Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1655/2017 vom 03.07.2017
Stand: Am 05.09.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 03.07.2017 1655/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.09.2017 Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht hier: Mündliche Anfrage des SE Kissenbeck in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.03.2017, TOP 8.1 SE Kissenbeck bitte um Beantwortung folgender Frage: „SE Kissenbeck bittet um einen Sachstandsbericht zur Aufhebung der Radwegebenut- zungspflicht. Hierbei interessiere ihn auch der zeitliche Rahmen der Umsetzung und mit welchen Maßnahmen die Aufhebung kenntlich gemacht werde.“ Antwort der Verwaltung: Von den 628 km Radwegen in Köln wurden zwischenzeitlich rund 400 km Radwege auf ihre Be- nutzungspflicht überprüft, ca. 228 km stehen somit noch aus. In den nächsten zwei Jahren wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein. Zu Beginn der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht wurde an einigen Straßenabschnitten mittels Beschilderung vorübergehend darauf hingewiesen, dass Radfahrer die Fahrbahn benut- zen dürfen. Eine generelle und dauerhafte Kennzeichnung vor Ort erfolgt jedoch nicht. gez. Blome
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