V/0391/2005
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teilabschnitt XV: Kinderhaus - Haubrockweg
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Anlage - Plan
31 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 391/2005
Beschlussvorlage
2764 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teilabschnitt XV: Kinderhaus - Haubrockweg Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 106 Teilabschnitt XV: Kinderhaus – Haubrockweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge- setzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im zentralen Bereich zwischen Grevener Straße / Am Burloh / Rinscheweg / Haubrockweg zu ändern. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger wird abgesehen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teil- abschnitt XV keine zusätzlichen Kosten entstehen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 106 Teilabschnitt XV weist für den zentralen Bereich zwischen Grevener Straße / Am Burloh / Rinscheweg / Haubrockweg eine eingeschossige Einfamilienhausbebauung aus, die über eine Stichstra- ße vom Rinscheweg erschlossen werden soll. Zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung und um die bauliche Nutzung dieses Bereiches zu ermögli- chen, wurde ein Umlegungsverfahren eingeleitet. Um die im Umlegungsverfahren neu gebildeten Grundstücke entsprechend den unveränderten Planungszielen bebauen zu können, ist ein Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes berührt weder die Grundzüge der Planung noch wird eine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unt erliegen, vorbereitet oder begründet. Darüber hinaus sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter ersichtlich. So- mit sind die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB gegeben. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger wird aus den vorgenannten Gründen abgesehen, zumal die Eigen- tümer während des Umlegungsverfahrens über die geänderte Planung umfassend unterrichtet wurden. Während der folgenden öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Ziele und den Zweck der geänderten Planung zu informieren. Der Stadt Münster entstehen durch die Änderung des Bebauungsplanes keine zusätzlichen Kosten. Münster, Anlagen: Übersichtsplan gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0391/2005 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 18.05.05 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Grevener Straße
- Haubrockweg
- Rinscheweg
- Am Burloh
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0391/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37