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2021/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsbehinderungen Merheimer Str., Köln-Nippes (Az.: 02-1600-65/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.09.2018, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2980 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2021/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsbehinderungen Merheimer Str., Köln-Nippes (Az.: 
02-1600-65/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für die Eingabe und schließt sich der von der Verwal-
tung vorgeschlagenen Vorgehensweise an.  
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018

2 
Begründung: 
Die Petentin beantragt ein Durchfahrtverbot ab dem Parkgürtel durch die Merheimer Str. sowie ein 
Parkverbot auf dem entsprechenden Bürgersteig (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Verwaltung sind keine grundsätzlichen Probleme bei der Durchfahrt von (auch größeren) Fahr-
zeugen auf der Merheimer Straße zwischen dem Gürtel und der Simon-Meister-Str. bekannt. Es gibt 
seitens des benachbarten Krankenhauses, der Feuerwehr Köln oder der Abfallwirtschaftsbetriebe 
keine entsprechenden Hinweise. Zudem nimmt die Merheimer Straße trotz der teilweisen Einbezie-
hung in eine „Tempo 30 Zone“ eine wichtige Erschließungsfunktion des gesamten Quartiers ein und 
sichert somit die Anlieferung des anliegenden Krankenhauses sowie der anliegenden Gewerbebetrie-
be. Von einem Durchfahrtsverbot für die Merheimer Straße ab dem Parkgürtel ist deshalb abzusehen. 
 
Ursächlich für die problematisierte Situation sind offensichtlich halbseitig auf dem Gehweg abgestellte 
Fahrzeuge im Bereich der Merheimer Straße zwischen Simon-Meister-Straße und Kempener Straße. 
Das Parken auf dem Gehweg ist gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung gesetzlich untersagt. 
Auch ist das Halten an engen Stellen nach § 12 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig.  
 
Gemäß § 39 Abs.1 i.V.m. §45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung hält der Gesetzgeber an, verkehrs-
technische Maßnahmen nur dort zu treffen, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. 
Durch die bestehende gesetzliche Regelung ergibt sich kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung 
eines Haltverbots oder zur Aufstellung von Pollern. 
 
Das halbseitige Gehwegparken wird in Köln lediglich geduldet, sofern hiervon keine Behinderungen 
für zu Fuß Gehende, Radfahrende und für den motorisierten Verkehr ausgehen. 
Behinderungen durch festgefahrene Lkws konnten durch die Verwaltung selbst bisher nicht beobach-
tet werden, jedoch wird dies nicht ausgeschlossen. Hier sind entsprechende Kontrollen durch den 
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln angezeigt.  
 
Für die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr ist das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung 
Verkehrsüberwachung, zuständig. Bei weiteren Verstößen gegen das bestehende Haltverbot kann 
unter der Telefonnummer 0221/221-32000 um Abhilfe gebeten werden. 
 
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird beauftragt regelmäßige Kontrollen entsprechend der Be-
schwerdelage durchzuführen.  
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 1 Eingabe

638 Zeichen

Guten Tag, wie bereits 2016 geschildert, muss es ein Durchfahrverbot ab dem Parkgürtel durch die 
Merheimer Straße und ein Parkverbot auf dem entsprechenden Bürgersteig im untenstehenden 
Straßenabschnitt geben. Wiederholt haben sich in unserer Straße zwischen Simon‐Meister‐Straße 
und Kempener Straße Schwerlaster und Auto‐Transporter festgefahren. Leider hat dies nichts mit 
einem Baustellenverkehr zu tu
n. Wir bitten um einen Ortstermin, um die Sache direkt vor Ort zu 
klären. Ständig haben wir feststeckende LKWs, chaotische zugeparkte Bürgersteige, etc. 
Ich hänge Ihnen nur mal einige Beispielbilder an. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Merheimer Straße
  • Simon-Meister-Straße
  • Kempener Straße
  • Parkgürtel

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Details

Aktenzeichen
2021/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.06.2018
Erstellt
13.06.2018 10:54