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Weitere Vergabe von bezirksorientierten Mitteln für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0712/2018 vom 02.03.2018
Stand: Am 05.03.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0712/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weitere Vergabe von bezirksorientierten Mitteln für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Für das Haushaltsjahr 2018 stehen 127.100 € an bezirksorientierten Haushaltsmittel gemäß § 37 Ab- satz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Verfügung. In der Sitzung am 22.01.2018 hat die Bezirksvertretung Mülheim eine erste Vergabe in Höhe von 785,00 € beschlossen. Gemäß beigefügter Anlage beschließt die Bezirksvertretung Mülheim eine weitere Vergabe der be- zirksorientierten Mittel für das Jahr 2018. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme gemäß Anlage € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiese- nen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. Die Mittel stehen zur Verfügung. Unter den bisher eingegangenen Anträgen sind auch solche, die Maßnahmen bzw. Projekte für Ende des ersten Quartals 2018 vorsehen, für die der Zuschuss aus bezirksorientierten Mitteln zeitnah – also mit Beginn der Osterferien 2018 – benötigt wird. Um eine Planungssicherheit für die Antragsteller herzustellen, wurde bereits in der Sitzung am 22.01.2018 über einen ersten Antrag in Höhe von 785,00 € entschieden, da die Veranstaltung bereits im Februar 2018 stattfand. Nunmehr wird eine weitere Vergabe der bezirksorientierten Mittel vorgenommen. Eine Prüfung, ob die Auszahlung der Zuschussmittel erfolgen kann, ist in jedem Einzelfall durchzuführen. Die Anlage wird zur Sitzung als Tischvorlage umgedruckt.
Beratungsverlauf
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