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2999/2022

Beschattung von Spielplätzen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.10.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2513 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 2999/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.09.2022 
 
Beschattung von Spielplätzen 
Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen AN/2638/2021 
 
Die Klimaveränderung bringt voraussichtlich lange konstante Wetterlagen, wie z.B. ausgedehnte Hit-
zeperioden und Trockenheit. Spielplätze sind Orte für Kinder, die besonders geschützt werden müs-
sen, da sonst hohe Temperaturen auf Spielgeräten und Flächen entweder zu Verletzungen führen 
oder dazu, dass kein Kind diese Spielplätze ab 12 Uhr nutzen wird. 
 
Wir fragen die Verwaltung:  
 
1.) Gibt es Konzepte für Spielplatzneugestaltungen oder Neubau, die diesem gestiegenen Be-
schattungsbedarf gerecht werden? 
a) Wenn ja, wo werden oder wurden sie eingesetzt? 
b) Wenn nein, warum nicht? 
 
2.) Wie ersetzt man vertrocknete Bäume auf bestehenden Spielplätzen gleichwertig, die bisher 
als Schattenspender gute Arbeit geleistet hatten? 
 
3.) Gibt es Pläne, auf bestehenden Spielplätzen mehr Beschattung als bisher zu installieren? 
 
 
 
Die Kinder und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu Punkt 1): Derzeit werden alle aktuellen Informationen bzgl. der verschiedensten Bereiche zum 
Thema Klima im Städtebau zusammengetragen und auf Effektivität, Kosten-Nutzen-Analyse und Um-
setzungsmöglichkeiten unter Beachtung der vorhandenen Standards und Richtlinien geprüft (z.B. 
Klimaresilienz – Schwammstadt, Hitze-Starkregen etc.). Die daraus gezogenen Erkenntnisse und 
ggfls. Ergebnisse werden z.T. in die neue Spielplatzbedarfsplanung mit einfließen. 
 
Zu Punkt 3): Derzeit gibt es noch keine Pläne auf bestehenden Spielplätzen mehr Beschattung zu 
installieren. Die Verwaltung nimmt diesen Punkt im Rahmen der städtischen Klimadiskussion mit auf 
und prüft die verschiedenen Möglichkeiten auf Umsetzung nach den erforderlichen DIN-Normen und 
Praktikabilität. 
 
 
 
Die Verwaltung Grünpflege nimmt wie folgt Stellung zu Punkt 2):  
 
Einen Baum, der bereits ein höheres Alter und ein fortgeschrittenes Wachstum, sprich Größe erreicht 
hat, kann unter Betrachtungspunkten wie Ökologie, Ökonomie und Schattenwurf nicht ad hoc in einer

2 
 
Gleichwertigkeit der Nachpflanzung/Ersatzpflanzung ersetzt werden. 
Sollte ein Baum in den ersten 1-5 Jahren Ausfallerscheinungen haben und ersetzt werden müssen so 
ist eine annähernd gleichwertige Ersatzpflanzung in Teilen möglich.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2999/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.09.2022
Erstellt
09.09.2022 13:21