V/0092/2020
Neuverteilung Schulsozialarbeit 2020
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Anlage1_Korrektur_kommunal steuerbares Personal
5074 Zeichen
Anlage 1 IST-Zustand des steuerbaren kommunal finanzierten pädagogischen Personals an den Grundschulen im Schuljahr 2019/2020 IST Schule Stadtteil IST steuerbares Personal ohne Förderinseln IST Förderinseln IST Pädagogisches Personal – VZÄ gesamt Bezirk Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 0,00 0,00 0,00 Martinischule 15 Martini 0,50 0,50 1,00 Johannisschule 22 Josef 0,50 0,50 1,00 Overbergschule 24 Hansaplatz 0,50 0,50 1,00 Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 0,00 0,00 0,00 Kreuzschule 27 Kreuz 0,00 0,00 0,00 Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 0,50 0,00 0,50 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 0,50 0,00 0,50 Matthias-Claudius-Schule Gut 32 Geist 1,00 0,50 1,50 Hermannschule 33 Schützenhof 0,75 0,50 1,25 Gottfried-v.-Cappenberg Schule 34 Düesberg 0,50 0,50 1,00 Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,50 0,00 0,50 Pötterhoeckschule 45 Mauritz-Mitte 0,50 0,00 0,50 Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 0,75 0,50 1,25 Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 0,50 0,50 1,00 Bezirk West Michaelschule 51 Gievenbeck 1,50 0,50 2,00 Mosaikschule 51 Gievenbeck 0,50 0,50 1,00 Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 0,75 0,50 1,25 Theresienschule 52 Sentrup 0,00 0,00 0,00 Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 0,50 0,00 0,50 Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 0,50 0,50 1,00 Marienschule Roxel 57 Roxel 0,50 0,50 1,00 Annette-v.-D.-H.-Schule Nienb. 58 Nienberge 0,50 0,00 0,50 Bezirk Nord Melanchthonschule 61 Coerde 1,50 0,50 2,00 Norbertschule 61 Coerde 1,50 0,50 2,00 Paul-Schneider Schule 62 Kinderhaus-Ost 0,75 0,50 1,25 Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 1,00 0,50 1,50 Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 1,50 0,50 2,00 Grundschule Sprakel 68 Sprakel 0,50 0,50 1,00 Bezirk Ost Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 0,50 0,00 0,50 Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,00 0,00 0,00 Astrid Lindgren-Schule 76 Gelmer 0,00 0,00 0,00 Kardinal-von-Galen-Schule 77 Handorf 0,00 0,00 0,00 Matthias-Claudius-Schule Hand 77 Handorf 0,75 0,50 1,25 Bezirk Südost Idaschule 82 Gremmendorf-O 0,50 0,50 1,00 Annette-v-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 0,50 0,50 1,00 Eichendorffschule 86 Angelmodde 1,50 0,50 2,00 Grundschule Wolbeck Nord * 87 Wolbeck - - Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 0,50 0,50 1,00 Bezirk Hiltrup PRIMUS-Schule (1-4) 91 Berg Fidel 0,75 0,50 1,25 Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 0,50 0,50 1,00 Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,75 0,50 1,25 Paul-Gerhardt Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,50 0,50 1,00 Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 0,50 0,50 1,00 Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 0,50 0,00 0,50 Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 0,50 0,00 0,50 26,75 14,50 41,25 * Grundschulen im Aufbau erhalten zusätzlich 0,5 VZÄ für vier Schuljahre IST-Zustand des steuerbaren kommunal finanzierten pädagogischen Personals an den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2019/2020 Schule Stadtteil IST steuerbares Personal Bezirk Mitte Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 11 Aegidii 0,50 Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 1,00 Johann-Conrad-von-Schlaun-Gymnasium 15 Martini 0,50 Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf 0,50 Ratsgymnasium 26 Schlachthof 0,50 Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 1,75 Schillergymnasium 27 Kreuz 0,50 Gymnasium Paulinum 29 Schloss 0,50 PRIMUS-Schule 32 Geist 2,25 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist 0,50 Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 2,00 Mathilde-Anneke-Gesamtschule** 44 Herz-Jesu 0,50 Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg 0,50 Bezirk West Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 52 Gievenbeck 0,50 Friedensreich-Hundertwasser-Schule 57 Roxel 2,50 Bezirk Nord Hauptschule Coerde* 61 Coerde 2,00 Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 0,75 Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 2,00 Waldschule Kinderhaus* 63 Kinderhaus-West 2,00 Bezirk Südost Gymnasium Wolbeck* 87 Wolbeck 0,50 Hauptschule Wolbeck 87 Wolbeck 2,00 Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 Bezirk Hiltrup Hauptschule Hiltrup* 96 Hiltrup-Mitte 2,00 Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte 0,50 Johannes-Gutenberg-Realschule 96 Hiltrup-Mitte 1,75 29,00 * Die Hauptschulen erhalten zusätzlich 0,5 VZÄ zur Kompensation besonderer Bedarfe an Sch ulen/Schulumfeld (vgl. Niederschrift zu den Etatberatungen vom 19.11.2019). ** Weiterführende Schulen erhalten im Aufbau zusätzlich 0,5 VZÄ für sechs Schuljahre. Nachrichtlich IST-Zustand des kommunal finanzierten pädagogischen Personals an den Berufskollegs im Schuljahr 2019/2020 Schule IST Steuerbares Personal Adolph-Kolping-Berufskolleg 2,00 Anne-Frank-Berufskolleg 2,00 Hansa-Berufskolleg 1,00 Hans-Böckler-Berufskolleg 1,00 Ludwig-Erhard-Berufskolleg 1,50 Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 1,00 8,50 Für die Berufskollegs werden im Zuge der Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen keine mit den anderen Schulfo r- men vergleichbaren Indikatoren zur Bedarfsermittlung herangezogen, da über 50 Prozent der Schüler/innen an den Berufsko l- legs nicht aus Münster stammen.
Beschlussvorlage
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V/0092/2020
V/0092/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung, Teilprojekt Schulsozialarbeit: Beibehaltung
der aktuellen Verteilung der Personalressource für das Schuljahr 2020/2021
Beratungsfolge
10.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.03.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 04.07.2018 beschließt der Rat der Stadt Münster die Bei-
behaltung der vorgenommenen Verteilung der kommunal steuerbaren Personalressourcen für
Schulsozialarbeit und Förderinseln um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
Amt für Schule und
Weiterbildung
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
26.02.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehling
Telefon: 492-4000
Ehling@stadt-muenster.de
Frau Trockel
Telefon: 492-5100
Trockel@stadt-muenster.de
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V/0092/2020
II. Finanzielle Auswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301
Leistungen für Schulen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (Erträge)
2020ff 590.780 € Landeszuw. BuT
Schulsozialarbeit
11 Personalaufwendungen 2020ff 1.627.540 € 24,39 Stellen
Schulsozialarbeit
15 Transferaufwendungen 2020ff
1.106.653 € 15,33 Stellen
Schulsozialarbeit
Produktgruppe 0603 Förderung von benach-
teiligten jungen Menschen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2020ff 897.350 € 7,28 Stellen
Schulsozialarbeit
+ Förderinseln
15 Transferaufwendungen 2020ff 1.418.110 €
10,75 Stellen
Schulsozialarbeit
+ Förderinseln
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (Erträge)
2020ff 613.676 € Inklusions-
pauschale
Die Mittel für die Jahre 2020 und 2021 sind im Budget der Ämter 40 und 51 veranschlagt.
Hinweise zur Produktgruppe 0301:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der Mittel für die Schulsozialarbeit befristet ist:
- 630.000,00 € für 10,00 VZÄ Schulsozialarbeit befristet bis 2022 (siehe Mitteilung an
ASW/AKJF vom 12.03.2019)
- 140.000,00 € für 2,00 VZÄ Schulsozialarbeit für die Hauptschulen für die Jahre 2020 bis 2023
(siehe Niederschrift über die Etatsitzung am 19.11.2019)
- Landesmittel BuT: Die Fördersumme beträgt 843.996,06 €, davon sind 70% Landesfinanzi e-
rung, 30% der Eigenanteil der Stadt Münster. Die Förderung des Landes is t aktuell befristet
bis Ende des Jahres 2021.
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V/0092/2020
Begründung
1. Kommunal finanzierte Schulsozialarbeit
1.1 Schulsozialarbeit als Handlungsfeld von „Bildung integriert“
Seit dem Jahr 2016 beteiligt sich die Stadt Münster an dem Förderprogramm des Bundesminis-
teriums für Bildung und Forschung „Bildung integriert“ (V/0734/2015). Mit Unterstützung der
Transferagenturen für Großstädte wird im Rahmen von „Bildung integriert“ in Münster sukzessi-
ve das gesamte Bildungsgeschehen – von der frühkindlichen Bildung, über die Schulbildung
und die berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung bis zur nonformalen Bildung –
in den Fokus genommen.
Erstes Teilprojekt der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung war/ist die da-
tenbasierte Verteilung der kommunal steuerbaren Personalressourcen der Schulsozialarbeit
und der Förderinseln seit dem Schuljahr 2017/2018.
1.2 Bisherige Entwicklung und zentrale Beschlüsse zur Neuverteilung der kommunal finan-
zierten Schulsozialarbeit
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0741/2016 „Integrierte Jugendhilfe- und Schul-
entwicklungsplanung – Teilprojekt Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr
2017/2018“ erstmalig beschlossen, dass die steuerbare Personalressource der Schulsozialar-
beit indikatorengestützt verteilt wird.
Nach zweijähriger Umsetzung hat der Rat mit der Beschlussvorlage V/0204/2018 „Integrierte
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und
Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und
2019/2020“ zur Kenntnis genommen, dass die Bedarfsbemessung und Neuverteilung der kom-
munal steuerbaren Personalressourcen für die Schulsozialarbeit und Förderinseln mit dem
Schuljahr 2020/2021 ff in einem zweijährigen Turnus erfolgt.
Der Ratsbeschluss wurde entsprechend umgesetzt.
Im Rahmen der Etatberatungen 2018 wurde auf Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis
90/Die Grünen/GAL die Erweiterung der kommunalen Personalressourcen um zusätzliche
zehn Stellen für die Jahre 2019 bis 2022 beschlossen.
Um den Ratsbeschluss aus 2018 nicht aufzuheben und die zusätzliche Ressource umgehend
ins System der kommunalen Schulsozialarbeit zu geben, wurde auf der Grundlage der Berech-
nung aus 2018 eine Nachverteilung vorgenommen.
Die entsprechenden Ergebnisse wurden als Mitteilung zur Sitzung des Ausschusses für Schule
und Weiterbildung am 19.03.2019 und zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche
und Familien am 27.03.2019 kommuniziert.
Mit dem Etat wurden Mittel für zwei Stellen Schulsozialarbeit für Hauptschulen für die Jahre
2020 bis 2023 beschlossen. Dadurch soll gesichert werden, dass die Hauptschulen auch nach
Beendigung der bis dato auf zwei Jahre, bis zum 31.07.2020, begrenzten Maßnahme zur er-
gänzenden Unterstützung der Hauptschulen (vgl. V/0204/2018) über die erforderliche Res-
source für ihre besonderen Bedarfe verfügen.
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V/0092/2020
2. Nachverteilung und Umsetzung der 10 VZÄ Schulsozialarbeit an den Grundschulen und
den weiterführenden Schulen
Bei der Nachverteilung ist die Verwaltung zur Vermeidung zu großer Streuverluste und um mög-
lichst viele Schulen zu erreichen, die bislang über keine Schulsozialarbeit verfügten, bei der
Verteilung der Stellen an die Grundschulen 2-schrittig vorgegangen: Vordringlich sollten die
Grundschulen profitieren, die bereits einen rechnerischen Bedarf hatten, dieser aber unterhalb
der Schwelle einer Zuweisung lag und die deshalb nicht profitiert hatten. Danach erhielten fünf
Grundschulen erstmalig eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit. Die restlichen Stellenanteile wurden
nach den im Ranking ermittelten Indikatorenpunktwerten auf weitere fünf Grundschulen verteilt.
Bei den weiterführenden Schulen erhielten ausschließlich die 10 Schulen mit den höchsten
Indikatorenpunktwerten eine zusätzliche 0,5-Stelle.
Die Nachverteilung und die entsprechende Umsetzung erfolgten mit den vereinbarten Instru-
menten zur Qualitätssicherung. Über Leistungsvereinbarungen und Kooperationsvereinbarun-
gen wurden die zu erbringenden Mindeststandards sowie Leistungen und Ziele zwischen den
Grundschulen und weiterführenden Schulen, den freien Trägern sowie dem öffentlichen Träger
für den neuen Stundenumfang festgeschrieben.
Entsprechend hat die konkrete Arbeit zwischen Kindern, Eltern, Lehrkräften und der Schulsozi-
alarbeit im zweiten Quartal 2019 mit neuem Stundenumfang begonnen, fünf Grundschulen hat-
ten überhaupt erstmals eine 0,5 Stelle für Schulsozialarbeit erhalten. Eine indikatorengestützte
Verteilung zum kommenden Schuljahr würde bei einigen dieser nachverteilten Stellen zu einer
Änderung führen. Bereits in früheren Jahren waren derart kurzfristige Neuverteilungen auf be-
rechtigte Kritik gestoßen. Um bei den Schulen ein Mindestmaß an Kontinuität zu gewährleisten,
schlägt die Verwaltung deshalb vor, die aktuelle Verteilung beizubehalten und die Neuvertei-
lung der Schulsozialarbeit erst zum Schuljahr 2021/2022 vorzunehmen:
Unter Berücksichtigung der in 2019 erfolgten ‚Nachverteilung‘ wird damit wieder ein zweijähriger
Verteilungsrhythmus erreicht.
3. Ausblick
Die Verwaltung wird im ersten Quartal 2021 den nach der Kommunalwahl neugebildeten für
Schule und Jugend zuständigen Ausschüssen und dem Rat der Stadt Münster die indikatoren-
gestützte Berechnung zur Verteilung der kommunalen Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2021/22
zur Entscheidung vorlegen.
Bis zur Neuverteilung im Jahr 2021 soll es auch darum gehen, die Organisation und Abstim-
mung der Rahmenbedingungen von Schulsozialarbeit unterschiedlicher Trägerschaften (siehe
Anlagen 1 und 2: kommunal finanzierte und Landesstellen) und die Überprüfung der Wirksam-
keit in einem partizipativen Prozess mit den Trägern der Schulsozialarbeit und unter Einbezie-
hung der Transferagenturen für Großstädte zu verfolgen. Besonderes Augenmerk soll auf die
Frage gelegt werden, wie Schulsozialarbeit unterschiedlicher Anstellung und mit unterschiedli-
chen Schwerpunkten gut, abgestimmt und wirkungsvoll miteinander arbeiten kann.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
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V/0092/2020
Anlagen
- Übersicht der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln
- Übersicht „Sozialpädagogische Fachkräfte des Landes“
Anlage2_sozialpädagogische Fachkräfte_Land
6109 Zeichen
1
Sozialpädagogische Fachkräfte des Landes 1
Stand März 2020
Das Land reagiert mit der Einrichtung von Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte auf
veränderte/gestiegene Anforderungen an das Lernen und Unterrichten in Schule, hervorgerufen
durch Themen wir Zuwanderung, Inklusion oder besondere Herausforderungen in der
Schuleingangsphase. Nur ein Teil der sozialpädagogischen Fachkräfte des Landes ist tatsächlich
im Bereich Schulsozialarbeit eingesetzt. Das Direktionsrecht für die Fachkräfte des Landes liegt
bei der Schulaufsicht bzw. der Schulleitung.
1) Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams)
In Münster sind, mit dem Runderlass "Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch
Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams)”, zu
den Schuljahren 2016/2017 und 2018/2019 insgesamt 10,00 Stellen für sozialpädagogische
Fachkräfte geschaffen worden:
https://bass.schul-welt.de/pdf/16918.pdf?20190708175753 vom 28.3.2017
Diese sozialpädagogischen Fachkräfte haben lt. Erlass die Aufgabe, (neu) zugewanderte
Schülerinnen und Schüler in enger Zusammenarbeit mit ihren Eltern /
Erziehungsberechtigten bei der Integration in das hiesige Schulsystem zu unterstützen,
ihnen sozialpädagogische offene und Projekt-Angebote zu machen sowie Angebote zur
Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten und Lern- und
Verhaltensstörungen. Sie sollen zudem in Zusammenarbeit mit schulinternen und externen
Fachkräften und Diensten weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe zugänglich
zu machen.
Diese Stellen verteilen sich mit unterschiedlichen Stellenanteilen auf folgende Schulen:
Grundschulen
Gottfried-von-Cappenberg Schule
Hermannschule
Johannisschule
Marienschule Roxel
Martinischule
Matthias-Claudius-Schule / Gut Insel
Michaelschule
Nikolaischule Wolbeck
Overbergschule
Thomas-Morus-Schule
1 Seit 2008 haben Schulen die Möglichkeit der Umwandlung von Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit.
Diese umgewandelten Lehrerstellen sind hier nicht erfasst.
Anlage 2
2
Hauptschulen
Hauptschule Coerde
Hauptschule Hiltrup
Hauptschule Wolbeck
Waldschule Kinderhaus
Realschulen
Erna-de-Vries-Realschule
Geschwister-Scholl-Realschule
Johannes-Gutenberg-Realschule
Sekundarschule
Friedensreich-Hundertwasser-Schule
Gymnasien
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Gymnasium Wolbeck
Immanuel-von-Kant-Gymnasium Münster-Hiltrup
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium
Weiterbildungskolleg
Weiterbildungskolleg Münster
2) Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase
In Münster sind mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung im Jahr 2019
„Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase“ insgesamt 21,00 Stellen
eingerichtet worden:
https://bass.schul-welt.de/pdf/17868.pdf?20190613202151 vom 8.6.2018
Die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase bringen ihre fachlichen
Kompetenzen in die Schuleingangsphase und in den Schulentwicklungsprozess ein. Das
Kompetenz- und Aufgabenprofil der sozialpädagogischen Fachkräfte in der
Schuleingangsphase umfasst
die Diagnostik vor der Einschulung und in der Schu leingangsphase,
die Planung und Durchführung gezielter Fördermaßna hmen bei Kindern, deren
Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände aufweisen,
die Durchführung ganzheitlicher kompetenzorientier ter Angebote zur Stärkung der
Selbstwirksamkeit und Leistungsbereitschaft,
die Beratung von Eltern,
die innerschulische und außerschulische Kooperatio n.
3
Diese Stellen verteilen sich mit unterschiedlichen Stellenanteilen auf folgende Schulen:
Grundschulen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule (Angelmodde)
Dreifaltigkeitsschule
Eichendorffschule
Grundschule am Kinderbach
Grundschule Kinderhaus-West
Grundschule Wolbeck-Nord
Idaschule
Ludgerusschule Albachten
Ludgerusschule Hiltrup
Margaretenschule
Marienschule Roxel
Matthias-Claudius-Schule Handorf
Melanchthonschule
Michaelschule
Mosaik-Schule
Nikolaischule Wolbeck
Norbertschule
Paul-Schneider-Schule
Pötterhoekschule
Thomas-Morus-Schule
3) Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen
In Münster sind seit 2019 auf der Grundlage des Erlasses „Multiprofessionelle Teams im
Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen“ 6,00 Stellen sozialpädagogische
Fachkräfte beschäftigt:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Kontext/Erlass-
Multiprofessionelle-Teams-im-Gemeinsamen-Lernen.pdf
Die sozialpädagogischen Fachkräfte werden an allgemeinen weiterführenden Schulen der
Sekundarstufe I vorwiegend unterrichtsnah und Unterricht unterstützend eingesetzt.
Tätigkeitsschwerpunkte sind
Mitarbeit im Unterricht mit dem Ziel der Unterstüt zung und Stärkung der
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler,
Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen durch
kontinuierliche, professionelle Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im
Unterricht,
Mitwirkung bei der Planung und Durchführung geziel ter Fördermaßnahmen in innerer
und äußerer Differenzierung insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, deren
Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände aufweisen,
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften bei der Eltern und Information und
Unterstützung bei der Elternberatung,
sowie darüber hinaus
4
Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von schulischen
Projekten im Rahmen des Unterrichts oder der Öffnung von Schule und bei
schulkulturellen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften.
Diese Stellen verteilen sich mit unterschiedlichen Stellenanteilen auf folgende Schulen:
Hauptschule
Hauptschule Hiltrup
Realschulen
Erna-de-Vries-Realschule
Geschwister-Scholl-Realschule
Realschule im Kreuzviertel
Realschule Wolbeck
Gesamtschule
Gesamtschule Münster-Mitte
Anlage A
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Anlage A zur V/0092/2020 Kurzüberblick Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit indikatorengestützt verteilt, seit dem Schuljahr 2018/2019 im zweijährigen Tur- nus. Weil im Rahmen der Etatberatungen 2018 im ASW die Erweiterung der kommunalen Perso- nalressourcen um zusätzliche zehn Stellen „unterjährig“ für die Jahre 2019 bis 2022 beschlossen und in 2019 auch umgesetzt wurde, soll für das Schuljahr 2021/2022 die aktuelle Verteilung bei- zubehalten und eine Neuverteilung der Schulsozialarbeit erst zum Schuljahr 2021/2022 vorge- nommen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu den Produktgruppen 030101 – 030104 lautet: Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität schulischer Arbeit werden in einem transparen- ten Verfahren Schulsozialarbeiter/-innen für allgemeine Leistungen der Schulsozialarbeit sowie spezialisierte Leistungen in den Bereichen „Bildungs- und Teilhabepaket“, „Jugendhilfe“ und „Übergang Schule-Beruf“ in den Schulen der Stadt Münster eingesetzt. Teilziele: 1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen aus- zugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen. 2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt werden. 3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden werden. Finanzierung Produktgruppe: 03 01 06.03 Leistungen für Schulen Förderung von benachteiligten jungen Menschen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlagen: Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit - aus dem Schulgesetz: Hier finden sich die Grundlagen für Schulsozialarbeit in § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergän- zende Angebote), § 80 (Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfepla- nung). - in der Jugendhilfe aus dem SGB VIII:§13 (Jugendsozialarbeit), § 11 (schulbezogene Ju- gendarbeit), § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Ein- richtungen). Entsprechungen finden sich in den §§ 3 - 14 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW. - Ratsbeschlüsse: V0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hansaplatz 0
- Loevelingloh 98
- Gut Insel
- Kinderhaus
- Pluggendorf 0
- Düesberg 0
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Details
- Aktenzeichen
- V/0092/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37