3521/2019
Klettenbergpark
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 6700-1301-3-1019 Vorlagen-Nummer 3521/2019 Freigabedatum 07.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Klettenbergpark Absperrmaßnahmen und Einfriedungen Beschlussorgan Finanzausschuss Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von Ab- sperrmaßnahmen, Einfriedungen und Sanierungen im Klettenbergpark mit Gesamtkosten von 393.585 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs- und einer Ver- pflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von jeweils 165.000 € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentli- ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Finanzstelle 6700-1301-3-1019, Einfriedung Klettenbergpark FW, Hj. 2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 390.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 390.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Klettenbergpark ist ein etwa 6 Hektar großer, als Naturgarten angelegter Höhenpark. Er wurde zwischen 1905 und 1907 vom Kölner Gartendirektor Fritz Encke auf dem Gelände einer 10 m tiefen Kiesgrube in Form eines Dreiecks angelegt. Die Planung und Anlage des Parks fügte sich nahtlos in das zu Beginn des 20. Jahrhunderts verfolgte Ziel der Vorortbegrünung. Von jeder Seite führt das modellierte Gelände zum tiefer gelegenen Teich und erfordert in der Wegeführung und –sicherung zeitgemäße Schutzmaßnahmen z. B. in Form von Absturzsicherungen und Handläufen. Durch die Tiefenlage müssen ferner die zu den Wegen verlaufenden steilen Böschungen abgesichert werden. Eine Gefahrenlage stellen auch die in einem besorgniserregenden Zustand befindlichen Einfriedigun- gen dar. Aufgrund massiver Korrosionsschäden und daraus folgenden Standsicherheitsmängel ent- sprechen Teilbereiche nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Über die Sicherheitsbelange hinaus präsentieren sich insbesondere die Parkaußenseiten (Luxemburger Straße und Siebengebirgsallee) durch ihre marode Erscheinung optisch wenig anspre- chend, so dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden. Finanzierung Eine vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) am 06.09.2019 geprüfte Kostenberechnung liegt vor (RPA- Nr. KOB 2019/0353). Die bestätigten Baukosten belaufen sich gemäß Prüfvotum auf 363.584,51 € (siehe Anlage). Im Rahmen der 2017 erfolgten Planungsvergabe sind Honoraraufwendungen i. H. v. 30.000 € entstanden, die mangels Projektierungsfähigkeit seinerzeit aus dem zentralen Festwertan- satz Fst. 6700-1301-0-0001 Festwert Grün finanziert worden sind. Bezüglich der Anmerkung des RPA über teilweise zu hoch angesetzte Einheitspreise (siehe drittletz- 3 ter Absatz) sei ausgeführt, dass es sich hier um übliche Marktpreise handelt. Der Anregung des RPA über die Farbtonwahl der Zäune (siehe vorletzter Absatz) wird gefolgt. Die Finanzierung ist vorgesehen im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen) bei Fst. 6700-1301-3-1019 Einfriedung Klettenbergpark FW. In Anlehnung an die Ausführungen des RPA wird davon ausgegangen, dass der in 2019 veranschlagte Planwert i. H. v. 165.000 € sowie die in der Mittelfristplanung vorgesehene Auszahlungsermächtigung 2020 in gleicher Höhe den gesamten Finanzbedarf abzudecken vermögen. Im Zuge der flexiblen Haushalts- führung kann im Bedarfsfall durch Mittelumschichtungen ein etwaig entstehender Mehrbedarf im glei- chen Teilfinanzplan abgedeckt werden. Die Maßnahmen stellen Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind die zum Werterhalt des Grünvermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleich- falls als Aufwand im Ergebnisplan abzubilden. Die korrespondierenden Aufwandsermächtigungen wurden im Hpl. 2019 incl. Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen berück- sichtigt.
RPA-Prüfvotum
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r 14 / .£-(2:09.2019 a I Mel are DIE ac. Köln N ze u ii 67 - Amt für Landschaftspflege ad 67 über Dezernat VI und Grünflächen A Eingang‘ u x“ —bI— Vor 7a ra LM Absperrmaßnahmen und Einfriedungen Klettenbergpark Hier: Kostenberechnung RPA-Nr.: KOB 2019/0353 hier: Prüfung der Kostenberechnung Eingereichte Kosten: 305.533,20 € (netto), 363.584,51 € (brutto) Bestätigte Kosten: siehe Schreiben Sehr geehrte Damen und Herren, für Absperrmaßnahmen und Einfriedungen im Klettenbergpark haben Sie die Kostenberech- nung zur Prüfung eingereicht. Die technisch-wirtschaftliche Prüfung der eingereichten Unterlagen ergab folgendes Ergeb- nis! Es gibt keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen die Fortsetzung der Maßnahme. Die anrechenbaren Baukosten wurden von Ihnen in Form eines bepreisten Leistungsver- zeichnisses vorgelegt (Langversion als auch Kurztext). Die erforderliche Zuordnung der Kos- ten, entsprechend den Vorgaben der DIN 276, wurde dabei jedoch nicht vorgenommen. Eine prüfbare Mengen- und Massenermittlung wurde nicht eingereicht. - Angefallene oder noch zu erwartenden Baunebenkosten, wie z.B. die Honorare für Planer und/oder Gutachter wurden in Ihrer Kostenberechnung ebenfalls nicht aufgeführt. Die Kosten konnten insofern nicht vollumfänglich geprüft und bestätigt werden. Die im Leistungsverzeichnis eingesetzten Einheitspreise sind teilweise zu hoch angesetzt. Der aufgeführte pauschale Sicherheitszuschlag für Unvorhergesehenes ist unzulässig. Es ist davon auszugehen, dass die vorgelegte Baumaßnahme kostengünstiger, als von Ihnen bisher kalkuliert realisiert werden kann, insbesondere, wenn die Zäune statt in dem Sonderfarbton (DB 703 eisengrau mit Glimmer) in einem ähnlichen Standardfarbton (z.B. “ Anthrazitgrau, RAL 7016) ausgeführt werden. Da die Einfriedungen nicht unter Denkmal- schutz stehen, gibt es hinsichtlich der Zaunfarbe auch keine denkmalschutzrechtlichen Ein- schränkungen. Ich bitte darum, zukünftig mit der Kostenberechnung (bitte nach der DIN 276!) und dem Ent- wurfsplan, auch eine Massenermittlung.sowie die Auflistung und Vorausberechnung der Baunebenkosten und den Entwurf der Beschlussvorlage miteinzureichen. Mit freundlichen Grüßen | | | \ / a achte Kostenbere hnung \ \ | 5
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3521/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.11.2019
- Erstellt
- 09.10.2019 08:55