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Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Segro Gelände und ehemaliges Verwaltungsgebäude Herbig Haarhaus

Anfrage nach § 4 BV4 (SPD) AN/0408/2018 vom 13.03.2018

Stand: Am 07.05.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0408/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Segro Gelände und ehemaliges Verwaltungsgebäude Herbig Haarhaus Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Die SPD-Fraktion bittet folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 9. November 2015 der Bezirksvertretung zu setzen. Der Presse (KStA 25.1.2018) war zu entnehmen, dass sich die Entwicklung des von der Firma Segro Germany GmbH erworbenen Geländes an der Vitalisstraße verzögert. Die Ursprungsplanung ging davon aus, dass erste Gebäude bereits Ende 2016 stehen sollten. Daher fragen wir an: 1. Wurden die notwendigen Baugenehmigungen zwischenzeitlich erteilt? 2. Gibt es weitere Gründe, die den Fortschritt der Baumaßnahme verzögern? 3. Der o. a. erwähnte Artikel zitiert den Projektleiter von Segro dahingehend, dass der Erhalt des ehemaligen Verwaltungsgebäudes von Herbig Haarhaus aus dem Jahr 1937 aus Sicht von Segro keine Priorität genießt. Das ist für den Betrachter offensichtlich: Schaut man sich die eingeschlagenen Fensterscheiben und Schmierereien an. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung bzgl. des Erhalts des historisch bedeutenden Verwaltungsgebäudes? 4. Gibt es einen Wachdienst oder andere Schutzmaßnahmen, der an unerlaubtem Betreten des Geländes und des Verwaltungsgebäudes hindern soll? Hat die Stadt Köln die Eigentümerin bereits auf ihre Verkehrssicherungspflicht hingewiesen? 5. Sind mit Blick auf die neue Gesamtschule am Wasseramselweg ausreichend breite Bürgersteige und die Anlage von Radwegen in diesem Abschnitt entlang der Vitalisstraße geplant? Begründung Die Begründung ergibt sich aus den Fragen. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 6.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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