2022/0400
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße
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2022/0400
5320 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0400
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-003-7003 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-25 Sachkonto: 6063000
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4
Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße
Vorlage vom: 01.12.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Aufwertung der Fahrradstraße Wilhelminenstraße nach aktuellem Stand der Leitlinien
wird zugestimmt
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Ergebnishaushalt, Sonderinvestitions -
programm Radverkehr, Kostenstelle 066 -003-7003.
Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Kostenberechnung (datenschutzrelevant)
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2022
Die Fahrradstraße Wilhelminenstraße wurde im Jahr 2013 beschlossen und 2015 als erste
Fahrradstraße in Darmstadt umgesetzt. Aus heutiger Sicht entspricht die Fahrradstraße
nicht mehr den aktuellen Zielsetzungen und Leitlinien.
In der Fahrradstraße Wilhelminenstraße ist derzeit zwischen Heinrichstraße und Karlstraße
beidseitiges Parken mögl ich. Die nutzbare Fahrbahngasse beträgt bei beidseitigem Parken
lediglich ca. 2,50 m bei Berücksichtigung von jeweils 0,50 m Sicherheitsabständen zu den
parkenden Fahrzeugen. Ein Begegnungsverkehr Kfz/Rad ist somit in den Bereichen mit
beidseitigem Parken nur in Ausweichstellen (Einfahrten) möglich. Das passt nicht zu den
heutigen Qualitätsansprüchen einer Fahrradstraße.
Gemäß den 2020 vom Land Hessen veröffentlichten Qualitätsstandards und Musterlösungen
für das Radnetz Hessen ist für Fahrradstraßen eine Mindestbreite von 3,50 m zzgl. 0,50 m
Sicherheitsabstand zu parkenden Kfz erforderlich. Auch der 2021 veröffentlichte
„Fahrradstraßen -Leitfaden für die Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) sieht
für beengte Verhältnisse eine Mindestbreite von 3,50 m zzgl. Sicherheitsabstände vor,
empfiehlt aber eine Regelbreite von 4 m nutzbarer Fahrbahngasse. In der im Jahr 2019
beschlossenen Radstrategie hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst als Zielvorgabe
eine Breite von 4 m für Fahrradstraßen bes chlossen. Das Breitenmaß kann aus dem
Bewegungsraum für Rad (1 m) und der Festsetzung der StVO, dass in Fahrradstraßen
nebeneinander gefahren werden darf, abgeleitet werden.
Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist die Parknachfrage in der
Wilhelminenstraße deutlich zurückgegangen, so dass ein beidseitiges Angebot zum Parken
zumindest tagsüber nicht mehr erforderlich ist. Somit besteht die Möglichkeit, die intensiv
von Radverkehr genutzte Wilhelminenstraße (bis zu 1.400 Fahrten/Tag mit steigend er
Tendenz) mit relativ einfachen Maßnahmen zu einer Fahrradstraße aufzuwerten, die den
eigenen Zielsetzungen und den übergeordneten Musterlösungen und Leitlinien entspricht.
Im Rahmen der geplanten Aufwertung und Neu -Markierungen werden auch erstmals die
Gestaltungsvorgaben der hessischen Musterlösungen angewendet. Diese sehen u. a. in
Kreuzungsbereichen großflächige Rotmarkierungen vor statt der bisher in Darmstadt als
kommunale Sonderlösung angewendeten „grünen Teppiche“.
Nach der Neumarkierung wird di e Fahrradstraße folgenden Querschnitt haben: 4,50 m
Fahrbahn (vorher 2,50 m) 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu längsparkenden Fahrzeugen
(vorher 0,00 m) 2,00 m Parkstand (vorher 1,80 m)
Nördlich der Heinrichstraße bleibt die Zahl der Parkstände unverände rt.
Zwischen Heinrichstraße und Karlstraße wird die Zahl der Parkstände von 63 auf 29
reduziert. (Berechnungsgrundlage: RASt 06, Tabelle 22 – pro rückwärtseinparkendem Kfz
5,70 m Straßenfrontlänge)
- 4 -
Die Planung der Fahrradstraße besteht aus folgenden Bausteinen:
- Verkehrsberuhigung durch versetzte Parkstände
- „Anlieger frei“ statt bisher „Kfz / Motorrad frei“
- Neun Fahrradanlehnbügel zum Abstellen von 18 Fahrrädern
- Beidseitige Randmarkierung zur Verdeutlichung der Fahrradstraße und des
Haltverbots
- Fahrradstraßen -Furt mit flächiger Rotmarkierung am Knoten Annastraße
- Verbreiterung der Parkstände von 1,80 m auf 2,00 m
- Piktogramm Vz 244.1 "Fahrradstraße" statt Piktogramm "grüner Teppich"
Finanzierung und Förderung
Die Kostenberechnung befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 2. Zur Finanzierung
stehen ausreichend Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle 066 -003-
7003 – Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität – zur Verfügung.
Auf einen Förderantrag wird aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands in Relation zu
den geringen Kosten der Maßnahme verzichtet.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 3
5393 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0400
Magistratsbeschluss -Nr.
486
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-003-7003 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-25 Sachkonto: 6063000
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4
Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße
Vorlage vom: 01.12.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Aufwertung der Fahrradstraße Wilhelminenstraße nach aktuellem Stand der Leitlinien
wird zugestimmt
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Ergebnishaushalt, Sonderinvestitions -
programm Radverkehr, Kostenstelle 066 -003-7003.
Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Kostenberechnung (datenschutzrelevant)
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 14.12.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2022
Die Fahrradstraße Wilhelminenstraße wurde im Jahr 2013 beschlossen und 2015 als erste
Fahrradstraße in Darmstadt umgesetzt. Aus heutiger Sicht entspricht die Fahrradstraße
nicht mehr den aktuellen Zielsetzungen und Leitlinien.
In der Fahrradstraße Wilhelminen straße ist derzeit zwischen Heinrichstraße und Karlstraße
beidseitiges Parken möglich. Die nutzbare Fahrbahngasse beträgt bei beidseitigem Parken
lediglich ca. 2,50 m bei Berücksichtigung von jeweils 0,50 m Sicherheitsabständen zu den
parkenden Fahrzeugen. Ein Begegnungsverkehr Kfz/Rad ist somit in den Bereichen mit
beidseitigem Parken nur in Ausweichstellen (Einfahrten) möglich. Das passt nicht zu den
heutigen Qualitätsansprüchen einer Fahrradstraße.
Gemäß den 2020 vom Land Hessen veröffentlichten Qualitä tsstandards und Musterlösungen
für das Radnetz Hessen ist für Fahrradstraßen eine Mindestbreite von 3,50 m zzgl. 0,50 m
Sicherheitsabstand zu parkenden Kfz erforderlich. Auch der 2021 veröffentlichte
„Fahrradstraßen -Leitfaden für die Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) sieht
für beengte Verhältnisse eine Mindestbreite von 3,50 m zzgl. Sicherheitsabstände vor,
empfiehlt aber eine Regelbreite von 4 m nutzbarer Fahrbahngasse. In der im Jahr 2019
beschlossenen Radstrategie hat die Wissenschaft sstadt Darmstadt selbst als Zielvorgabe
eine Breite von 4 m für Fahrradstraßen beschlossen. Das Breitenmaß kann aus dem
Bewegungsraum für Rad (1 m) und der Festsetzung der StVO, dass in Fahrradstraßen
nebeneinander gefahren werden darf, abgeleitet werden.
Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist die Parknachfrage in der
Wilhelminenstraße deutlich zurückgegangen, so dass ein beidseitiges Angebot zum Parken
zumindest tagsüber nicht mehr erforderlich ist. Somit besteht die Möglichkeit, die intensi v
von Radverkehr genutzte Wilhelminenstraße (bis zu 1.400 Fahrten/Tag mit steigender
Tendenz) mit relativ einfachen Maßnahmen zu einer Fahrradstraße aufzuwerten, die den
eigenen Zielsetzungen und den übergeordneten Musterlösungen und Leitlinien entspricht.
Im Rahmen der geplanten Aufwertung und Neu -Markierungen werden auch erstmals die
Gestaltungsvorgaben der hessischen Musterlösungen angewendet. Diese sehen u. a. in
Kreuzungsbereichen großflächige Rotmarkierungen vor statt der bisher in Darmstadt als
kommunale Sonderlösung angewendeten „grünen Teppiche“.
Nach der Neumarkierung wird die Fahrradstraße folgenden Querschnitt haben: 4,50 m
Fahrbahn (vorher 2,50 m) 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu längsparkenden Fahrzeugen
(vorher 0,00 m) 2,00 m Parkstand (vo rher 1,80 m)
Nördlich der Heinrichstraße bleibt die Zahl der Parkstände unverändert.
Zwischen Heinrichstraße und Karlstraße wird die Zahl der Parkstände von 63 auf 29
reduziert. (Berechnungsgrundlage: RASt 06, Tabelle 22 – pro rückwärtseinparkendem Kfz
5,70 m Straßenfrontlänge)
Die Planung der Fahrradstraße besteht aus folgenden Bausteinen:
- Verkehrsberuhigung durch versetzte Parkstände
- „Anlieger frei“ statt bisher „Kfz / Motorrad frei“
- Neun Fahrradanlehnbügel zum Abstellen von 18 Fahrrädern
- Beidseitige Randmarkierung zur Verdeutlichung der Fahrradstraße und des
Haltverbots
- Fahrradstraßen -Furt mit flächiger Rotmarkierung am Knoten Annastraße
- Verbreiterung der Parkstände von 1,80 m auf 2,00 m
- Piktogramm Vz 244.1 "Fahrradstraße" statt Piktogramm "grüner Teppich"
Finanzierung und Förderung
Die Kostenberechnung befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 2. Zur Finanzierung
stehen ausreichend Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle 066 -003-
7003 – Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität – zur Verfügung.
Auf einen Förderantrag wird aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands in Relation zu
den geringen Kosten der Maßnahme verzichtet.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 4
325 Zeichen
Punkt 8: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße (V-Nr. 2022/0400) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen FDP und AfD Stimmenthaltung: SPD-Fraktion
anlage 5
298 Zeichen
Punkt 14: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4
Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße
(V-Nr. 2022/0400)
Der Vorlage wird zugestimmt.
Gegenstimmen: FDP, AfD, 1 Stimme aus UWIGA/WGD Stadtv. Klett
Stimmenthaltun g: SPD, 2 Stimmen aus UWIGA/WGD und
Stadtve. Dietrich (FW)
anlage 1
5614 Zeichen
Fahrradstrasse Fahrradstrasse Heinrichstraße K K KZ-205 Z-205 18 Wilhelminenplatz Wilhelminenstraße KK KK W W G 20 7 8. 1816 16A Z-209-30 Z-209-30 26 2422 39 28 30Z-274.130Z-274.230 Z-274.130Z-274.2 Fahrradstraße Z-244.1 ¨reiZ-283-20 Z-314 Áit Varkausweis Nrʒ˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳ Z-1020-11Z-283-10 Z-283-20Z-286-10 werktags8-18 h30 Z-283FahrradstraßeZ-244.1¨rei FahrradstraßeZ-244.1¨rei Z-283-30 Z-283-30 ZONEZ-314.2 Z-251 Diesel bis Euro 5/VundBenziner bis Euro 2 Z-253Z-1000-30Z-283Z-205 Z-205 Z-306 Z-214 =udwigsÕlatz undnlieger¨reiZ-1020-12 undnlieger¨reiZ-1020-12 Grüner Teppichdemarkieren Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert Fahrradstraße2.003.00nlieger¨reiZ-1020-30 15.00 ZONEZ-314.1ÁitVarkshein Z-1053-31Bo-]a8-20h 4.550.752.00 nlieger¨reiZ-1020-30 15.00 nlieger¨reiZ-1020-30 Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert Fahrradstraße2.003.00 Grüner Teppichdemarkieren B-0,50/0,20S4.480.752.00 FahrradstraßeZ-244.2Z-314.2 Schildversetzen FahrradstraßeZ-244.2 Schildversetzen FahrradstraßeZ-244.1 Schildversetzen S-0,50/0,20im Bereichder Zufahrt S-0,50/0,20 Z-214 GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Mitzeichnung Anlage Planart Darmstadt,MobilitätsamtFra17.11.2022 Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250III-66.1.3 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Projekte\Fahrradstraßen\Fahrradstraßen_DA\Wilhelminenstr\2022_Neuordnung Parken\Wilhelminenstraße_gez.dwg Dezernat III StadtratMichael Kolmer NLegendeMarkierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/PlanungVerkehrszeichen Bestand Aufwertung derFahrradstraßeWilhelminenstraße1/3 Verkehrszeichen PlanungVZ / Markierung entfernenHinweis zur Markierung (Bemaßung):bei Schmalstrich Bezug immer Mitte, bei Breitstrich immer Außenkante. November 2022 stellv. AmtsleiterDipl.-Ing Thomas EmigSB SGL ABLgez.Huthgez.Rossteutschergez.Samaan gez. Franke66.2.1 ZONEZ-314.1ZONEZ-314.2 15.00Heinrichstraße Annastraße KK KKK KKKK KFahrradstrasseFahrradstrasseFahrradstrasseZ-205Z-283-10ZONEZ-314.1ZONEZ-314.2mit ParkscheinoderBoʣ]aɾʣ22h30Z-274.1FahrradstraßeZ-244.1¨rei Z-205Z-251Diesel bis Euro 5/VundBenziner bis Euro 2Z-253Z-1000-30 Z-283-20 Z-301 FahrradstraßeZ-244.1¨reiFahrradstraßeZ-244.2 Z-220-10Z-1000-32FahrradstraßeZ-244.1¨rei Z-220-20Z-1000-32Z-301Wilhelminenstraße Annastraße nlie©er¨reiZ-1020-30 Z-283-30 0.752.00nlie©er¨reiZ-1020-30 nlie©er¨reiZ-1020-304.62 Z-283-21 2.000.754.22Grüner TeppichdemarkierenB-0,50/0,20S B-0,50/0,20SB-0,50/0,25B-0,50/0,25S Z-283-20 B-0,50/0,20SPiktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiertZ-205 Z-205 30Z-274.2 Z-209-30 2.000.752.00Fahrradstraße2.00 3.961.00 Grüner Teppichdemarkieren1.0034 3638 14303239 3.00 3.002.00 2.00 undnlie©er¨reiZ-1020-12 1.001.201.2060°1.00Z-605-200.50 Z-209-30 undnlie©er¨reiZ-1020-12 Z-209-30 undnlie©er¨reiZ-1020-12 ZONE BE1ZONE BE1 Fahrradstraße Fahrradstraße3.00SchilderversetzenBoʣ]aɾʣ22hÁit Var¹sheinoderZONE BE1ZONE BE1FahrradstraßeZ-244.1FahrradstraßeZ-244.2Schildversetzen Schildversetzen S-0,50/0,20im Bereich der ZufahrtS-0,50/0,20im Bereich der Zufahrt0.75 Z-274.1Z-274.2 Z-274.1Z-274.2Z-214 GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Mitzeichnung AnlagePlanartNovember 2022Darmstadt,MobilitätsamtFra17.11.2022Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250III-66.1.3 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Projekte\Fahrradstraßen\Fahrradstraßen_DA\Wilhelminenstr\2022_Neuordnung Parken\Wilhelminenstraße_gez.dwg Dezernat IIIStadtratMichael Kolmerstellv. AmtsleiterDipl.-Ing Thomas Emig NLegendeMarkierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/PlanungVerkehrszeichen Bestand 2/3 Verkehrszeichen PlanungVZ / Markierung entfernen SB SGL ABL Aufwertung derFahrradstraßeWilhelminenstraße Hinweis zur Markierung (Bemaßung):bei Schmalstrich Bezug immer Mitte, bei Breitstrich immer Außenkante. gez.Huthgez.Rossteutschergez.Samaangez. Franke66.2.1 KG Wilhelminenstraße Goethestraße G GG G G G KK K K K K KK KK K KSS WW W W W WW W W W W W Fahrradstrasse ZONEZ-314.2 FahrradstraßeZ-244.1 FahrradstraßeZ-244.1 FahrradstraßeZ-244.2 2.000.754.22 Z-605-20 Z-283-11Z-283-31 2.000.754.54Grüner TeppichdemarkierenB-0,50/0,20S B-0,50/0,20 S 11.00 0.30 1.200.501.000.40S Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert 6x Fahrradbügel S 8.051.001.201.201.201.2019.00 46 5040 42 4438 2 48 2.003.00 0.75 ZONE BE1 Fahrradstraße S-0,50/0,20im Bereich der ZufahrtS-0,50/0,20im Bereich der Zufahrt S-0,50/0,20im Bereich der Zufahrt 12.80 GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Mitzeichnung Anlage Planart Darmstadt,MobilitätsamtFra17.11.2022 Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250III-66.1.3 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Projekte\Fahrradstraßen\Fahrradstraßen_DA\Wilhelminenstr\2022_Neuordnung Parken\Wilhelminenstraße_gez.dwg Dezernat III StadtratMichael Kolmer 3/3 NLegendeMarkierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/PlanungVerkehrszeichen BestandVerkehrszeichen PlanungVZ / Markierung entfernen November 2022 stellv. AmtsleiterDipl.-Ing Thomas EmigSB SGL ABL Aufwertung derFahrradstraßeWilhelminenstraße Hinweis zur Markierung (Bemaßung):bei Schmalstrich Bezug immer Mitte, bei Breitstrich immer Außenkante. gez.Huthgez.Rossteutschergez.Samaan gez. Franke66.2.1
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Wilhelminenstraße
- Heinrichstraße
- Goethestraße
- Karlstraße
- Annastraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0400
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.12.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00