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2022/0400

Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße

Magistratsvorlage 01.12.2022

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2022/0400

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2022/0400

5320 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0400 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-003-7003 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-25 Sachkonto: 6063000 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße  
 
Vorlage vom: 01.12.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Aufwertung der Fahrradstraße Wilhelminenstraße nach aktuellem Stand der Leitlinien 
wird zugestimmt  
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Ergebnishaushalt, Sonderinvestitions -
programm Radverkehr, Kostenstelle 066 -003-7003. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Kostenberechnung (datenschutzrelevant)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2022 
 
Die Fahrradstraße Wilhelminenstraße wurde im Jahr 2013 beschlossen und 2015 als erste 
Fahrradstraße in Darmstadt umgesetzt. Aus heutiger Sicht entspricht die Fahrradstraße 
nicht mehr den aktuellen Zielsetzungen und Leitlinien.  
 
In der Fahrradstraße Wilhelminenstraße ist derzeit zwischen Heinrichstraße und Karlstraße 
beidseitiges Parken mögl ich. Die nutzbare Fahrbahngasse beträgt bei beidseitigem Parken 
lediglich ca. 2,50 m bei Berücksichtigung von jeweils 0,50 m Sicherheitsabständen zu den 
parkenden Fahrzeugen. Ein Begegnungsverkehr Kfz/Rad ist somit in den Bereichen mit 
beidseitigem Parken nur in Ausweichstellen (Einfahrten) möglich. Das passt nicht zu den 
heutigen Qualitätsansprüchen einer Fahrradstraße.  
 
Gemäß den 2020 vom Land Hessen veröffentlichten Qualitätsstandards und Musterlösungen 
für das Radnetz Hessen ist für Fahrradstraßen eine Mindestbreite von 3,50 m zzgl. 0,50 m 
Sicherheitsabstand zu parkenden Kfz erforderlich. Auch der 2021 veröffentlichte 
„Fahrradstraßen -Leitfaden für die Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) sieht 
für beengte Verhältnisse eine Mindestbreite von 3,50 m zzgl. Sicherheitsabstände vor, 
empfiehlt aber eine Regelbreite von 4 m nutzbarer Fahrbahngasse. In der im Jahr 2019 
beschlossenen Radstrategie hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst als Zielvorgabe 
eine Breite von 4 m für Fahrradstraßen bes chlossen. Das Breitenmaß kann aus dem 
Bewegungsraum für Rad (1 m) und der Festsetzung der StVO, dass in Fahrradstraßen 
nebeneinander gefahren werden darf, abgeleitet werden.  
 
Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist die Parknachfrage in der 
Wilhelminenstraße deutlich zurückgegangen, so dass ein beidseitiges Angebot zum Parken 
zumindest tagsüber nicht mehr erforderlich ist. Somit besteht die Möglichkeit, die intensiv 
von Radverkehr genutzte Wilhelminenstraße (bis zu 1.400 Fahrten/Tag mit steigend er 
Tendenz) mit relativ einfachen Maßnahmen zu einer Fahrradstraße aufzuwerten, die den 
eigenen Zielsetzungen und den übergeordneten Musterlösungen und Leitlinien entspricht.  
 
Im Rahmen der geplanten Aufwertung und Neu -Markierungen werden auch erstmals die  
Gestaltungsvorgaben der hessischen Musterlösungen angewendet. Diese sehen u. a. in 
Kreuzungsbereichen großflächige Rotmarkierungen vor statt der bisher in Darmstadt als 
kommunale Sonderlösung angewendeten „grünen Teppiche“.  
 
Nach der Neumarkierung wird di e Fahrradstraße folgenden Querschnitt haben: 4,50 m 
Fahrbahn (vorher 2,50 m) 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu längsparkenden Fahrzeugen 
(vorher 0,00 m) 2,00 m Parkstand (vorher 1,80 m)  
 
Nördlich der Heinrichstraße bleibt die Zahl der Parkstände unverände rt. 
Zwischen Heinrichstraße und Karlstraße wird die Zahl der Parkstände von 63 auf 29 
reduziert. (Berechnungsgrundlage: RASt 06, Tabelle 22 – pro rückwärtseinparkendem Kfz 
5,70 m Straßenfrontlänge)

- 4 - 
Die Planung der Fahrradstraße besteht aus folgenden  Bausteinen: 
- Verkehrsberuhigung durch versetzte Parkstände  
- „Anlieger frei“ statt bisher „Kfz / Motorrad frei“  
- Neun Fahrradanlehnbügel zum Abstellen von 18 Fahrrädern  
- Beidseitige Randmarkierung zur Verdeutlichung der Fahrradstraße und des 
Haltverbots 
- Fahrradstraßen -Furt mit flächiger Rotmarkierung am Knoten Annastraße  
- Verbreiterung der Parkstände von 1,80 m auf 2,00 m  
- Piktogramm Vz 244.1 "Fahrradstraße" statt Piktogramm "grüner Teppich"  
 
Finanzierung und Förderung  
Die Kostenberechnung befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 2. Zur Finanzierung 
stehen ausreichend Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle 066 -003-
7003 – Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität – zur Verfügung.  
 
Auf einen Förderantrag wird aufgrund des erheblichen  Verwaltungsaufwands in Relation zu 
den geringen Kosten der Maßnahme verzichtet.  
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat     Stadtkämmerer

anlage 3

5393 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66  
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0400 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
486 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-003-7003 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-25 Sachkonto: 6063000 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße  
 
Vorlage vom: 01.12.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Aufwertung der Fahrradstraße Wilhelminenstraße nach aktuellem Stand der Leitlinien 
wird zugestimmt  
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Ergebnishaushalt, Sonderinvestitions -
programm Radverkehr, Kostenstelle 066 -003-7003. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Kostenberechnung (datenschutzrelevant)

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.12.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2022 
 
Die Fahrradstraße Wilhelminenstraße wurde im Jahr 2013 beschlossen und 2015 als erste 
Fahrradstraße in Darmstadt umgesetzt. Aus heutiger Sicht entspricht die Fahrradstraße 
nicht mehr den aktuellen Zielsetzungen und Leitlinien.  
 
In der Fahrradstraße Wilhelminen straße ist derzeit zwischen Heinrichstraße und Karlstraße 
beidseitiges Parken möglich. Die nutzbare Fahrbahngasse beträgt bei beidseitigem Parken 
lediglich ca. 2,50 m bei Berücksichtigung von jeweils 0,50 m Sicherheitsabständen zu den 
parkenden Fahrzeugen.  Ein Begegnungsverkehr Kfz/Rad ist somit in den Bereichen mit 
beidseitigem Parken nur in Ausweichstellen (Einfahrten) möglich. Das passt nicht zu den 
heutigen Qualitätsansprüchen einer Fahrradstraße.  
 
Gemäß den 2020 vom Land Hessen veröffentlichten Qualitä tsstandards und Musterlösungen 
für das Radnetz Hessen ist für Fahrradstraßen eine Mindestbreite von 3,50 m zzgl. 0,50 m 
Sicherheitsabstand zu parkenden Kfz erforderlich. Auch der 2021 veröffentlichte 
„Fahrradstraßen -Leitfaden für die Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) sieht 
für beengte Verhältnisse eine Mindestbreite von 3,50 m zzgl. Sicherheitsabstände vor, 
empfiehlt aber eine Regelbreite von 4 m nutzbarer Fahrbahngasse. In der im Jahr 2019 
beschlossenen Radstrategie hat die Wissenschaft sstadt Darmstadt selbst als Zielvorgabe 
eine Breite von 4 m für Fahrradstraßen beschlossen. Das Breitenmaß kann aus dem 
Bewegungsraum für Rad (1 m) und der Festsetzung der StVO, dass in Fahrradstraßen 
nebeneinander gefahren werden darf, abgeleitet werden.  
 
Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist die Parknachfrage in der 
Wilhelminenstraße deutlich zurückgegangen, so dass ein beidseitiges Angebot zum Parken 
zumindest tagsüber nicht mehr erforderlich ist. Somit besteht die Möglichkeit, die intensi v 
von Radverkehr genutzte Wilhelminenstraße (bis zu 1.400 Fahrten/Tag mit steigender 
Tendenz) mit relativ einfachen Maßnahmen zu einer Fahrradstraße aufzuwerten, die den 
eigenen Zielsetzungen und den übergeordneten Musterlösungen und Leitlinien entspricht.  
 
Im Rahmen der geplanten Aufwertung und Neu -Markierungen werden auch erstmals die 
Gestaltungsvorgaben der hessischen Musterlösungen angewendet. Diese sehen u. a. in 
Kreuzungsbereichen großflächige Rotmarkierungen vor statt der bisher in Darmstadt als 
kommunale Sonderlösung angewendeten „grünen Teppiche“.  
 
Nach der Neumarkierung wird die Fahrradstraße folgenden Querschnitt haben: 4,50 m 
Fahrbahn (vorher 2,50 m) 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu längsparkenden Fahrzeugen 
(vorher 0,00 m) 2,00 m Parkstand (vo rher 1,80 m) 
 
Nördlich der Heinrichstraße bleibt die Zahl der Parkstände unverändert.  
Zwischen Heinrichstraße und Karlstraße wird die Zahl der Parkstände von 63 auf 29 
reduziert. (Berechnungsgrundlage: RASt 06, Tabelle 22 – pro rückwärtseinparkendem Kfz 
5,70 m Straßenfrontlänge)

Die Planung der Fahrradstraße besteht aus folgenden Bausteinen:  
- Verkehrsberuhigung durch versetzte Parkstände  
- „Anlieger frei“ statt bisher „Kfz / Motorrad frei“  
- Neun Fahrradanlehnbügel zum Abstellen von 18 Fahrrädern  
- Beidseitige Randmarkierung zur Verdeutlichung der Fahrradstraße und des 
Haltverbots 
- Fahrradstraßen -Furt mit flächiger Rotmarkierung am Knoten Annastraße  
- Verbreiterung der Parkstände von 1,80 m auf 2,00 m  
- Piktogramm Vz 244.1 "Fahrradstraße" statt Piktogramm  "grüner Teppich"  
 
Finanzierung und Förderung  
Die Kostenberechnung befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 2. Zur Finanzierung 
stehen ausreichend Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle 066 -003-
7003 – Sonderinvestitionsprogramm  Radmobilität – zur Verfügung.  
 
Auf einen Förderantrag wird aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands in Relation zu 
den geringen Kosten der Maßnahme verzichtet.  
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat     Stadtkämmerer

anlage 4

325 Zeichen

Punkt 8: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße 
 (V-Nr. 2022/0400) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen FDP und AfD 
Stimmenthaltung: SPD-Fraktion

anlage 5

298 Zeichen

Punkt 14: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Aufwertung Fahrradstraße Wilhelminenstraße 
 (V-Nr. 2022/0400) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: FDP, AfD, 1 Stimme aus UWIGA/WGD Stadtv. Klett  
Stimmenthaltun g: SPD, 2 Stimmen aus UWIGA/WGD und  
      Stadtve. Dietrich (FW)

anlage 1

5614 Zeichen

Fahrradstrasse
Fahrradstrasse
Heinrichstraße
K
K
KZ-205
Z-205
18
Wilhelminenplatz Wilhelminenstraße
KK
KK
W
W
G
20
7
8.
1816
16A
Z-209-30
Z-209-30
26
2422
39
28
30Z-274.130Z-274.230
Z-274.130Z-274.2
Fahrradstraße
Z-244.1
¨reiZ-283-20
Z-314
Áit Varkausweis       Nrʒ˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳˳
Z-1020-11Z-283-10
Z-283-20Z-286-10
werktags8-18  h30
Z-283FahrradstraßeZ-244.1¨rei FahrradstraßeZ-244.1¨rei
Z-283-30 Z-283-30 ZONEZ-314.2 Z-251
Diesel bis Euro 5/VundBenziner bis Euro 2
Z-253Z-1000-30Z-283Z-205
Z-205
Z-306
Z-214
=udwigsÕlatz
  undnlieger¨reiZ-1020-12
  undnlieger¨reiZ-1020-12
Grüner Teppichdemarkieren
Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert
Fahrradstraße2.003.00nlieger¨reiZ-1020-30
15.00
ZONEZ-314.1ÁitVarkshein
Z-1053-31Bo-]a8-20h
4.550.752.00
nlieger¨reiZ-1020-30
15.00
nlieger¨reiZ-1020-30
Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert
Fahrradstraße2.003.00
Grüner Teppichdemarkieren
B-0,50/0,20S4.480.752.00
FahrradstraßeZ-244.2Z-314.2
Schildversetzen
FahrradstraßeZ-244.2
Schildversetzen
FahrradstraßeZ-244.1
Schildversetzen
S-0,50/0,20im Bereichder Zufahrt
S-0,50/0,20
Z-214
GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  
Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
Anlage
Planart
Darmstadt,MobilitätsamtFra17.11.2022
Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250III-66.1.3
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Projekte\Fahrradstraßen\Fahrradstraßen_DA\Wilhelminenstr\2022_Neuordnung Parken\Wilhelminenstraße_gez.dwg
Dezernat III
StadtratMichael Kolmer
NLegendeMarkierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/PlanungVerkehrszeichen Bestand
Aufwertung derFahrradstraßeWilhelminenstraße1/3
Verkehrszeichen PlanungVZ / Markierung entfernenHinweis zur Markierung (Bemaßung):bei Schmalstrich Bezug immer Mitte, bei Breitstrich immer Außenkante.
November 2022
stellv. AmtsleiterDipl.-Ing Thomas EmigSB                     SGL                   ABLgez.Huthgez.Rossteutschergez.Samaan
gez. Franke66.2.1

ZONEZ-314.1ZONEZ-314.2
15.00Heinrichstraße
Annastraße
KK KKK KKKK KFahrradstrasseFahrradstrasseFahrradstrasseZ-205Z-283-10ZONEZ-314.1ZONEZ-314.2mit ParkscheinoderBoʣ]aɾʣ22h30Z-274.1FahrradstraßeZ-244.1¨rei
Z-205Z-251Diesel bis Euro 5/VundBenziner bis Euro 2Z-253Z-1000-30
Z-283-20 Z-301
FahrradstraßeZ-244.1¨reiFahrradstraßeZ-244.2
Z-220-10Z-1000-32FahrradstraßeZ-244.1¨rei
Z-220-20Z-1000-32Z-301Wilhelminenstraße
Annastraße
nlie©er¨reiZ-1020-30 Z-283-30
0.752.00nlie©er¨reiZ-1020-30
nlie©er¨reiZ-1020-304.62
Z-283-21
2.000.754.22Grüner TeppichdemarkierenB-0,50/0,20S B-0,50/0,20SB-0,50/0,25B-0,50/0,25S
Z-283-20
B-0,50/0,20SPiktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert
Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiertZ-205
Z-205
30Z-274.2
Z-209-30
2.000.752.00Fahrradstraße2.00 3.961.00
Grüner Teppichdemarkieren1.0034 3638
14303239
3.00 3.002.00
2.00
  undnlie©er¨reiZ-1020-12
1.001.201.2060°1.00Z-605-200.50 Z-209-30  undnlie©er¨reiZ-1020-12
Z-209-30  undnlie©er¨reiZ-1020-12
ZONE BE1ZONE BE1
Fahrradstraße
Fahrradstraße3.00SchilderversetzenBoʣ]aɾʣ22hÁit Var¹sheinoderZONE BE1ZONE BE1FahrradstraßeZ-244.1FahrradstraßeZ-244.2Schildversetzen
Schildversetzen
S-0,50/0,20im Bereich der ZufahrtS-0,50/0,20im Bereich der Zufahrt0.75
Z-274.1Z-274.2
Z-274.1Z-274.2Z-214 GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
AnlagePlanartNovember 2022Darmstadt,MobilitätsamtFra17.11.2022Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250III-66.1.3
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Projekte\Fahrradstraßen\Fahrradstraßen_DA\Wilhelminenstr\2022_Neuordnung Parken\Wilhelminenstraße_gez.dwg
Dezernat IIIStadtratMichael Kolmerstellv. AmtsleiterDipl.-Ing Thomas Emig
NLegendeMarkierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/PlanungVerkehrszeichen Bestand
2/3
Verkehrszeichen PlanungVZ / Markierung entfernen
SB                     SGL                   ABL
Aufwertung derFahrradstraßeWilhelminenstraße
Hinweis zur Markierung (Bemaßung):bei Schmalstrich Bezug immer Mitte, bei Breitstrich immer Außenkante.
gez.Huthgez.Rossteutschergez.Samaangez. Franke66.2.1

KG
Wilhelminenstraße
Goethestraße
G
GG G
G
G
KK
K
K
K
K
KK KK
K
KSS
WW
W
W
W
WW
W
W
W
W
W
Fahrradstrasse
ZONEZ-314.2
FahrradstraßeZ-244.1
FahrradstraßeZ-244.1
FahrradstraßeZ-244.2
2.000.754.22
Z-605-20
Z-283-11Z-283-31
2.000.754.54Grüner TeppichdemarkierenB-0,50/0,20S B-0,50/0,20 S
11.00
0.30
1.200.501.000.40S
Piktogramm mitZeichen 244.1 StVOmarkiert
6x Fahrradbügel
S
8.051.001.201.201.201.2019.00
46 5040 42 4438
2
48
2.003.00
0.75
ZONE BE1
Fahrradstraße
S-0,50/0,20im Bereich der ZufahrtS-0,50/0,20im Bereich der Zufahrt S-0,50/0,20im Bereich der Zufahrt
12.80
GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  
Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
Anlage
Planart
Darmstadt,MobilitätsamtFra17.11.2022
Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250III-66.1.3
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Projekte\Fahrradstraßen\Fahrradstraßen_DA\Wilhelminenstr\2022_Neuordnung Parken\Wilhelminenstraße_gez.dwg
Dezernat III
StadtratMichael Kolmer
3/3
NLegendeMarkierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/PlanungVerkehrszeichen BestandVerkehrszeichen PlanungVZ / Markierung entfernen
November 2022
stellv. AmtsleiterDipl.-Ing Thomas EmigSB                     SGL                   ABL
Aufwertung derFahrradstraßeWilhelminenstraße
Hinweis zur Markierung (Bemaßung):bei Schmalstrich Bezug immer Mitte, bei Breitstrich immer Außenkante.
gez.Huthgez.Rossteutschergez.Samaan
gez. Franke66.2.1

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 486
TOP 8
TOP 18

Orte (5)

  • Wilhelminenstraße
  • Heinrichstraße
  • Goethestraße
  • Karlstraße
  • Annastraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0400
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.12.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00