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0769/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion Porz aus der Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 12.01.2026 (AN/0029/2026) betreffend "Geruchsbelästigung in Grengel - Verdacht auf Kerosin"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.04.2026, TOP 9.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4139 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 0769/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion Porz aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 12.01.2026 (AN/0029/2026) betreffend 
"Geruchsbelästigung in Grengel – Verdacht auf Kerosin‘‘ 
Die AfD-Fraktion Porz in der Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung um die Beantwor-
tung folgender Fragen: 
 
1. Liegt eine regelmäßige Überprüfung der Tanklager auf mögliche Austritte von Kerosin 
vor?  
 
2. Welche Maßnahmen existieren, um Austritte beim Beladen der Tanklastzüge zu ver-
hindern oder sofort zu erkennen?  
 
3. Gibt es Messungen der Luftqualität im Bereich Grengeler Mauspfad und angrenzender 
Straßen?  
 
4. Wie bewertet die zuständige Behörde das gesundheitliche Risiko für die Anwohner bei 
kurzzeitigem Kontakt mit Kerosindämpfen?  
 
5. Welche kurzfristigen Maßnahmen können ergriffen werden, um die Geruchsbelästi-
gung nachts zu reduzieren?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Tankläger am Flughafen Köln-Bonn liegen in der Überwachungszuständigkeit der Bezirks-
regierung Köln. Die Bezirksregierung Köln wurde um die Beantwortung der Fragen 1, 2, 4 und 
5 gebeten und hat die hier aufgeführten Antworten erteilt.  
 
Zu Frage 1:  
 
Das Tanklager wird regelmäßig nach dem bei der Bezirksregierung Köln festgelegten risikoba-
sierten Überprüfungsinterwall überprüft.  
Die letzte Umweltinspektion und Störfallinspektion durch die Bezirksregierung Köln erfolgte 
am 14.06.2023.  
Unabhängig von den Inspektionen durch die Bezirksregierung Köln wird das Lager entspre-
chend der Vorgaben der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr-
denden Stoffen) regelmäßig durch zugelassene Sachverständige überprüft. Das Ergebnis der 
Prüfung wird in einem Prüfbericht festgehalten und liegt der Behörde zur Einsicht vor. 
 
Zu Frage. 2.:

2 
 
 
Die entsprechenden Maßnahmen zur Verhinderung von Stoffaustritten sind in der Arbeitsan-
weisung und in der Betriebsanweisung der Fa. AFS für das Flughafentanklager im Detail be-
schrieben.  
Im Wesentlichen sind dabei folgende Punkte festgelegt: 
 
- Die Be- und Entladung erfolgt nur durch entsprechend an der Anlage geschultes Per-
sonal. Diese Regelung gilt auch für Fremdpersonal. Die Schulung wird regelmäßig 
wiederholt.  
- Vor der Verladung wird der zur Verfügung stehende Leerraum im TKW durch den 
TKW-Fahrer ermittelt.  
- Über die Auslagerungszähler wird die bereits zugeführte Menge laufend überwacht.  
- Die gesamte Verladung wird durch den Fahrer dauerhaft und lückenlos überwacht.  
- Der Fahrer muss über eine Totmann-Schaltung seine Aufmerksamkeit bei der laufen-
den Verladung bestätigen.  
- Neben dem Fahrer überwacht der zuständige Tanklager Operator die Verladungen 
über ein Kamerasystem.  
- Leckagen (auch kleine) sind sofort den Tanklagermitarbeiter zu melden und mittels Öl-
bindemitteln aufzunehmen.  
- Die Verladung ist bei Leckagen unmittelbar durch einen Kugelhahn oder einen Not-
Aus Knopf zu stoppen. 
 
Zu Frage 3.: 
 
Die nächstgelegene Messtation für Luftqualität befindet sich an der Hauptstraße in Porz. Es ist 
eine Verkehrsmessstation des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len (LANUK) und es wird mit einem Passivsammler Stickstoffdioxid (NO2) erfasst.  
 
Zu Frage 4.: 
 
Bei der Bezirksregierung Köln liegt keine Zuständigkeit für die Beurteilung von Gesundheitsri-
siken durch Chemikalien / Kerosin vor.  
Unter https://www.umweltbundesamt.de/tags/kerosin findet man Infos zu den Auswirkungen 
der Treibstoffschnellablässe auf Menschen und Umwelt. 
 
Zu Frage 5.: 
 
Da das Tanklager der Fa. AFS aus Sicht der Bezirksregierung Köln als Verursacher der durch 
den Antragsteller beschriebenen Gerüche (süßlich, chemisch oder metallisch) ausgeschlos-
sen werden kann und der Betrieb entsprechend dem Stand der Technik betrieben wird, kön-
nen keine weitere Maßnahmen angeordnet werden.  
Gerüche können auch je nach Wetterlage und Flugbetrieb vom Flugbetrieb selbst stammen.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0769/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.03.2026
Erstellt
13.03.2026 18:02