2999/2022
Beschattung von Spielplätzen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2513 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 2999/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.09.2022 Beschattung von Spielplätzen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen AN/2638/2021 Die Klimaveränderung bringt voraussichtlich lange konstante Wetterlagen, wie z.B. ausgedehnte Hit- zeperioden und Trockenheit. Spielplätze sind Orte für Kinder, die besonders geschützt werden müs- sen, da sonst hohe Temperaturen auf Spielgeräten und Flächen entweder zu Verletzungen führen oder dazu, dass kein Kind diese Spielplätze ab 12 Uhr nutzen wird. Wir fragen die Verwaltung: 1.) Gibt es Konzepte für Spielplatzneugestaltungen oder Neubau, die diesem gestiegenen Be- schattungsbedarf gerecht werden? a) Wenn ja, wo werden oder wurden sie eingesetzt? b) Wenn nein, warum nicht? 2.) Wie ersetzt man vertrocknete Bäume auf bestehenden Spielplätzen gleichwertig, die bisher als Schattenspender gute Arbeit geleistet hatten? 3.) Gibt es Pläne, auf bestehenden Spielplätzen mehr Beschattung als bisher zu installieren? Die Kinder und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu Punkt 1): Derzeit werden alle aktuellen Informationen bzgl. der verschiedensten Bereiche zum Thema Klima im Städtebau zusammengetragen und auf Effektivität, Kosten-Nutzen-Analyse und Um- setzungsmöglichkeiten unter Beachtung der vorhandenen Standards und Richtlinien geprüft (z.B. Klimaresilienz – Schwammstadt, Hitze-Starkregen etc.). Die daraus gezogenen Erkenntnisse und ggfls. Ergebnisse werden z.T. in die neue Spielplatzbedarfsplanung mit einfließen. Zu Punkt 3): Derzeit gibt es noch keine Pläne auf bestehenden Spielplätzen mehr Beschattung zu installieren. Die Verwaltung nimmt diesen Punkt im Rahmen der städtischen Klimadiskussion mit auf und prüft die verschiedenen Möglichkeiten auf Umsetzung nach den erforderlichen DIN-Normen und Praktikabilität. Die Verwaltung Grünpflege nimmt wie folgt Stellung zu Punkt 2): Einen Baum, der bereits ein höheres Alter und ein fortgeschrittenes Wachstum, sprich Größe erreicht hat, kann unter Betrachtungspunkten wie Ökologie, Ökonomie und Schattenwurf nicht ad hoc in einer 2 Gleichwertigkeit der Nachpflanzung/Ersatzpflanzung ersetzt werden. Sollte ein Baum in den ersten 1-5 Jahren Ausfallerscheinungen haben und ersetzt werden müssen so ist eine annähernd gleichwertige Ersatzpflanzung in Teilen möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2999/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.09.2022
- Erstellt
- 09.09.2022 13:21