2014/0078
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2014; hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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2014/0078
8412 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0078
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2014;
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 24.02.2014
Beschlussvorschlag :
1. Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 20. Februar 2014 zum Hau s-
halt 2014 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2014 der Eige n-
betriebe „Bäder der Wi ssenschaftsstadt Darmstadt“, „Bürgerhäuser und Märkte der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt“, „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, „Immobilie n-
management der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, „Darmstädter Werkstätten und Wohnei n-
richtungen der Wissens chaftsstadt Darmstadt“ und „Kommunale Aufgaben und Dienstleistu n-
gen der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ sowie zum Nachtragshaushalt 2013 der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt und den Nachtragswirtschaftsplänen 2013 der Eigenbetriebe wird
Kenntnis genommen.
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des R e-
gierungspräsidiums Darmstadt vom 20. Februar 2014 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntni s-
nahme vorgelegt.
- 2 -
Anlagen: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 20. Februar
2014
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24. Februar 2014
Mit Verfügung vom 20. Februar 2014 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsicht s-
behörde den Haushalt 2014 und den Nachtragshaushalt 2013 der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt sowie die Wirtschaftspläne 2014 und die Nachtragswirtschaftspläne 2013 der Eigenb e-
triebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt genehmigt.
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ und „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ für das Wirts chaftsjahr 2014 enthalten keine genehmigung s-
pflichtigen Teile.
Der Beschluss über den Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Bürgerhäuser und
Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ für das Wirtschaftsjahr 2013 enthält keine g e-
nehmigungspflichtigen T eile.
Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt gelten aber auch für diese Sondervermögen für die Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 die
haushaltsrechtlichen Empfehlungen der Aufsichtsbehörde.
In der Genehmigung sverfügung stellt das Regierungspräsidium wiederum fest, dass – trotz
erwarteter Einhaltung der Konsolidierungsvereinbarung – die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wissenschaftsstadt Darmstadt immer noch als erheblich gefährdet einzustufen ist. Dies
wird durch den weiterhin hohen Stand der Verbindlichkeiten aus investiven Schulden und den
Kassenkrediten deutlich.
Im Nachtrag 2013 konnte der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis durch höhere Erträge,
trotz gestiegener zahlungswirksamer Aufwendungen, von 32,5 Mio. Euro auf 28,5 Mio. Euro
verringert werden. Das vorläufige Rechnungsergebnis 2013 belegt, dass mit weiteren Verbe s-
serungen im Haushaltsvollzug zu rechnen ist. Der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis wird
die Vorgabe von 27,9 Mio. Euro durch die Teilna hme am Kommunalen Schutzschirm erre i-
chen.
Da die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2012 die Teilna hme
am Kommunalen Schutzschirm beschlossen hat, muss das Defizit im ordentlichen E rgebnis
2014 auf 22,2 Mio. Euro begrenzt werden. Obwohl das geplante ordentliche Ergebnis mit
einem Fehlbetrag von nur 19,8 Mio. Euro abschließt, regt die Aufsichtsbehörde an, eigenve r-
antwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO auszusprechen. Dies ist oh-
nehin vorgesehen und den städtisc hen Ämtern bereits mit einer Rundverfügung mitgeteilt
worden.
Die Aufsichtsbehörde empfiehlt in der Genehmigungsverfügung die eigenständige kritische
Überprüfung der vorgehaltenen Leistungen und Standards fortzuführen. Eine restriktive Pe r-
sonalbewirtschaf tung und eine nachhaltige Priorisierung bei den gewährten Zuweisungen und
Zuschüssen sind angezeigt. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden kommunalen Lei s-
tungsangebote – in beträchtlichem Umfang auch freiwillige – erscheint es weiterhin nicht
vertretbar, neue vertragliche Verpflichtungen einzugehen und die Ausstieg sszenarien bei
freiwilligen Leistungen hinauszuzögern.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt
auch in Zukunft die Verpflichtung, die Grenzen der V ertretbarkeit und Zumutbarkeit ihres
wirtschaftlichen Handelns zu überprüfen. Dies gilt ebenso für das Investitionsverhalten.
- 4 -
Die Investitionskredite werden von der Aufsichtsbehörde zwar in vollem Umfang genehmigt,
allerdings können entsprechend der im stä dtischen Haushalt und den Wirtschaftsplänen der
Eigenbetriebe veranschlagten Tilgungszahlungen für das Jahr 2014 nur Investitionskredite
im Umfang von 24,8 Mio. Euro aufgenommen werden, so dass eine Nettoneuverschuldung
bei den Investitionskrediten grundsä tzlich vermieden wird. Für alle Bereiche gelten auch für
das Jahr 2014 Einzelgenehmigungsvorbehalten gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO. Die Investit i-
onsprogramme sind dieser Maßgabe anzupassen.
Auf neue Investitionen und insbesondere Investitionsfördermaßnahme n, die erhebliche Fo l-
gekosten verursachen, sollte grundsätzlich verzichtet werden. Obwohl die Priorisierung der
Investitionen den städtischen Gremien überlassen bleibt, ergeht der Verweis auf § 19
Abs. 1 HGO, wonach Einrichtungen nur im Rahmen der finanzie llen Leistungsfähigkeit berei t-
gestellt werden können.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen gemäß § 27 GemHVO erst in
Angriff genommen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Einzelkreditgenehmigungen sind nur dann möglich, wenn sic hergestellt werden kann, dass
der im Schutzschirmverfahren vorgesehene Abbaupfad eingehalten wird. Ein am Schut z-
schirmabbaupfad orientierter Haushaltsvollzug ist nachvollziehbar darzulegen.
Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen ist eine Begrenzung vor gesehen. Hier ist darauf
zu achten, dass Verpflichtungen nur in dem Umfang eingegangen werden, dass in den Jahren
der Veranschlagung eine Nettoneuverschuldung bei den Investitionskrediten insgesamt ve r-
mieden wird.
Bei den Kassenkrediten wird davon ausgega ngen, dass der Höchstbetrag der Kassenkredite
durch die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm in künftigen Haushalts - oder Nachtrag s-
satzungen weiter reduziert werden kann.
In den Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft weist die Aufsichtsbehörde – wie in den ver-
gangenen Jahren – außerdem darauf hin, dass Vermögensgegenstände, welche die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt in absehbarer Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benötigt,
auf ihre wirtschaftliche Veräußerbarkeit zu überprüfen sind. Auch die wirtschaf tlichen Betei-
ligungen sind zu hinterfragen.
Beiträge und Gebühren sind laufend auf ihren Kostendeckungsgrad hin zu überprüfen und
ggf. anzupassen. Auch die Erhöhung von Mieten und Pachten ist in Betracht zu ziehen.
Das Haushaltssicherungskonzept ist weiterzuentwickeln. Die mit dem Land Hessen im
Schutzschirmverfahren vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen sowie inzwischen benannte
Ersatzmaßnahmen müssen in vollem Umfang enthalten sein.
Der vollständige Text der Geneh migung ist zur Kenntnisnahme beigefügt.
Eine gesonderte Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen.
Darmstadt, 24. Februar 2014
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
26301 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Eing.: 2 0' Feb' 2014
Finanzverwaltung und L' i
Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Da rmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
lhre Bericht vom:
lhr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
8:00 bis 16:30 Uhr
8:00 bis 15:00 Uhr
06151 12 0 (Zentrale)
06151 12 6347 (allgemein)
f16-33f02-11-
31. Januar spwie
6., 1 1. und 1 4. Februar 2014
Jörg Nehrbaß
2.37
06151/ 12 - 5309 / 4610
joerg.nehrbass@rpda.hessen.de
.-r^
/f ). Februar 2014
L \,/
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel :
Haltestelle Luisenplatz
HESSEN
ffi
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschafustadt Darmstadt nach SS 135 ff der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
o Ergte Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2013;
o Beschlüsse zu den jeweils ersten Nachtragswirtschafuplänen der Eigenbetriebe,,Bäder
der Wissenschaftsstadt Darmstadt", ,,8ürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt
Darmstadt", ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafustadt Darmstadt" sowie ,,Kul-
turinstitute der Wissenschafustadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2013;
r Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 20'14;
r Beschlüsse zü den Wirtschaftsplänen: ,,8äder der Wissenschaftsstadt Darmstadt', ,,8ür-
gerhäuser und Märkte derWissenschaftsstadt Darmstadt", ,,Eigenbetrieb für Kommu-
nale Aufgaben und Dienstleistungqn",,,lmmobilienmanagement der Wissenschafu-
stadt Darmstadt",,,Kulturinstitute der Wissenschafustadt Darmstadt" sowie
,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das Wirtschaftsjahr 2014
t.
NachtragshaushalV -wirtschaftspläne für das Haushalts-/ Wirtschaftsjahr 2013
Der städtische Nachtragshaush alt2013 sowie die Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbe-
triebe wurden am 17 . Dezember 2013 beschlossen und mit Bericht vom 31 . Januar 2014
am 31 . Januar 2014 zur Genehmigung vorgelegt.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
lnternet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Servicezeiten:
Mo. - Do.
Freitag
Telefon:
Telefax:
-2-
Hiermit genehmige ich
1 . den Gesamtbetrag der in 5 2 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 201 3
vorgesehenen Kredite in Höhe von
18.172.487 €
(i. W.: ,,Achtzehn Millionen einhundertzweiundsiebzigtausendvierhundertsiebenundachtzig Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 18.968.580 € um den Betrag
von796.093 € vermindert wurden, gemäß 5 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach 5 103
Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelge-
neh m ig u ngsvorbeha lt sind Kred ite aus dem Hessischen I nvestitionsfonds.
2. den Gesamtbetrag der in 5 3 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2013
vorgesehenen Verpfl ichtu n gsermächtig u n gen in Höhe von
9.320.000 €
(i. W.:,,Neun Millionen dreihundertzwanzigtausend Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 17.775.000 € um den Betrag von
8.455.000 € vermindert wurden, gemäß S 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungen dürfen
jedoch nur in einem solchen Umfang eingegangen werden, dass in den Jahren zu deren
Lasten die Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind, eine Nettoneuverschuldung
der städtischen Haushaltswirtschaft bei den Investitionskrediten insgesamt vermieden
wird.
3. den in 5 4 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzten
Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
450.000.000 €
( i. W. :,,Vierhu ndertfü nfzig M il I ionen Euro"),
'der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.wurde, gemäß S 105
Absatz 2 HGO.
4. den Gesamtbetrag der unter Ziffer2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt'
schafuplan des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wigsenschafustadt Darmstadt" für das Wirt-
schaftsjahr 2013 vorgesehenen Kredite in Höhe von
160.000 €
(i. W.:,,Einhundertsechzigtausend Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.235.000 € um den Betrag von
5.075.000 € vermindeft wurden, gemäß 5 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung
mit 5 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite
weiterhin jeweils der Genehmigung nach S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommejn von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
-J-
5.
-3-
den Gesamtbetrag der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schafuplan des Eigenbetriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafustadt Dar-
mstadt" für das Wirtschafujahr 2013 vorgesehenen Kredite in Höhe von
6.768.100 €
(i. W.: ,,Sechs Millionen siebenhundertachtundsechzigtausendeinhundert Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1 1 .722.000 € um den Betrag von
200.000 € erhöht und um den Betrag von 5.153.900 € vermindert wurdenT gemäß 5 1 15
Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 5 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach 5 103
Absatz 4 Nr.. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelge-
neh mi g u ngsvorbeha lt si nd Kred ite a us dem Hessischen I nvestitionsfonds.
den Gesamtbetrag der unter Zif{er 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schafuplan des Eigenbetriebs,,lmmobilienmanagement derWissenschafustadt Dar-
mstadt" für das Wirtschafujahr 2013 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von
1.8s0.000 €
( i. W. :,,Ei ne Mi | | ion achth u ndertfü nfzigta usend Eu ro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.450.000 € um den Betrag von
1 .600.000 € vermindeft wurden, gemäß 5 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung
mit S 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem soJchen Umfang
eingegangen werden, dqss in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungsermächti-
gungen veranschlagt sind, eine Nettoneuverschuldung der städtischen Haushaltswirt-
schaft bei den Investitionskrediten insgesamt vermieden wird.
7. den unter Ziffer 4 des Beschlusses über den ersten Nachtragswitschafuplan des Eigen-
betriebs,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt-
schafujahr 2013 festgesetzten Höchstbetrag der. Kassenkredite in Höhe von
10.000.000 €
(i. W.: ,,Zehn Millionen Euro"),
der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß 5 1 15 Absatz 1
Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 5 105 Absatz 2 HGO.
6.
-4-
B. den Gesamtbetrag der unter Zif{er 2 des Beschlusses über den ersten Nächtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2013 vorgesehenen Kredite in Höhe von
317.000 €
(i. W.:,,Dreih u ndertsiebzeh ntausend Eu ro"),
die gegenüber der: bisherigen Festsetzung in Höhe von 257.000 € um den Betrag von
60.000 € erhöht wurden, gemäß S 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit
S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite
weiterhin jeweils der Genehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigüngsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
Der Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Btirgerhäuser
und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2013 enthält keine ge-
nehmigu ngspflichtigen Tei le.
il.
Haushaltssatzung sowie Beschlüsse zu den Wirtschafuplänen
der Eigenbetriebe für das Haushalts-/ Wirtschaftsjahr 2014
Die Haushaltssatzung des städtischen Haushalts für 20:14 sowie die Winschaftspläne der
Eigenbetriebe wurden am 17. Dezemb er 2013 beschlossen und mit Bericht vom 31. Januar
2014 am 31. Januar'20142ur Genehmigung vorgelegt.
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in 5 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2O14 vor-
gesehenen Kredite in Höhe von
32.410.953 €
(i. W.: ,,Zweiunddreißig Millionen vierhundertzehntausendneunhundertdr:eiundfünfzig Euro"),
gemäß S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite jeweils der Genehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
-5-
2.
-5-
den Gesamtbetrag der in 5 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 vor-
gesehenen Verpflichtun gsermächtigu n gen i n Höhe von
22.336.000 €
(i. W.: ,,Zweiundzwanzig Millionen dreihundertsechsunddreißigtausend Euro"),
gemäß S 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem solchen
Umfang eingegangen werden, dass in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungser-
mächtigungen veranschlagt sind, eine Nettoneuverschuldung der städtischen Haushalts-
wirtschaft bei den Investitionskrediten insgesamt vermieden wird.
den in $ 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsj ahr 2014 festgesetzteh Höchstbetrags
der Kassenkredite in Höhe von
420.000.000 €
(i. W.:,,Vierhundertzwanzig Millionen Euro"),
g"Äaß 5 105 Absatz 2 HGO.
den Gesamtbetrag der unter Ziffer3 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafujahr 2014
vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.255.000 €
(i. W. :,,Drei M il I ionen zweihu ndertfü nfu ndfü nfzigtausend Euro"),
gemäß 5115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindunE mit5103Absatz2 H.GO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
den Gesamtbetrag der unter Zif{er4 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschafustadt Darmstadt" für das Wirtschafujahr 2014
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1 1.125.000 €
( i. W. :,,Elf M illionen ei n h u nderrfü nfundzwa nzigta usend Eu ro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 in Verbindung mitS 102Absatz4 HGO. Die
Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem solchen Umfang eingegangen werden, dass
in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungsermäihtigungen veranschlagt sind, eine
Nettoneuverschuldung der städtischen Haushaltswirtschaft bei den Investitionskrediten
insgesamt vermieden wird.
3.
4.
5.
6.
-6-
den Gesamtbetrag der unter Zi{fer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das
Wirtschafujahr 20't 4 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000 €
(i. W.: ,,EiÄe Million Euro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 in Verbindung mitS 102Absatz4 HGO. Die
Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem solchen Umfang eingega.ngen werden, dass
in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind, eine
Nettoneuverschuldung der städtischen Haushaltswirtschaft bei den Investitionskrediten
insgesamt vermieden wird.
den Gesamtbetrag der unter Ziffer3 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafustadt Darmstadt" für das
Winschaftsjahr 2014 voigesehenen Kredite in Höhe von
3.555.000 €
(i. W. :,,Drei M il I ionen fü nfh u nderrfünfu ndfü nfzigta usend Eu ro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mitS l03Absatz2HGO unter
dern Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nech
5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen lnvestitionsfonds.
den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafustadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2014 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von \
8.700.000 €
(i. W.: ,,Acht Millionen siebenhunderttausend Euro"),
gemäß 5 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 5 102 Absatz 4 HGO. Die
Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem solchen Umfang eingegangen werden, dass
in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind, eine
Nettoneuverschuldung der städtischen Haushaltswirtschaft bei den Investitionskrediten
insgesamt vermieden wird.
den unter Ziffer 5 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des Eigenbetriebs
,,lmmobilienmanagement derWissenschafustadt Darmstadt" für das Wirtschafujahr
2O14 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
10.000.000 €
(i. W.:,,Zehn Millionen Euro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 und Absatz3 inVerbindung mit S 105Absatz2 HGO.
7.
8.
9.
1 0. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschafustadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2014 vorgesehenen Kredite in Höhe von
(i. w.:,,4'nnrnou*ffi"fligtausend Eu ro"),
gemäß 5 il5Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit5103Absatz2 HGO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen lnvestitionsfonds.
Die Beschlüsse. der Eigenbetriebswirtschaftspläne ,,8ürgerhäuser und Märkte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt", sowie ,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das
Wirtschafts jahr 2014 entha lten kei ne geneh m i g u n gspfl ichtigen Tei le.
ilt.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt hat am 18. Dezember 2012 im Rah-
men des Verfahrens zum kommunalen Schutzschirm einen Abbaupfad zum Ausgleich des
ordentlichen Ergebnisses ab dem Jahre 2017 festgesetzt. Nach der entsprechenden Verein-
barung vom 20. Dezember 2012 mit dem Land Hessen muss die Stadt Darmstadt im ordent-
lichen Ergebnis tür 2013 das Defizit auf einen Betrag von höchstens 27 ,9 M io. € und für 2014
auf 22,2 Mio. € begrenzen. Die Unterdeckung im ordentlichen Ergebnis des städtischen
Haushalts für 2013 konnte im ersten Nachtrag von ursprünglich 32,6 Mio. € auf 29,1 Mio. €
verringert werden. Nach den vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss 2013 kann die Schutz-
schirmvorgabe für 2013 eingehalten werden. lm Haushaltsjahr 2014 soll bei einem geplanten
Defizit von 19,8 Mio. € die Festlegung im Konsolidierungsvertrag um 2,4 Mio. € verbessert
werden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit äer Stadt Darmstadt ist, trotz erwarteter Einhaltung der
Konsolidierungsvereinbarung, weiterhin als erheblich gefährdet einzustufen. Dies wird be-
sonders durch den hohen Stand derVerbindlichkeiten aus investiven Schulden und Kassen-
krediten deutlich. Die Kassenkredite resultieren aus der Deckungslücke der laufenden Ver-
waltungstätigkeit seit dem Jahr 2002 und der überwiegenden Fremdfinanzierung der Kredit-
tilgungen, da diese nicht selbst erwirtschaftet werden konnten. Der Stand der Gesamtver-
bindlichkeiten wird zum Jahresende 2013 mit -/83,2 Mio. € prognostiziert. Zum Ende der Fi-
nanzplanung im Jahre 201 7 sollen die Verbindlichkeiten auf 816,6 Mio. € ansteigen-
Mit Verabschiedung des Haushalts 2014 wird der Einklang zwischen den Festlegungen des
Konsolidierungsvertrags urid der Ergebnisplanung erreicht. Ursächlich hierfür sind über-
-8-
wiegend höhere Steuereinnahmen. Sbfern sich die Haushaltsverbesserungen nicht bzw. nicht
in der veranschlagten Größenordnung im Haushaltsvollzug realisieren lassen, sind zur Errei-
chung eines vereinbarungsgemäßen und dauerhaften Haushaltsausgleichs deutliche Ein-
schränkungen des städtischen Leistungstableaus und/ oder Erhöhungen der Hebesätze un-
vermeidba
Die Harishaltsanalyse für 2014 hat ergeben, dass sich in den städtischen Bewirtschaftungs-
einheiten erneut die überdurchschnittlichen Personalaufr,,uendungen sehr belastend auswir-
ken und die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse nochmals um fast 4 Mio. € an-
steigen. Unabhängig von den aktuellen Enragsprognosen müssen aus meiner Sicht in diesen
Belastu n gsbereichen die Konsol id ieru ngsbem ü h u n gen verstä rkt fortgesetzt werden.
Trotzder positiven Prognosen in der Ergebnisplanung und der Einhaltung des Schutzschirm-
abbaupfades stehen die verantwortlichen städtischen Gremien vor dem Hintergrund der
vorhandenen Fehlbeträgen aus Vorjahren und den umfangreichen bilanziellen Verbindlich-
keiten weiter in der Pflicht, das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsfüh-
rung im Sinne von 5 92 Absatz2 HGO im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach-
haltig zu beachten. Hierbei sollten insbesondere disponible Aufwandspositionen bzw.
vorgehaltene Standards bei öffentlichen Angeboten ständig überprüft werden. Dies gilt im
besonderen Maße auch für ein an die finanziellen Möglichkeiten angepasstes Investitions-
verhalten.
Die Kassenkreditverbindlichkeiten werden wegen der noch bestehenden erheblichen Liqui-
ditätslücke der laufenden Verwaltungstätigkeit und der hierdurch fortgesetzten überwiegen-
den Fremdfinanzierung der Kredittilgungen zunächst weiter ansteigen. lm Hinblick auf die
bestehende Fremdfinanzierungsquote sind neue Investitionskredite nur in einem begrenzten
Umfang mit der finanziellen Leistungsfdhigkeit vereinbar. Wegen den ohnehin schon hohen
Verbindlichkeiten muss daher bis auf weiteres eine Nettoneuverschuldung bei den Investiti-
onskrediten grundsätzlich vermieden werden.
Da der Konsolidierungsvertrag eingehalten wird, können entsprechend der im städtischen
Haushalt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe veranschlagten Tilgungszahlungen
für 2014 insgesamt Investitionskredite im Umfang von rund 24,8 Mio. € in den Bewirtschaf-
tungsbereichen aufgenommen werden. Dies bedeutet letztlich, dass die Kredite im Urnfang
von 1 4,6 Mio. € reduziert wgrden. Die Investitionsprogramme sind dieser Vorgabe anzupas-
sen.
Auf neue Investitionen und insbesondere Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche
Folgekosten verursachen, sollte grundsätzlich verzichtet werden. Eine Priorisierung im Inves-
titionsbereich bleibt zwar den städtischen Gremien überlassen, in diesem Zusammenhang
verweise ich jedoch äuf die Regelung des 5 1 9 Absatz 1 HGO, wonach wirtschaftliche, sozia-
le, sportliche und kulturelle Einrichtungen nur im Rahmen derfinanziellen Leistungsfähigkeit
bereitgestellt werden können.
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lnvestitionen und lnvestitionsförderlngsmaßnahmen dürfen gemäß 527 der Gemeinde-
haushaltsverordnung erst in Angriff genommen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen. Insoweit ist si-
cherzustellen, dass bei kreditfinanzierten Projekten die aufsichtsbehördliche Einzelkreditge-
nehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO erwirkt werden kann. Vor einär Zwischenfinanzie-
rung mit Kassenkrediten im Sinne vonZiffer 6. der Hinweise zur Anwendung der Vorschriften
zu 5 105 HGO ist deshalb zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Darlehen zur Schlussfinan-
zierung notwendig werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer negativen Abweichung
von dem vertraglich festgelegten Abbaupfad und damit erkennbarer Gefährdung der finan-
ziellen Leistungsfähigkeit, Einzelkreditgenehmigungen gemäß S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO
nicht bzw. nicht im vollen Umfang in Aussicht gestellt werden können.
Neben dem städtischen Haushalt wird bei den Eigenbetrieben eine Unterdeckung im Um-
fang von insgesamt ca. 1 ,9 Mio. € für 2013 und ca. 1 ,4 Mio. € {ür 2014 prognostiziert. Es wird
deshalb empfohlen, die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben künftig so zu gestalten,
dass Verluste möglichst vermieden werde n.Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der
Finanzlage sollten unvermeidbare Verluste zeitnah über den städtischen Haushalt ausgegli-
chen werden.
lv.
Genehmigung der Nachträge 2013 sowie Genehmigung des
städtischen Hausha lt s 201 4 und der Eigen betriebswi rtschaftspläne
Um die Rechtskraft der Nachträge zu ermöglichen, habe ich die von der Stadtverordneten-
versammlung beschlossenen Kreditermächtigungen jeweils in vollem Umfang genehmigt.
Die enthaltenen Kapitalmarktkredite stehen jedoch weiterhin unter der Maßgabe der Einzel-
kreditgenehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO. Einzelkreditgenehmigungen können
nur in einem solchen Umfang erteilt werden, dass eine Nettoneuverschuldung bei den Inves-
titionsdarlehen bei einer Gesamtbetrachtung aller Bewirtschaftungsbereiche vermieden
wird.
Auch der Gesamtbetrag der im städtischen Haushalt und für die Eigenbetriebe in 2O14vor-
gesehenen Kredite wird formal in voller Höhe genehmigt, jedoch ebenfalls mit Einzelgeneh-
migungsvorbehalten gemäß S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO versehen. Entsprechende Einzelkre-
ditgenehmigungen bis zur Höhe der investiven Nettoneuverschuldung sind nur dann
möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass der im Schutzschirmverfahren vorgesehene
Abbaupfad eingehalten wird.
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_10_
lnsgesamt können neue Kredite (einschließlich möglicher Darlehensmittel aus dem Hessi-
schen Investitionsfonds)für das Haushaltsjahr 2014 nur in einem Gesamtumfang von maximal
rund 24,8 Mio. € für alle Bewirtschaftungseinheiten aufgenommen werden. Es ist in eigener
Verantwortung sicherzustellen, dass im Jahresergebnis eine Nettoneuverschuldung im Sinne
vonZif{er 5 Satz 1 der Konsolidierungsleitlinie vermieden wird. BeiAnträgen auf Einzelkre-
ditgenehmigung für die noch verbleibenden Kapitalmarktkredite ist daher ein an dem
Sch utzsch i rma bba u pfad orie ntie rten H a usha ltsvol lzu g nachvol lzieh ba r da rzu lege n
Zur notwendigen Vermeidung einer Nettoneuverschuldung bei den lnvestitionskrediten
können bis auf weiteres auch die Verpflichtungsermächtigungen ebenfalls nur eingeschränkt
in Anspruch genommen werden. Daher habe ich die Verpflichtungsermächtigungen - soweit
genehmigungspflichtig - zwar jeweils in vollem Umfang genehmigt, jedoch hierzu eine ent-
sprechende Begrenzung vorgesehen. lnwieweit und in welchen Bewirtschaftungsbereichen
die Verpflichtungen eingegangen werden können, obliegt letztlich der eigenen Verantwor-
tung.
Die beschlossenen Höchstbeträge der Kassenkredite im ersten Nachtrag für 2013 und der
Haushaltssatzung für 2014 orientieren sich zu einem beträchtlichen Anteil an der seit dem
Jahr 2002 entstandenen Liquiditätslücke, verursacht durch die Unterdeckung aus laufender
Verwaltungstätigkeit und der Fremdfinanzierung von Tilgungsleistungen. Es ist nach der ak-
tuellen Prognose davon auszugehen, dass durch die Defizitreduzierung entsprechend dem
Schutzschirmabbaupfad der Höchstbetrag der Kassenkredite in künftigen Haushalts- oder
Nachtra gssatzu n gen weiter red uzied werden kan n.
V.
Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft, Berichtspflichten
Die Einhaltung der mit dem Land Hessen geschlossenen Vereinbarung zum kommunalen
Schutzschirm ist die maßgebliche Beurteilungsgrundlage aller Haushaltsgenehmigungen ab
dem Jahr 2O13.Zur Erreichung.der Schutzschirmziele sind alle zur Verfügung stehenden Mit-
tel einzusetzen.
Vor dem Hintergrund der vorhandenen Fehlbeträge aus Vorjahren und der erheblichen Ver-
bindlichkeiten empfehle ich weiterhin, eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren
gemäß S 107 HGO auszusprechen, sowie eine eigenständige kritische Überprüfung der vor-
gehaltenen Leistungen und Standards fortzuführen. ln diesem Zusammenhang ist nach mei-
ner Einschätzung insbesondere eine restriktive Personalbewirtschaftung sowie eine nachhal-
tige Priorisierung bei den gewährten Zuweisungen und Zuschüssen angezeigt. Bei Betrach-
tung der bereits bestehenden kornmunalen Leistungsangebote - in beträchtlichem Umfang
- tl
11- tt-
auch solche mit freiwilligem Charakter - erscheint es mir nicht vertretbar, neue vertragliche
Verpfl ichtu n gen i m disponiblen Bereich einzu gehen.
Darüber hinaus rege ich an, Beiträge und Gebühren laufend auf ihren Kostendeckungsgrad
hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch die Erhöhung von Mieten und
Pachten ist unter Beachtung rechtlicherVorgaben in Betracht zu ziehen. In diesem Zusam-
menhang weise ich auf die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen nach '
5 93 HGO i. V. m. 55 S ff des Gesetzes über kommunale Abgaben hin. Über das Ergebnis lh-
rer. Bemühungen bitte ich in geeigneter Weise zu berichten.
Zur Verwirklichung der Grundsätze des S 93 HGO auch im investiven Bereich sollten Vermö-
gensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht
benötigt, auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußer.barkeit überprüft werden. Hierbei wären
auch die wirtschaftlichen Beteiligungen zu hinterfragen. Auf meine Rundverfügung vom
20. Mär22003, Az.: ll21,3 - 33 f 08, ist hinzuweisen.
Abschließend weise ich auf die Verpflichtung hin, das Haushaltssicherungskonzept fortge-
setzt weiterzuentwickeln. Die mit dem Land Hessen im Schutzschirmverfahren vereinbarten
Konsolidierungsmaßnahmen sowie inzwischen benannte Ersatzmaßnahmen müssen hierin in
vollem Umfang enthalten sein.
vt.
Bekan ntga be in der Stadtverordnetenversamml ung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß 5 50 Absatz 3 HGO in geeig-
neter Weise bekanntzugeben.
vil.
Öffentliche Bekanntmachung
Um weitere Veranlassung gemäß SS 97 Absatz 5 und 98 Absatz 4 HGO wird gebeten. Hierlcei
halte ich eine Veröffentlichung der jeweiligen Genehmigungstexte zu den genehmigungs-
pflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung für 2013 und der Haushaltssatzung für 2014
des städtischen Haushalts für ausreichend. Die Genehmigungen zu den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe bedürfen keiner öffentlichen Bekanntmachung.
- tz-
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vltl,
Rechts be h e lfs be le h ru n g
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
' Verwaltu ngsgericht Darmstadt
Ju lius-Reiber-Straß e 37
64293 Darmstadt
schriftlich oder zur NiederscÄrift der Urkundsbearntin oder des Urkundsbeamten der Ge-
schäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegen-
stand des Klagebegehrens bezeichnen. Die Klage ist gegen das Land Hessen, vertreten
durch das Regierurigspräsidium Darmstadt, zu richten. Sie soll einen bestimr,nten Antrag ent-
halten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben wer-
den. Die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Kla-
ge und allen Schri n sollen Abschr.iften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Johannes Baron
Regierungspräsident
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Luisenplatz 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0078
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.02.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00