Mandari Insight

V/0092/2020

Neuverteilung Schulsozialarbeit 2020

Vorlagen 25.02.2020

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Anlage1_Korrektur_kommunal steuerbares Personal

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage2_sozialpädagogische Fachkräfte_Land

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage1_Korrektur_kommunal steuerbares Personal

5074 Zeichen

Anlage 1 
  
IST-Zustand des steuerbaren kommunal finanzierten pädagogischen Personals 
an den Grundschulen im Schuljahr 2019/2020 
 
  
IST 
Schule Stadtteil IST 
steuerbares Personal 
ohne Förderinseln 
IST 
Förderinseln 
IST 
Pädagogisches Personal – 
VZÄ gesamt 
  Bezirk Mitte       
Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 0,00 0,00 0,00 
Martinischule 15 Martini 0,50 0,50 1,00 
Johannisschule 22 Josef 0,50 0,50 1,00 
Overbergschule 24 Hansaplatz 0,50 0,50 1,00 
Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 0,00 0,00 0,00 
Kreuzschule 27 Kreuz 0,00 0,00 0,00 
Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 0,50 0,00 0,50 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 0,50 0,00 0,50 
Matthias-Claudius-Schule Gut  32 Geist 1,00 0,50 1,50 
Hermannschule 33 Schützenhof 0,75 0,50 1,25 
Gottfried-v.-Cappenberg Schule 34 Düesberg 0,50 0,50 1,00 
Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,50 0,00 0,50 
Pötterhoeckschule 45 Mauritz-Mitte 0,50 0,00 0,50 
Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 0,75 0,50 1,25 
Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 0,50 0,50 1,00 
  Bezirk West      
Michaelschule 51 Gievenbeck 1,50 0,50 2,00 
Mosaikschule 51 Gievenbeck 0,50 0,50 1,00 
Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 0,75 0,50 1,25 
Theresienschule 52 Sentrup 0,00 0,00 0,00 
Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 0,50 0,00 0,50 
Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 0,50 0,50 1,00 
Marienschule Roxel 57 Roxel 0,50 0,50 1,00 
Annette-v.-D.-H.-Schule Nienb. 58 Nienberge 0,50 0,00 0,50 
  Bezirk Nord      
Melanchthonschule 61 Coerde 1,50 0,50 2,00 
Norbertschule 61 Coerde 1,50 0,50 2,00 
Paul-Schneider Schule 62 Kinderhaus-Ost 0,75 0,50 1,25 
Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 1,00 0,50 1,50 
Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 1,50 0,50 2,00 
Grundschule Sprakel 68 Sprakel 0,50 0,50 1,00 
  Bezirk Ost      
Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 0,50 0,00 0,50 
Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,00 0,00 0,00 
Astrid Lindgren-Schule 76 Gelmer 0,00 0,00 0,00 
Kardinal-von-Galen-Schule 77 Handorf 0,00 0,00 0,00 
Matthias-Claudius-Schule Hand 77 Handorf 0,75 0,50 1,25 
  Bezirk Südost      
Idaschule 82 Gremmendorf-O 0,50 0,50 1,00 
Annette-v-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 0,50 0,50 1,00 
Eichendorffschule 86 Angelmodde 1,50 0,50 2,00 
Grundschule Wolbeck Nord * 87 Wolbeck - -  
Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 0,50 0,50 1,00 
  Bezirk Hiltrup      
PRIMUS-Schule (1-4) 91 Berg Fidel 0,75 0,50 1,25 
Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 0,50 0,50 1,00 
Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,75 0,50 1,25 
Paul-Gerhardt Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,50 0,50 1,00 
Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 0,50 0,50 1,00 
Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 0,50 0,00 0,50 
Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 0,50 0,00 0,50 
  
26,75 14,50 41,25 
  
* Grundschulen im Aufbau erhalten zusätzlich 0,5 VZÄ für vier Schuljahre

IST-Zustand des steuerbaren  kommunal finanzierten  pädagogischen Personals 
an den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2019/2020 
 
Schule Stadtteil IST 
steuerbares Personal 
  Bezirk Mitte    
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 11 Aegidii 0,50 
Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 1,00 
Johann-Conrad-von-Schlaun-Gymnasium 15 Martini 0,50 
Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf 0,50 
Ratsgymnasium 26 Schlachthof 0,50 
Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 1,75 
Schillergymnasium 27 Kreuz 0,50 
Gymnasium Paulinum 29 Schloss 0,50 
PRIMUS-Schule 32 Geist 2,25 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist 0,50 
Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 2,00 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule** 44 Herz-Jesu 0,50 
Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg 0,50 
 Bezirk West  
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 52 Gievenbeck 0,50 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule 57 Roxel 2,50 
 Bezirk Nord  
Hauptschule Coerde* 61 Coerde 2,00 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 0,75 
Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 2,00 
Waldschule Kinderhaus* 63 Kinderhaus-West 2,00 
 Bezirk Südost  
Gymnasium Wolbeck* 87 Wolbeck 0,50 
Hauptschule Wolbeck 87 Wolbeck 2,00 
Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 
 Bezirk Hiltrup  
Hauptschule Hiltrup* 96 Hiltrup-Mitte 2,00 
Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte 0,50 
Johannes-Gutenberg-Realschule 96 Hiltrup-Mitte 1,75 
  
29,00 
 
* Die Hauptschulen erhalten zusätzlich 0,5 VZÄ zur Kompensation besonderer Bedarfe an Sch ulen/Schulumfeld 
(vgl. Niederschrift zu den Etatberatungen vom 19.11.2019).  
** Weiterführende Schulen erhalten im Aufbau zusätzlich 0,5 VZÄ für sechs Schuljahre.

Nachrichtlich 
 
IST-Zustand des kommunal finanzierten pädagogischen Personals an den Berufskollegs im 
Schuljahr 2019/2020 
 
 
Schule IST 
Steuerbares Personal 
Adolph-Kolping-Berufskolleg 2,00 
Anne-Frank-Berufskolleg 2,00 
Hansa-Berufskolleg 1,00 
Hans-Böckler-Berufskolleg 1,00 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 1,50 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 1,00 
 8,50 
 
 
Für die Berufskollegs werden im Zuge der Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen keine mit den anderen Schulfo r-
men vergleichbaren Indikatoren zur Bedarfsermittlung herangezogen, da über 50 Prozent der Schüler/innen an den Berufsko l-
legs nicht aus Münster stammen.

Beschlussvorlage

8960 Zeichen

V/0092/2020 
V/0092/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung, Teilprojekt Schulsozialarbeit: Beibehaltung 
der aktuellen Verteilung der Personalressource für das Schuljahr 2020/2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung 
In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 04.07.2018 beschließt der Rat der Stadt Münster die Bei-
behaltung der vorgenommenen Verteilung der kommunal steuerbaren Personalressourcen für 
Schulsozialarbeit und Förderinseln um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2020/21. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
26.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de 
 
Frau Trockel 
Telefon: 492-5100 
Trockel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0092/2020 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 
 
Leistungen für Schulen    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen (Erträge) 
2020ff 590.780 € Landeszuw. BuT 
Schulsozialarbeit 
 11 Personalaufwendungen 2020ff 1.627.540 € 24,39 Stellen 
Schulsozialarbeit 
 15 Transferaufwendungen 2020ff 
 
1.106.653 € 15,33 Stellen 
Schulsozialarbeit 
      
Produktgruppe 0603 Förderung von benach-
teiligten jungen Menschen 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2020ff 897.350 € 7,28 Stellen 
Schulsozialarbeit 
+ Förderinseln 
 15 Transferaufwendungen 2020ff 1.418.110 € 
 
10,75 Stellen 
Schulsozialarbeit 
+ Förderinseln 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen (Erträge) 
2020ff 613.676 € Inklusions-
pauschale 
 
Die Mittel für die Jahre 2020 und 2021 sind im Budget der Ämter 40 und 51 veranschlagt. 
 
Hinweise zur Produktgruppe 0301:  
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der Mittel für die Schulsozialarbeit befristet ist:  
- 630.000,00 € für 10,00 VZÄ Schulsozialarbeit befristet bis 2022 (siehe Mitteilung an 
ASW/AKJF vom 12.03.2019) 
- 140.000,00 € für 2,00 VZÄ Schulsozialarbeit für die  Hauptschulen für die Jahre 2020 bis 2023 
(siehe Niederschrift über die Etatsitzung am 19.11.2019) 
- Landesmittel BuT: Die Fördersumme beträgt 843.996,06 €, davon sind 70% Landesfinanzi e-
rung, 30% der Eigenanteil der Stadt Münster. Die Förderung des Landes is t aktuell befristet 
bis Ende des Jahres 2021.

- 3 - 
V/0092/2020 
 Begründung 
 
1. Kommunal finanzierte Schulsozialarbeit 
1.1 Schulsozialarbeit als Handlungsfeld von „Bildung integriert“  
Seit dem Jahr 2016 beteiligt sich die Stadt Münster an dem Förderprogramm des Bundesminis-
teriums für Bildung und Forschung „Bildung integriert“ (V/0734/2015). Mit Unterstützung der 
Transferagenturen für Großstädte wird im Rahmen von „Bildung integriert“ in Münster sukzessi-
ve das gesamte Bildungsgeschehen – von der frühkindlichen Bildung, über die Schulbildung 
und die berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung bis zur nonformalen Bildung – 
in den Fokus genommen.  
Erstes Teilprojekt der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung war/ist die da-
tenbasierte Verteilung der kommunal steuerbaren Personalressourcen der Schulsozialarbeit 
und der Förderinseln seit dem Schuljahr 2017/2018.  
 
1.2 Bisherige Entwicklung und zentrale Beschlüsse zur Neuverteilung der kommunal finan-
zierten Schulsozialarbeit 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0741/2016 „Integrierte Jugendhilfe- und Schul-
entwicklungsplanung – Teilprojekt Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 
2017/2018“ erstmalig beschlossen, dass die steuerbare Personalressource der Schulsozialar-
beit indikatorengestützt verteilt wird.  
Nach zweijähriger Umsetzung hat der Rat mit der Beschlussvorlage V/0204/2018 „Integrierte 
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung und 
Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 
2019/2020“ zur Kenntnis genommen, dass die Bedarfsbemessung und Neuverteilung der kom-
munal steuerbaren Personalressourcen für die Schulsozialarbeit und Förderinseln mit dem 
Schuljahr 2020/2021 ff  in einem zweijährigen Turnus erfolgt.  
Der Ratsbeschluss wurde entsprechend umgesetzt. 
Im Rahmen der Etatberatungen 2018 wurde auf Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 
90/Die Grünen/GAL die Erweiterung der kommunalen Personalressourcen um zusätzliche 
zehn Stellen für die Jahre 2019 bis 2022 beschlossen. 
Um den Ratsbeschluss aus 2018 nicht aufzuheben und die zusätzliche Ressource umgehend 
ins System der kommunalen Schulsozialarbeit zu geben, wurde auf der Grundlage der Berech-
nung aus 2018 eine Nachverteilung vorgenommen. 
Die entsprechenden Ergebnisse wurden als Mitteilung zur Sitzung des Ausschusses  für Schule 
und Weiterbildung am 19.03.2019 und zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche 
und Familien am 27.03.2019 kommuniziert.  
Mit dem Etat wurden Mittel für zwei Stellen Schulsozialarbeit für Hauptschulen für die Jahre 
2020 bis 2023 beschlossen. Dadurch soll gesichert werden, dass die Hauptschulen auch nach 
Beendigung der bis dato auf zwei Jahre, bis zum 31.07.2020, begrenzten Maßnahme zur er-
gänzenden Unterstützung der Hauptschulen (vgl. V/0204/2018) über die erforderliche Res-
source für ihre besonderen Bedarfe verfügen.

- 4 - 
V/0092/2020 
2. Nachverteilung und Umsetzung der 10 VZÄ Schulsozialarbeit an den Grundschulen und 
den weiterführenden Schulen 
 
Bei der Nachverteilung ist die Verwaltung zur Vermeidung zu großer Streuverluste und um mög-
lichst viele Schulen zu erreichen, die bislang über keine Schulsozialarbeit verfügten, bei der 
Verteilung der Stellen an die Grundschulen 2-schrittig vorgegangen: Vordringlich sollten die 
Grundschulen profitieren, die bereits einen rechnerischen Bedarf hatten, dieser aber unterhalb 
der Schwelle einer Zuweisung lag und die deshalb nicht profitiert hatten. Danach erhielten fünf 
Grundschulen erstmalig eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit. Die restlichen Stellenanteile wurden 
nach den im Ranking ermittelten Indikatorenpunktwerten auf weitere fünf Grundschulen verteilt.  
Bei den weiterführenden Schulen erhielten ausschließlich die 10 Schulen mit den höchsten 
Indikatorenpunktwerten eine zusätzliche 0,5-Stelle. 
 
Die Nachverteilung und die entsprechende Umsetzung erfolgten mit den vereinbarten Instru-
menten zur Qualitätssicherung. Über Leistungsvereinbarungen und Kooperationsvereinbarun-
gen wurden die zu erbringenden Mindeststandards sowie Leistungen und Ziele zwischen den 
Grundschulen und weiterführenden Schulen, den freien Trägern sowie dem öffentlichen Träger 
für den neuen Stundenumfang festgeschrieben. 
Entsprechend hat die konkrete Arbeit zwischen Kindern, Eltern, Lehrkräften und der Schulsozi-
alarbeit im zweiten Quartal 2019 mit neuem Stundenumfang begonnen, fünf Grundschulen hat-
ten überhaupt erstmals eine 0,5 Stelle für Schulsozialarbeit erhalten. Eine indikatorengestützte 
Verteilung zum kommenden Schuljahr würde bei einigen dieser nachverteilten Stellen zu einer 
Änderung führen. Bereits in früheren Jahren waren derart kurzfristige Neuverteilungen auf be-
rechtigte Kritik gestoßen. Um bei den Schulen ein Mindestmaß an Kontinuität zu gewährleisten, 
schlägt die Verwaltung deshalb vor, die aktuelle Verteilung beizubehalten und die Neuvertei-
lung der Schulsozialarbeit erst zum Schuljahr 2021/2022 vorzunehmen: 
 
Unter Berücksichtigung der in 2019 erfolgten ‚Nachverteilung‘ wird damit wieder ein zweijähriger 
Verteilungsrhythmus erreicht.  
 
 
3. Ausblick   
Die Verwaltung wird im ersten Quartal 2021 den nach der Kommunalwahl neugebildeten für 
Schule und Jugend zuständigen Ausschüssen und dem Rat der Stadt Münster die indikatoren-
gestützte Berechnung zur Verteilung der kommunalen Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2021/22 
zur Entscheidung vorlegen. 
Bis zur Neuverteilung im Jahr 2021 soll es auch darum gehen, die Organisation und Abstim-
mung der Rahmenbedingungen von Schulsozialarbeit unterschiedlicher Trägerschaften (siehe 
Anlagen 1 und 2: kommunal finanzierte und Landesstellen) und die Überprüfung der Wirksam-
keit in einem partizipativen Prozess mit den Trägern der Schulsozialarbeit und unter Einbezie-
hung der Transferagenturen für Großstädte zu verfolgen. Besonderes Augenmerk soll auf die 
Frage gelegt werden, wie Schulsozialarbeit unterschiedlicher Anstellung und mit unterschiedli-
chen Schwerpunkten gut, abgestimmt und wirkungsvoll miteinander arbeiten kann.  
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

- 5 - 
V/0092/2020 
Anlagen 
- Übersicht der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln  
- Übersicht „Sozialpädagogische Fachkräfte des Landes“

Anlage2_sozialpädagogische Fachkräfte_Land

6109 Zeichen

1 
 
 
Sozialpädagogische Fachkräfte des Landes 1  
Stand März 2020 
 
Das Land reagiert mit der Einrichtung von Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte auf 
veränderte/gestiegene Anforderungen an das Lernen und Unterrichten in Schule, hervorgerufen 
durch Themen wir Zuwanderung, Inklusion oder besondere Herausforderungen in der 
Schuleingangsphase. Nur ein Teil der sozialpädagogischen Fachkräfte des Landes ist tatsächlich 
im Bereich Schulsozialarbeit eingesetzt. Das Direktionsrecht für die Fachkräfte des Landes liegt 
bei der Schulaufsicht  bzw. der Schulleitung.    
 
1) Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte 
Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams) 
In Münster sind, mit dem Runderlass "Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch 
Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams)”, zu 
den Schuljahren 2016/2017 und 2018/2019 insgesamt 10,00 Stellen für sozialpädagogische 
Fachkräfte geschaffen worden:  
https://bass.schul-welt.de/pdf/16918.pdf?20190708175753  vom 28.3.2017 
Diese sozialpädagogischen Fachkräfte haben lt. Erlass die Aufgabe, (neu) zugewanderte 
Schülerinnen und Schüler in enger Zusammenarbeit mit ihren  Eltern / 
Erziehungsberechtigten bei der Integration in das hiesige Schulsystem zu unterstützen, 
ihnen sozialpädagogische offene und Projekt-Angebote zu machen sowie Angebote zur 
Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten und Lern- und 
Verhaltensstörungen. Sie sollen zudem in Zusammenarbeit mit schulinternen und externen 
Fachkräften und Diensten weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe zugänglich 
zu machen.    
Diese Stellen verteilen sich mit unterschiedlichen Stellenanteilen auf folgende Schulen: 
 
Grundschulen 
Gottfried-von-Cappenberg Schule 
Hermannschule 
Johannisschule 
Marienschule Roxel 
Martinischule 
Matthias-Claudius-Schule / Gut Insel 
Michaelschule 
Nikolaischule Wolbeck 
Overbergschule 
Thomas-Morus-Schule 
                                                
1 Seit 2008 haben Schulen die Möglichkeit der Umwandlung von Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit. 
Diese umgewandelten Lehrerstellen sind hier nicht erfasst. 
Anlage 2

2 
 
Hauptschulen 
Hauptschule Coerde 
Hauptschule Hiltrup 
Hauptschule Wolbeck 
Waldschule Kinderhaus    
 
Realschulen  
Erna-de-Vries-Realschule 
Geschwister-Scholl-Realschule 
Johannes-Gutenberg-Realschule 
 
Sekundarschule 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule 
 
Gymnasien 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 
Gymnasium Wolbeck 
Immanuel-von-Kant-Gymnasium Münster-Hiltrup 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 
 
Weiterbildungskolleg 
Weiterbildungskolleg Münster 
 
 
2) Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase  
In Münster sind mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung im Jahr 2019 
„Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase“ insgesamt 21,00 Stellen  
eingerichtet worden:  
https://bass.schul-welt.de/pdf/17868.pdf?20190613202151  vom 8.6.2018 
Die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase bringen ihre fachlichen 
Kompetenzen in die Schuleingangsphase und in den Schulentwicklungsprozess ein. Das 
Kompetenz- und Aufgabenprofil der sozialpädagogischen Fachkräfte in der 
Schuleingangsphase umfasst  
 die Diagnostik vor der Einschulung und in der Schu leingangsphase,  
 die Planung und Durchführung gezielter Fördermaßna hmen bei Kindern, deren 
Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände aufweisen,  
 die Durchführung ganzheitlicher kompetenzorientier ter Angebote zur Stärkung der 
Selbstwirksamkeit und Leistungsbereitschaft,  
 die Beratung von Eltern, 
 die innerschulische und außerschulische Kooperatio n.

3 
 
Diese Stellen verteilen sich mit unterschiedlichen Stellenanteilen auf folgende Schulen: 
Grundschulen  
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule (Angelmodde)  
Dreifaltigkeitsschule 
Eichendorffschule 
Grundschule am Kinderbach 
Grundschule Kinderhaus-West 
Grundschule Wolbeck-Nord 
Idaschule 
Ludgerusschule Albachten 
Ludgerusschule Hiltrup 
Margaretenschule 
Marienschule Roxel 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 
Melanchthonschule 
Michaelschule 
Mosaik-Schule 
Nikolaischule Wolbeck 
Norbertschule 
Paul-Schneider-Schule 
Pötterhoekschule 
Thomas-Morus-Schule 
 
 
3) Multiprofessionelle Teams im  Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen  
In Münster sind seit 2019 auf der Grundlage des Erlasses „Multiprofessionelle Teams im 
Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen“ 6,00 Stellen sozialpädagogische 
Fachkräfte beschäftigt: 
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Kontext/Erlass-
Multiprofessionelle-Teams-im-Gemeinsamen-Lernen.pdf 
Die sozialpädagogischen Fachkräfte werden an allgemeinen weiterführenden Schulen der 
Sekundarstufe I vorwiegend unterrichtsnah und Unterricht unterstützend eingesetzt. 
Tätigkeitsschwerpunkte sind  
 Mitarbeit im Unterricht mit dem Ziel der Unterstüt zung und Stärkung der 
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler,  
 Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen durch 
kontinuierliche, professionelle Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im 
Unterricht, 
 Mitwirkung bei der Planung und Durchführung geziel ter Fördermaßnahmen in innerer 
und äußerer Differenzierung insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, deren 
Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände aufweisen,  
 Zusammenarbeit mit den Lehrkräften bei der Eltern und Information und 
Unterstützung bei der Elternberatung,  
sowie darüber hinaus

4 
 
 Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von schulischen 
Projekten im Rahmen des Unterrichts oder der Öffnung von Schule und bei 
schulkulturellen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften.  
 
Diese Stellen verteilen sich mit unterschiedlichen Stellenanteilen auf folgende Schulen: 
 
Hauptschule 
Hauptschule Hiltrup 
 
Realschulen  
Erna-de-Vries-Realschule 
Geschwister-Scholl-Realschule 
Realschule im Kreuzviertel 
Realschule Wolbeck 
 
Gesamtschule 
Gesamtschule Münster-Mitte

Anlage A

3292 Zeichen

Anlage A zur V/0092/2020 
Kurzüberblick 
Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten 
Schulsozialarbeit indikatorengestützt verteilt, seit dem Schuljahr 2018/2019 im zweijährigen Tur-
nus. Weil im Rahmen der Etatberatungen 2018 im ASW die Erweiterung der kommunalen Perso-
nalressourcen um zusätzliche zehn Stellen „unterjährig“ für die Jahre 2019 bis 2022 beschlossen 
und in 2019 auch umgesetzt wurde, soll für das Schuljahr 2021/2022 die aktuelle Verteilung bei-
zubehalten und eine  Neuverteilung der Schulsozialarbeit erst zum Schuljahr 2021/2022 vorge-
nommen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu den Produktgruppen 030101 – 030104 lautet: 
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität schulischer Arbeit werden in einem transparen-
ten Verfahren Schulsozialarbeiter/-innen für allgemeine Leistungen der Schulsozialarbeit sowie 
spezialisierte Leistungen in den Bereichen „Bildungs- und Teilhabepaket“, „Jugendhilfe“ und 
„Übergang Schule-Beruf“ in den Schulen der Stadt Münster eingesetzt. 
 
Teilziele: 
1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden 
Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen aus-
zugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen. 
2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt 
werden. 
3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden 
werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 03 01 
06.03 
Leistungen für Schulen  
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein

Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlagen: 
 
Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit  
- aus dem Schulgesetz: Hier finden sich die Grundlagen für Schulsozialarbeit in § 5 (Öffnung 
von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergän-
zende Angebote), § 80 (Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfepla-
nung).  
- in der Jugendhilfe aus dem SGB VIII:§13 (Jugendsozialarbeit), § 11 (schulbezogene Ju-
gendarbeit), § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Ein-
richtungen). Entsprechungen finden sich in den §§ 3 - 14 Kinder- und Jugendfördergesetz 
NRW.  
- Ratsbeschlüsse: V0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (6)

  • Hansaplatz 0
  • Loevelingloh 98
  • Gut Insel
  • Kinderhaus
  • Pluggendorf 0
  • Düesberg 0

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Details

Aktenzeichen
V/0092/2020
Typ
Vorlagen
Datum
25.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37