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0827/2020

Generalsanierung Fort Deckstein

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.7

Anlage 2, Auszug FA 15-06-2020 zu 0827-2020

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Ansehen

Anlage 1 Vorabauszug BV 3 (Lindenthal) 08.06.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2, Auszug FA 15-06-2020 zu 0827-2020

1270 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 16.06.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 15.06.2020  
öffentlich 
10.12 Fort VI (Deckstein), Köln-Sülz  
Generalsanierung der Fortanlage  
- Planungsbeschluss - 
0827/2020 
 
 
Geänderter Beschluss (in der Fassung der Bezirksvertretung Lindenthal): 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten 
Beschlussvorschlages: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermitt-
lung der Generalsanierung des Forts VI („Fort Deckstein“) sowie den darauf befindli-
chen Aufbauten und erstellt in Zusammenarbeit mit Interessierten und Nutzern 
(Vereine, Foris Colonia)ein Nutzungskonzept.    
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe der investiven Auszahlungsermächti-
gungen im Haushaltsjahr 2020 für die Planungsmittel in Höhe von 500.000 €. Diese 
sind im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplan-
zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fist 5201-0801-3-5235, Generalsanie-
rung Fort Deckstein, Hj. 2020 veranschlagt.  
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Vorabauszug BV 3 (Lindenthal) 08.06.2020

1150 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 09.06.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokol l der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 08.06.2020  
öffentlich 
9.2.9 Fort VI (Deckstein), Köln-Sülz  
Generalsanierung der Fortanlage  
- Planungsbeschluss - 
0827/2020 
 
 
geänderter Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermitt-
lung der Generalsanierung des Forts VI („Fort Deckstein“) sowie den darauf befindli-
chen Aufbauten und erstellt in Zusammenarbeit mit Interessierten und Nutzern 
(Vereine, Foris Colonia)ein Nutzungskonzept.   
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe der investiven Auszahlungsermächti-
gungen im Haushaltsjahr 2020 für die Planungsmittel in Höhe von 500.000 €. Diese 
sind im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplan-
zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fist 5201-0801-3-5235, Generalsanie-
rung Fort Deckstein, Hj. 2020 veranschlagt.  
  
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig Zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

6500 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0827/2020 
Freigabedatum 
11.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fort VI (Deckstein), Köln-Sülz 
Generalsanierung der Fortanlage 
- Planungsbeschluss - 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung der Gene-
ralsanierung des Forts VI („Fort Deckstein“) sowie den darauf befindlichen Aufbauten.  
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe der investiven Auszahlungsermächtigungen im Haus-
haltsjahr 2020 für die Planungsmittel in Höhe von 500.000 €. Diese sind im Teilfinanzplan 0801 Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fist 
5201-0801-3-5235, Generalsanierung Fort Deckstein, Hj. 2020 veranschlagt.  
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Sportausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   500.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung  
Das Fort VI entstand zwischen 1872 und 1876 als Teil des Äußeren Preußischen Festungsrayons. 
Nach dem 1. Weltkrieg wurden im Zuge des Versailler Vertrages die Kölner Festungswerke entfestigt 
(geschleift). Diese Veränderung brachte eine neue Nutzung für den Äußeren Festungsrayon und die 
in Teilen erhaltenen Forts mit sich. Kennzeichnend für das Fort VI sind die in Backsteinen errichtete 
Kehlkaseme mit zurückspringendem Mittelteil, die zentrale Tordurchfahrt sowie die Rundbogenfens-
ter. 
Die Erholungsanlage am Fort VI entstand zwischen 1923 und 1927 nach dem Entwurf von Fritz 
Encke, der die topographischen Besonderheiten geschickt mit der neuen Nutzung kombinierte. Die 
Grünanlage beinhaltete einen Felsengarten im ehemaligen Flankengraben, der mit Stauden bepflanzt 
war sowie einen durch Wege und Pflanzen erschlossene Glacis. Bis Ende 1928 war diese Anlage 
komplett in den Äußeren Grüngürtel integriert, der nach den Plänen von Theodor Nussbaum gestaltet 
wurde. 
Die Schaffung des Äußeren Grüngürtels als Bestandteil des Kölner Grünsystems wurde durch Konrad 
Adenauer wesentlich begünstigt, der das Ziel verfolgte, umfangreiche Grünflächen für die Bevölke-
rung der wachsenden Großstadt anzulegen. Ein erster Entwurf zur Gestaltung des Äußeren Grüngür-
tels entstand 1920-1923 durch Fritz Schumacher.

3 
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Einheit aus Fort- und Grünanlage als authentisches Beispiel 
der Kölner Festungsanlagen zu erhalten. 
Das Fort VI wurde am 1.7.1980 mit der Lfd. Nr. 313 unter Denkmalschutz gestellt. Um diesen beson-
deren Teil der Geschichte Kölns dauerhaft zu erhalten, ist eine Sanierung aus denkmalpflegerischer 
Sicht unbedingt zu befürworten. 
 
Auf der denkmalgeschützten Fortanlage wurde 1979-1981 ein Aufbau erstellt, in dem die für den 
Sportbetrieb wichtigen Umkleiden und Duschanlagen sowie eine Platzwartwohnung untergebracht 
sind. Die Umkleidebereiche sind wesentlicher Teil der Sportanlage „Fort Deckstein“, die unmittelbar 
vor der Fortanlage in Richtung Militärringstraße liegt. Dieser Aufbau unterliegt ausdrücklich nicht dem 
Denkmalschutz. 
 
In dem reinen Fortbereich befinden sich verschiedene Probenräume, die durch den Verein Popkultur 
Köln e. V. an verschiedene Nutzer vermietet werden, das Vereinsheim des SC Blau-Weiß Köln, 
Technikräume sowie Lagerräume für das Sportamt und kleinere Nebenräume. 
 
Aufgrund diverser Schäden und dadurch entstandenem Schimmelbefall sind mittlerweile Teilbereiche 
des Obergeschosses nicht mehr nutzbar. Derzeit können nur noch die Räumlichkeiten im rechten Teil 
des Aufbaus genutzt werden. In diesem Bereich sind mittlerweile diverse Schäden aufgetreten, die 
eine sofortige Sanierung erforderlich machen. So wurde in dem Bereich durch einen eingeschalteten 
Gutachter starker Schimmelbefall festgestellt, der unmittelbare Maßnahmen erfordert. Außerdem 
wurden im Dämmmaterial anorganische Faserstäube festgestellt. Durch die Deckenöffnungen belas-
ten diese Stäube auch die Raumluft in den genutzten Räumen. 
 
Zur Sicherung der Nutzung beabsichtigt die Verwaltung kurzfristige Maßnahme umzusetzen, die die 
entstandenen Belastungen beseitigt und die sportliche Nutzung weiter ermöglicht. 
 
Die gesamte Anlage bedarf jedoch zu ihrem Erhalt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, die auf-
grund der sehr alten Bausubstanz und den Anforderungen, die sich aus dem Denkmalschutz erge-
ben, ein umfangreiches Maßnahmenpaket nach sich ziehen.  
 
So ist es erforderlich, dass die Dachfläche vollständig erneuert wird, die Außenwände müssen isoliert 
werden, die Fenster im gesamten Gebäude und Fugen der Wände sowie die technischen Anlagen 
erneuert und ergänzt werden, in den Räumen sind Feuchtigkeitsschäden und Schimmel zu beseiti-
gen.  
 
Um diese Arbeiten auch im Hinblick auf die besonderen Anforderungen, die sich aus dem Denkmal-
status ergeben, sachgerecht planen und beziffern zu können, ist die Beauftragung von Fachplanern 
und Fachleuten im Bereich des Denkmalschutzes erforderlich.  
 
Nach einer ersten groben Kostenannahme geht die Verwaltung von voraussichtlichen Gesamtkosten 
mit einem Volumen von rd. 8,5 Mio. € aus.  
Planungsmittel in Höhe von 500.000 € sind im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fist 5201-0801-3-5235, Generals-
anierung Fort Deckstein, Hj. 2020 veranschlagt. 
 
Bei Ablehnung der Planung einer Generalsanierung steht zu erwarten, dass zu erwartende weitere 
Schäden aufgrund der sehr alten Bausubstanz erhebliche laufende Instandhaltungskosten verursa-
chen bzw. die Nutzung des Forts aufgegeben werden muss.

Beratungsverlauf (4)

08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0827/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.05.2020
Erstellt
09.03.2020 11:55