2026/2024
Passierbare Umlaufsperren
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 06.08.2024 2026/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Passierbare Umlaufsperren Beschluss des Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 15.02.2022 (Vorlagen-Nr. AN/0024/2022) Die Verwaltung prüft gemäß Auftrag des Verkehrsausschusses die Umlaufsperren im Stadtgebiet hinsichtlich der Passierbarkeit für z. B. Lastenräder, Kinderwagen und Rollstühle. Unter „Sag’s uns“ gemeldete Umlaufsperren werden vorrangig bearbeitet: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/anregungen-beschwerden/index.html Mit Mitteilung 3338/2022 wurden Sie bereits über die Möglichkeit informiert, Umlauf- sperren unter Sag’s Uns zu melden. Es haben uns bisher 416 Meldungen, davon 64 relevante, erreicht. Eine detaillierte Statistik können Sie der Anlage entnehmen. Dabei ist in jedem Einzelfall unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten die Sicher- heit der zu Fuß Gehenden und der Radfahrenden zu prüfen und zu erwägen, ob die Umlaufsperre 1. ersatzlos abgebaut werden kann, 2. durch Begrenzungspfosten oder ähnliche Elemente ersetzbar ist oder 2 3. durch eine Ausführungsvariante mit Aufstellung der Elemente im 45 Grad-Win- kel mit ausreichenden Abständen für die Passierbarkeit erneuert wird. Die Umsetzung des Auftrags erfolgt sukzessive im Rahmen der personellen Kapazitä- ten. Hierbei muss jede einzelne Maßnahme mit den zuständigen Fachämtern abge- stimmt werden. Bei Barrieren des Radverkehrs erfolgt eine Prüfung durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung. Zusätzlich ist auch der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu „Verkehrsein- richtungen und Verkehrshindernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zu- gelassen ist“ vom 17.01.2024 zu beachten, nach dem nicht nur die Neuinstallation, sondern auch der Erhalt von Umlaufsperren oder auch Absperrpfosten in einer Anord- nung zu begründen ist. Bei jeder Maßnahme ist gegebenenfalls eine Anpassung der umliegenden Beschilde- rung nach Straßenverkehrs-Ordnung vorzunehmen und wird nach den Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern und Anhörung der Polizei Köln durch die Straßenver- kehrsbehörde angeordnet. Bei Erneuerung einer Umlaufsperre muss diese zunächst gesondert gefertigt werden. Der Ab- und Aufbau einer Umlaufsperre kann darüber hin- aus in Einzelfällen einen größeren baulichen Aufwand bedeuten, was gesondert zu prüfen und mit dem Amt für Straßen und Radwegebau abzustimmen ist. Hierdurch können zwischen der Anordnung und der Ausführung einer Maßnahme zeitliche Ver- zögerungen entstehen. Nach Abbau und Reduzierung einer Barriere wird eventuellen Hinweisen von Bür- ger*innen mit Bedenken zur Verkehrssicherheit der barrierefrei gestalteten Örtlichkeit nachgegangen, indem das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden in einem Ortstermin beobachtet wird. In der Anlage ist der derzeitige, nicht endgültige, Erfassungsstand der priorisiert bear- beiteten Meldungen in kartographischer Aufbereitung beigefügt. Gez. Egerer Anlage Umlaufsperren – Bestand und Abbau
Anlage 1 - Umlaufsperren Bestand und Abbau
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Umlaufsperren in Köln Bearbeitungsstand Dezernat für Umwelt, Klima und Liegenschaften, Amtfür Verkehrsmanagement, Straßenverkehrsbehörde Statistische Daten I – Stand 01.06.2024 • 624 im Kataster erfasste Umlaufsperren • 416 Meldungen über Sag‘s Uns – davon • 64 relevante Meldungen Statistische Daten II – Stand 01.06.2024 3 • 21 Anordnungen sind aufgrund der relevanten Meldungen erfolgt. • 13 Maßnahmen sind umgesetzt. • 7 Umlaufsperren sind angepasst. • 6 Umlaufsperren sind abgebaut. • 43 Umlaufsperren sind in Prüfung / Planung. Muster einer Sag‘s Uns-Meldung in der Ansicht 4 Aufbaustand Umlaufsperrenkataster 5 Erfasste Meldungen über Sag‘s Uns 6 Erfasste Meldungen über Sag‘s Uns - Auszug 7 Bezirk Stadtteil Lage 1 Deutz Gebrüder-Coblenz-Str., 50679 Köln-Deutz 1 Deutz Totilastr. 2, 50679 Köln deutz 1 Neustadt-Nord Innere Kanalstr. / Merheimer Str. - gemeldet als: Wickrather Str. 17, 50670 Köln-Neustadt/Nord 1 Neustadt-Nord Lentpark 1 Neustadt-Nord Wickrather Str. 17, 50670 Köln-Neustadt/Nord 1 Altstadt-Süd Poststr. 5, 50676 Köln-Altstadt/Süd 1 Deutz Reitweg 11, 50679 Köln-Deutz 2 Godorf Godorfer Hauptstr. 27, 50997 Köln-Godorf 2 Raderthal Brühler Landstr. 2, 50997 Köln-Raderthal 2 Rodenkirchen Sürther Str. 154, 50999 Köln-Rodenkirchen 2 Sürth Grüner Weg 6 (KiTa Mare) 2 Sürth Kölnstr. 6, 50999 Köln-Sürth 3 Junkersdorf Schlehdornweg 22, 50858 Köln-Junkersdorf 3 Lindenthal Bachemer Landstr. 355, 50935 Köln-Lindenthal 3 Lindenthal Gleueler Str. 314, 50935 Köln-Lindenthal 3 Lindenthal Stadtwaldgürtel 57, 50935 Köln-Lindenthal 3 Lövenich Brauweilerstr. 183, 50859 Köln-Lövenich 3 Lövenich Kölner Str. 32, 50859 Köln-Lövenich 3 Braunsfeld Peter-von-Fliesteden-Str. 4, 50933 Köln-Braunsfeld 4 Ehrenfeld Herbigstr. 28, 50825 Köln-Ehrenfeld 4 Ehrenfeld Karlrobert-Kreiten-Str. 75, 50827 Köln-Ossendorf 4 Ehrenfeld Stammstr. 113, 50823 Köln-Ehrenfeld 4 Ehrenfeld Subbelrather Str. 484, 50825 Köln-Ehrenfeld 4 Neuehrenfeld Arnimstr. 8, 50825 Köln-Neuehrenfeld 4 Neuehrenfeld Äußere Kanalstr. 278, 50827 Köln-Neuehrenfeld 4 Neuehrenfeld Dechenstr. 20 a, 50827 Köln-Neuehrenfeld 4 Neuehrenfeld Iltisstr. 15, 50825 Köln-Neuehrenfeld 4 Neuehrenfeld Eisheiligenstr. 30, 50825 Köln-Neuehrenfeld 4 Neuehrenfeld Försterstr. 23, 50823 Köln-Neuehrenfeld 4 Ossendorf Ikarosstr. 17, 50829 Köln-Ossendorf 4 Ossendorf Wilhelm-Schreiber-Str. 49 a, 50827 Köln-Ossendorf 4 Vogelsang Birkhuhnweg 4, 50829 Köln-Vogelsang 4 Vogelsang Birkhuhnweg 17, 50829 Köln-Vogelsang 4 Vogelsang Goldammerweg 273, 50829 Köln-Vogelsang 4 Vogelsang Reiherweg 89, 50829 Köln-Vogelsang 5 Bilderstöckchen Escher Str. 273, 50739 Köln-Bilderstöckchen 5 Bilderstöckchen Escher Str. 350, 50739 Köln-Bilderstöckchen 5 Niehl Niehler Damm 81 a, 50735 Köln-Niehl Erfasste umgesetzte Maßnahmen 8 Erfasste umgesetzte Maßnahmen 9 Bezirk Stadtteil Lage Maßnahme 1 Deutz Gebrüder-Coblenz-Str., 50679 Köln-Deutz Seite Straße Abbau und Ersatz durch Poller, Seite Park Erhalt. 2 Sürth Grüner Weg 6 (KiTa Mare) Umlaufsperre vor Kita installiert. 3 Junkersdorf Schlehdornweg 22, 50858 Köln-Junkersdorf Umlaufsperren Deckel A1 bleiben erhalten und sind schräg gesetzt worden. 4 Neuehrenfeld Dechenstr. 20 a, 50827 Köln-Neuehrenfeld Absperrpfosten 4 Vogelsang Reiherweg 89, 50829 Köln-Vogelsang Ersatz durch Poller r/w 5 Nippes Innere Kanalstr. 115, 50733 Köln Abbau Umlaufsperre 6 Pesch Fröbelstr. 47 a, 50767 Köln-Pesch (Pescher See) Ersatzloser Abbau 6 Pesch Fröbelstr. 107, 50767 Köln-Pesch Erhalt nach Gerichtsbeschluss 6 Pesch Konrad-Hausmann-Str. 34, 50676 Köln-Pesch Ersatz des mittleren Elements durch Poller. 7 Finkenberg Kasparstr. / Kopenhagener Str., 51149 Köln/Porz-Finkenberg Ersatz durch zwei Absperrpfosten r/w im Abstand von 1,50 m. 7 Urbach Waldstr. 86, 51145 Köln/Porz-Urbach Ersatz der Umlaufsperren an Anfang und Ende des Gehwegs durch je einen Absperrpfosten r/w. 8 Vingst Vingster Ring / Hövilandstraße, 51107 Köln-Vingst Schrägstellung Umlaufsperren 9 Dünnwald Am Puffelskooche 17, 51069 Köln-Dünnwald Schrägstellung Umlaufsperren Beispiel: Umlaufsperre Gebrüder-Coblenz-Straße Vorher 10 Nachher • Nach Meldung der Umlaufsperre Ortstermin am 06.12.22 • Nach Abstimmung mit Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbau der straßenseitigen Umlaufsperre und Ersatz durch Poller. Die parkseitige Umlaufsperre musste nach Abstimmungen bestehen bleiben. • Umsetzung des Abbaus am 18.12.2022. • Erneuter Ortstermin am 18.01.2023, bei dem die Gefährdung durch Radfahrende nach einem Bürgerhinweis überprüft wurde. Es konnte vor Ort keine Gefährdung festgestellt werden, jedoch eine Erleichterung für Menschen mit Einschränkungen. • Bis heute kein erneuter Hinweis auf eine Gefährdung. Eine grundsätzliche Zusatzbeschilderung „Radfahrer absteigen“ an Fußgängerbrücken nach Vorgabe des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau aktuell im Gespräch.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2026/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.08.2024
- Erstellt
- 21.06.2024 13:03