mandari

Bestellung von Vertretern/-innen der Kreisstadt Euskirchen für verschiedene Gremien gemäß § 113 Abs. 2 und 4 GO NRW a) einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 GO NRW oder - wenn ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt - b) Bestellung der Vertreter/-innen für die verschiedenen Gremien gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

Beschlussvorlage 137/2014 vom 01.07.2014

Stand: Am 01.07.2014 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 01.07.2014

    Rat

    TOP 4.8. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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