0827/2020
Generalsanierung Fort Deckstein
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Anlage 2, Auszug FA 15-06-2020 zu 0827-2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 16.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.06.2020 öffentlich 10.12 Fort VI (Deckstein), Köln-Sülz Generalsanierung der Fortanlage - Planungsbeschluss - 0827/2020 Geänderter Beschluss (in der Fassung der Bezirksvertretung Lindenthal): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermitt- lung der Generalsanierung des Forts VI („Fort Deckstein“) sowie den darauf befindli- chen Aufbauten und erstellt in Zusammenarbeit mit Interessierten und Nutzern (Vereine, Foris Colonia)ein Nutzungskonzept. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe der investiven Auszahlungsermächti- gungen im Haushaltsjahr 2020 für die Planungsmittel in Höhe von 500.000 €. Diese sind im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplan- zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fist 5201-0801-3-5235, Generalsanie- rung Fort Deckstein, Hj. 2020 veranschlagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Vorabauszug BV 3 (Lindenthal) 08.06.2020
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Anlage 1 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokol l der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2020 öffentlich 9.2.9 Fort VI (Deckstein), Köln-Sülz Generalsanierung der Fortanlage - Planungsbeschluss - 0827/2020 geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermitt- lung der Generalsanierung des Forts VI („Fort Deckstein“) sowie den darauf befindli- chen Aufbauten und erstellt in Zusammenarbeit mit Interessierten und Nutzern (Vereine, Foris Colonia)ein Nutzungskonzept. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe der investiven Auszahlungsermächti- gungen im Haushaltsjahr 2020 für die Planungsmittel in Höhe von 500.000 €. Diese sind im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplan- zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fist 5201-0801-3-5235, Generalsanie- rung Fort Deckstein, Hj. 2020 veranschlagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0827/2020 Freigabedatum 11.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fort VI (Deckstein), Köln-Sülz Generalsanierung der Fortanlage - Planungsbeschluss - Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung der Gene- ralsanierung des Forts VI („Fort Deckstein“) sowie den darauf befindlichen Aufbauten. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe der investiven Auszahlungsermächtigungen im Haus- haltsjahr 2020 für die Planungsmittel in Höhe von 500.000 €. Diese sind im Teilfinanzplan 0801 Sport- förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fist 5201-0801-3-5235, Generalsanierung Fort Deckstein, Hj. 2020 veranschlagt. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Sportausschuss 15.06.2020 Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Fort VI entstand zwischen 1872 und 1876 als Teil des Äußeren Preußischen Festungsrayons. Nach dem 1. Weltkrieg wurden im Zuge des Versailler Vertrages die Kölner Festungswerke entfestigt (geschleift). Diese Veränderung brachte eine neue Nutzung für den Äußeren Festungsrayon und die in Teilen erhaltenen Forts mit sich. Kennzeichnend für das Fort VI sind die in Backsteinen errichtete Kehlkaseme mit zurückspringendem Mittelteil, die zentrale Tordurchfahrt sowie die Rundbogenfens- ter. Die Erholungsanlage am Fort VI entstand zwischen 1923 und 1927 nach dem Entwurf von Fritz Encke, der die topographischen Besonderheiten geschickt mit der neuen Nutzung kombinierte. Die Grünanlage beinhaltete einen Felsengarten im ehemaligen Flankengraben, der mit Stauden bepflanzt war sowie einen durch Wege und Pflanzen erschlossene Glacis. Bis Ende 1928 war diese Anlage komplett in den Äußeren Grüngürtel integriert, der nach den Plänen von Theodor Nussbaum gestaltet wurde. Die Schaffung des Äußeren Grüngürtels als Bestandteil des Kölner Grünsystems wurde durch Konrad Adenauer wesentlich begünstigt, der das Ziel verfolgte, umfangreiche Grünflächen für die Bevölke- rung der wachsenden Großstadt anzulegen. Ein erster Entwurf zur Gestaltung des Äußeren Grüngür- tels entstand 1920-1923 durch Fritz Schumacher. 3 Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Einheit aus Fort- und Grünanlage als authentisches Beispiel der Kölner Festungsanlagen zu erhalten. Das Fort VI wurde am 1.7.1980 mit der Lfd. Nr. 313 unter Denkmalschutz gestellt. Um diesen beson- deren Teil der Geschichte Kölns dauerhaft zu erhalten, ist eine Sanierung aus denkmalpflegerischer Sicht unbedingt zu befürworten. Auf der denkmalgeschützten Fortanlage wurde 1979-1981 ein Aufbau erstellt, in dem die für den Sportbetrieb wichtigen Umkleiden und Duschanlagen sowie eine Platzwartwohnung untergebracht sind. Die Umkleidebereiche sind wesentlicher Teil der Sportanlage „Fort Deckstein“, die unmittelbar vor der Fortanlage in Richtung Militärringstraße liegt. Dieser Aufbau unterliegt ausdrücklich nicht dem Denkmalschutz. In dem reinen Fortbereich befinden sich verschiedene Probenräume, die durch den Verein Popkultur Köln e. V. an verschiedene Nutzer vermietet werden, das Vereinsheim des SC Blau-Weiß Köln, Technikräume sowie Lagerräume für das Sportamt und kleinere Nebenräume. Aufgrund diverser Schäden und dadurch entstandenem Schimmelbefall sind mittlerweile Teilbereiche des Obergeschosses nicht mehr nutzbar. Derzeit können nur noch die Räumlichkeiten im rechten Teil des Aufbaus genutzt werden. In diesem Bereich sind mittlerweile diverse Schäden aufgetreten, die eine sofortige Sanierung erforderlich machen. So wurde in dem Bereich durch einen eingeschalteten Gutachter starker Schimmelbefall festgestellt, der unmittelbare Maßnahmen erfordert. Außerdem wurden im Dämmmaterial anorganische Faserstäube festgestellt. Durch die Deckenöffnungen belas- ten diese Stäube auch die Raumluft in den genutzten Räumen. Zur Sicherung der Nutzung beabsichtigt die Verwaltung kurzfristige Maßnahme umzusetzen, die die entstandenen Belastungen beseitigt und die sportliche Nutzung weiter ermöglicht. Die gesamte Anlage bedarf jedoch zu ihrem Erhalt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, die auf- grund der sehr alten Bausubstanz und den Anforderungen, die sich aus dem Denkmalschutz erge- ben, ein umfangreiches Maßnahmenpaket nach sich ziehen. So ist es erforderlich, dass die Dachfläche vollständig erneuert wird, die Außenwände müssen isoliert werden, die Fenster im gesamten Gebäude und Fugen der Wände sowie die technischen Anlagen erneuert und ergänzt werden, in den Räumen sind Feuchtigkeitsschäden und Schimmel zu beseiti- gen. Um diese Arbeiten auch im Hinblick auf die besonderen Anforderungen, die sich aus dem Denkmal- status ergeben, sachgerecht planen und beziffern zu können, ist die Beauftragung von Fachplanern und Fachleuten im Bereich des Denkmalschutzes erforderlich. Nach einer ersten groben Kostenannahme geht die Verwaltung von voraussichtlichen Gesamtkosten mit einem Volumen von rd. 8,5 Mio. € aus. Planungsmittel in Höhe von 500.000 € sind im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fist 5201-0801-3-5235, Generals- anierung Fort Deckstein, Hj. 2020 veranschlagt. Bei Ablehnung der Planung einer Generalsanierung steht zu erwarten, dass zu erwartende weitere Schäden aufgrund der sehr alten Bausubstanz erhebliche laufende Instandhaltungskosten verursa- chen bzw. die Nutzung des Forts aufgegeben werden muss.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0827/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.05.2020
- Erstellt
- 09.03.2020 11:55