5.307.204,31 31.05.09 3 14E4+ 0,240% °| Payerswap | 5.307.204,31 21.93.08- SME 4,7990%
31.03.19 31.03.19 4.2500%
87746 2.103.727,83 | ze room | „Wed | 2403.,727,63 |70.0°0% SME 5,2400%
15.05.19 Payerswap 15.05.19 4,6400%
‚Abkürzung: 3-M-E = 3-Monats-Euribor
* Bei negativem Euribor-Zinssatz beträgt der Mindestzinssatz 0,00 %
° Bei negativem Euribor-Zinssatz entspricht der Mindestzinssatz der vereinbarten Marge
Für die jeweiligen Darlehen und die zugehörigen Zinsswaps wurden Bewertungseinheiten gemäß
& 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gebildet. Die bilanzielle Erfassung der Bewertungseinheiten erfolgte auf Basis
der Einfrierungsmethode.
Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)
Im Rahmen des Kommunalen Schutzschirmes Hessen (KSH} wurden durch die Wirtschafts- und
Strukturbank Hessen (WI Bank) Teile der Altschulden des Eigenbetriebes abgelöst. Insgesamt wurden
TEUR 11.817 Entschuldungshilfen geleistet, die der Kapitalrücklage zugeführt wurden.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen
sowie aus begonnenen Investitionsvorhaben. Der jährliche Aufwand aus Mieten und Pachtverträgen
beläuft sich auf TEUR 9.539. Die durchschnittliche Laufzeit der Miet- und Pachtverträge beträgt 5
Jahre. Der vertragliche jährliche Aufwand aus Mieten und Leasing von DV-Geräten und Fahrzeugen
beträgt TEUR 122, bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 4 Jahren.
Für die Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben im Rahmen von Neubau und Sanierung
städtischer Gebäude werden Kosten in Höhe von TEUR 84.386 erwartet, von denen zum
Bilanzstichtag bereits TEUR 11.915 beauftragt sind.
Darüber hinausgehende, im Jahresabschluss 2018 nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.
In Rahmen der Geschäftstätigkeit erwachsen dem Eigenbetrieb regelmäßig weitere Verpflichtungen
für laufende Baukosten.
Anlage ll
19
Abschlussprüferhonorar
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH für Leistungen an den
Eigenbetrieb entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 23.
Vorgänge nach dem Abschlussstichtag
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf das Ergebnis 2018 hätten,
sind nicht bekannt geworden.
Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung
Die Betriebskommission erhält keine Bezüge.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung im Jahr 2018 betrugen insgesamt EUR 213.273 (incl. AG Anteil
Sozialversicherung und AG Anteil Zusatzversorgung).
Für Bezüge ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wird keine gesonderte Rückstellung gebildet.
Betriebsleitung
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren im Jahr 2018 bestellt:
Herr Joachim Lisowski
Technischer Betriebsleiter
Herr Norbert Werner
Kaufmännischer Betriebsleiter
Anlage II
20
Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsjahr 2018 waren die nachfolgenden Damen und
Herren:
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch
Herr Bürgermeister Rafael Reißer
Herr Stadtkämmerer Andre Schellenberg
Herr Stadtverordneter Yücel Akdeniz
Herr Stadtverordneter Hans Fürst
Herr Stadtverordneter Georg Hang
Herr Stadtverordneter Oliver Lott
Herr Stadtverordneter Ctirad Kotoucek
Personalrat, Herr Peter Funk
Personalrätin, Frau Inge Egner
Frau Prof. Dipl.-Ing. Kerstin Schultz, Architektin (Sachkundige Bürgerin)
Herr German Nogueira, bauverein AG (Sachkundiger Bürger)
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG
ohne Stimmrecht:
Frau Ilke Käppler Finanzverwaltung
Frau Stefanie Wondra Finanzverwaltung
Frau Ute Möser Frauenbeauftragte
Anlage II
21
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor den Jahresgewinn in Höhe von
EUR 13.755.782,25 auf neue Rechnung vorzutragen.
Darmstadt, den 12. August 2019
r
Herr Norbert Werner Herr Joachim Lisowski
Kaufmännischer Betriebsleiter Technischer Betriebsleiter
Anlage II
23
Entwicklung des Anlagevermögens
zum
31. Dezember 2018
Anlage II
24 (Anlage zum Anhang)
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2018
‚Anschaffungs- und Herstellungskosten
01,01.2018 Umbuchungen 31.12.2018
Abgänge
EUR
EUR
I. Immatorielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte
2. Entgeltlich erworbene Software
162.630,38
282.126,51
162.630,38
273.638,49
[Summe 1- Immaterlelle Vermögensgegenstände 435.268.87
Il. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundslücksgleiche Rechte und Bauten 316.641.357,10 . B 20,310.906,64
2. Grundstücke, grundslücksgleiche Rechte ohne Bauten 589,424, . & -38.862,00)
3. Technische Anlagen und Maschinen 407, 0,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung . 837,1 . 202.067,50
25.964.305,38 -20.475,925,74
0,00
31,294.623,
‚31.301.298 ,36)
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
413,453.044,66
4.769.594,33 nel
‚Summe Il,- Sachanlage 392.929.828,65)
393.366.097.52,
Summe A.- Anlagevermögen
Anlage II
25 (Anlage zum Anhang)
Kumullerte Abschreibungen Buchwerte Kennzahlen
Durchschnitllicher
Abschreib-
01.01.2018 ä il 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017 ungssatz
EUR EUR EUR EUR
0,001 ,i 0,00 162.630,38 162.630,38|
270.454,07 . ‚i 274.436,42) 7.690,09
270.454.07| r X 274.436,42 170.320.47,
65.753,953,87 .: R . B 1.687. 67.712.502,59| 269.734.348,22|
207.169,83) F 596, 203.573,26) 49.391.519,80
313.691,05| & 421.027,75 749.380,00
2.633.097,56) .161,1 . 3.230,226,89) 2.196.478,27'
66.445,89] 25.747.541,97'
71.633.776,40| 347.818.268,26)
Pwc Anlage III
Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
a)
b)
[9]
{e))
dualisierte Offenlegung der Organbezüge
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-
gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Kon-
zernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?
Organe der IDA sind gemäß Betriebssatzung die Betriebsleitung, die Betriebskommission
und die Stadtverordnetenversammlung. Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in 8 4 der Be-
triebssatzung geregelt. In 8 8 der Betriebssatzung werden die Aufgaben der Betriebskommis-
sion und in & 10 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. 8 9 der Be-
triebssatzung enthält die Aufgaben des Magistrats.
Ein Geschäftsverteilungsplan für die Betriebsleitung liegt vor. Es bestehen Geschäftsordnun-
gen für die Betriebsleitung und die Betriebskommission.
Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen in der Betriebssatzung und den
Geschäftsordnungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Ebenso kann die Einbindung der
Organe in die Entscheidungsprozesse als sachgerecht bezeichnet werden.
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden, und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fanden sechs Sitzungen der Betriebskommission statt. Die Niederschriften
lagen uns vor. Die Stadtverordnetenversammlung hat 17 Vorlagen und der Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 28 Vorlagen zur IDA behandelt.
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. 8 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Auskunftsgemäß waren Herr Lisowski und Herr Werner im Berichtsjahr in keinem Aufsichts-
rat oder einem Kontrollgremium i.s.d. 8 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig.
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu-
alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang in einer Summe angegeben.
0.0880302.001
PwC Anlage III
Fragenkreis2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a)
b)
[9]
{3}
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es liegen ein Geschäftsverteilungsplan, ein Organigramm über die Aufbauorganisation des
Eigenbetriebs sowie sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter, die mit Aufga-
ben des IDA betraut sind, vor. Die bestehenden Regelungen und das Organigramm des IDA
werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach
dem Geschäftsverteilungsplan und den Organigramm verfahren wird.
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur
„Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung
vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-
tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie
den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-
dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die
in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-
kumentationen haben wir eingesehen.
Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig.
Die Vorgaben des Vergaberechts für Städte und Gemeinden und deren Anwendung wurden
den Mitarbeitern des IDA schriftlich mitgeteilt.
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Der Eigenbetrieb unterliegt den für die Stadtverwaltung geltenden Organisationsvorgaben
und Geschäftsanweisungen, die im Einzelnen auch Hinweise und Arbeitshilfen für die Ver-
fahrensweise für die Mitarbeiter enthalten. Die Einhaltung dieser Organisationsvorgaben
0.0880302.001
PwC Anlage II
D)
und Geschäftsanweisungen wird im Wesentlichen durch das städtische Revisionsamt kon-
trolliert.
Wir haben keine Verstöße gegen die Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen zu
wesentlichen Entscheidungsprozessen festgestellt.
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Die bestehenden Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet. Im Rahmen
unserer Prüfung haben sich keine gegenteiligen Feststellungen ergeben.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a)
b)
[9]
Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten — den Bedürfnis-
sen des Unternehmens?
Die Betriebsleitung hat gemäß $ 4 Abs. 5 i.V.m. 8 13 der Betriebssatzung jährlich vor dem
Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus den Erfolgsplan, dem
Vermögensplan, der Stellenübersicht und der fünfjährigen Finanzplanung aufzustellen. Wei-
tere Planungsrechnungen erscheinen nicht erforderlich.
Das bestehende Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen
des Eigenbetriebs und erfüllt die Voraussetzungen als Informations- und Steuerungsinstru-
ment.
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden mittels der Kontensaldenliste untersucht.
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb verfügt über eine Kosten- und Leistungsrechnung in Form einer Kostenar-
ten- und Kostenstellenrechnung.
Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-
forderungen des Eigenbetriebs.
0.0880302.001
Pwc Anlage III
d)
e)
8)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Im Rahmen der Vermögensplanüberwachung erfolgen die Finanz- und Kreditüberwachung
aufgrund besonderer Aufgabenzuweisungen zentral durch die Kämmerei der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Die laufende Liquiditätskontrolle obliegt der Stadtkasse der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Darüber hinaus werden Liquiditätsübersichten erstellt.
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management, und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Ein zentrales Cash-Management ist beim Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Diese Aufgabe wird
zentral von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Eigenbetriebe übernom-
men. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen
nicht eingehalten wurden.
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Nach unseren Feststellungen werden Entgelte grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rech-
nung gestellt und eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnun-
gen und Zahlungen richten sich nach den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen.
Die Fakturierung von Lieferungen und Leistungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, de-
ren direkten Tochtergesellschaften und deren anderen Eigenbetrieben erfolgt durch Rech-
nungsstellung und Erfassung in der Finanzbuchhaltung des IDA. Dadurch ist die vollständige
und zeitnahe Rechnungsstellung grundsätzlich gewährleistet.
Das Mahnwesen sieht vor, dass ein Vorgang nach zwei erfolglosen Mahnläufen an die Voll-
streckungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeben wird. Das eingerichtete Mahn-
wesen gewährleistet nach unseren Feststellungen somit grundsätzlich den zeitnahen und ef-
fektiven Forderungseinzug.
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Ein eigenständiges Controlling befindet sich weiterhin im Aufbau. Derzeit stehen für Zwecke
des Controllings Unterlagen des Rechnungswesens als Entscheidungsgrundlage zur Verfü-
gung.
0.0880302.001
Pwc Anlage II
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen.
Fragenkreis4: Risikofrüherkennungssystem
a)
b)
9]
d)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Der Eigenbetrieb hat ein Risikokontrollsystem (RKS) mit definierten Frühwarnsignalen ein-
gerichtet, um bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken
werden in Risikomeldungen erfasst und nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrschein-
lichkeit (ETW) bewertet. Die einzelnen Risikomeldungen sind im Risikobericht der IDA zu-
sammengefasst, der der Betriebskommission zur Kenntnis vorgelegt wird.
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die von IDA getroffenen Maßnahmen zur Risikofrüherkennung sind grundsätzlich dazu ge-
eignet um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Ge-
genmaßnahmen einzuleiten.
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a).
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und
angepasst?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a). In den verschiedenen wesentlichen Risikobereichen erfol-
gen weitestgehend regelmäßig Kontrollen und Abstimmungen mit den Geschäftsprozessen
und Funktionen. Bei wesentlichen Veränderungen der Risikosachverhalte erfolgen, soweit
erforderlich, Anpassungen der Frühwarnsignale und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen.
0.0880302.001
PwC Anlage III
Fragenkreis5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a)
b)
Geschäfte, auf die sich dieser Fragenkreis bezieht, werden zentral von der Kämmerei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Eigenbetrieb abgeschlossen. Daher beziehen sich alle
weiteren Ausführungen in diesem Fragenkreis auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumen-
ten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt? Dazu gehört:
« Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Gemäß der Auslegung des allgemeinen Spekulationsverbotes durch die Anlagerichtlinien
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind derivative Finanzinstrumente
nur für Zinssicherungsgeschäfte für bestehende Kredite und beabsichtigte Kreditaufnah-
men zulässig. An diese Vorgaben ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit ihren Ei-
genbetrieben gebunden und verfährt entsprechend.
e Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?
Die Auswahl der Partner erfolgt durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
die auch die Höhe der zulässigen Beträge festlegt.
« Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert, und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen?
Entsprechend der Anlagerichtlinie liegt eine Bewertungseinheit dann vor, wenn zwischen
Grund- und Sicherungsgeschäft eine eindeutige Verbindung besteht. Es werden keine Si-
cherungsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft abgeschlossen.
« Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipati-
ves Hedging)?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Beim Eigenbetrieb gibt es keine Hedge-Strategien.
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen sind uns keine
Verstöße gegen die Vorgaben der aktuellen Anlagerichtlinie bekannt geworden.
0.0880302.001
Pwc Anlage III
c)
{0}
e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
* Erfassung der Geschäfte
Die Erfassung der Geschäfte erfolgt zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
« Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Eine Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse wird durchgeführt. Die
Zinssicherungsgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zinssatzschwan-
kungen abgeschlossen.
e Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Die einzelnen Geschäfte werden zum Zweck der Rechnungslegung bewertet; die Ge-
schäfte sind mit ihrem Stichtagswert im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Da nur
Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, erfolgt kein Ausweis der Geschäfte in der Bi-
lanz.
+ Kontrolle der Geschäfte?
Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der abgeschlossenen Sicherungsge-
schäfte erfolgen zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatge-
schäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Es werden ausschließlich Derivatgeschäfte zu Siche-
rungszwecken abgeschlossen.
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Angemessene Arbeitsanweisungen wurden von der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt erlassen.
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offe-
nen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zweimal jährlich in den Sitzungen des Portfoliobeira-
tes über die Entwicklung der Finanzgeschäfte informiert.
0.0880302.001
Pwc Anlage III
Fragenkreis 6: Interne Revision
a)
b)
c)
4)
e)
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Der Eigenbetrieb verfügt über keine eigene interne Revision. Die Aufgaben der internen Re-
vision werden vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Revisionsamt ist ein eigenständiges Amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine Gefahr
von Interessenkonflikten bei der Tätigkeit des Revisionsamts ist nicht erkennbar.
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Die Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen auf der Prüfung der Kasse und der Prü-
fung der Nebenbuchhaltung Debitoren und Kreditoren im Hinblick auf zeitnahe Buchung
und möglichen Abwertungsbedarf.
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer fand nicht statt.
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Die vom Revisionsamt ausgesprochenen Empfehlungen werden umgesetzt.
Die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Revisionsamts erfolgt auf der Grund-
lage eines definierten Follow-Up-Prozesses. Danach überwachen die Mitarbeiter des Revisi-
onsamtes die Mängelbeseitigung innerhalb des im jeweiligen Revisionsbericht vorgegebenen
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PwC Anlage III
Zeitrahmens anhand der Berichterstattung des Umsetzungsverantwortlichen und der ent-
sprechenden vorgelegten Nachweise.
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
a)
b)
[9]
{0}
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-
sen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden
ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass für zustimmungspflichtige Rechtsge-
schäfte und Maßnahmen nicht die erforderliche Genehmigung der Betriebskommission ein-
geholt wurde.
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es erfolgte keine Kreditgewährung an Mitglieder der Betriebsleitung oder des Überwa-
chungsorgans.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anstelle zustimmungsbedürftiger Geschäfte vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustim-
mungsbedürftig behandelte, Maßnahmen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht fest-
gestellt.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen
lassen, dass die Maßnahmen nicht mit den Beschlüssen der Betriebskommission, der Stadt-
verordnetenversammlung oder des Stadtrates vereinbar sind.
Fragenkreis8: Durchführung von Investitionen
a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen unterliegen als Bestandteil des Wirtschaftsplans der Beschlussfassung und
Überwachung durch die Betriebskommission.
0.0880302.001
PwC Anlage III
b)
[9]
4
©)
10
Der Eigenbetrieb erstellt für einen Fünfjahreszeitraum einen Gesamtinvestitionsplan. Auf
der Basis der zustimmenden Kenntnisnahme durch die Betriebskommission werden die In-
vestitionen freigegeben.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 9. August 2018 den Entwürfen des Wirt-
schaftsplans 2019 und dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 zugestimmt. Die Zustim-
mung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2018.
Die Investitionen werden nach unseren Feststellungen angemessen geplant und auf Finan-
zierbarkeit und Risiken untersucht. Für investive Baumaßnahmen werden Folgekostenanaly-
sen erstellt und kalkulatorische Risiken berücksichtigt.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Die finanzielle Entwicklung der Investitionen wird im Rahmen der Wirtschaftsplanabwick-
lung überwacht, Abweichungen werden untersucht.
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Wirtschaftsplan 2018 waren Investitionen für 19 Projekte mit insgesamt € 72,3 Mio ent-
halten. Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2018 erfolgten Budgeterhöhungen von insge-
samt € 2,2 Mio. Von dem bereinigten Budget von € 74,5 Mio wurden im Berichtsjahr Investi-
tionen von insgesamt € 27,8 Mio durchgeführt. Neben den bereitgestellten Mitteln von
€ 74,5 Mio liegen weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 6,4 Mio vor.
Dadurch ergeben sich nach dem Gesamtdeckungsprinzip keine Überschreitungen.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor.
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Pwc Anlage III
11
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Der Eigenbetrieb ist öffentlicher Auftraggeber. Die fachliche Führung und Steuerung der ex-
ternen Beschaffung liegt gemäß bei der Vergabe-und Beschaffungsstelle des Eigenbetriebs.
Bei der Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Grundprinzipien der VOB und der VOL zu
berücksichtigen. Es gilt die Dienstanweisung für Vergaben. Die Auftragsvergabe für Projekte
(bei IDA überwiegend Bauprojekte) erfolgt im Rahmen des folgenden Prozesses:
Der Eigenbetrieb erstellt für neue Projekte in Zusammenarbeit mit Fachexperten eine
Schätzkostenkalkulation, die an die Vergabestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt überge-
ben wird. Die Vergabestelle der Stadt überprüft das jeweilige Projekt und stuft es anhand
vorgegebener Richtlinien und der Richtwerte der VOB nach den Auftragswertumfängen wie
folgt ein:
® <£0,1Mio: eigenständige interne Prozessbestimmung durch den Eigenbetrieb
° £0,1 Mio bis € 1,0 Mio: beschränktes Vergabeverfahren mit nationaler Vorauswahl von
Bietern über Interessenbekundungsverfahren auf der Hessischen Ausschreibungsdaten-
bank Wiesbaden
e > € 1,0 Mio: öffentliches Auswahlverfahren mit der Veröffentlichung über Vergabestelle,
wobei mindestens fünf Bieter teilnehmen müssen
« > &5,0 Mio: EU-weite Ausschreibung
Hierbei gelten die Grundsätze, dass Generalunternehmen nur in Ausnahmefällen bei Mehr-
facharbeiten beauftragt werden und, dass aus Gründen der Korruptionsprävention keine
Preisnachverhandlungen zulässig sind.
Nach der Vorlage der eingegangenen Angebote bei der Vergabestelle, erhält der wirtschaft-
lich (im Regelfall der preislich) günstigste Bieter per Vergabevermerk den Zuschlag. Hierfür
wird die Vergabeentscheidung mit korrespondierenden Zusatzunterlagen an das Revisions-
amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie abschließend an den Eigenbetrieb weitergelei-
tet, der den Auftrag dann richtlinienkonform erteilt.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir bei acht Stichproben die Einhaltung der
gesetzlichen und stadtinternen Regelungen geprüft. Wir weisen darauf hin, dass bei dem
Auftrag MB 089939 „Aufstockung Blaues Haus“ auf dem Gebäude 4 der Erich-Kästner-
Schule in Darmstadt bei der Auswahl des Architekten auf das Interessenbekundungsverfah-
0.0880302.001
Pwc Anlage III
b)
12
ren verzichtet wurde, um nach Abstimmung mit der Stadt, zeitliche Verzögerungen zu ver-
meiden. Die ausgeschriebene Leistung (TE 77) wurde freihändig vergeben. Beim Neubau des
Gebäudes der freiwilligen Feuerwehr Arheilgen wurde der Auftrag MB 085718 (T& 7) zur
Erstellung von Feuerwehrplänen freihändig an das Büro, das bereits das Brandschutzkon-
zept erstellt hatte, vergeben ohne weitere Angebote einzuholen.
Ansonsten waren offenkundigen Verstöße gegen zu beachtende Vergaberegelungen im Rah-
men unserer Prüfung nicht zu erkennen.
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Gemäß den stadtinternen Vorgaben sind alle Aufträge zur externen Beschaffung grundsätz-
lich im Wettbewerb zu vergeben. Die Vergabeentscheidungen haben sich am wirtschaftlichs-
ten Ergebnis für die städtischen Stellen zu orientieren. Für wiederkehrende benötigte Mate-
rialien und Leistungen werden ebenfalls Vergleichsangebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
b)
(9)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Betriebskommission wurde nach unseren Feststellungen über alle wichtigen Angelegen-
heiten des Eigenbetriebs in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Betriebskommis-
sion mündlich und schriftlich unterrichtet. Hierzu werden von der Betriebsleitung Quartals-
berichte erstellt und der Betriebskommission vorgelegt.
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt.
Die Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung erfolgte zeitnah und angemes-
sen.
0.0880302.001
PwcC Anlage III
{)
e)
8)
13
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen.
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (8 90 Abs. 3 AktG)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichterstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war. In den Betriebskommissionssitzungen werden
Wünsche zur Berichterstattung über besondere Themen üblicherweise formlos geäußert und
durch die Betriebsleitung beantwortet.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach $ 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war.
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es besteht keine D&O-Versicherung.
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Betriebs-
leitung oder der Betriebskommission gemeldet.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
b)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir nicht
festgestellt.
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-
gestellt.
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Pwc Anlage II
{9}
14
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Darstellung
der Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder
niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.
0.0880302.001
Pwc Anlage III
15
Fragenkreis 12: Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden?
Die Vermögenstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des
Anlagevermögens ist, bei gegenüber dem Vorjahr erhöhten Investitionen, aufgrund der um
10,2 % auf TE 380.825 stärker angestiegenen Bilanzsumme von 93,8 % auf 91,4 % leicht zu-
rückgegangen. Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch langfristige Mittel
gedeckt, entsprechend decken die kurzfristigen Mittel die kurzfristigen Verpflichtungen.
Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
31.12.2018 31.12.2017
Interne
Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung
TE
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital
Rücklage
Verlustvortrag -3.003
Jahresergebnis 13.756
Investitionszuschüsse
10.753
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 16.658
Bankdarlehen
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt
15.146]
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber
Banken
Verbindlichkeiten gegenüber der
4.985
Stadt 8.058
Übrige kurzfristige Passiva 11.571
19.951 4.985]
| 348.322 17.128
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 besteht eine Liquiditätsüberdeckung von T€ 7.792
(Vorjahr T€ 3.586). Den langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln von
TE 355.782 (Vorjahr TE 327.707) stehen zum Bilanzstichtag langfristig gebundene Vermö-
genswerte von TE 347.990 (Vorjahr T€ 324.121) gegenüber.
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PwC Anlage II
b)
9]
16
Formal kurzfristige Vermögenswerte, die nur längerfristig realisierbar sind, lagen zum Bi-
lanzstichtag mit Ausnahme der Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht
vor. Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über ausreichend liquide Mittel.
Im Berichtsjahr flossen für Darlehenstilgungen T€ 8.599 (Vorjahr T& 15.497) und für Inves-
titionen TE 31.301 (Vorjahr T€ 20.560) ab. Durch die Darlehensaufnahmen im Berichtsjahr
sind liquide Mittel von T€ 20.540 (Vorjahr T€ 15.909) zugegangen. Insgesamt hat sich der
Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um T€ 3.471 auf T€ 5.662 er-
höht.
Die im Wirtschaftsplan 2018 vorgesehenen Investitionen von insgesamt T€ 47.100 (Vorjahr
TE 74.455) sowie die Darlehenstilgungen von TE 7.000 (Vorjahr TE 6.945) sollen im We-
sentlichen durch Grundstücksverkäufe mit Buchgewinnen von T€ 42.200 (Vorjahr
TE 14.740), Kreditaufnahmen von T& 2.273 (Vorjahr TE 47.060), Abschreibungen unverän-
dert zum Vorjahr von T& 7.740 (Vorjahr T€ 7.380), Rücklagendotierungen durch die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt von T& 0 (Vorjahr T& 6.500), Zuschüsse von T€ 1.887 (Vorjahr
TE 1.800) und dem Jahresgewinn von TE 0 (Vorjahr T€ 3.920) finanziert werden.
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb ist kein Konzern im Sinne des HGB. Ein städtischer Gesamtabschluss wird
erstellt. Die Liquidität der Wissenschaftsstadt Darmstadt war im Berichtsjahr jederzeit gesi-
chert.
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb von der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuschüsse zum
Verlustausgleich von T€ 0 (Vorjahr T€ 1.643) und für Investitionen von T€ 950 (Vorjahr
TE 240) sowie vom Land Hessen Schuldendiensthilfen von TE 184 (Vorjahr T€ 191) und Zu-
schüsse für Investitionen von T€ 25 erhalten.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Der Eigenbetrieb verfügt bei einer um 10,2 % gestiegenen Bilanzsumme über eine Eigenka-
pitalquote zum 31. Dezember 2018 von 60,8 % (31. Dezember 2017 von 63,1 %). Finanzie-
rungsprobleme bestanden im Berichtsjahr nicht. Der Eigenbetrieb verfügt unter Berücksich-
0.0880302.001
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b)
17
tigung der Rücklagen über ein angemessenes Eigenkapital. Als Sondervermögen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ist die Kreditwürdigkeit durch die Stadt sichergestellt, so dass keine
Finanzierungsprobleme bei dem Eigenbetrieb bestehen.
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2018 einen Jahresgewinn von € 13,8 Mio (Vor-
jahr € 4,2 Mio) aus. Der Vorschlag, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und
mit dem Verlustvortrag zu verrechnen, ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs
vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
b)
[9]
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen?
Der Eigenbetrieb hat keine Segmente.
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhte Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss von
€ 13,8 Mio (Vorjahr € 2,6 Mio) ist im Wesentlichen durch Erträge aus dem Verkauf von
Grundstücken von € 13,8 Mio (Vorjahr € 2,2 Mio) und Erträge aus Zuschreibungen auf das
Verwaltungsgebäude von € 4,7 Mio (Vorjahr € 0,0 Mio) geprägt. Ferner hat der Eigenbetrieb
aus dem Vermieter-Mieter-Modell um € 2,0 Mio höhere Erträge erzielt. Gleichzeitig sind auf-
grund der rückläufigen Flüchtlingszahlen im Geschäftsjahr 2018 die Erträge für Flüchtlings-
unterkünfte um € 3,2 Mio zurückgegangen. Dem steht ein hierfür um € 0,3 Mio unterpropor-
tional rückläufiger Materialaufwand gegenüber.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-
messenen Konditionen vorgenommen werden?
Den Kreditbeziehungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb
liegen marktübliche Konditionen zugrunde. Die monatlichen Abschlagszahlungen für die
Vermietung von Flächen an die Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt basieren auf Kos-
tenschätzungen für den Unterhalt der Immobilien, die auf der Kostenbasis des Jahres 2014
kalkuliert wurden. Sofern die tatsächlichen Instandhaltungsaufwendungen für die Mietob-
jekte die kalkulierten Werte übersteigen, werden die Mehrkosten der Wissenschaftsstadt
Darmstadt in Rechnung gestellt. Da die Kostenumlage des Eigenbetriebs an die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nicht alle Kostenbestandteile umfasst, gewährt die Stadt dem Eigen-
betrieb einen Ertragszuschuss um die übrigen Kosten zu decken. Da der Eigenbetrieb im
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d)
18
Wirtschaftsjahr 2018 vor städtischem Zuschuss einen Jahresgewinn von € 13,8 Mio (Vorjahr
€ 2,6 Mio) erwirtschaftet hat, war der Eigenbetrieb wie schon im Vorjahr in der Lage, seine
Aufwendungen ohne den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu decken.
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-
richten.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
b)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Einzelne für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben
wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen
zu ergreifen.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
a)
b)
Ertragslage
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Der Eigenbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2018 einen Jahresgewinn vor städtischem Zu-
schuss von € 13,8 Mio (Vorjahr von € 2,6 Mio). Im Wirtschaftsjahr 2018 wurde kein städti-
scher Zuschuss gewährt (Vorjahr € 1,6 Mio).
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Der Eigenbetrieb betreibt laufend die technische Verbesserung der ihm übertragenen Ge-
bäude, um die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten möglichst gering zu halten.
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PwcC Anlage IV
Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Firma Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)
Sitz Darmstadt
Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner Satzung vom
18. Dezember 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 1. Januar 2008 gegründet.
Gegenstand des Eigenbe- Gegenstand des Eigenbetriebs ist die bedarfsgerechte Versorgung
triebs laut Satzung der Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden,
Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immo-
bilien unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen. Fer-
ner ist IDA Dienstleister für alle bestehenden Eigenbetriebe und
Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Betriebssatzung Gültig in der Fassung vom 16. November 2016
Wirtschaftsjahr Kalenderjahr
Gesellschafter Wissenschaftsstadt Darmstadt
Organe « Stadtverordnetenversammlung
« Betriebskommission
° Betriebsleitung
Stadtverordnetenversamm- |Im Berichtsjahr wurden von der Stadtverordnetenversammlung
lung u.a. folgende Beschlüsse für den Eigenbetrieb gefasst:
e Nachtrag Wirtschaftsplan 2018
+ Wirtschaftsplan 2019
e Grundstücksan- und -verkäufe
e Gebäudesanierungen und Neubauten
Betriebskommission Die Betriebskommission setzt sich gemäß 8 7 Abs. 1 aus fünf Mit-
gliedern der Stadtverordnetenversammlung, drei Mitgliedern des
Magistrats, zwei Mitgliedern des Personalrats des Eigenbetriebs
sowie drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen
Personen nach $ 6 Abs. 3 EigBGes zusammen. Die Mitglieder der
Betriebskommission sind namentlich im Anhang (Anlage II) ge-
nannt. Es fanden Betriebskommissionssitzungen am 14. Februar,
25. April, 22. Juni, 9. August, 31. Oktober und am 6. November
2018 statt. Dabei wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
®e Grundstücksan- und -verkäufe
*e Organisation IDA
e Nachtragswirtschaftsplan 2018
e Wirtschaftsplan 2019
®e Gebäudesanierungen und Neubauten
0.0880302.001
PwC Anlage IV
Betriebsleitung
Betriebsleiter der IDA sind:
e Norbert Werner (Kaufmännischer Bereich)
*e Joachim Lisowski (Technischer Bereich)
Wichtige Verträge
Kommunaler Schutzschirm des Landes Hessen
Der kommunale Schutzschirm ist ein Programm des Landes Hes-
sen zur Teilentschuldung der überschuldeten Gemeinden und
Landkreise. Der Vertrag besteht seit dem 20. Dezember 2012 zwi-
schen dem Land Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Demnach gewährt das Land der Stadt und seinen Eigenbetrieben
Entschuldungshilfen in Höhe von insgesamt € 187 Mio zur
schnellstmöglichen Erreichung des Haushaltsausgleichs. Die Stadt
hat dazu mit der WIBank eine Vereinbarung zur Ablösung der In-
vestitions- und Kassenkredite sowie im Hinblick auf die Zinstra-
gungspflicht abgeschlossen. Der Vertrag endet, wenn der Regie-
rungspräsident auf Nachweis der Stadt bestandskräftig festgestellt
hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im drit-
ten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen waren. Die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt erzielte in den Jahren 2015 bis 2017 aus-
geglichene Ergebnishaushalte. Das hessische Finanzministerium
entließ daher die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 26. März 2019
aus dem Schutzschirm. Der vertraglich geforderte Haushaltsaus-
gleich konnte um zwei Jahre vorgezogen werden. Das Land
leistete insgesamt eine Entschuldungshilfe von über € 186 Mio
sowie jährliche Entlastungen des Ergebnishaushaltes von rd.
€3 Mio.
Nutzungsvereinbarungen
Mit dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Amt 51)
wurden zur Bereitstellung von Erstwohnungen zur Unterbringung
von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen eine Nutzungs-
vereinbarung abgeschlossen:
e Die Nutzungsvereinbarung Schiebelhuthweg 31, Darmstadt,
mit 40 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2016 bis
zum 31. Dezember 2017. Die befristete Nutzungsvereinbarung
hat sich um ein Jahr verlängert und wurde vom Jugendamt
fristgerecht schriftlich zum 31. Dezember 2018 gekündigt.
Mit dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Amt 50) wurden zur Herrichtung und Bereitstellung
von Erstwohnhäusern zwecks Unterbringung von zugewiesenen
Flüchtlingen mehrere Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.
Die zwei größten Nutzungsvereinbarungen sind:
e Die Nutzungsvereinbarung Otto-Röhm-Straße 39, Darmstadt,
mit 924 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Dezember 2016
bis zum 30. November 2026.
e Die Nutzungsvereinbarung Jefferson-Siedlung, Darmstadt, mit
779 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 22. September 2015
bis zum 30. September 2020. Mit Nachtrag zum 1. Januar
2018 wurde die bestehende Nutzungsvereinbarung um ein
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PwC Anlage IV
weiteres Gebäude mit 56 Plätzen erweitert. Damit verfügt die
Stadt Darmstadt dort über insgesamt 835 Belegplätze. Für den
Nachtrag gelten die Bedingungen der bereits abgeschlossenen
Nutzungsvereinbarung in vollem Umfang. Die befristete Nut-
zungsvereinbarung verlängert sich jeweils um drei Monate,
wenn sie nicht vom Amt für Soziales und Prävention spätes-
tens vier Monate vor Ablauf der Befristung schriftlich gekün-
digt wird.
0.0880302.001
2019/0288
2004 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.09.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0288
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Vorlage vom: 10.09.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum 31.12. 2018, der mit einem Jahresgewinn von 13.755.782,25 € Mio. Euro
abschließt, wird festgestellt.
2. Der Jahresgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12. 2018 werden offen gelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018
entlastet.
- 2 -
Anlagen: Bericht Jahresabschluss 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.09.2019
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am
06.09.2019 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den
Jahresabschluss 2018 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stad tverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018.
Dezernent I Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
266 Zeichen
Punkt 16: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Eigenbetrieb Immobilienmanagement (V-Nr. 2019/0288) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, AfD und UWIGA Stimmenthaltung: Die Linke. und FDP
anlage 2
2065 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.09.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0288
Magistratsbeschluss-Nr.
370
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Vorlage vom: 10.09.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum 31.12. 2018, der mit einem Jahresgewinn von 13.755.782,25 € Mio. Euro
abschließt, wird festgestellt.
2. Der Jahresgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12. 2018 werden offen gelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018
entlastet.
- 3 -
Anlagen: Bericht Jahresabschluss 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.09.2019
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am
06.09.2019 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den
Jahresabschluss 2018 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018.
Dezernent I Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (3)
- Niersteiner Straße 6
- Otto-Röhm-Straße 39
- Schiebelhuthweg 31
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0288
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.09.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00